Henry Worm
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Kollegin Herold, wenn man zuhören kann, ist das klar von Vorteil, und wenn man das Gesagte auch noch versteht, ist es noch besser. Ich will nur mal sagen: Ich habe mich in keiner Weise dahin gehend geäußert, wie Sie das hier am Mikrofon gesagt haben. Mein Satz war: Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden. Ich habe nicht gesagt, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen in die Familien hineinregieren soll. Ich will das noch mal ganz deutlich klarstellen. Wie gesagt, wer zuhören kann, ist klar im Vorteil. Ihre Einlassung, allein auf gewisse Reizpunkte oder Reizthemen zu reduzieren, wird der eigentlichen Frage, nämlich der Frage, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf gestellt haben, hinsichtlich der Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten nicht gerecht. Deswegen sage ich noch mal an der Stelle: Allein diese abschließende Rede von Ihnen macht deutlich, dass wir mit unserer Entscheidung, diesem Gesetzentwurf von Ihnen nicht zuzustimmen, richtigliegen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
