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Plenarprotokoll 7/30

13.11.2020 · 219 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (23)Die Linke (23)AfD (18)SPD (9)FDP (9)GRÜNE (7)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Hoffmann. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Denny Möller, er wird jetzt erst mal vertreten durch Frau Abgeordnete Güngör. Sie nehmen zwischendurch einen Wechsel vor. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Henkel, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie die Entwicklung der Pandemiezahlen aktuell verfolgen. Wir haben in Thüringen mit dem aktuellsten Stand die höchste Entwicklung seit Beginn der Pandemie. Also, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, achten Sie auf sich! Einige Hinweise zur Tagesordnung: Vereinbarungsgemäß wird der Tagesordnungspunkt 58 in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufgerufen. Der erneute Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 59 und 60 erfolgt heute nach der Mittagspause. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/2096 und 7/2097 vor. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung so entsprochen oder gibt es Anträge, Hinweise? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Vielen Dank. Ich würde bitten, dass wir den Tagesordnungspunkt 13, den Staatsvertrag Kali und Salz, erst nach der Fragestunde heute Nachmittag aufrufen, ansonsten weiter in der Tagesordnung und bei den vereinbarten Sachen bleiben.

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Keller

Erhebt sich Widerspruch? Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Ich würde darum bitten, dass wir nach dem, was als Nächstes drankommt, den freien Schulen, dann das Besoldungsgesetz aufrufen, also den TOP 18.

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Keller

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Herr Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Mit Blick auf den Antrag vom Kollegen Bühl wären wir bereit, den Tagesordnungspunkt 18 unter die Rubrik „Abarbeitung“ zu setzen, aber nicht nach den freien Schulen setzen.

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Keller

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Frau Lehmann, bitte.

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Diana Lehmann SPD

Sichergestellt sein müsste aus meiner Sicht – aber wir wissen ja noch nicht, wie das mit den Wahlen heute läuft –, dass auf jeden Fall auch die Tagesordnungspunkte 16 und 17, also die beiden Verfassungsänderungen, beraten und überwiesen werden können.

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Keller

Weitere Anträge zur Tagesordnung kann ich nicht sehen, dann stimmen wir über die Anträge hier entsprechend ab. Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 direkt nach der Mittagspause aufzurufen, also nach der Fragestunde. Erhebt sich dazu formell Widerspruch? Damit lasse ich abstimmen über die Platzierung des Tagesordnungspunkts 13 nach der Fragestunde. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die entsprechende Mehrheit erreicht und wir rufen diesen Tagesordnungspunkt entsprechend auf. Es gibt weiterhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Ja – ich lasse abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP und die Stimmen aus der CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und AfD. Wer enthält sich? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat der Antrag die entsprechende Mehrheit nicht erreicht. Es gibt den Antrag – so nehme ich das jetzt auf –, Herr Blechschmidt, diesen Tagesordnungspunkt, über den wir gerade abgestimmt haben, bei Ablehnung in die Abarbeitung zu stellen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Damit reicht die einfache Mehrheit. Wer dem zustimmt, den Tagesordnungspunkt 18 in die Abarbeitung für heute zu stellen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen von Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Der Antrag hat die Mehrheit erreicht. Es gibt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 – ich fasse sie an der Stelle auch zusammen, weil zusammengehörig – auf jeden Fall heute abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Ja, Widerspruch erhebt sich. Wer diesem Antrag hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, SPD und CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der FDP. Damit hat der Antrag die entsprechende Mehrheit erreicht und die Punkte werden auf jeden Fall behandelt. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die Tagesordnung entsprechend der eben bestimmten Änderungen abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Tagesordnung beschlossen und wir treten in die Abarbeitung der Tagesordnung ein. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1992 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1999 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 7/2035 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja. Herr Abgeordneter Tischner, Sie haben das Wort.

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Christian Tischner CDU

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unsere Schullandschaft. Sie sind eine Bereicherung für Schülerinnen und Schüler und sie sind ein Ort von pädagogischer, didaktischer und methodischer Vielfalt. (Beifall CDU) Diese Feststellung, so könnte man sagen und einwenden, ist doch selbstverständlich, sie sind sozusagen Grundkonsens. Dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, für diesen essenziellen Pfeiler des Thüringer Schulsystems ein auslaufendes Gesetz zu erneuern, ist aus unserer Sicht ein Desaster. Dass dieses Gesetz ausläuft, ist seit fünf Jahren bekannt, ebenso wie bekannt ist, dass die Finanzzuweisungen spätestens seit drei Jahren die Schulen in freier Trägerschaft massiv abhängen. Die heutige Plenardebatte zu gleich vier Gesetzentwürfen zeigt auf offener Bühne den Zustand dieser Regierung. Es offenbart den desaströsen Zustand dieser Landesregierung, der geprägt ist von Missgunst, von fehlenden gemeinsamen Zielen und fehlendem Willen der Kompromissfindung am Kabinettstisch unter Leitung von Ministerpräsident Ramelow. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber jetzt ein bisschen viel!) Dass wir heute gleich vier Gesetzentwürfe beraten, zeigt nicht nur die Zerrissenheit innerhalb der Landesregierung, sondern zeigt auch die Zerrissenheit innerhalb der sie tragenden Minderheitskoalition. Es ist gut, dass die CDU-Fraktion als konstruktive Opposition seit Jahren einen engen und kurzen Draht zu unzähligen Trägern von freien Schulen pflegt. So ist es auf die Initiative der CDU zurückzuführen, dass wir im Frühjahr eine gemeinsame Telefonschalte mit der Landesregierung, den am Stabilitätsmechanismus beteiligten Parteien und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen hatten. Im Ergebnis dieses guten Gesprächs, dieses guten Telefonats, standen damals zwei Dinge fest. Erstens: Die Finanzierung der freien Schulen und damit die Schülerkostensätze müssen dringend angepasst werden. Zweitens: Gemeinsam wolle man Kompromisse im parlamentarischen Raum finden. Dies schien uns damals wichtig, um die freien Schulen nicht wieder zum Gegenstand von Neiddebatten werden zu lassen und aus der Haushaltsdiskussion einigermaßen herauszuhalten. Das Bildungsministerium hat diese gemeinsame Zielsetzung allerdings kurzfristig selbst unterlaufen. Das Bildungsministerium hat ohne Rückkopplung mit den Fraktionen Zielgespräche geführt und zeitgleich liefen die Chefgespräche zwischen Minister Holter und Ministerin Taubert. Aber von den nötigen zusätzlichen Mitteln, so mussten wir ja den Zeitungen entnehmen, war in diesen ersten Gesprächen zwischen beiden Ministern keine Rede. Erst als das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den größten Teil seiner ersten Forderungen, seines ersten Forderungskatalogs im Landeshaushalt sicher hatte, wurde die Situation der freien Schulen zum Gegenstand der Gespräche. Damit wird deutlich, dass das Bildungsministerium auf dem Rücken der freien Schulen gepokert hat, gepokert mit dem Ass im Ärmel: Wenn die Finanzministerin nicht mitspielt, dann muss es eben doch das Parlament richten, weil das Gesetz sowieso am 31. Dezember ausläuft und der Handlungsdruck auf den Thüringer Landtag automatisch entsteht. Dieses Spiel des Bildungsministeriums ist natürlich durchsichtig. Ich finde, es ist nicht nur innerhalb der Landesregierung unkollegial, es ist auch gegenüber dem Parlament unkollegial. Aber es ist aufgegangen. Herzlichen Glückwünsch, Frau Staatssekretärin! (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ist doch nicht zu glauben!) Aber um es gleich vorwegzusagen: Grundlage unseres Gesetzentwurfs ist nicht nur der sogenannte Verhandlungsstand der freien Schulen mit dem Bildungsministerium, sondern wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf von drei Dingen leiten lassen: erstens von der Feststellung und der Überzeugung, dass Schulen in freier Trägerschaft ein unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft sind, zweitens von dem Willen, die freien Schulen dauerhaft und verlässlich zu finanzieren, und drittens von der Motivation, die freien Schulen endlich davor zu bewahren, dass sie regelmäßig zum Spielball finanzieller Diskussionen und in Teppichhändlerrunden zerpflückt werden. (Beifall CDU, FDP) Meine Fraktion hat unseren Entwurf vor wenigen Wochen mit fast über 50 Trägern in einem Schulforum diskutiert, die Anregungen sind in unseren Gesetzentwurf eingeflossen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Gesetzentwurf der CDUFraktion das Weitestgehende widerspiegelt, was diskutiert wurde, und auch der am weitesten gehende Antrag ist, der heute vorliegt. Wir schlagen im Wesentlichen sieben Punkte vor: erstens die Entfristung der Regelung zur staatlichen Finanzhilfe, zweitens die Festschreibung von Schülerkostensätzen, die die Landesarbeitsgemeinschaft mit dem TMBJS verhandelt, diskutiert hat, aber über das Jahr 2021 hinaus. Wir schlagen eine 3-Prozent-Dynamisierung vor, die jährlich greifen soll, alle fünf Jahre Überprüfung der Kostensätze durch externe Gutachten. Wir schlagen fünftens eine Sonderregelung vor, zum Beispiel für den Fall, dass eine Höhergruppierung von Lehrern einer bestimmten Schulart stattfindet. Sechstens wollen wir eine Klarstellung, dass die staatliche Finanzhilfe auch für Personalkosten der Schulsozialarbeiter verwendet werden kann, und siebtens wollen wir Entbürokratisierung bei der Verwendungsnachweisführung. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Bitte schön, Herr Reinhardt.

