Schenk
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur zweiten Beratung das Zustimmungsgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern im Oktober 2020 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist das Ergebnis schwieriger Verhandlungen auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien der Länder für eine staatsvertragliche Anschlussregelung. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Ab dem 1. Juli 2021 soll in allen Ländern der neue Staatsvertrag gelten, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 13 Ratifikationsurkunden Ende April vorliegen. Dieses Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Vertrags für Thüringen rechtzeitig sicherstellen, sodass mit dem neuen Staatsvertrag weiterhin ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Glücksspielwesen in Deutschland besteht. Die vereinbarte Neuregelung hat – das haben wir auch den Redebeiträgen entnehmen können – nicht nur Beifall bekommen. Es ist gerade die weitreichende Öffnung von gefährlichen Spielformen, wie virtuelles Automatenspiel, Onlinepoker und Onlinecasinospiel, die Sorge bereitet und Kritik hervorruft. Ich habe Verständnis hierfür, nur eines müssen wir dabei auch zugeben: Diese bisher verbotenen Spielformen werden in Deutschland angeboten und nachgefragt. Sie erreichen ein beträchtliches Marktvolumen und in diesem Markt wird ohne Aufsicht und ohne Regularien gespielt. Freilich haben die Glücksspielaufsichtsbehörden in den zurückliegenden Jahren auch die eine oder andere Untersagung und Zahlungsunterbindung bei den entsprechenden illegalen Angeboten erfolgreich erreichen können. Eine effektive Zurückdrängung dieser Angebote, die vielfach auch von Unternehmensgruppen über Server aus dem EU-Ausland bereitgestellt werden, ist aber nicht zu schaffen gewesen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wählt nun einen anderen Ansatz. Wenn schon gespielt wird, dann mit einer deutschen Erlaubnis und unter den gesetzlichen Vorgaben für Jugend- und Spielerschutz. Diese werden für den Onlinebereich erheblich ausgebaut. Hier nenne ich nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, ein spielformübergreifendes Sperrsystem, die Errichtung eines Safe-Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung des anbieterübergreifenden parallelen Spiels im Internet. Viele weitere Auflagen und Nebenbestimmungen werden auf der Grundlage der Neuregelung für alle glücksspielrechtlichen Erlaubnisse den Jugend- und Spielerschutz wahren und umsetzen. Darüber hinaus wird die Aufsicht durch die Neuregelung weiter gestärkt und der länderübergreifende Vollzug, der im geltenden Staatsvertrag schon einen Ausgangspunkt genommen hat, wird im Zuge der Gründung der Gemeinsamen Anstalt weiter ausgebaut und vertieft. Für die Anbieterseite ist klar: keine Regulierung wäre die beste Regulierung. Mit jedem Onlinepokerspieler, der fortan die Möglichkeit hat, sein Konto zu sperren, Limits einzuhalten und sich an die Erlaubnisbehörden zu wenden, ist für den Spielerschutz sehr viel gewonnen. Das Lotteriemonopol der Länder und Länderzuständigkeiten für den stationären Vertrieb bleiben aufrechterhalten. Mit diesem neuen Vertragswerk kann es gelingen, dass ein großer Teil des Markts hin zu legalen Angeboten kanalisiert wird. Im Bereich der Sportwetten ist dies schon zu großen Stücken gelungen. Mit der gemeinsamen Lösung der Bundesländer können wir der großen Herausforderung, die der Glücksspielmarkt an uns stellt, im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes begegnen. Eine Rechtszersplitterung in der Glücksspielregulierung kann diese Aufgabe schon vor dem Hintergrund der länderübergeifenden Angebotsstruktur nicht bewältigen. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieses Zustimmungsgesetz anzunehmen und damit in Thüringen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu ratifizieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
