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Robert-Martin Montag

FDP 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die CDU-Forderungen nach Bodycams nach den Haushaltsverhandlungen zumindest flächendeckend in weite Ferne gerückt sind, diskutieren wir jetzt erst mal die Antragsidee von vor ein paar Monaten weiter. Natürlich kommt jetzt auch noch was von der AfD dazu, der wohl nach Anträgen der CDU nicht viel mehr einfiel, als letztlich einen Gesetzentwurf zu den CDU-Anträgen zu schreiben. Nachdem nun auch die AfD offensichtlich wach geworden ist und etwas zum Wahlkampfschlager der CDU beitragen möchte, hat mittlerweile auch die CDU ihren alten Wunsch mit einer Rechtsgrundlage versehen. Eines möchte ich hier aber klar und deutlich betonen: Wenn wir anfangen, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, dann wird es mit Sicherheit nicht bei der Diskussion zur Videoüberwachung und den Bodycams bleiben. (Beifall FDP) Ich erinnere an die Diskussion zur letzten Änderung, die damals von CDU und SPD eingebracht worden ist. Die Grünen, die Linken und auch wir von der FDP hatten damals in der 5. Legislatur, untermauert durch das Ergebnis der Anhörung, massive Bedenken gegen das damalige Gesetz angemeldet. Insbesondere die Klarstellung des Gefahrenbegriffs, aber auch die Differenzierung zwischen Berufsgeheimnisträgern waren uns damals ein Dorn im Auge. Zur Erklärung: Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Rechtsanwälte und Geistliche, werden nur eingeschränkt geschützt. Sofern sich nach der Auswertung der gesammelten Daten ergibt, dass Inhalte betroffen sind, die ein Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend der Strafprozessordnung auslösen würden, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Aber – und das ist der Knackpunkt – dies gilt nur, wenn bei den Daten kein unmittelbarer Bezug zu eben der Gefahr besteht, weshalb die Maßnahmen letztlich angeordnet wurden. Verständlich ausgedrückt: Zufallsfunde während einer Abhöraktion sind zu löschen. Geht es aber um die konkrete Tat, wegen der ermittelt wird, dann dürfen Journalisten, Geistliche, Anwälte und sogar die Strafverteidiger weiter abgehört werden. Berufsgeheimnisträger werden somit erheblich geschwächt und damit unser Rechtssystem, da somit ein offenes Gespräch unterbunden werden kann, egal ob eine Straftat vorliegt oder nicht. (Beifall FDP) Mit diesem Auszug aus der generellen Kritik am PAG darf ich es hier zunächst bewenden lassen. Die meisten von uns im Hohen Hause werden sich sicherlich noch daran – nämlich an die Diskussion in der 5. Legislatur – erinnern können. Für die anderen steht die Dokumentation des Landtags hilfreich zur Verfügung. Eines möchte ich allerdings noch zum vorliegenden Entwurf der AfD sagen: Wir Freien Demokraten sind zwar für Bodycams bei der Thüringer Polizei, aber dann mit Tonaufzeichnung und Pre-Recording und mit einem klaren Verbot von Aufzeichnungen in Wohnungen. (Beifall FDP) Aber genau das wollen Sie von der AfD hier ermöglichen. Liebe CDU, Sie setzen noch einen drauf und möchten Aufnahmen in Privaträumen, in Wohnungen ohne richterlichen Beschluss erlauben. Liebe Kollegen von der AfD und auch hier in diesem Fall von der CDU: Nicht mit uns, meine Damen und Herren! (Beifall FDP) Da hilft es auch nicht, wenn Sie die Verwertung im Nachgang unter einen Richtervorbehalt stellen. Und das Löschen von Aufnahmen soll nur geschehen, wenn diese nicht für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung benötigt werden. Was sind denn nun Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung? Oder noch besser: Ist das, die Abwehr von Gefahren, durch die Löschung einfache Gefahr, unmittelbare, gegenwärtige, konkrete, abstrakte? Die verschiedenen Gefahrenbegriffe sollten Ihnen noch aus Ihrem letzten Versuch aus der 5. Legislatur, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, geläufig sein. Insofern, meine Damen und Herren, darf ich zunächst für die Freien Demokraten feststellen, dass wir die Rechte der Bürger schützen wollen und deswegen den Gesetzentwurf der AfD nicht an den Ausschuss überweisen und uns beim Gesetzentwurf der CDU enthalten werden. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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