Madeleine Henfling
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann an vieles des Gesagten hier gut anknüpfen. Ich fange vielleicht mal mit dem an, was Herr Mühlmann in seinem selbstversichernden Monolog versucht hat, noch mal nachzuweisen, dass er und seine AfD-Fraktion auf jeden Fall ganz sachlich Politik machen. Das Problem ist nur, wenn Sie sozusagen in der Einbringung zu Ihrem Gesetzentwurf das Wort „Connewitz“ fallen lassen und so tun, als wäre das das Normalste der Welt, und das in Verbindung bringen mit den verletzten Polizistinnen und Polizisten, dann muss man Ihnen auch sagen: Anscheinend scheint es doch etwas ideologisch zu sein, was Sie hier machen. Die meisten Polizistinnen und Polizisten werden im Übrigen bei Einsätzen zu häuslicher Gewalt verletzt und nicht auf der Straße bei Demonstrationen. Da muss man doch infrage stellen – auch wenn Sie das hier ganz vehement versucht haben –, wie sachlich Sie tatsächlich an diese Sache herangehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was mich an dieser Diskussion momentan vordergründig stört, ist, dass Sie hier unterschiedliche Ziele immer wieder durcheinandermanschen. Das ist nicht besonders zielführend. Kollege Dittes hat es gesagt: Wir diskutieren hier darüber, ob wir ein polizeiliches Mittel einführen, was dann eingesetzt werden kann. Ob dieses polizeiliche Mittel eingeführt werden soll, diese Frage diskutieren wir, und inwieweit das hilfreich ist, das diskutieren wir. Das andere, was Sie immer wieder diskutieren, ist, ob denn die Bodycam hilft, Gewalt gegen Polizistinnen zu verhindern. Das ist eine Diskussion, die man in Bezug auf Bodycams führen kann, es ist eine verengte Diskussion, man kann die BodycamDiskussion auch deutlich weiter führen. Man könnte nämlich zum Beispiel fragen: Was ist denn eigentlich mit dem Schutz von Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen im Einsatz betroffen sind? Könnten die sozusagen auch auf die Aufzeichnung einer Bodycam zurückgreifen? Dann stellt sich aber die Frage: Wer stellt die Bodycam ein? Müsste man da nicht tatsächlich fordern, dass im Einsatz generell, also die ganze Zeit gefilmt wird? Ob das die Polizistinnen und Polizisten wollen, das möchte ich auch noch mal infrage stellen. Es ist nämlich eine Frage, die man auch stellen kann. Das diskutieren Sie aber überhaupt nicht, sondern Sie diskutieren immer von dem Punkt aus: Kann eine Bodycam Polizistinnen und Polizisten im Einsatz schützen? Das ist eine legitime Frage, aber was ich auch schwierig finde, ist, dass Sie jetzt mehrfach ignoriert haben, dass unter anderem die Studie oder der Testlauf, der dazu gemacht wurde, eben nicht zu der Erkenntnis kommt, dass die Bodycam tatsächlich eine deeskalierende Wirkung hat. Ich finde es schon fast abenteuerlich, Herr Walk, dass Sie sagen: Ja, wir haben den Bericht des Innenministeriums dazu gelesen und wir haben da Vertrauen. Das finde ich interessant, neuerdings haben Sie Vertrauen in die Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Ver-
trauen in den Bericht!) Anscheinend nur dann, wenn Ihnen das Ergebnis passt. Dann ignorieren Sie aber einfach die Anlagen zu dieser ganzen Geschichte. Jetzt will ich hier nichts unterstellen, aber dass ein Innenministerium absolut neutral agiert, das ist ja wohl auch ein bisschen weit hergeholt. Also ich meine: Normalerweise unterstellen Sie uns doch immer, dass wir in unserer Regierung hier politische Entscheidungen treffen. Warum soll sich sozusagen das Innenministerium an dieser Stelle nicht auch positionieren?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich dachte,
Sie wollen das!) Ja, aber die Aufgabe des Innenministeriums war nicht, neutral irgendwas aufzulegen, sondern eine Empfehlung abzugeben. Dass die natürlich da auch reinschreiben, was sie selbst wollen, ist doch irgendwie klar. Nichtsdestotrotz geben aus meiner Sicht die Rohdaten, wenn man das so nennen darf, oder die tatsächliche Studie das, was hier gesagt wurde, schlicht und ergreifend nicht her. Kollege Dittes hat es noch einmal deutlich gesagt: Wenn bei der Gruppe derjenigen, wo eine Eskalation eintritt, wenn man die Bodycam einschaltet, nämlich bei Alkoholisierten und bei Menschen, die in irgendeiner Art und Weise unter Drogen stehen – das ignorieren Sie einfach und sagen, das ist doch in Ordnung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann lassen
Sie die eben aus!) Ich verstehe gar nicht so richtig, warum man das einfach so übergehen kann. Außerdem machen Sie aus meiner Sicht – wie immer – den zweiten Schritt vor dem ersten. Es ist auch nicht so, als hätten wir das nicht im Ausschuss schon und würden nicht darüber diskutieren. Das tun wir und es gab auch die Vereinbarung, dass es dazu auch noch Diskussionen gibt. Der Prozess dazu ist auch schlicht und ergreifend nicht abgeschlossen. Die AfD hätte sich eine Menge Arbeit sparen können, wenn sie – so wie die CDU – die Anlage 37 entdeckt hätte, dann hätte sie das auch noch abschreiben können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so zu tun, als wäre das jetzt Ihre Eigenleistung gewesen, als wären Sie selbst darauf gekommen, finde ich – ehrlich gesagt – auch ein bisschen schwierig.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da haben Sie
