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Robert-Martin Montag

FDP 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Dem Liberalen ist es ja eigen, in stürmischen Zeiten immer die notwendige Ruhe zu bewahren und gut den nächsten Schritt zu überlegen. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Deswegen erlauben Sie mir, zu dem Gesetzentwurf der AfD Position für die Freien Demokraten zu beziehen. Da geht es um die Frage: Gibt es tatsächlich strukturelle Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft? Zumindest nach Studienlage – und die ist nicht neu, das ist, glaube ich, auch schon häufig gesagt und genannt worden – ist das bei vielen Punkten tatsächlich festzustellen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher und sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Frauen sind in Deutschland mehr als doppelt so häufig Opfer von Belästigungen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffen usw. sind die Opfer bis zu 98 Prozent weiblich. Wir haben Benachteiligungen im Erwerbsleben, zumindest, wenn man darauf schaut, wie sich die Brüche in den Biografien nach einer Geburt darstellen. Da gibt es unterschiedliche Ursachen und ich hänge der These nicht an, dass das ausschließlich daran liegt, dass wir ein patriarchales, kapitalistisches System haben, das dafür Sorge trägt, dass das so ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sehr richtig!) Das ist ja der Vorwurf des eher links geprägten Feminismus. Die Ursachen sind sehr vielschichtig. Aber zumindest zeigen diese Zahlen, dass wir bestrebt sein sollten, die individuelle Entscheidungssphäre, den eigenen Lebensweg selbstbestimmt in Angriff und das Glück in die eigene Hand zu nehmen, von strukturellen Nachteilen zu befreien, damit die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben steigen. Darum geht es uns Liberalen natürlich. (Beifall FDP) Das finde ich immer noch einen sehr vernünftigen Ansatz, weil er auf das Individuum schaut und für sehr viele Gruppen gilt, die sich benachteiligt fühlen. Uns Liberalen ist es am Ende des Tages egal, warum jemand diskriminiert wird. Wir streiten gegen jede Form von Diskriminierung, weil sie eine Unverschämtheit gegen den eigenständigen Lebensentwurf des Individuums ist. (Beifall FDP) Auch wenn es in anderen Teilen der Welt noch sehr viel schlimmer aussieht – weil die Situation der Frauenrechte nicht mit dem vergleichbar ist, was die Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler in den letzten 150 Jahren hier geschaffen haben, nämlich auch Mindset-Änderungen –, bleibt trotzdem die Aufgabe für uns, hier weiter tätig zu sein. Jetzt kommen wir zu einem feinen Unterschied. Wir sind durchaus bereit, darüber zu reden, ob der Weg mit der strukturellen Setzung beispielsweise durch eine Frauenbeauftragte der richtige Weg ist, ob der Ansatz, den die Landesregierung auch auf gesetzlicher Grundlage verfolgt, der richtige ist. Wenn man unseren liberalen Ansatz nimmt, pauschal gegen Diskriminierung zu sein, weil es kein einziger Mensch verdient hat, aufgrund Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder politischer Ansichten diskriminiert zu werden, ziehen wir das in Zweifel. Wir wollen daher – das habe ich auch bei der letzten Debatte schon gesagt – einen Antidiskriminierungsbeauftragten, der über die Möglichkeiten verfügt, für Menschen auf ihrem Weg ihre Rechte einzufordern, sie zu begleiten. Das geht über das hinaus, was wir heute haben. Heute haben wir parallele Strukturen. Wir haben die Frauenbeauftragte – das mag legitim sein. Wir haben den Behindertenbeauftragten – kann legitim sein. Wir haben den Bürgerbeauftragten – kann legitim sein. Und wir streiten immer über die richtige sächliche Ausstattung. Dieser Streit ist aus meiner Sicht aber überflüssig. Nehmen wir das, was vorhanden ist, führen wir das zusammen und vor allen Dingen fokussieren wir den Handlungsauftrag des zukünftigen Antidiskriminierungsbeauftragten, so wie wir uns ihn vorstellen, darauf, jedem Einzelnen den Weg als Partner der Politik zu eröffnen, der ihm zusteht, nämlich individuell und frei. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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