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Dirk Bergner

FDP 11.03.2021 Sitzungen 7/38

b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin einen bemerkenswerten Wahlkampfauftritt vom Kollegen Bilay erlebt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das macht er immer bemerkenswert!) Ich denke, da wäre es doch besser gewesen, etwas mehr über Inhalte zu sprechen. Aber ein Satz ist mir doch sehr aufgefallen, nämlich, dass der Entwurf zeigen würde, dass es sich lohnt, für andere Mehrheiten zu kämpfen. (Beifall DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben Sie nun von Ihrem Platz am Katzentisch dieser Koalition. (Beifall AfD) Herr Walk, nach Ihrer Rede dürften Sie eigentlich diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Ich möchte aber auch noch einen Satz zu diesen Krokodilstränen zum Thema „Öffentlichkeit“ sagen: Ich habe jetzt über 26 Jahre kommunale Praxis auf dem Buckel. Da waren auch zwei Amtszeiten mit einer linken Bürgermeisterin dabei. Ich will Ihnen sagen, wie sie das Problem mit der Öffentlichkeit gelöst hat bei Themen, die bereits jetzt nach ThürKO normalerweise öffentlich zu handhaben wären. Sie hat zu Klausuren des Stadtrats eingeladen und damit die Öffentlichkeit außen vor gelassen. Ich gebe zu: Ich habe sogar ein bisschen Verständnis dafür, weil es Themen gibt, zu denen man sich auch mal in Ruhe verständigen können muss. Sie hat damals wenigstens alle Mitglieder des Stadtrats eingeladen, anders als Sie es jetzt hier mit Ihren Kungelrunden machen. (Beifall AfD, FDP) Meine Damen und Herren, am 22. April 2020 reichte die FDP-Fraktion einen Entwurf ein, der den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglichen sollte, auch während der Pandemie Beschlüsse zu fassen. Dieser Entwurf wurde hier im Hause abgelehnt. Zusammengefasst haben Sie unseren Entwurf als unbeschließbar, als schlecht dargestellt. Sie haben die Notwendigkeit digitaler Sitzungen damals abgesprochen, weil es ja nicht mehr notwendig sei, weil ja jetzt wieder alle tagen können, Corona sei so gut wie vorbei. Dass es das nicht war, sehen wir heute. Aus einer Begründung möchte ich zitieren: „Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, genau diese Punkte nicht […] [zur] Änderung der Thüringer Kommunalordnung […] aufzunehmen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass das […] nicht so einfach zu lösen ist […] und es eben durchaus Abwägungs[punkte] sind, die wir breit diskutieren müssen. Hinzu kommt, dass wir […] momentan in einer Situation sind, wo ich nicht sehe, dass wir grundlegende Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung vornehmen können und das auch adäquat mit den kommunalen Spitzenverbänden anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind.“ Frau Henfling, das waren damals Sie. Danke schön. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich überhaupt nie gesagt!) Danach kamen binnen weniger Monate zwei weitere Entwürfe: einer von der CDU, der dem ursprünglichen von uns auffällig ähnelte – er kann also doch nicht so schlecht gewesen sein –, und dann einer von R2G, der allerdings auch ein ganzes Konvolut an rot-rot-grünen Wunschvorstellungen enthielt – über 30 weitere Änderungen, obwohl Sie wenige Wochen zuvor keine Möglichkeit für grundlegende Änderungen gesehen haben. Das war dann schon erstaunlich. Und mittlerweile, meine Damen und Herren, war es Sommer. Es gab Anhörungen, schriftliche, dann mündliche, dann wieder schriftliche. Und dann wurde geschoben, weil es keine Einigung zwischen CDU und R2G gab, und das obwohl in den Anhörungen der Entwurf von R2G ausdrücklich und mit Nachdruck abgelehnt und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet wurde und obwohl Experten empfohlen haben, man solle die Entwürfe von FDP und CDU nehmen und auf deren Basis mit einigen Nachbesserungen zeitnah eine Lösung finden. Zeitnah, meine Damen und Herren! Auch das wurde in den Anhörungen mit Nachdruck gefordert. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Einschließlich der CDU!) Im Januar 2021 – ein Dreivierteljahr nach unserem ersten Vorschlag – hat die FDP dann einen Vorstoß gewagt und einen Kompromiss eingebracht, damit wir hier weiterkommen. Wir wollten nun endlich in die konstruktive Debatte im Ausschuss gehen und mit Ihnen gemeinsam, meine Damen und Herren, eine Lösung finden. Wir haben alle Entwürfe und die Anhörungsergebnisse genommen, nebeneinandergelegt und einen neuen Entwurf vorgelegt. Da waren Sie alle so überrascht, dass Ihnen auch nichts Besseres einfiel, als diesen schnell noch mal in die Anhörung zu geben. Ich verweise wieder auf das Zitat: „[Ich sehe nicht], dass wir […] adäquat […] [die] kommunalen Spitzenverbände anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind“. Ja, meine Damen und Herren, sie sind dann weiter beschäftigt worden. Im Ergebnis wurde der Entwurf wieder als grundsätzlich gut bewertet. Aber das geht natürlich nicht, dass die FDP einen guten Kompromiss vorschlägt. Anstatt nun endlich einmal inhaltlich zu debattieren, wurde lieber über Nacht ein in unseren Augen auch fauler Kompromiss von CDU und R2G zusammengeschustert. Auf die Anhörung dazu musste die FDP im Ausschuss drängen, meine Damen und Herren. Die Beschlussempfehlung wurde allerdings mit Ihren Stimmen im selben Atemzug beschlossen wie die Anhörung. Das heißt, noch nicht einmal das Feigenblatt haben Sie gewahrt, meine Damen und Herren. Sie haben nicht einmal das Feigenblatt gewahrt, so zu tun, als wären Ihnen die Stellungnahmen der Vertreter der Kommunen in Thüringen in irgendeiner Weise wichtig. (Beifall AfD, FDP) Natürlich können Sie Beschlüsse fassen, die von den Expertisen abweichen, gar keine Frage. Wird aber mehrfach ausdrücklich vor dem Vorhaben gewarnt, dann sollte man zumindest einmal darüber nachdenken. Es ist – mit Verlaub – schäbig, wenn der Gesetzgeber – also in dem Fall die schwarz-rotgrüne noch mal rote Mehrheit – schon von vornherein signalisiert, dass ihn die Stellungnahmen gar nicht interessieren. Im Übrigen hat uns meiner Meinung nach R2G damit wieder ein Beispiel dafür geliefert, was zu zunehmender Politikverdrossenheit führt: auf Biegen und Brechen den Entwurf eines politischen Wettbewerbers beiseitezuschieben, anstatt konstruktiv und miteinander zu einer gangbaren Lösung zu kommen. Diesen Vorwurf, meine Damen und Herren, auch von der Union, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie machen dieses Trauerspiel mit, (Beifall AfD, CDU) und das auf dem Rücken Ihrer Parteikolleginnen und Parteikollegen – nämlich der Präsidentin des Landkreistags und des Präsidenten des Gemeindeund Städtebunds. Die Menschen im Land erwarten von den Politikern, von uns allen, meine Damen und Herren, dass wir hier zusammenarbeiten und nicht mit Taschenspielertricks konstruktive, praktikable und gute Lösungen verhindert werden. (Beifall AfD, CDU) Und nun haben wir hier eine Beschlussempfehlung des Kommunalausschusses. Vermutlich haben sich CDU und R2G bereits geeinigt, das klang ja auch hier in den Reden so, dass sie das heute hier durchpeitschen werden. Für diesen Fall möchte ich Ihnen aber doch ein paar Sachen mit auf den Weg geben. Die stehen auch so in den Stellungnahmen der Spitzenverbände, die Sie hoffentlich doch noch gelesen haben, und wenn nicht, empfehle ich Ihnen das wenigstens heute Abend als Lektüre am Ende dieses Tages. Übrigens, Herr Sesselmann – Sie haben mich vorhin angesprochen –, gute Referentinnen fragen, wenn Sie etwas nicht finden, mal in der Verwaltung nach. Unsere Kollegin hat das getan und deshalb hatten wir die Kenntnisse darüber, was ich Ihnen auf Ihre Nachfrage 3 Minuten vor Sitzungsbeginn auch so gesagt habe. Das ist gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion, das geht also so. (Beifall FDP) Die Anhörung hat ergeben, dass Ihr Über-NachtEntwurf voller Fehler und Widersprüche ist, dass Sie grundlegende Prinzipien, auf die Sie erst gepocht hatten, wie das Öffentlichkeitsprinzip und die Transparenz, nun über Bord werfen, dass