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Janine Merz

SPD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Viel wurde schon gesagt oder wenngleich auch fast alles. Im Innenausschuss am 4. März fiel aber eine Bemerkung, die es schon noch mal auf den Punkt bringt. Die verschiedenen Gesetzentwürfe, die zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vorlagen, haben doch schon fast einen kleinen historischen Charakter, denn seit fast einem Jahr beschäftigt sich der Landtag nun mit diesen Gesetzentwürfen aller Landtagsfraktionen außer der AfD, um nämlich die Thüringer Kommunalordnung an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen, aber auch – und das war Rot-RotGrün wichtig –, um dieses Zeitfenster zu nutzen, um sie auch an verschiedenen Stellen wichtig weiterzuentwickeln. Diesen Diskussionsprozess führen wir heute mit dem Beschluss, der eben auch ein Kompromiss ist, aber ein gutes Ergebnis, in dem sich nun die wichtigsten Intentionen aller beteiligten Fraktionen widerspiegeln. Wie mehrfach betont, gingen zunächst in den Gesetzentwürfen die Meinungen weit auseinander. Daher habe ich in der ersten Beratung bereits dafür geworben, eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen. Das ist uns mit der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss nun auch gelungen. (Beifall SPD) Durch die Gesetzesänderung erhalten Gemeinderäte und Kreistage nun die Möglichkeit, in Notlagen Sitzungen als Videokonferenz abzuhalten oder Beschlüsse mittels schriftlicher Umlaufverfahren zu fassen. Diese Ausnahmeregelungen gelten dabei nicht nur für Pandemien, sondern auch für andere Notlagen wie Katastrophenfälle nach dem Brandund Katastrophenschutzgesetz. Auf diese Weise sichern wir die Mitbestimmung der kommunalen Gremien in Krisensituationen und schaffen eine wichtige Rechtsgrundlage, durch die Bürgermeister und Landräte ihre Gemeinderäte und Kreistage auch in diesen Ausnahmesituationen informieren und einbinden können. Wir reagieren damit auf die Regelungslücke in der Kommunalordnung, die durch die Corona-Pandemie deutlich geworden ist. Wir folgen aber auch der Auffassung, dass der Austausch von Argumenten in den Ratssitzungen wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur auf kommunaler Ebene ist und deshalb auch der Regelfall bleiben wird, wie schon Kollegin Henfling dargelegt hat. Außerdem gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen großen Schritt im Sinne einer weiteren und besseren Beteiligungs- und Mitbestimmungskultur. Wir streichen die Obergrenze von maximal sechs Mitgliedern für Kreis- und Hauptausschüsse und schaffen so die Möglichkeit, die Mehrheitsverhältnisse in den Gemeinderäten und Kreistagen besser in diesen Gremien abzubilden. Weiterhin regeln wir erstmals gesetzlich, in der Tagesordnung jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen, um so den Einwohnern die Gelegenheit zu geben, Fragen zu kommunalen Angelegenheiten direkt zu stellen, denn mitnichten ist das bereits überall der Regelfall. Wichtig für uns als Fraktion ist auch, dass erstmals die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Thüringer Kommunalordnung einen wichtigen Platz gefunden hat, wonach Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten in ihrer Gemeinde angemessen beteiligt werden sollen. Damit würdigen wir das vielerorts bereits praktizierte Engagement der Gemeinden in diesem Bereich und setzen eine wichtige Forderung der Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen um. (Beifall SPD) Eine Änderung, die meiner Fraktion besonders wichtig war und sich jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfindet, ist die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir sind davon überzeugt: Wohnungsbau und Gesundheitsversorgung gehören in kommunale Hände! (Beifall SPD) Deshalb werden wir mit der heutigen Gesetzänderung die Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise ausbauen, in diesen Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden. Die Gesundheitsversorgung, der öffentliche Personennahverkehr und der Wohnungsbau werden durch den Gesetzentwurf ausdrücklich in der Kommunalordnung verankert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allem den kommunalen Kliniken und Wohnungsbaugesellschaften wird es künftig erleichtert, nicht nur auf dem eigenen Gemeindegebiet tätig zu werden, sondern auch bei der Gesundheitsversorgung oder dem Wohnungsbau zum Beispiel in der Nachbarkommune auszuhelfen. Künftig ersetzen wir analog zur Strom- und Gasversorgung das bisherige Genehmigungsverfahren durch eine Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und führen eine Widerspruchslösung ein, durch welche die bisherige aufwendige und zeitintensive Voraussetzung übereinstimmender Beschlüsse in allen betroffenen Gebietskörperschaften abgelöst wird. Die bisherige Benachteiligung kommunaler Gesellschaften wird so nun endlich abgebaut und ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt verbessert. Das ist für uns ein wichtiger Schritt für die öffentliche Daseinsvorsorge in Thüringen, vor allem im ländlichen Raum. Daher bitte ich auch hier um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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