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Daniel Reinhardt Die Linke

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/-innen vor dem Livestream! Ich nehme an, dass wir, alle Abgeordneten, die wir hier im Hause versammelt sind, in den letzten Wochen und Monaten unzählige Gespräche, E-Mails und Telefonate geführt haben mit Vertreter/-innen der freien Schulen. Ob es nun die Geschäftsführer/-innen waren, die Lehrer/-innen, Eltern oder aber auch die Schüler/-innen selbst oder Mitarbeitende in den freien Schulen. Herr Bühl, das heutige Ergebnis, was hier vorliegt, ist aus meiner Sicht nicht die Zerstrittenheit einer Landesregierung, sondern vielmehr der Ausdruck eines zähen demokratischen Prozesses, der doch sehr deutlich zeigt, wie wichtig dieses Thema allen Akteure und Akteurinnen ist, und ich glaube, dass diese Zerstrittenheit, die Sie hier heute angemahnt haben, vielmehr darauf zurückzuführen ist, dass einzelne Abgeordnete – und ich meine jetzt nicht Sie persönlich, nicht dass es als Beleidigung aufgefasst wird – zugrunde gehen in einer Profilneurose, sich selbst darstellen zu wollen als derjenige, der der Heilsbringer für die Finanzierung der freien Schulen ist. (Beifall DIE LINKE) Mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke möchten wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nachhaltig absichern und verstetigen. Dazu werden in der Anlage die Schülerkostenjahresbeiträge ausgewiesen, die sich an der Berechnungsvariante des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und dessen Evaluationsbericht der Drucksache 7/968 orientieren. Die Träger der freien Schulen haben sich in der Sache mit dem TMBJS in Verhandlungen geeinigt. Zudem wird der Finanzierungsanteil des Schulbudgets nun auch gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird eine Dynamisierung der Steigerung der Finanzhilfen eingeführt, die sich zu 80 Prozent an den Tarif- und Besoldungsentwicklungen und zu 20 Prozent an der preisbereinigten Inflationsrate orientiert. Die bestehenden Paragrafen zu den Finanzhilfen, zum Personal- und Schulaufwand waren bisher befristet. Diese Befristung soll es nun mit unserem Gesetzentwurf nicht mehr geben. Ich kann zumindest sagen, wir für unseren Teil freuen uns auf diese Debatte und wünschen uns natürlich Zustimmung zu unserem Entwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Nein. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache, die gemeinsame Aussprache. Zunächst hat das Wort Herr Abgeordneter Jankowski für die AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, die ewigen Fragen, reicht das Geld, reicht das Geld dann auch allen und wie wird das Geld am besten verteilt. Die Finanzierung der freien Schulen ist ein Dauerthema, das hier immer wieder hochkocht. Die freien Schulen beklagen sich seit Jahren darüber, dass sie unterfinanziert seien, das Ministerium beteuert immer wieder, dass dies nicht stimme. Aussage gegen Aussage! Aber na ja, die freien Schulen haben halt auch gute Belege. Seit gut einem Jahr liegt ein Gutachten vor, welches die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten kam zu dem Gesamturteil, dass die freien Schulen ganz klar unterfinanziert sind. Die Unterfinanzierung wird dabei vor allem auf eine fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Schülerkostenjahresbeträge ohne eine jährliche Steigerungsrate zurückgeführt. Daraufhin rechnete das Ministerium noch einmal nach und kam wieder zu dem Schluss, dass die vergebenen Zuschüsse der letzten vier Jahre durchaus auskömmlich waren. Laut Ministerium sei die Berechnung der Schülerkostenjahresbeträge sehr wohl transparent. Aber es wurde bestätigt, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. In dem Bericht schlug das Ministerium verschiedene Varianten vor, wie zukünftig die Schülerkostenbeträge und die Steigerungsraten ermittelt werden können, es wurden Verhandlungen mit den freien Schulen aufgenommen und es wurde im Sommer ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man könnte an der Stelle eigentlich meinen: so weit, so gut. Ich betone, es wurde ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man sollte aber eigentlich meinen, wenn endlich ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem die freien Schulen und das Ministerium leben können, dass die Landesregierung diesen dann auch in einen entsprechenden Gesetzentwurf einfließen lässt und dem Parlament hier vorlegt. Aber auch diese Mindesterwartung konnte die Landesregierung nicht erfüllen. Keinen Monat, nachdem der Kompromiss zwischen dem Bildungsministerium und den freien Schulen geschlossen wurde, wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der alles wieder über den Haufen schmiss. Es wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der nicht nur nicht mehr Geld für die freien Schulen vorsieht, sondern sogar noch 10 Millionen Euro weniger, und das ist ein absolutes Armutszeugnis. (Beifall AfD) Die Unfähigkeit der Landesregierung, getätigte Zusagen einzuhalten und einen Kompromiss in einen Gesetzestext einfließen zu lassen, führt nun zu der Situation, die wir hier haben. Wir haben sogar vier Gesetzentwürfe, die diskutiert werden müssen. Davon sind schon zwei verschiedene von den Koalitionsfraktionen, was ich an sich schon sehr bezeichnend finde. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen gibt es gar nichts!) Ja, wir haben uns bewusst dagegen ausgesprochen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen – das stimmt –, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, was für eine weise Entscheidung!) da ich immer noch erwarte, dass die Regierung zu ihren Zusagen steht und gefälligst den entsprechenden Gesetzentwurf hier dem Parlament vorschlägt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder Sie haben es halt nicht hinbekommen!) Wir werden als Fraktion – das kann ich Ihnen auch schon versprechen – Änderungsanträge zum Einzelplan 04 im Haushalt einbringen, die vorsehen werden, dass für die kommenden Jahre die zugesagten 217 Millionen Euro für die freien Schulen bereitgestellt werden. (Beifall AfD) An dieser Stelle nur eins schon vorweg: Wir werden unter keinen Umständen einem Finanzierungsvorschlag zustimmen, der unter die zugesicherten 217 Millionen Euro zurückfällt. Deswegen werden wir definitiv dem Antrag der SPD nicht zustimmen und auch keiner Ausschussüberweisung. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was, ehrlich?) Ja, ehrlich. (Beifall AfD) Die anderen hier eingebrachten Gesetzesanträge orientieren sich ja grob an dem von dem Ministerium geschlossenen Kompromiss mit den beschlossenen 217 Millionen Euro. Bei diesen Anträgen sind wir gern bereit, diese an die Ausschüsse zu überweisen und dort im Austausch mit den freien Schulen eine vernünftige Lösung zu finden. Die wesentlichste Frage dabei wird sein, wie zukünftig die jährlichen Steigerungen bei den Schülerkostenbeträgen geregelt werden sollen. Der Bericht des Ministeriums erwähnte ja schon das Problem, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. Auch im CDU-Entwurf wurde gleich zu Beginn festgestellt, dass bei der letzten Gesetzesnovelle im Januar 2015 versäumt wurde, eine reelle jährliche Kostensteigerung festzusetzen. Bereits 2015, als das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft das letzte Mal geändert wurde, brachte meine Fraktion einen Änderungsantrag ein, in dem wir unter anderem forderten, die Schülerkostenjahresbeträge jährlich um 3 Prozent zu erhöhen. Warum schlugen wir damals die jährliche Steigerung um 3 Prozent vor? Weil wir bereits damals angemahnt haben, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung bei Weitem nicht ausreichen würde. Wir haben recht behalten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und deswegen haben Sie nichts gemacht?) Neben der auskömmlichen Steigerung wollten wir damals auch die Sicherheit für die freien Schulen erreichen, die es ihnen ermöglicht, schon frühzeitig vorauszuplanen. Unser Änderungsantrag wurde damals, wie nicht anders zu erwarten war, von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt. Die Verbesserungen, die jetzt teilweise hier gefordert werden, hätte es durch uns bereits vor