Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Von 319 Geburten im Jahr 2015 ist die Zahl der jährlichen Geburten seither konstant auf unter 300 im Jahr gesunken. Im Jahr 2016 gab es 285 Geburten, im Jahr 2017 waren es 268 Geburten, im Jahr 2018 fanden 276 Geburten statt und im Jahr 2019 schließlich 269. Für das Jahr 2020 liegen meinem Ministerium noch keine Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vor. Nach Auskunft der Klinik selbst gab es im letzten Jahr insgesamt 230 Geburten. Zu 2.: In den Jahren 2015 bis 2020 sind keine Einzelfördermittel nach § 10 des Thüringer Krankenhausgesetzes in die Geburtshilfe der HennebergKliniken Hildburghausen geflossen. Erhöhte pauschale Fördermittel nach § 12 Abs. 5 Thüringer Krankenhausgesetz sind ebenfalls nicht in die Geburtshilfe der Henneberg-Kliniken Hildburghausen geflossen. Ob mit pauschalen Fördermitteln angeschaffte kurzfristige Anlagegüter in der Geburtshilfe eingesetzt wurden, kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen nicht beurteilt werden. Die Fragen 3 und 4 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan schließt der Versorgungsauftrag „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station ein. Die Landesregierung hat sich stets für den Erhalt der geburtshilflichen Station eingesetzt, um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in diesem Fachgebiet zu gewährleisten. Angesichts der demografischen Entwicklung ist jedoch in Thüringen leider in vielen Regionen ein Rückgang der Geburten zu verzeichnen. Dies erschwert ein wirtschaftliches und qualitativ hochwertiges Aufrechterhalten der stationären geburtshilflichen Abteilungen. Entscheidet sich ein Krankenhaus, die Geburtsstation zu schließen, so wird der Versorgungsauftrag dennoch uneingeschränkt erteilt, damit die stationäre Versorgung zumindest im Bereich der Frauenheilkunde weiter gewährleistet ist. Auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station wird jedoch im Feststellungsbescheid hingewiesen. Die Klinik in Hildburghausen hat das Gesundheitsministerium informiert, dass nach Kündigung des Chefarztes trotz umfassender Bemühungen keine Nachbesetzung aller offenen Arztstellen im Fachbereich möglich gewesen ist und die Fortführung der hauptamtlich geleiteten Geburtshilfe an den Henneberg-Kliniken leider ab dem 1. Mai dieses Jahres nicht mehr realisierbar ist. Allerdings soll die stationäre Versorgung für den Bereich der Frauenheilkunde mit einer Belegabteilung weiter erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist in meinem Haus eingegangen und das Verwaltungsverfahren hat begonnen. So sehr ich persönlich die Schließung der geburtshilflichen Abteilung bedauere, kann ich Ihnen jedoch versichern, dass die geburtshilfliche Versorgung der Bewohnerinnen im Einzugsgebiet der Henneberg-Kliniken weiter gesichert ist. Die umliegenden geburtshilflichen Kliniken können die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
