Henry Worm
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Sozialministerium abschaffen. Die AfD plant dies, obwohl sie den Redebeiträgen aller anderen Fraktionen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs entnehmen konnte, dass sie mit ihrem Vorhaben diesbezüglich allein auf weiter Flur steht. Sie hat es auch nicht für notwendig befunden, über diesen Versuch eines Gesetzentwurfs hinaus Änderungen vorzulegen, die eine erneute inhaltliche Befassung damit rechtfertigen. Aus diesem Grund darf ich der antragstellenden Fraktion gern noch mal ins Gedächtnis rufen, welche Position die Fraktion der CDU zu diesem Gesetzentwurf bezieht. Wir teilen Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Dass die Verfassung des Freistaats Thüringen die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, ist mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen bereits erreicht haben und es keiner weiteren Anstrengungen in diesem Themenfeld bedürfte. Nach wie vor gibt es in vielen Bereich Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung und nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung derjenigen, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind im Bereich der Gleichstellung nachhaltige Erfolge zu erzielen. Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden, wenn wir einen gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage erreichen wollen. Die Bestellung einer unabhängigen und ressortübergreifend tätigen Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann dient genau dieser Herstellung der Gleichberechtigung, denn es braucht jemanden, der die Belange der Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder in den Fokus rückt und die Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung der Gleichberechtigung der Geschlechter fördert und sichert. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Lebenssituationen von Frauen vor Ort zu verbessern und strukturell bedingte geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Indem Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Beauftragten fordern, weil Sie argumentieren, die Verfassung sichere die Gleichberechtigung von Mann und Frau bereits ausreichend, verkennen Sie, dass es die Aufgabe ebenjener Beauftragten ist, auf weiterhin bestehende Ungleichheiten hinzuweisen bzw. auf deren Beendigung hinzuarbeiten. Wie schon gesagt, wir teilen Ihre Auffassung in der Sache ausdrücklich nicht und lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
