Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Kollege Blechschmidt, ganz kurze Replik, 30 Sekunden habe ich: Wir haben auf die Stellungnahmen verwiesen. Ich will noch einmal sagen, gerade die Juristen unter denjenigen, die Stellung genommen haben, wie Prof. Michl, Prof. Zeh, Prof. Klafki, haben kein Problem mit dem Weg, den wir beschrieben haben über den Artikel 80. Das ad 1. Und ad 2: Wir leisten uns im Nachgang, dass durch das Verfassungsgericht Verordnungen wieder kassiert werden, weil sie nicht verhältnismäßig sind. Der Reparaturbetrieb sind aber wir und nicht
