Heike Werner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mich hat jetzt der Redebeitrag der Abgeordneten der AfD, Frau Herold, noch mal nach vorn getrieben, weil ich – ehrlich gesagt – diese salbungsvollen Worte oder diese Krokodilstränen, die Sie gerade vergossen haben, nicht so stehen lassen kann. Es war Ihr Abgeordneter Herr Möller, der sich vor ein paar Wochen hingestellt und gesagt hat: Ach, wir wollen die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, wir brauchen den ganzen Gleichstellungskram nicht, wir sind eine Männerpartei und für uns braucht es auch keine Quoten, wir sind ganz zufrieden, so wie es jetzt ist. Und dann schicken Sie eben eine der wenigen Frauen, die in Ihrer Fraktion sind, nach vorn, um sich zum Thema „Gleichstellungspolitik“ zu äußern. Ich glaube, das zeigt erst mal, wie dünn Ihre Argumentationskette an der Stelle ist
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Argu-
mentation ist falsch!) und wie wenig Belastbares Sie an der Stelle, wenn es um Gleichstellung von Frauen und Männern geht, vorweisen können. Ich wollte gern noch mal an eine Studie erinnern, die vor einigen Jahren gemacht wurde, wo es darum ging, was beispielsweise in Gegenden, in denen sich aufgrund von Abwanderungen usw. nur noch wenige Frauen befinden und ein hoher Männerüberschuss herrscht, passiert. Und es ist sehr frappierend zu sehen, dass genau diese Männer dazu neigen, sich rechten oder traditionellen, tradierten Geschlechterrollen anzuschließen, dass sie sich auf Bünde konzentrieren, dass es darum geht, eine Gemeinschaft zu schaffen, die genau dazu neigt zu sagen, Frauen gehören zurück an den Herd, Frauen sollen sich um die Kinder kümmern und wir Männer, wir wollen hier den Ton angeben. Insofern ist es jetzt nicht ganz überraschend, dass in Ihrer Fraktion oder in Ihrer Partei auch genau solche Meinungen immer wieder zu finden sind. Ich will noch mal ganz kurz auf meine oder unsere Gleichstellungsbeauftragte zu sprechen kommen. Ich habe, denke ich, als Sie Ihren Gesetzentwurf eingebracht haben, im Parlament schon deutlich gemacht, welche Rollen die Gleichstellungsbeauftragte wahrnehmen muss, wenn es um Koordinierung geht, um Vernetzung, darum, auf die Rechte, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu schauen, natürlich auch in der Landesregierung und in den Gesetzentwürfen. Aber auch in den Kommunen muss immer wieder nicht nur darauf geschaut werden, sondern es müssen Initiativen entstehen, um Gleichberechtigung tatsächlich weiter nach vorn zu bringen. Ich will an der Stelle noch mal daran erinnern, dass beispielsweise während der Pandemie die Gewalt gegen Frauen ein Thema gewesen ist und dass wir leider feststellen mussten, dass sich das nicht in den Beratungsstrukturen, in den Frauenhäusern widergespiegelt hat, sondern dass die Situation so gewesen ist, dass Frauen sich zum Teil nicht getraut haben, Beratung anzunehmen, weil die Eskalation, die durch Männer in Beziehungen dann umgesetzt wurde, den Frauen aufgedrückt wurde, weil sie Angst hatten, dass alles nur noch viel schlimmer wird. Insofern sieht man an der Stelle auch noch mal, wie groß der Bedarf ist, hier nicht nur eine Gleichstellungsbeauftragte zu haben, die dafür sorgt, dass neue Beratungsmöglichkeiten entstehen, um diesem Dilemma, in dem sich Frauen befinden, tatsächlich auch entgegenzukommen. Es braucht auch eine Verknüpfung, eine Vernetzung der Frauenhäuser, damit neue Angebote entstehen, die den Frauen tatsächlich auch gerecht werden und die vor allem weitere Dinge berücksichtigen, die momentan auch in Thüringen – das muss man hier zugestehen – noch nicht ausreichend vorhanden sind, zum Beispiel Angebote für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit Migrationshintergrund. Insofern glaube ich auch, man kann den Gesetzentwurf nur ablehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
