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Karawanskij

11.03.2021 Sitzungen 7/38

Fragestunde

Vielen Dank Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Bergner, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zum Teil 1 Ihrer Frage, ob es sich um ein Versehen handelt bei Ihrer Kleinen Anfrage: Nein. Im Zuge der Bundesstraßen B 2 und der B 175 ist im Bereich Großebersdorf kein Ausbau und auch keine grundhafte Erneuerung der bestehenden Bundesstraßen bis 2025 vorgesehen. Zu Frage 2, ab wann die Landesregierung den Baubeginn in der Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht stellt: Im ersten Halbjahr dieses Jahres soll bei der Planfeststellungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt der Antrag auf die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz und nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz gestellt werden. Unter den Bedingungen, dass es einen störungsfreien Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und der sich anschließenden Ausführungsplanung sowie aber auch der Einordnung im Bundeshaushalt gibt, könnte ab dem Jahr 2025 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Die Frage 3, ob der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll, dem in der Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf entspricht, und Frage 4, falls sich da Änderungen ergeben haben sollten, welche das seien, würde ich gern gemeinsam beantworten: Der Trassenverlauf wurde in der Einwohnerversammlung am 29. Oktober 2019 in Großebersdorf vorgestellt. Vermutlich haben Sie jetzt die Trassierung im Kopf, die genau dem entspricht, was vorgestellt wurde. Die Planfeststellungsunterlagen weisen in den vorgestellten Unterlagen auch keine Änderungen im Trassenverlauf sowohl der B 2 oder B 175 und der anzuschließenden kommunalen Straßen aus. Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Unterlagen seit 2019 wurden die Planungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Detailplanung des Straßenentwurfs entsprechend ergänzt.

Protokoll ↗