nicht genau zugehört!) Doch, ich habe sehr genau zugehört. Das ist – glaube ich – das Problem dabei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben auf jeden Fall andere Erkenntnisse aus diesen Beschreibungen, als wir sie haben, und wir sind aus den Erkenntnissen des Berichts nicht davon überzeugt, dass die Bodycam wirklich sinnvoll ist und dass sie einen Effekt auf die Frage hat: Wie schützen wir Polizeibeamtinnen und -beamte tatsächlich vor Gewalt? Die Uni Jena – und das hat Kollege Dittes auch schon einmal zitiert und ich tue es noch mal, weil ich diesen Satz einfach wirklich wichtig finde und ich finde, man kann den nicht einfach übergehen. Wenn die Uni Jena schreibt, dass die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam rechtfertigen, dann kann man diesen Satz doch nicht übergehen und kann einfach sagen, es ist total dufte, wir führen das ein. Allerdings sagen die Wissenschaftler auch – und das ist auch eine wichtige Information –, dass die Datenbasis für eine vernünftige Aussage zu gering ist. Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer: Weil ständig – vor allem von konservativer bis rechter Seite – unreflektiert die Einführung der Bodycam gefordert wird, fühlt sich scheinbar auch das Innenministerium unter Druck gesetzt und hat den Erhebungszeitraum aus unserer Perspektive deutlich zu kurz angesetzt.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Seit 2017,
seit vier Jahren!) Nun haben wir den Salat und immer noch keine verlässliche Entscheidungsgrundlage, weil man es nicht abwarten konnte. Zudem hat die ganze Debatte aus unserer Sicht auch eine erhebliche Schieflage, wenn nur der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten im Mittelpunkt steht – im AfDEntwurf noch mehr, denn hier geht es wieder nur um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten. Im Formulierungsvorschlag des Innenministeriums wie auch im Entwurf der CDU wird es immerhin ausgeweitet auf Dritte, zum Beispiel Feuerwehr- und Rettungskräfte. Doch das, was selten auch nur erwähnt wird, sind die Menschen, die ich gerade schon erwähnt habe, die der Polizei gegenüberstehen. So könnte man nämlich zum Beispiel auch diskutieren, ob das Gegenüber der Polizei auch das Einschalten der Kamera verlangen kann, wenn man sich dafür entscheidet, die Einführung der Bodycam dafür in Betracht zu ziehen. Dann müsste man aber tatsächlich zum Beispiel die Fragen stellen: Wo werden dann die gefilmten Aufnahmen gespeichert und wer hat Zugriff darauf und wie werden die beispielsweise in einem anschließenden Verfahren verwendet? Die CDU hat dies in ihrem Vorschlag auch vorgesehen und geht hier weiter als das Innenministerium, auch was das Pre-Recording betrifft. Das ist zwar nicht in dem Entwurf der AfD enthalten, aber im Formulierungsvorschlag und im Gesetzentwurf der CDU sind aus unserer Sicht noch ziemlich viele Fragen zu klären. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Kamera dann permanent aufzeichnet. Auch wenn die Aufzeichnungen regelmäßig gelöscht werden, läuft sie dann die ganze Zeit. Das wäre die Konsequenz aus meiner Sicht. Ich bin mir nicht sicher – und das habe ich gerade eben schon gesagt –, ob das wirklich das ist, was die Polizistinnen und Polizisten wirklich wollen. Auch bei dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen habe ich nicht nur Bauchschmerzen, sondern das lehne ich ehrlich gesagt ab. Das TMIK sieht es immerhin nur vor, „wenn dies nach den Umständen zum Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist.“ Die CDU weitet das in ihrem Vorschlag aber noch aus, und zwar erheblich, und schreibt: wenn „eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und Eigentum“ vorliegt – und das geht eindeutig zu weit. Stellen Sie sich einfach nur einmal die Beamtin bei dem inzwischen berüchtigten Einsatz in der Wohnung in Weimar vor, bei dem sich eine junge Frau vor Beamtinnen ausziehen musste und damit erheblich traumatisiert wurde. Wäre die Beamtin auch noch mit laufenden Bodycams ausgestattet gewesen, möchte ich mir das – ehrlich gesagt – nicht vorstellen, was das dann noch gebracht hätte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer zu kritisierender Punkt an dem CDUEntwurf ist aus unserer Sicht auch, dass in Absatz 7 im Vergleich zum Vorschlag des Innenministeriums die Unterrichtungspflicht zum Einsatz der Bodycams gegenüber dem Datenschutzbeauftragten gestrichen wurde. Sie haben hier jetzt schön Herrn Hasse gelobt, aber dann scheinen Sie ihn doch nicht ernst genug zu nehmen, um das auch hier drin zu lassen. So viel erst mal im schnellen Überblick. Soweit wir hier gesetzliche Grundlagen diskutieren, glaube ich, können wir den Gesetzentwurf der CDU an den Ausschuss überweisen, können den diskutieren. Mich überzeugt er nicht, mich überzeugt das komplette Konzept von Bodycams nicht, zumindest nicht für den Einsatz, so wie sie hier geplant sind. Aber diskutieren schadet meistens nicht und führt ja zu Erkenntnissen, vielleicht auch auf beiden Seiten, auf beiden Positionen. Auf den AfD-Entwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir gut verzichten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