fünf Jahren schon geben können. (Beifall AfD) Eine andere offene Baustelle sind natürlich auch die unterschiedlichen erreichten finanziellen Deckungsquoten bei den einzelnen Schulen. Im Bericht des Ministeriums geht man zwar davon aus – ich darf zitieren –: „Ein Großteil der Schulen ist mit dem Zuschuss angemessen finanziert“, aber das Ministerium muss auch einräumen, „bei einzelnen Schulen kann diese Aussage abweichen“. Im Ergebnis heißt das, teilweise werden bei einzelnen Schulen Deckungsquoten von über 100 Prozent erreicht, wohingegen andere Schulen bei weit unter 80 Prozent liegen. Hier besteht auf jeden Fall ein Handlungsbedarf und ich glaube auch nicht, dass es in einem Schritt möglich sein wird, das geradezurücken. Es wird eher ein Prozess nötig sein, der in festen Intervallen versucht, die Fehlentwicklungen nachzujustieren. Deswegen ist es für mich etwas unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Linken und der Grünen gar keine weitere Evaluation mehr vorsieht. Wir werden um weitere Evaluationen einfach nicht umhinkommen. (Beifall AfD) Wichtig ist dabei aber, dass Klarheit geschaffen wird, wer und vor allem mit welchen Grundsätzen und Berechnungsgrundlagen die Gutachten erstellt, vor allem muss bei allen Prozessen für alle Beteiligten die maximale Transparenz herrschen. Es muss eine klare Regelung gefunden werden, dass es nicht wieder zu einem Chaos ausartet wie in den letzten Jahren, dass von allen Seiten Gutachten und Gegengutachten ins Feld geworfen werden, bei denen am Ende keiner genau weiß, wie die Berechnungsgrundlagen waren. Ob die Evaluation dann nun alle drei Jahre oder alle fünf Jahre, wie hier teilweise in den Gesetzentwürfen gefordert, ob Gutachten von Ministerien oder von Externen durchgeführt werden, ist da erst mal zweitrangig. Wir wollen im Ausschuss und bei den Anhörungen mit den freien Schulen einen für alle Seiten praktikablen Weg finden und ich glaube, das wird auch gelingen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch die SPD bekennt sich selbstverständlich zu den freien Schulen. Sie sind eine unverzichtbare Ergänzung und Bereicherung der Thüringer Schullandschaft. Von ihnen gehen, das hat Herr Tischner sehr genau herausgearbeitet, wichtige Impulse für den Unterricht, für Reformen des Schulalltags und auch für didaktische Neuerungen hervor, von denen am Ende auch staatliche Einrichtungen profitieren. Es kann für uns kein Neben- oder Gegeneinander von Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft geben, es kann nur eine Thüringer Schullandschaft als Ganzes geben, die wir auch als Ganzes voranbringen wollen. Dementsprechend nehmen wir auch den Verfassungsauftrag sehr ernst, Schulen in freier Trägerschaft angemessen zu fördern, wohlgemerkt angemessen und nicht auskömmlich, wie das manchmal gern behauptet wird. Im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung, ebenso wie in den höchstrichterlichen Urteilen auf Landes- und Bundesebene wird unisono von einer angemessenen Landesförderung gesprochen, „auskömmlich“ findet sich dort nirgends. Die freien Schulen müssen deshalb vom Staat in der Art finanziell gefördert werden, wie es ihnen nach der Verfassung zusteht. Diesen Grundsatz teilen wir ausdrücklich. Wir wollen verfassungsgemäß den freien Schulen das zukommen lassen, was sie brauchen, aber es gibt eben auch keinen Raum für politische Zahlen. Wir müssen alles detailliert an den Bedarfen begründen können. Dies gilt umso mehr in finanziell schwierigen Situationen wie der, in der wir uns gerade befinden, nicht nur, weil wir coronabedingt im Moment noch nicht abschätzbare Ausgaben vor uns haben, sondern sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition haben verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Ich möchte da nur einige stichwortartig nennen: Das sind 900 unbefristete Lehrerstellen, wir wollen die A13 im Grundschulbereich einführen und wir wollen eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Personalschlüssel in den Kindergärten erreichen. All das sind dringende bildungspolitische Maßnahmen, bei denen wir alle aber noch nicht wissen, wie wir sie finanziell tatsächlich dauerhaft und sicher untersetzen können. Das müssen wir im Hinterkopf behalten und in dieser Situation muss jede zusätzliche Ausgabe und müssen erst recht auch 34 Millionen Euro mehr über den Ansatz fachlich gut begründet sein. Tun wir das nicht, nehmen wir diese Notwendigkeit der Begründung nicht ernst, beschneiden wir uns selbst die engen finanziellen Spielräume für die Projekte, die wir bereits auf den Weg gebracht haben und die auch bei einer Verbesserung der frühkindlichen und schulischen Bildung unverzichtbar sind. Die SPD-Fraktion hat sich daher die tatsächlich berechenbaren Mehrbedarfe der freien Schulträger für 2021 vorgenommen. Wir haben also zu dem Ansatz, der bestand, die höheren Besoldungen der Regelschullehrer und lehrerinnen eingerechnet, wir ‑ haben die für 2021 mögliche Einführung der A13 im Grundschulbereich aufgeschlagen, wir haben die bereits bestehenden TVL-Tarifabschlüsse einberechnet und wir haben auch aus den Gutachten des TMBJS heraus die Unterfinanzierung der Sekundarstufe I am Gymnasium und den Berufsschulen mit einberechnet. Wir sind dabei zu einer Erhöhung von 10,5 Prozent, also dann auf 202,5 Millionen Euro gekommen, die wir für angemessen und fachlich gerechtfertigt halten. (Beifall SPD) Das ist aber nur der eine Teil des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig müssen wir uns endlich den Unwuchten des Systems der pauschalen Erstattungen widmen. Der TMBJS-Bericht macht sehr deutlich, dass diese fixen Schülerkostensätze dazu führen, dass eben strukturelle Schwächen und Unwuchten entstehen, die dazu führen, dass freie Träger die besonderen personellen und sächlichen Bedarfe nicht abgebildet sehen, dass andere freie Träger, die keine solventen Gruppen wie beispielsweise die Kirche im Hintergrund haben, nicht Differenzen und Defizite ausgleichen können. Das ist eine Unwucht, der müssen wir uns widmen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann haut es ja nicht hin, also doch nur große Träger!) Dazu nehmen wir im Prinzip auch im Gesetzentwurf Stellung und diesen Konstruktionsfehler müssen wir beheben. Der Konstruktionsfehler führt dazu, dass das TMBJS der Überzeugung ist, nach den alten Sätzen die freien Schulen angemessen gefördert zu haben, aber trotzdem einzelne Schulen sehr glaubhaft machen können, dass sie mit diesen Sätzen weder im besonderen pädagogischen Konzept ausreichend finanziert sind noch ihren sächlichen Mehrbedarf damit decken können und – ich rede da besonders von den freien Alternativschulen und den Waldorfschulen – durch ihre Vereinsstruktur keinen solventen Partner haben, der gegebenenfalls Ausfälle ausgleichen kann. Hier müssen wir tatsächlich etwas tun. Das Grundproblem der fixen Schülerkostensätze bedeutet – und das macht das Gutachten sehr deutlich –, dass mit der Einführung am Anfang eine ganze Reihe Schulen recht gut zurechtkommt, andere Schulen mal mehr, mal weniger und für dritte Schulen ist es von Anfang an zu wenig. Das müssen wir beheben und da reicht es nicht, dass wir einfach die Schülerkostensätze deutlich anheben und eine wie auch immer geartete Dynamisierung einführen, das haben wir doch jetzt 30 Jahre lang gemacht. Das genau sollten wir eben nicht weiterführen. Wir müssen dazu kommen, dass wir tatsächlich jede Schule nach ihrem eigenen Bedarf beurteilen und ein funktionierendes Modell auf den Weg bringen, diese Bedarfsermittlung an der einzelnen Schule zu führen, mit dem einzelnen pädagogischen Konzept, mit dem einzelnen Bedarf, sodass wir wegkommen von pauschalen Förderungen, um die sich dann in einem Korridor die Schulen bewegen, sondern wir müssen die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Schule einführen. Ich glaube, das sollte das Ziel der zukünftigen Beratungen sein. Ich bin der Überzeugung, dass wir im Ausschuss dazu zu einer Einigung kommen können. Unser Gesetzentwurf ist ganz bewusst auf das Jahr 2021 befristet, denn danach soll eine bessere, individuellere Förderung der freien Schulen greifen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion.