dieser Entwurf nicht geeignet ist, auch nur im Ansatz in der Praxis zu einer Erleichterung der Arbeit der ehrenamtlichen – ich betone der ehrenamtlichen – Gemeinde- und Kreisräte zu führen, und dass Ihr Entwurf Konflikte in die kommunale Familie tragen wird. Davor, meine Damen und Herren, warnen wir Freien Demokraten ausdrücklich. (Beifall FDP) Ich möchte Ihnen mit Blick auf die verbleibende Redezeit nur kurz ein paar Auszüge geben, was an Ihrem Entwurf so grundsätzlich schlecht ist. Trotz wiederholter und ganz ausdrücklicher Forderungen, keine Regelungen aufzunehmen, die für eine schnelle Lösung von Ausnahmesituationen nicht notwendig sind, haben Sie weiter drei Neuregelungen beibehalten: eine verpflichtende Einwohnerfragestunde für jede Gemeinde, die Pflicht zur Beteiligung von Kinder- und Jugendparlamenten in jeder Gemeinde, ohne dass Sie Kostenregelungen für die Übertragung dieser neuen Aufgaben treffen. Ich möchte das klarstellen: Wir sind für eine solche Regelung, aber auch hier muss das Verfahren sauber laufen. Und die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und des Öffentlichkeitsprinzips, die weder notwendig ist noch im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung steht und auch zumindest in Bezug auf die gewählten Fristen für die Zustimmungsfiktion nicht praktikabel ist, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Diese Regelungen, die die Spitzenverbände ablehnen, finden sich in unserem Vorschlag übrigens nicht. Ihre Regelungen zu Videokonferenzen sind inkonsequent, denn der Gemeinderat muss eine vom Bürgermeister ausgerufene Notlage bestätigen in einer digitalen Sitzung, die nur in einer Notsituation möglich ist. Tut er das nicht, muss er die digitale Sitzung sofort beenden. Was dann passiert, regeln Sie nicht. (Beifall FDP) Auch sind Videokonferenzen nur möglich, wenn kein Mitglied persönlich anwesend sein kann. Mit Blick auf die Corona-Verordnung dürften wir alle hoffen, dass eine derartige Inzidenz mit solchen Maßnahmen nie eintritt. Das wäre dann nämlich eine totale Ausgangssperre für jedermann. Sie haben auch verkleinerte Gremien wie den Haupt- oder Kreisausschuss gestrichen, obwohl Sie selbst in Ihrer Begründung die Präsenz als oberstes Primat deklariert haben. In unserem Entwurf finden Sie die weiterhin. (Beifall FDP) Umlaufverfahren können nicht vom Bürgermeister oder Landrat angestrengt werden, aber vom Vorsitzenden einer Fraktion, der damit seine Kompetenzen überschreitet, die Sie gleichzeitig dem Bürgermeister und Landrat wegnehmen, meine Damen und Herren. Und Sie billigen Sperrminoritäten zu, indem Umlaufbeschlüsse verhindert werden können. Da die aber nur in eilbedürftigen Fällen möglich sind, wird das in der Praxis wohl eh nie zur Anwendung kommen, denn da wird der Bürgermeister oder der Landrat dann doch lieber selbst entscheiden, denn es ist ja eilig. Meine Damen und Herren, noch erwähnen möchte ich, dass in Ihrem Entwurf auch Telefonkonferenzen keine Rolle mehr spielen. Das wäre ja okay, wenn Thüringen in der Digitalisierung ganz weit vorn wäre – und damit meine ich nicht irgendwelche Dinge wie „Clubhouse“ und dergleichen. Nein, ich meine Breitbandausbau und Netzabdeckung vor allem im ländlichen Raum. Denn eben in diesen Gebieten, meine Damen und Herren, werden Sie mit Ihrem Entwurf nur eines erreichen: Einwohnerfragestunden und sonstigen Mehraufwand, aber keine Entscheidungsmöglichkeiten in Ausnahmesituationen, die wir so dringend brauchen. (Beifall FDP) Ganz nebenbei sei noch gesagt, wenn die Grünen mit einem Rechtsgutachten immer auf Transparenz und Öffentlichkeit gedrängt haben, dann sollten sie auch unserem Entwurf zustimmen, denn neben der Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen eröffnen wir auch die Möglichkeit von Stellungnahmen zu Beschlüssen bei Umlaufverfahren. Mehr Transparenz werden Sie wohl in Ausnahmesituationen nicht finden. (Beifall FDP) Und jetzt schaue ich zur Frau Präsidentin …

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