Heike Werner
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich jetzt nur noch einmal kurz zu einigen wenigen Vorwürfen äußern, die ich hier gehört habe, und aus Sicht der Landesregierung zumindest einige wenige Dinge klarstellen. Ich möchte aber zunächst noch mal zum Thema „Sicherstellung der Grundrechte“ voranstellen, wie schwierig es ist, Einschränkungen vornehmen zu müssen, um aber Leib und Leben von Menschen zu schützen. Wie schwer dies der Landesregierung gefallen ist, sehen Sie daran, dass es der Ministerpräsident gewesen ist, der im Oktober, November letzten Jahres darauf gedrungen hat, dass es endlich auch im Bundesparlament eine Beschlussfassung zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes geben muss, damit wir tatsächlich nicht Grundrechtseinschränkungen beschließen, die nicht entsprechend hinterlegt und beschlossen, besprochen und diskutiert sind, sondern die auf der Ebene bestimmt werden müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Bundesregierung, das Parlament hat sich darauf eingelassen. Das Infektionsschutzgesetz wurde angepasst. Das war auch dringend notwendig, weil sich diese Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten gut belastbar im Gesetz niederschlagen müssen. Das zu Numero 1. Zu Numero 2, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angeht und die Frage, inwiefern hier Gerichte geurteilt haben: Ja, das ist leider der Fall, dass nicht immer alle Maßnahmen, die getroffen werden, dann vor Gericht tatsächlich auch halten. Aber ich will für das Land Thüringen sagen, dass dies nur in ganz wenigen Fällen der Fall gewesen ist, denn wir haben es durch gute Beteiligung, durch gute Ressortabstimmung schaffen können, Gesetze, Verordnungen zu schaffen, die belastbar sind. Sie wissen auch – das richte ich jetzt an die Herren der AfD –, dass Sie erst kürzlich vorm Verfassungsgericht in Thüringen damit gescheitert sind, eine Verordnung für nichtig erklären zu lassen. Es gab ein Problem, was das Zitiergebot angeht, einen Formfehler, der schwierig ist, den wir aber schnellstmöglich behoben haben.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Der ist über-
haupt nicht schwierig!)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da braucht
man nur Ahnung!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Die Sie nicht haben!) Aber die Maßnahmen wurden vom Verfassungsgericht als belastbar, als wirksam, als angemessen angesehen. Das zeigt, dass wir uns in den Verordnungen wirklich sehr gründlich damit beschäftigt haben zu erklären, aus welchen Gründen Grundund Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit zu anderen Grundrechten zu wahren. Das hat das Verfassungsgericht genauso anerkannt und sehr ausführlich beschrieben, warum diese Maßnahmen so getroffen werden mussten – und im Übrigen auch zum Teil in sehr kurzer Zeit getroffen werden mussten.
(Beifall DIE LINKE)
Ich komme zur dritten Frage und der Kritik vor allem vonseiten der CDU an den derzeitigen Abläufen. Es ist für alle eine schwierige Gemengelage, wenn sich Verordnungsentwürfe sozusagen an bestimmten Stellen wieder ändern, das auch nachvollziehen zu können. Aber aus meiner Perspektive ist das die größtmögliche Fairness, die wir als Landesregierung Ihnen an der Stelle einräumen, dass wir Sie eben nicht nur mit einem ersten Entwurf abspeisen, sondern dass wir seit der letzten Verordnung gesagt haben, wir wollen Ihnen die aktuellen Arbeitsstände auch zur Kenntnis geben. Und aktuelle Arbeitsstände ergeben sich daraus, dass wir eine Verordnung natürlich in ein geordnetes Anhörungsverfahren geben, soweit es die Zeit tatsächlich möglich macht. Und wir haben eben 23 Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die dieses Anhörungsverfahren ausführlich nutzen. Daraus ergeben sich Änderungen, die sich in einer Verordnung dann auch widerspiegeln. An diesen Arbeitsständen, an diesen Rückmeldungen der Kommunen lassen wir Sie teilhaben. Ihnen sind doch die Kommunen immer so wichtig und dass sie wirklich die Möglichkeit haben, ihre Anregungen, ihre Wünsche, Bedarfe und Kritiken auch mit einbringen zu können. Wie gesagt, diese Zeit wollen wir sowohl den Kommunen, den Gebietskörperschaften als auch Ihnen geben. Deswegen haben wir mit der letzten Verordnung die Möglichkeit erhöht, sich im Parlamentsverfahren beispielsweise auch miteinander auseinanderzusetzen. Es ist im Ältestenrat so angekündigt worden. Zumindest bei mir war nicht angekommen, dass es daran im Ältestenrat größere Kritiken gegeben hat. Wenn es aber nicht in Ihrem Interesse ist, kann sich der Ältestenrat auch auf andere zeitliche Abläufe verständigen. Wir lassen uns als Landesregierung auf jeden Fall darauf ein. Es wäre nicht das erste Mal, dass meine Juristinnen und Juristen am Wochenende sitzen, um in kürzester Zeit die Anregungen, die aus dem Parlament kommen, einarbeiten zu können. Insofern also noch mal der Hinweis: Es geht darum, wir wollen mit Ihnen diskutieren, wir wollen mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten diskutieren. Dass wir die Diskussion nicht scheuen, haben Sie, denke ich, auch gestern erst wieder im Ausschuss feststellen können – ich glaube, wir haben von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr über die Verordnung diskutiert. Jetzt kritisieren Sie noch, dass Sie Stellungnahmen abgeben, aber dass das dann nicht übernommen wird. Natürlich sind die Stellungnahmen zum Teil konträr, also die einen fordern an der Stelle Lockerungen, die anderen fordern Verschärfungen. Am Ende ist es die Landesregierung, die diese Verordnung unterschreiben muss und die in die Verantwortung gezogen wird, dass die Grundrechte sozusagen geschützt werden, aber auch Gesundheit, Leib und Leben der Menschen, die hier in Thüringen leben. Und das haben wir, wenn es möglich war, natürlich berücksichtigt, Ihre Hinweise und Anregungen, aber es geht eben auch nicht in jedem Fall. Dass wir Ihnen das begründen, ist natürlich selbstverständlich. Wir können das gern auch noch ausführlicher machen, das ist gar kein Problem. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