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Franziska Baum FDP

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungskräfte in den freien Schulen, die uns jetzt am Livestream folgen! Ich finde es ganz gut, dass wir zu so präsenter Zeit über freie Schulen sprechen, und sende herzliche Grüße an die Geburtstagskinder bei den Schulträgern. Wenn man sich anschaut, was hier in den letzten Monaten in Sachen Finanzierung für freie Schulen passiert ist, dann darf das einer Landesregierung ruhig ein bisschen peinlich sein. (Beifall CDU, FDP) Wissen Sie, wenn Schülerinnen und Schüler beim Erstellen ihrer Seminarfacharbeiten die große Kunst der Prokrastination kultivieren, dann mag das noch akzeptabel sein – dafür werden ja dann eine ganze Reihe Kinderzimmer ziemlich aufgeräumt sein –, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha- ben überhaupt keine Ahnung, oder?) aber die Landesregierung weiß seit fünf Jahren, dass die Grundlage zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zum Ende des Jahres ausläuft, und ich weiß das sogar auch seit letztem Jahr, das war Thema im Wahlkampf. Aber das ist hier auch ausreichend ausgeführt worden, deswegen belasse ich es dabei. Ich hoffe, dass wir in der Sache nun zu einem guten und breit getragenen Ergebnis kommen. Für uns Freie Demokraten sind drei Punkte zentral in der Frage der Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Wochen: Erstens: Wir brauchen eine Lösung, die ab 1. Januar eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht und darüber hinaus auch eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft. (Beifall FDP) Zweitens: Wir brauchen eine Lösung, mit der die freien Schulen leben können, die aber auch berücksichtigt, dass wir nicht immer prall gefüllte Kassen haben. Drittens: Wir sind immer noch daran interessiert – und da bin ich beim Kollegen Hartung –, eine Grundlage für die Berechnung der Kostensätze zu finden, statt immer nur über die finalen Beträge zu diskutieren. (Beifall FDP) Für uns Freie Demokraten sind die freien Schulen aber ein so wichtiger Bestandteil in unserem vielfältigen Schulsystem, dass wir tatsächlich von auskömmlicher Finanzierung sprechen. Man kann hier sicher über Definitionen diskutieren, was mit „angemessen“ oder „auskömmlich“ gemeint ist. Freie Schulen zeigen, wie selbstverantwortliche und auf lokale Bedürfnisse zugeschnittene Schule funktionieren kann. Wir wollen sie so finanzieren, dass sie ihren Bildungsauftrag mit den entsprechenden Freiheiten und den damit verbundenen Pflichten wahrnehmen können. Alle vorliegenden Gesetzentwürfe haben für die Berechnung der Finanzen das zugrunde gelegt, was in den Verhandlungen zwischen Schulträgern und Bildungsministerium ausgehandelt wurde. Einzig der Vorschlag der SPD liegt da um knapp 6 Prozent darunter. Herr Hartung, Sie haben jetzt hier ausgeführt, wie Sie das zusammengestellt haben. Ich hätte sonst fast unterstellt, dass Sie einfach mal pauschal 6 Prozent an jeder Stelle weggezogen haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber so ist es!) Das würde ich Ihnen natürlich so nicht unterstellen und nehme jetzt einfach Ihre Darstellung mal so entgegen. Sie schlagen auch vor, dass das Bildungsministerium jetzt die Ausgabesituation der Schulen stärker berücksichtigt, um die Einnahmen daran künftig zu orientieren. Herr Hartung, vielleicht ganz kurz: Es zeigt sich, dass Sie an der Stelle aus meiner Sicht einen gedanklichen Fehler machen, wenn es um die finanzielle Situation von freien Schulträgern geht. Anders als im staatlichen Bereich geben die freien Schulen kein Geld aus, was sie nicht haben. Insofern macht es sich schwierig, Ausgaben zu betrachten, um dann davon abzuleiten, dass sie das brauchen und mehr nicht. (Beifall FDP) Darüber können wir gern im Ausschuss weiter diskutieren. Wo ich völlig bei Ihnen bin, ist die Tatsache, dass wir immer noch nicht – auch wenn wir uns jetzt hier auf Summen einigen – eine Einigkeit über die Berechnungsgrundlage haben. Das heißt, wir wissen immer noch nicht, worüber wir sprechen, wenn es darum geht, was ist eine angemessene oder eben auch eine auskömmliche Finanzierung für freie Schulen. Gerade mit Blick auf den Entwurf der CDU oder auch den der Linken und Grünen scheint es, dass diese Grundlagendiskussion jetzt hier wieder ins Hintertreffen gerät. Sie wollen das Gesetz einfach entfristen und es bei den jetzigen Berechnungen lassen. Das kann ich zwar aufgrund der jetzt aktuellen zeitlichen Situation gut verstehen, aber wir sollten doch vorsichtig sein, aus welchen Gründen wir aufhören, Dinge strukturiert anzugehen. Wir Freien Demokraten würden nach wie vor gern eine grundlegende Festlegung der Berechnungsgrundlage der Schülerkostenjahresbeträge im Blick behalten. (Beifall FDP) Das ist auch der Grund, weshalb wir weiterhin an einer begrenzten Laufzeit festhalten und eine entsprechende Evaluierung vorschlagen. Wir schlagen jetzt hier an der Stelle eine Laufzeit von drei Jahren vor. Darüber lässt sich sicher am Ende diskutieren. Ein buntes Potpourri finden wir bei den Vorschlägen zur Dynamisierung der Finanzhilfe. Bei den Dynamisierungen geht es immer darum, quasi eine automatische Steigerung der vorher berechneten Kostenbeträge anzusetzen. Das ist etwas, was sich auch die freien Schulen wünschen, damit die Realität hier ein bisschen abgebildet wird. Die CDU geht davon aus, dass 3 Prozent dafür angemessen wären. Aus dem Vorschlag der Linken und Grünen gehen 2,5 Prozent raus. Die SPD lässt es bei den bestehenden Regelungen. Aus unserer Sicht ist eine Dynamisierung hier durchaus wichtig. Aber wenn wir über Kosten und Preisentwicklung sprechen und uns daran orientieren wollen – denn das ist das, was man mit einer Dynamisierung einfangen möchte –, dann sollten wir die nicht pauschal festlegen, sondern an irgendwas binden, und wir würden es gern an die Gehälter der Lehrkräfte in staatlichen Schulen binden und an die Preisentwicklung. Denn wenn es keine Entwicklung bei den Gehältern oder bei den Preisen gibt, dann sollte sich das auch nicht andersherum für freie Schulen irgendwie ausschlagen; wir sitzen ja schließlich alle hier im selben Boot und nehmen aus den gleichen Kassen. Deswegen schlagen wir vor, die Dynamisierung an die Entwicklung bei der Lehrkräftebezahlung und der Preisentwicklung zu binden. Das ergibt für das Jahr 2022 ungefähr 2,2 Prozent. Die Berechnungsgrundlage dafür sollten immer die vergangenen drei Jahre sein und nicht ein festgesetzter Jahresablauf, wie er jetzt aktuell von 2012 bis 2014 festgelegt ist. Diese Entwicklungen dort haben 2019 schon nicht mehr so richtig gestimmt, aber bei dem Thema können wir sicher ausreichend im Ausschuss dazu diskutieren. Ein Punkt wäre uns noch wichtig, deswegen haben wir den bei uns relativ ausführlich im Gesetzentwurf eingearbeitet und der ist auch unabhängig davon zu betrachten, wie lange die Laufzeit des Gesetzes am Ende ist. Wir haben es in diesem Jahr gesehen, mit welchen kurzfristigen Zeitketten freie Schulträger ihre Bildungsarbeit planen sollen, und das kann aus unserer Sicht nicht zur Regel werden. Dem wollen wir vorbeugen. Nach unserem Vorschlag sollen Änderungen in der Finanzierung der freien Schulen immer bis zur Mitte des Jahres geklärt sein, damit die Träger mit entsprechendem Vorlauf ihre Haushaltsverhandlungen angehen können; das trifft in dem Fall ja auch unsere Haushaltsverhandlungen. Wir finden das fair. Weder den Schulträgern noch den Eltern und den Schülerinnen und Schülern und eben auch dem parlamentarischen Beteiligungsprozess ist geholfen, wenn wir hier jedes Mal so ein Schnellverfahren zu Finanzierungsgrundlagen durchstellen. Also wir haben einen Ablauf vorgesehen, wo wir sagen, wenn es Änderungen geben soll, dann müssten die ab August vielleicht evaluiert werden, bis zum März müsste ein Bericht vorliegen und dann wäre es gut, wenn noch vor den Sommerferien klar ist, wie die neuen Finanzierungen aussehen sollen. Das haben die freien Träger verdient, dass sie da Planungssicherheit für ihr nächstes Jahr erhalten, und wir können das parlamentarisch vielleicht auch besser einplanen. (Beifall FDP) Zusammenfassend kann ich festhalten, dass wir als FDP-Fraktion sehr gern alle vorliegenden Entwürfe im Bildungsausschuss diskutieren. Ich bin vor allem gespannt auf die Rückmeldungen der unterschiedlichen freien Träger, also der großen und der kleinen, und dann bin ich zuversichtlich, dass wir uns mit einer runden, abgestimmten Lösung hier schon im nächsten Plenum, denn das ist die letzte Chance, um das irgendwie zu regeln, für die Finanzierungsgrundlage wieder zusammenfinden. Eines möchte ich abschließend noch festhalten: Wir Freien Demokraten können die Art und Weise, in der in diesem Jahr hier mit einem wesentlichen Player unseres Bildungssystems umgegangen worden ist, nicht gutheißen. Wir wünschen uns für zukünftige Gespräche und Verhandlungen, dass Augenhöhe gewahrt bleibt und vor allem Zusagen eingehalten werden. (Beifall FDP) Die freien Schulen brauchen eine vernünftige Finanzierung und müssen langfristig wissen, mit welchen Finanzhilfen sie rechnen können, damit sie auch weiterhin ihren wichtigen Beitrag für ein vielfältiges Bildungssystem in Thüringen leisten können. (Beifall FDP)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Träger der freien Schulen, liebe Eltern, liebe an Bildung Interessierte! Wir haben in der Tat eine spannende Situation, die hatten wir so noch nie. Vier Gesetzentwürfe zum gleichen Thema und ich habe ja immer gern den Spruch – in Anführungszeichen – auf den Lippen, wenn es um die freien Schulen geht: Nur Mut, Vielfalt tut gut! Hoffen wir mal, dass das auch ein guter Leitspruch für unsere Debatten hier rund um die vier Gesetzentwürfe sein kann. Es ist Ihnen sicherlich nicht verborgen geblieben: Seit dem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag im Jahr 2009 streiten wir Bündnisgrüne auch parlamentarisch für eine verlässliche, transparente und in der Tat auskömmliche Finanzierung für die 165 freien Schulen in Thüringen, die von etwa 27.400 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Die freien Schulen sind in den letzten 30 Jahren auch in Thüringen zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Schulwesens geworden. Entgegen manchem Vorurteil – das will ich hier einfach noch einmal ganz deutlich sagen – sind freie Schulen keineswegs Eliteschulen oder gar Einkaufsschulen. Das ist in Thüringen schlichtweg nicht der Fall. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegenteil: Sie erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag, genauso wie die staatlichen Schulen, und tragen ganz wesentlich zu einer pluralen, lebendigen Bildungslandschaft, aber auch zur Wahlfreiheit in Thüringen bei. Sie sind damit auch Ausdruck und Bestandteil einer emanzipierten demokratischen Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft. Im Übrigen kam die Gesetzesänderung auch nicht von ungefähr, lieber Herr Tischner. Das müssen Sie sich jetzt noch einmal sagen lassen. Nach unserer erfolgreichen Normenkontrollklage 2014 gegen das von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar wurde das Gesetz 2015 neu gefasst. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben den gleichen Ärger mit der SPD wie wir!) Ach, die SPD ist also immer an allem schuld. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Weiß ich nicht!) Das ist natürlich bezeichnend, wenn sich der größere Partner in keinster Hinsicht durchsetzen konnte, lieber Herr Tischner. Leider war es anders. Aber Opposition scheint ja manchmal lehrreich zu sein. Ich bin Ihnen jedenfalls dankbar für Ihren Gesetzesvorschlag, den Sie heute hier vorgelegt haben (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Vor fünf Jahren auch schon mal!) – das will ich einfach ganz offen sagen –, genauso wie ich der FDP an dieser Stelle dankbar bin für ihren Vorschlag. (Beifall FDP) 2015 wurde erstmals ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten im Gesetz aufgenommen, um neben einer deutlichen Steigerung der Finanzhilfe auch mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in die Finanzierung zu bringen. So erhielten die freien Schulen eine feste Steigerungsrate der Festbeträge von je 1,9 Prozent. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Alle zwei Jahre!) Die Finanzierungsregeln wurden bis Ende 2020 befristet, eine Evaluierung wurde vereinbart und nun muss die Finanzierung neu geregelt werden. Ich habe es schon gesagt, wir befassen uns heute hier mit vier verschiedenen Gesetzentwürfen zur Finanzierung der freien Schulen. Kurz vielleicht noch einmal zur Entstehungsgeschichte: Angesichts der Tatsache, dass es zwischen Bildungsministerium und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen sehr unterschiedliche Ausgangslagen und Gutachten zur künftigen Finanzierung gab, haben die Koalitionsfraktionen das Bildungsministerium gebeten, mit der LAG freie Schulen die Verhandlungen für die Finanzierung ab 2021 zu führen. Da brauchten wir keine Telefonschalte oder Videoschalte der CDU dafür, aber die war sicherlich auch spannend für den Austausch. Als Ausgangsbasis, das sage ich ganz offen, hätten wir Bündnisgrüne uns ein gemeinsames Gutachten von Bildungsministerium und freien Trägern gewünscht. Das war aber leider nicht mehrheitsfähig. Das Verhandlungsergebnis zwischen Ministerium und Landesarbeitsgemeinschaft lag dann auch im Sommer dieses Jahres vor. Es wurde sich auf eine Übergangsfinanzierung in Höhe von 217 Millionen Euro für 2021 verständigt, immerhin ein Aufwuchs von 24 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz für 2020. Sehr überrascht waren wir dann, als wir dem Haushaltsentwurf im Einzelplan 04 entnehmen mussten, dass vom Bildungsministerium nur 183 Millionen Euro angemeldet wurden, was faktisch sogar eine Kürzung der Ansätze gegenüber 2020 bedeutet – für uns ein Grund mehr dafür, dass wir uns im Landtag eingehend damit befassen. Das ist sicher auch ein Novum – ich sagte es ja schon mehrfach –, dass es zu einem Sachverhalt tatsächlich gleich vier Gesetzentwürfe gibt und auch die Koalition in dieser Frage nicht einheitlich auftritt. Frech fand ich allerdings den Auftritt des Vertreters der AfD, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen: Wir haben ganz bewusst nichts gemacht, damit wir immer alles kritisieren können, so, wie es uns gerade passt. Das kann man machen, aber ist dann Ausdruck Ihres Selbstverständnisses. Sie wollen sich nicht festlegen, Sie wollen nicht liefern, Sie wollen nicht inhaltlich arbeiten. Aber meckern, das können Sie in jedem Fall. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP) Nun zu den einzelnen Gesetzentwürfen: Mit Blick auf diese wird nämlich schnell deutlich, dass das Verhandlungsergebnis des Bildungsministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft nahezu von allen Seiten anerkannt wird. So haben die dort verhandelten Schülerkostenjahresbeträge in sämtlichen Gesetzentwürfen, außer dem der SPD, Eingang gefunden. So stünden den freien Schulen etwa 217 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung – eine beachtliche Steigerung um mehr als 32 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2019. Jetzt muss ich allerdings auch noch einmal etwas dezidierter auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Dieser sieht nämlich ganz pauschal einen um 6 Prozent geringeren Ansatz bei den einzelnen Schülerkostenbeträgen vor. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 5,9!) Sie planen für 2021 mit 202 Millionen Euro: Lieber Thomas Hartung, nehmen Sie sich die Anlage des Gesetzes und die einzelnen Schülerkostenbeträge. Wir haben uns die Matheaufgabe gestellt und tatsächlich jede einzelne Zeile durchgerechnet. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das haben wir auch!) Und es sind pauschal jeweils 6 Prozent, die Sie abgezogen haben. Was das mit Differenzierung und Betrachtung der einzelnen Schularten und gerade der kleinsten zu tun hat, dieses Geheimnis müssen Sie uns irgendwann noch mal genauer erklären. Oder ist es wahrlich der große Zufall, dass es überall zufällig 6 Prozent sind, die man abzieht, um eben auf gerade mal 200 Millionen Euro zu kommen? (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: 202!) Mich ärgert ehrlich gesagt auch wirklich, dass Sie immer wieder diese Trennung zwischen staatlichen und freien Schülerinnen und Schülern aufmachen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Jetzt überwinden Sie doch endlich mal diese Barriere im Kopf. Was ist an den 27.400 Schülerinnen und Schülern anders, nur weil sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen? Ich dachte immer, es geht darum, dass wir gute Schule für alle bieten, und zwar egal, in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet. Lassen Sie uns endlich beide Schulsysteme zusammendenken – sie sind ein Ganzes, was den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt – (Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Nichts anderes hat Herr Hartung vorhin gesagt!) und lassen Sie uns für alle bestmögliche Bedingungen in der Bildung schaffen. Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein und es tut mir in der Seele weh, dass wir mit der SPD hier leider keine Einigung erzielen konnten. Der von uns gemeinsam mit der Fraktion Die Linke eingereichte Gesetzentwurf und der Gesetzentwurf der CDU sehen eine über das Jahr 2021 hinausgehende und damit dauerhafte Regelung für die Finanzierung vor. SPD und FDP schlagen nur Übergangsfinanzierungen für 2021 – die SPD, lieber Herr Hey – oder bis 2023 – die FDP – vor. Das sehen wir kritisch, da wir eben nicht alle zwei oder drei Jahre erneut über die Finanzierung reden wollen, was immer immense Unruhe und Unsicherheit in ein System bringt, das Verlässlichkeit und Planbarkeit braucht. Bei den jährlichen Steigerungen schlagen wir und Die Linke vor, dass wir die Schülerkostenjahresbeträge an die Gehalts- und Preisentwicklung der staatlichen Schulen koppeln, die FDP hat da denselben Ansatz gewählt. Ich glaube, das ist auch der richtige, weil er nachvollziehbar ist, weil er Neiddebatten ausschließt und ganz klar das abbildet, was Realität auch sonst in Thüringen ist, und das sollte eben auch für die freien Schulen gelten. Mit unserem Gesetz werden die Schülerkostenjahresbeträge im Jahr 2022 mit einem Faktor von 2,8 Prozent fortgeschrieben, wenn wir uns die Entwicklung anschauen, und in den kommenden Jahren richtet sich die Steigerung dann nach der jeweiligen Lohnentwicklung. So verhindern wir auch dauerhaft ein Auseinanderlaufen der Schulfinanzierung von freien und staatlichen Schulen. Die CDU – okay, das ist natürlich auch ein Stück weit Rolle der Opposition – legt gewissermaßen dazu noch eins drauf. Sie sieht für die nächsten fünf Jahre eine Steigerung von mindestens 3 Prozent vor. Nach einer Evaluierung im Jahr 2026 soll ihrem Gesetzentwurf nach entschieden werden, ob dieser Wert angepasst werden soll. Zudem sollen nach Willen der CDU Änderungen im Besoldungs- und Tarifrecht zusätzlich berücksichtigt werden, auch wenn völlig unklar ist, wie dies geschehen soll. Ich will zudem darauf hinweisen, dass unser Gesetzentwurf vorsieht, dass die freien Schulen künftig endlich auch am Schulbudget partizipieren können. Mit dem Schulbudget, das wir im Jahr 2018 eingeführt haben, sollen Schulen Honorarverträge abschließen können, um außerunterrichtliche Angebote, entlastende, unterstützende, unterrichtsergänzende und gesundheitsfördernde schulische Maßnahmen zu finanzieren. Die von der CDU in § 25 vorgeschlagene Einbeziehung der Lehrkräfte freier Schulen in Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM begrüßen wir ausdrücklich, das haben wir auch schon häufiger diskutiert. Ich denke, da können wir gut zusammenfinden. Ich will es noch mal zusammenfassen: Unser Ziel ist es, bis Ende 2020 – und das sind wir tatsächlich den freien Schulen und auch allen anderen in diesem Land schuldig – eine verlässliche, transparente und auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre auf den Weg zu bringen. Daher freuen wir uns auch auf die konzentrierte Beratung im Ausschuss. Wir werden eine zügige Anhörung durchführen und die Stellungahmen sehr genau auswerten. Gemeinsam werden wir dann mit Blick auf den Landeshaushalt und die unterschiedlichen Gesetzentwürfe nach der besten Lösung suchen und ich bin mir sicher, dass wir auch einen guten Kompromiss finden werden. Eines ist auf jeden Fall klar: Die freien Schulen in Thüringen werden wir durch den Thüringer Landtag nicht hängen lassen. Ich will es noch einmal sagen: Uns geht es um gute Schule für alle von Anfang an und das staatliche und das freie Schulsystem ergänzen und bereichern sich gegenseitig. Zudem ist es uns wichtig, dass uns jedes Kind, aber auch jede Lehrerin gleich viel wert ist, egal in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet, die es besucht oder in der die Lehrerin oder der Lehrer arbeitet. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Als ob das ir- gendjemand in Abrede stellt!) Das zeigt sich übrigens auch in unserem konkreten Handeln, denn während wir über die A13 für Grundschullehrerinnen und lehrer, über 900 neue unbe‑ fristete Lehrerinnen im staatlichen Schuldienst, über 240 zusätzliche Erzieherinnenstellen reden, geht es uns eben auch ganz konkret um faire Rahmenbedingungen für freie Schulen. Deshalb lassen Sie uns nun schnell in die Beratung einsteigen und im Dezember mit möglichst breiter Mehrheit ein gutes Gesetz für die freien Schulen beschließen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man so die Zwischendebatten gerade erlebt, ist es wirklich schade, dass wir nicht in unserem Plenarsaal tagen, weil das gerade das Parlamentarische ausmacht, mal zu erleben, wie im Grunde auch die verschiedenen Fraktionen so nebenbei miteinander kommunizieren. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Du kannst die Maske ablegen, wir haben dich erkannt!) Ach so. Seht ihr, ich bin so verwundert über die Debatten zwischen SPD und Grünen, die hier weitergehen, dass ich das gleich vergessen habe. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gelebte Demokratie, Herr Tischner!) Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist auch gut so, genau, und am Ende gibt es ein gutes Ergebnis –, mit Beginn dieser Legislatur im November 2019 war für uns alle klar, dass die Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft einer der ersten und dringendsten Gesetzgebungsprozesse im Jahr 2020 werden würde. Nun ist ein ganzes Jahr vergangen und wir sind, zumindest im parlamentarischen Verfahren, nicht viel weitergekommen. Die Aktie, die das Bildungsministerium daran trägt, hatte ich vorhin in meiner Begründung schon ausgeführt. Aber ich freue mich, dass wir heute nun endlich über die Situation der Schulen in freier Trägerschaft hier im Plenum diskutieren können. Denn es ist tatsächlich schon fünf nach zwölf bei diesem Thema. Die freien Schulträger sind mit Beginn des IV. Quartals 2020 bereits in die finale Phase ihrer jeweiligen Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 übergegangen. Kernelement dieser Planungen, das wissen wir Bildungspolitiker alle, ist die Erstellung der einzelnen Schulhaushalte und der Stellenpläne. Dafür haben sie aktuell keine verlässliche Planungsgrundlage. Deshalb ist es absolut notwendig, dass wir noch in diesem Jahr zu einer gemeinsamen Lösung kommen, und ich nehme wahr, dass ich das auch aus allen Fraktionen so vernommen habe. Das heißt nicht, dass wir jetzt das Anhörungsverfahren im Schweinsgalopp und oberflächlich durchführen wollen, dennoch aber auf Augenhöhe mit den Trägern sowie zügig und zielorientiert. Die vorliegenden Entwürfe sind eine gute Grundlage der weiteren Beratungen, auch wenn es schon ein Novum ist, dass die regierungstragenden Fraktionen bei einem so wichtigen bildungspolitischen Thema keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen können. (Beifall AfD, CDU, FDP) Meine Damen und Herren, zentrales Element einer Neuregelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft muss aus unserer Sicht eine Verständigung auf ein gemeinsames transparentes Berechnungsmodell sein, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist und sich flexibel auf zukünftige Veränderungen im staatlichen Schulsystem anpassen lässt. Denn bislang war die Berechnungsgrundlage der einzelnen Schülerkostensätze selbst für die freien Schulen schwer nachvollziehbar. Und, Frau Baum, es ist schlicht falsch, wenn Sie sagen, die jetzigen Zahlen von Linken, von Grünen, vom Ministerium hätten keine Grundlage – sie beruhen ja gerade auf der Grundlage des Halle-Gutachtens. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Habe ich nicht gesagt!) Meine Damen und Herren, die Grundlage für ein transparentes Berechnungsmodell liegt eben auf dem Tisch. Es ist das Verhandlungsergebnis, vielleicht ist es auch ein Konsens, vielleicht waren die freien Schulen auch endlich mal froh, dass das Ministerium auch mal eingelenkt und gesagt hat, jetzt gibt es mal einen Schwupps mehr. Es ist auf jeden Fall ein Ergebnis, das Regierung und freie Schulen gemeinsam unterstützen, das beide Seiten in den letzten Wochen auch nicht infrage gestellt haben. Das Gutachten der freien Schulen zeigt sehr eindrücklich die Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf. Statt der gesetzlich festgeschriebenen 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers erreicht die Finanzhilfe – und das ist auch noch mal für die SPD sehr wichtig zu wissen – bei den allgemeinbildenden Schulen eben nicht die 80 Prozent, sondern derzeit lediglich zwischen 49 und 61 Prozent, und bei den berufsbildenden Schulen liegt es in der Regel deutlich unter 50 Prozent. Der Evaluationsbericht der Landesregierung kommt für den gleichen Zeitraum zu der grundsätzlichen Aussage, dass die vom Freistaat Thüringen an die Schulen in freier Trägerschaft vergebenen Zuschüsse „durchaus auskömmlich waren und dies nun bei einzelnen Schulen abweichen kann“. Dieser Widerspruch offenbart die Notwendigkeit, aus unserer Sicht sich zunächst einmal über die Berechnungsmethode der Kosten eines vergleichbaren staatlichen Schülers einig zu werden. Dieses Verhandlungsergebnis wurde eben – wie gerade beschrieben – zwischen der LAG und dem TMBJS im Sommer erreicht. Man einigte sich außerdem darauf, dass im Jahr 2021 für allgemeinbildende Schulen nun 72 Prozent statt der eben ursprünglich vorgesehenen 80 Prozent nach diesem Modell als Kostenberechnungsgrundlage liegen soll. Das ist ein Entgegenkommen der freien Schulen, die uns aber auch signalisiert haben, man könne das bis zu dieser Grenze auch noch mitgehen, weg von den 80 Prozent. Deswegen ist es für uns wichtig, trotz der Verschlechterung dies jetzt auch im Gesetz endlich mal festzuschreiben, wie gesagt, auf der Grundlage eines externen Gutachtens, das die freien Träger in Auftrag gegeben haben. Ich hätte mir gewünscht, Herr Bildungsminister, Frau Staatssekretärin, dass Sie sich noch mal laut und deutlich von dem Gutachten Ihres Hauses distanziert hätten. Es ist nicht schlimm, wenn man auch mal einen Fehler macht. Scheinbar ist in diesem Gutachten ein Fehler gemacht worden. Aber dass jetzt im Grunde ein Gutachten des Bildungsministeriums auf dem Tisch liegt, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE) das der SPD als Argumentationshilfe dient, ist Ihr hausgemachtes Problem, und da brauchen Sie sich nicht wundern, Herr Wolf, wenn die Kollegen der SPD natürlich mit diesem falschen Gutachten (Heiterkeit DIE LINKE) des TMBJS auch arbeiten. (Beifall CDU) Wie ich bereits in der Begründung zu unserem Gesetzentwurf deutlich gemacht habe, ist der CDUGesetzentwurf der weitestgehende der vier vorliegenden Gesetzentwürfe. In zahlreichen Gesprächen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger, aber auch mit einzelnen Schulleiterinnen und Schulleitern haben wir uns ein umfassendes Bild über die Problematik an den freien Schulen in den letzten Monaten gemacht. Deshalb geht unser Gesetzentwurf auch über die Regelung der reinen Finanzierungsfragen hinaus und beinhaltet beispielsweise auch einen Anspruch für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft auf Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM. Denn während der Zutritt zu Fortbildungen meist gewährt wird, erhalten Lehrkräfte der freien Schulträger für Weiterbildungen etwa zum Erwerb von zusätzlichen Unterrichtserlaubnissen und Lehrbefähigungen nur in Ausnahmefällen eine Teilnahmeerlaubnis. Diese Differenzierung wird durch die Anpassung des Gesetzestextes jetzt von uns beseitigt. Das ist dringend notwendig, weil auch die freien Schulträger massiv in der Lehrergewinnung unterwegs sind und bei der Qualifizierung von Seiteneinsteigern beteiligt werden müssen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ferner die Finanzierung der freien Schulen wirklich langfristig regeln und daneben weitere Änderungen vornehmen, die für die Schulen in freier Trägerschaft wichtig sind. Das wäre ein erster wichtiger Schritt hin zu einem Thüringer Schulfrieden. Die Schulen brauchen endlich Planungssicherheit und sie brauchen vor allem keine Übergangslösungen mehr. Das schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf ab. Der CDU-Gesetzentwurf schreibt den zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Sommer gefundenen Minimalkonsens/ kompromiss – wie auch im‑ mer – bei den einzelnen Schülerkostensätzen jetzt langfristig fest, inklusive einer jährlichen Dynamisierung von 3 Prozent. Und, Frau Rothe-Beinlich, bei den 3 Prozent ist es nicht so wie bei der SPD, dass wir das geschossen haben – 5,9 Prozent sind es ja genau, wenn man das mal durchrechnet, wir haben es auch mal durchgerechnet –, sondern es sind die 3 Prozent, bei denen wir uns auch treu bleiben, die wir bereits 2015 in unserem Gesetzentwurf hatten und die durchaus auch eine breit getragene Forderung der freien Schulträger sind. (Beifall CDU) Unser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe