Karawanskij
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Frage des Abgeordneten Malsch, vorgetragen von Frau Tasch, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Ich möchte dazu noch eine Vorbemerkung voranstellen. Die Waldbestände in Thüringen sind durch Dürreperioden, Waldbrände, Stürme und auch durch Borkenkäferkalamitäten der letzten Jahre vielerorts nachhaltig geschädigt. Dies wird unter anderem auch durch den aktuellen Bericht zum Waldzustand sehr eindrücklich bestätigt. Im Rahmen des Aktionsplans Wald 2030 ff. wurden Mittel und langfristige Maßnahmen für eine klimagerechte Anpassung unserer Wälder in Thüringen definiert, deren Umsetzung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist. Die Maßnahmen des Aktionsplans umfassen ein Finanzvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die bereits getätigten Investitionen für die Wiederbewaldung und den Umbau hin zu klimastabilen Waldbeständen dürfen nicht durch Rehwildverbiss gefährdet werden. Die in regelmäßigen Abständen erstellten forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zeichnen jedoch ein anderes Bild. Da der Blattaustrieb sommergrüner Gehölzer im April meist noch nicht wesentlich vorangeschritten ist, bietet die Bejagung in diesem Monat unter anderem den Vorteil, dass eine bessere Sicht auf das zu jagende Rehwild gegeben ist. Deswegen wurde im Jagdjahr 2019/2020 die Schonzeitverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe an ausgewiesenen Waldschadflächen bereits mancherorts in Thüringen auf der Grundlage von Einzelanordnungen durch die zuständigen unteren Jagdbehörden genehmigt. Die Waldschädigungen sind jedoch zunehmend nicht mehr lokal begrenzt, sondern zeigen das eigentlich im gesamten Waldbereich auf. Um darauf adäquat zu reagieren, ist eine landesweite Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe im Monat März dringend geboten. Diese Maßnahme soll zunächst für fünf Jahre befristet sein. Dies erst mal vorangestellt, dass natürlich auch die Abschussergebnisse selbstverständlich Teil des bestätigten Abschussplanes sind und nicht darüber hinaus. Nun zu Frage 1: Ja, es werden Untersuchungen zugrunde gelegt, die belegen, dass Böcke und Schmalrehe im April bereits eine gute körperliche Konstitution aufweisen, die Bejagung in dieser Zeit aus Aspekten des Tierschutzes unbedenklich ist und einen nennenswerten Beitrag zur Abschussplanerfüllung leisten kann. Konkret wird hierzu auf die Untersuchung von Herrn Prof. Dr. Müller verwiesen, Inhaber der Professur für Waldschutz an der Technischen Universität Dresden. Zum Teilaspekt 2 der Frage: Im Jahr 2020 wurden 68 Anträge auf Verkürzung der Schonzeit bei den unteren Jagdbehörden gestellt, 56 Anträge wurden genehmigt, das entspricht etwa 83 Prozent. Die Anträge wurden für konkrete Schadflächen in den jeweiligen Jagdbezirken gestellt. Die Anteile landund forstwirtschaftlicher Flächen der unterschiedlichen Eigentumsformen werden bei den Anträgen der Gemeinschaftsjagdbezirke nicht erfasst, sodass hier eine Aufgliederung nach Waldeigentumsformen nicht möglich ist. Für die Eigenjagdbezirke der Landesforstanstalt wurden von 13 Forstämtern Anträge bei den zuständigen unteren Jagdbehörden gestellt. Lagen die Flächen in mehr als in einem Landkreis, so wurde bei jeder zuständigen unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag eingereicht. Zu Frage 3 – auf welcher Flächengröße, dann auch nach Waldeigentumsform, nach diesen Einzelanordnungen welche Jagdstrecke erzielt würde: Eine getrennte Erfassung der April-Erlegungen nach Flächengröße erfolgt nicht, sodass hierzu keine Aussagen möglich sind. Zum Teilaspekt 4 – in welchen Jagdbezirken welcher Eigentumsformen in der gesetzlich definierten Jagdzeit die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen in den Sommermonaten für mehrere Wochen eingestellt sei: Die Einhaltung der sogenannten Jagdruhe in den Sommermonaten ist gesetzlich nicht vorgegeben und obliegt der Entscheidung der jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Es liegen also keine gesammelten Kenntnisse über die Einhaltung einer Jagdruhe in den Jagdbezirken Thüringens vor, da für diese Erhebung keine Grundlage besteht. Die Landesforstanstalt praktiziert aber eine solche Jagdruhe in einem Großteil der Eigenjagdbezirke, welche derzeit allerdings – der Vollständigkeit halber – wegen der Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest weitestgehend ausgesetzt ist. Vielen Dank.