in regelmäßigen Zeitabständen alle fünf Jahre durch ein externes Gutachten überprüfen zu lassen, denn die Erfahrungen mit dem Evaluationsbericht der Landesregierung zeigen deutlich, dass es dringend notwendig ist, die Angemessenheit der Schülerkosten extern und nach wissenschaftlichen Standards überprüfen zu lassen, damit es eben dann nicht politische Spielbälle gibt, die sich hin- und hergeworfen werden. Meine Damen und Herren, sehr gern gehe ich auch noch auf die einzelnen Gesetzentwürfe der Kollegen von der FDP, der SPD und von Linken und Grünen ein. Zum FDP-Gesetzentwurf: Der FDP-Gesetzentwurf regt die Dynamisierung der Kostensätze mit einer Formel und nicht mit einem pauschalen Prozentsatz an. Sie sagen, drei Viertel aus der Besoldungsentwicklung für Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen, dann noch mal ein Viertel aus der Entwicklung der Verbraucherpreise in Thüringen, und das im Dreijahresmittel. Das ist aus unserer Sicht ein durchaus interessanter Ansatz, den man auch gehen kann. Das muss man auch diskutieren und mal sehen, was dann auch die Anhörungen zeigen. Ähnlich ist das im jetzigen Gesetz geregelt mit einer Dynamisierungsregelung, allerdings von 1,9 Prozent. Falsch ist auch die Behauptung, die immer mal hier von den Koalitionsfraktionen kommt, man habe jedes Jahr 1,9 Prozent draufgelegt. Jeder weiß, dass das in den letzten Jahren eben nicht jährlich erfolgte, sondern dass es teilweise nur alle anderthalb Jahre die Erhöhung für die freien Schulen gab und dass deswegen die Situation so ist, wie sie ist. Nur mal als Hinweis: Wäre unser Gesetzentwurf 2015 in Kraft getreten mit der 3-Prozent-Steigerung und den Kostensätzen, die wir vorgeschlagen hatten, wären wir heute genau bei der Finanzsumme, um die wir uns streiten, nämlich bei 217/218 Millionen inklusive der Schüleraufwüchse. Bezüglich der regelmäßigen Überprüfung der Kostensätze halten wir die Lösung der FDP-Fraktion für nicht ausreichend, da wir externe und auf wissenschaftlichen Standards basierende Gutachten zur Evaluation der Schülerkostensätze für zielführender erachten. Auch die weiterhin bestehende Befristung des Gesetzes, liebe Frau Kollegin Baum, ist aus unserer Sicht strikt abzulehnen, denn Sie haben ja jetzt im letzten halben Jahr erlebt, wie schnell und wie bösartig die Schulen dann immer zum Spielball zwischen den Parteien werden. Das haben sie einfach nicht verdient, weil es tatsächlich so ist, wie Frau Rothe-Beinlich ausgeführt hat: Wir müssen die Schülerinnen und Schüler in Thüringen zusammendenken und nicht differenzieren in staatliche und in freie Schüler. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf von Linken und Bündnis 90/Die Grünen: Auch der Gesetzentwurf will eine verlässliche, langfristige Finanzierung der freien Schulen sichern und die Berechnungsgrundlage und die Schülerkostensätze entsprechend des Kompromisses zwischen LAG und TMBJS festschreiben. Auch dieser Gesetzentwurf enthält eine Regelung für die jährliche Dynamisierung der Kostensätze und er soll entfristet werden. Was er nicht hat, im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf, ist eine externe wissenschaftliche Begutachtung. Aber ich muss schon sagen, man ist sich relativ ähnlich, das hätte ich vor einem halben Jahr, lieber Torsten Wolf, gar nicht so erwartet. Manche Gespräche, die wir da geführt haben, waren da noch weit weg. Aber gut, wenn da tatsächlich Grün, der kleinste Partner, Frau Rothe-Beinlich, zumindest bei den Linken gewirkt hat. Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: Frau Rothe-Beinlich hat ja viele Details schon besprochen. Ich habe mir diese Kritikpunkte auch noch mal aufgeschrieben, als Herr Hartung hier seine Rede gehalten hat. Dass sie regelmäßig die staatlichen und die freien Schulen so gegeneinander denken und sagen, wenn wir da was machen, können wir dort nichts machen, das ist der verkehrte Ansatz. Wir müssen uns bemühen, gemeinsame Lösungen zu finden. Und, Herr Hartung, Sie haben einen absoluten Widerspruch in Ihren Ausführungen. Sie sagen auf der einen Seite, die freien Schulen sind auskömmlich finanziert, (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nein, angemessen!) und dann fangen Sie an, hier rumzulabern und zu sagen: Aber die großen Träger können ja besser ausgleichen als die kleinen Träger. Also da müssen Sie sich schon entscheiden, entweder ist es angemessen oder auskömmlich finanziert oder die Träger müssen ständig drauflegen. Das würde aber bedeuten, dass die SPD-Fraktion nur auf die großen Träger schielt, denn die können es ja ausgleichen und die kleinen wollen Sie vernuckeln lassen. Das ist für uns der falsche Weg. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist der einzige Entwurf, der sich tatsächlich an dem vom Thüringer Ministerium vorgelegten Bericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfen orientiert. Liest man sich den Gesetzentwurf aber in Gänze durch, wird deutlich, dass die SPD-Fraktion davon ausgeht, dass die staatliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt angemessen ist – das ist ja heute auch schon mehrfach gesagt worden – und lediglich der konkreten finanziellen Situation in den einzelnen Schulen noch ein bisschen Rechnung getragen werden soll. Das Argument – und das will ich auch noch mal deutlich sagen – der SPD-Fraktion, dass in den letzten Jahren weniger Mittel abgerufen wurden – auch die Finanzministerin sagt das ja immer laut –, ist schlicht eine Krücke und ist auch ungeeignet, um den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu begründen. Denn die Schulen in freier Trägerschaft können eben nur das Geld abrufen, das ihnen nach den im Gesetz festgeschriebenen Schülerkostensätzen zusteht, Frau Ministerin. Und wenn der Deckel drauf ist und der Bedarf trotzdem vor Ort da ist, dann ist im Grunde die Differenz da. Ich empfehle wirklich mal – Sie machen es ja eigentlich auch, Frau Ministerin –: Reden Sie mal mit den kleinen Schulen, lassen Sie sich mal einen Blick zeigen, was die Kolleginnen und Kollegen teilweise dort verdienen in den Schulen! Die verdienen 1.000, manchmal sogar 1.500 Euro weniger als ein vergleichbarer Lehrer im System. Da kann man nicht davon sprechen, dass die auskömmlich finanziert sind. (Beifall CDU, FDP) Dann sagt die SPD, wir wollen gern ein neues Finanzierungsmodell entwickeln und deshalb das Gesetz erneut befristen. Ich sage Ihnen: Dazu hatten Sie eigentlich nun elf Jahre lang Zeit. Insbesondere hätten Sie die Zeit nutzen können, als Sie von 2009 bis 2014 den Thüringer Bildungsminister gestellt haben. Aber dessen politisches Handeln – und das Ressortprinzip hat damals gegolten, Frau RotheBeinlich, wie es heute gilt – hat tatsächlich dazu geführt, dass die Grünen erfolgreich vor dem Gericht geklagt haben und das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, was uns dann 2015 zu den intensiven Diskussionen, die wir zum Großteil auch in gemeinsame Richtung geführt haben, gebracht hat. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesänderung tatsächlich und unbedingt noch in diesem Jahr verabschieden will. Da sowohl der Gesetzentwurf der SPD als auch der Gesetzentwurf von Linke und Bündnis 90/Die Grünen in eine ähnliche Richtung gehen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das schaffen und im Ergebnis der Verhandlungen zu einer guten und langfristigen Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft kommen können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank erst einmal für die Vorbereitung hier am Pult. Das gehört auch dazu. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kollege Tischner, ich meine, Sie sind wie ich direkt gewählt. Von daher gehe ich davon aus, dass Sie in Ihrem Wahlkreis ein gutes Standing haben. Aber falls Ihre politische Karriere doch mal abrupt enden sollte, dann könnten Sie sich vielleicht vornehmen, eine freie Schule zu gründen, vielleicht eine freie Schule, wo Zirkus, Flickflack etc. unterrichtet wird, weil das, was Sie hier abliefern, schon sehenswert ist. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hörenswert!) Sie beziehen sich in Ihrem Gesetzesvorschlag auf einen Vorschlag der Landesregierung (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: LAG!) – nein, auf einen Vorschlag der Landesregierung und der Anlage 1! – und sagen hier mehrfach, die Landesregierung hätte nichts vorgelegt. Sie fordern sogar den Minister auf, sich von seinem eigenen Gutachten zu distanzieren, obwohl dieses Gutachten sich zu nahe 100 Prozent in dem Vorschlag mit der LAG wiederfindet (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aus- kömmlich finanziert steht da drin!) mit 215 Millionen Euro plus das entsprechende Schulbudget. Also das ist schon hohe Kunst, was Sie hier vollziehen. Das macht Ihnen so schnell niemand nach. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen, ein Thema, an dem sich immer wieder auch hier im Haus, aber auch in der Gesellschaft die Geister scheiden. Für manche sind es schlicht Privatschulen. Sie vermuten, dass lediglich Eliten Zugang zu diesen Schulen haben und dass dadurch der Gleichstellungsanspruch unserer Gesellschaft gefährdet wäre. Für andere Menschen aber sind freie Schulen die Antwort auf Individualisierung und den Selbstbestimmungsanspruch, gerade auch im Bildungsbereich. Für mich und meine Fraktion sind freie Schulen ein wichtiger ergänzender Bestandteil einer pluralen und differenzierten Bildungslandschaft in Thüringen. Genau diesen Geist lebt der von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute behandeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen in Thüringen bilden die gesamte Breite der Schularten ab. 27.100 Schülerinnen und Schüler lernen an den 165 freien Schulen im Freistaat, davon sind 22 Förderschulen, 34 Grundschulen, 8 Regelschulen, 11 Gymnasien, 5 Waldorfschulen, 1 Gesamtschule, 18 Gemeinschaftsschulen und 66 berufsbildende Schulen. Auch diese, die berufsbildenden Schulen, stellen einen unverzichtbaren Anteil an den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sicher. „Unverzichtbar“ will ich dazu sagen. Staatliche und freie Schulen nehmen – Kollegin RotheBeinlich hat das schon gesagt – natürlich den öffentlichen Bildungsauftrag wahr, gemeinsam. Die Lehrpläne und die Prüfung zu den Abschlüssen sind gleich oder werden gar in staatlichen Schulen abgenommen. Tatsächlich hatten die freien Schulen einen Vorsprung bei der Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten, als sie 1990 an den Start gingen. Aber gerade hier haben sich die staatlichen Schulen erheblich weiterentwickelt, ja, auch oftmals lernend von den Erfahrungen aus dem Bereich der freien Schulen, aber natürlich auch mit den Konzepten, die in Wissenschaft, aber auch in anderen Bundesländern entwickelt worden sind. Tatsächlich haben freie Schulen in der Personalauswahl und in der Steuerung, in der Eigenverantwortung und in der Schulentwicklung durch ihre Selbststeuerung immer noch Vorteile. Und ja, auch ich sehe es kritisch, dass die freien Schulen durch die fehlende Bindung an die Schulnetzplanung insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nahezu nicht beschulen. Ich sehe auch kritisch, dass die freien Schulen, die allgemeinbildenden freien Schulen, bei der inklusiven Beschulung deutlich hinter den staatlichen Schulen liegen. Aber aus vielen dutzend Gesprächen weiß ich, dass die freien Schulen vor denselben Herausforderungen stehen wie die staatlichen Schulen. Neben Digitalisierung, modernen Schulbauten und dem Umgang mit Heterogenität möchte ich hier insbesondere den Schulleiter der freien Schule in Haubinda, Herrn Burkhard Werner, zitieren, der auf meine Frage, was bei ihm die drei größten Herausforderungen sind, erst letzte Woche sagte: „Personal, Personal, Personal“. Das kennen wir doch. Als Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2014 eine neue Koalition schmiedeten und fünf Jahre mit Leben füllten, war einer der Knackpunkte, wie gelingt es uns, die katastrophale Finanzsituation an den freien Schulen in ein Zukunftskonzept weiterzuentwickeln bzw. anders zu gestalten. Wir haben damals eine Steigerung um 10,7 Millionen Euro bzw. 7,9 Prozent ins Gesetz genommen. Wir haben damals auch die Einkommensentwicklung im Bereich Erziehung und Unterricht – und, Kollegin Baum, da ist es ein Unterschied, ob man Tarife oder die Einkommensentwicklung als statistischen Wert festschreibt, aber das können wir gern noch mal im Ausschuss diskutieren. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Gern!) Wir haben damals die Einkommensentwicklung im Bereich Erziehung und Unterricht sowie einen Inflationsausgleich im Gesetz als Dynamisierungsbetrag von 1,9 Prozent verankert. Und ja, da haben wir uns daran orientiert, wie denn die Entwicklung in den letzten Jahren war. Der Haushaltsansatz 2020, also von diesem Jahr, sieht für die freien Schulen ein Finanzvolumen von etwa 193 Millionen Euro vor – eine Steigerung von 2014 bis 2020, also in sechs Jahren, um 42,6 Prozent. Damit hatten die freien Schulen erstmals erstens die gewünschte und von Weimarer Richtern uns ins Stammbuch geschriebene Verlässlichkeit in der Finanzierung und auch Transparenz, sie standen nämlich im Gesetz. Wir haben 2015 auch eine Evaluation ins Gesetz aufgenommen und das Gesetz bis – und das ist heute schon gesagt worden – 31.12. dieses Jahres befristet in den §§ 17 und 18, was den Finanzierungsanteil betrifft. Aufgrund dessen, dass wir das ins Gesetz genommen haben, hat das TMBJS in diesem Frühjahr eine umfangreiche Evaluation vorgelegt. Der Bildungsausschuss hat die Evaluation in seiner Sitzung am 03.07.2020 diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die daraus folgende Fortschreibung der Finanzierung der freien Schulen war und ist ein notwendig wichtiges Anliegen und wurde im Evaluationsbericht mit Vorschlägen erfasst. Auf Bitten der Fraktionen Die Linke, SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, also auf Initiative aus dem Landtag heraus, nahm Bildungsminister Holter zusammen mit der LAG freie Schulen Verhandlungen auf, die zu einem konkreten Vorschlag für die Schülerkostenjahresbeträge 2021 führen sollten. Für die dann erstellte Vorlage und die zugrunde liegenden Verhandlungen möchte ich insbesondere neben Herrn Eberl von der Evangelischen Schulstiftung und Herrn Dr. Fahnroth – und ich weiß, wie viele gerade der Träger, aber auch der Schülerinnen und Schüler heute hier diese Debatte verfolgen – auch Frau Staatssekretärin Dr. Heesen danken, die das mit verhandelt hat. Es ist nicht selbstverständlich und bedarf des besten Sachverstands und des Willens auf demokratische Kompromisse, dass sich zwei Partner – also das Ministerium und die LAG – in solch kurzer Zeit auf einen gemeinsamen Vorschlag für den Gesetzgeber einigen. Meine Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die von uns übernommenen und vom Ministerium vorgeschlagenen 217 Millionen Euro nahezu punktgenau dem Vorschlag des Evaluationsberichts des TMBJS mit Ergänzung des Schulbudgets entsprechen. Dies wäre dann eine Steigerung um 12,4 Prozent. Mit diesem Vorschlag, den wir so in die Anlage 1 übernommen haben, werden die 2015 nicht absehbaren Tarif- und Besoldungsentwicklungen nachgeholt. Jetzt möchte ich – ich wollte eigentlich nicht auf einzelne Gesetzesvorschläge eingehen – aber auch noch einmal auf den Vorschlag von 3 Prozent kommen, weil das sowohl von der selbst ernannten Alternative kam als auch vom Kollegen Tischner – mit einer völlig anderen Begründung, aber das sei jetzt dahingestellt. Wenn man mal diese 3 Prozent zugrunde legt und die Tarifentwicklung im Jahr 2017 mit einem entsprechenden Inflationsausgleich, kommen wir oder komme ich in der Berechnung für 2017 auf die 1,9 Prozent. 2020 haben wir eine Ta ­ rifentwicklung von 3,12 Prozent. Das wieder zu ­ grunde gelegt, wären das 2,73 Prozent, die dem entsprechen würden. Also 3 Prozent sind immer darüber, deswegen ist 3 Prozent eine völlig willkür ­ liche Zahl. Wir machen einen anderen Vorschlag. Die damit verbundene deutlich verbesserte Finanzausstattung der freien Schulen soll, dies ist der Vorschlag von uns, besonders in die tarifgerechte Bezahlung der Lehrkräfte münden, die Elternbeiträge dabei aber auch stabil halten und damit die Wahl einer Schule – und das ist uns als Linke auch besonders wichtig – nicht an den Geldbeutel der Eltern hängen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wie Sie mit Blick auf unser Gesetz festgestellt haben, wollen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Entfristung und eine neue Dynamisierungsklausel. Warum planen wir das? Wenn Sie sich mit den Trägern von freien Schulen unterhalten, häufig sind dies eben auch kleine Träger bis hin zu Elterninitiativen, dann hört man nicht selten: Wichtiger als eine oder die absolute Zahl im Gesetz ist uns Planungssicherheit. Wir wollen und brauchen die Möglichkeit, Tarife für unsere Lehrkräfte, aber auch Elternbeiträge über eine längere Zeit, über einige Jahre festschreiben zu können als Träger. Natürlich geben wir dem zukünftigen Gesetzgeber, also dem zukünftigen Landtag hier etwas vor, aber er ist immer frei, es zu ändern. Er ist auch frei, ein neues Modell zu entwickeln, jede zukünftige Landesregierung kann das. Aber so, wie es für meine Fraktion selbstverständlich ist, dass es eben im staatlichen Bereich zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses im TV-L auch für die Beamten kommt, so ist es für uns ganz selbstverständlich, dass Lehrkräfte an freien Schulen auch an der Entwicklung im TV-L teilhaben – deswegen haben wir das aufgenommen, Kollegin Baum –, und zweitens, dass sich dies eben auch in der Dynamisierungsformel wiederfindet. Gute pädagogische Arbeit und tarifliche Entlohnung sind für die Linke zwei Seiten derselben Medaille. Deswegen wollen wir, dass sich die Dynamisierung zu 80 Prozent an der durchschnittlichen Tarifentwicklung der letzten drei Jahre orientiert – und das ab 2022 – und zu 20 Prozent an der entsprechenden Preisentwicklung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es freut mich, dass die LAG freie Schulen den Gesetzesvorschlag von uns begrüßt. Wie Sie entnehmen können, legen heute alle demokratischen Fraktionen Gesetzesvorschläge vor. Diese Fraktionen, die heute etwas vorgelegt haben, und zwar ausnahmslos, machen damit deutlich, dass ihnen die Zukunft der freien Schulen ein wichtiges Anliegen ist. Ein Gesetzesvorschlag der Fraktion der AfD mit der entsprechenden Begründung, wie wir vorhin gehört haben, liegt hier nicht vor. Diese Fraktion hat offensichtlich kein Konzept für freie Schulen, ebenso wenig wie sie ein Konzept für die Zukunft von Thüringen hat. Ich freue mich auf die Diskussion im Bildungsausschuss zu den eingebrachten Gesetzesvorschlägen und sage es ausdrücklich, ich bin optimistisch – ich habe das auch beim Kollegen Tischner gehört –, dass es uns Demokraten gelingt, einen Kompromiss zu den tatsächlich nicht so weit auseinanderliegenden Vorschlägen zu finden, und bedanke mich jetzt schon bei denjenigen, die am kurzen Anhörungsverfahren teilnehmen. Für meine Fraktion beantrage ich die Überweisung unseres Gesetzesvorschlags von Linke und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Um das Wort gebeten hat Herr Abgeordneter Hartung, SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Baum, Herr Tischner, zwei Dinge haben mich noch mal vorgetrieben. Frau Baum, Sie haben gesagt, die Träger geben kein Geld, was sie nicht haben. Stimmt. Die Frage ist: Wo kommt es her? Die freien Schulen sollten sich auf drei Säulen finanzieren, das sind die staatlichen Zuschüsse, das sind Elternbeiträge und es sind Zuschüsse der Träger, die diese Schulen betreiben. Genau da ist der Knackpunkt. Ein solventer Träger kann diesen dritten Teil übernehmen, und das, Herr Tischner, ist eben genau das Problem. Ein kleiner Träger, ein von Eltern getragener Verein, eine Waldorfschule und Ähnliches können das nicht. Deswegen ist es richtig, dass wir eine individuelle Betrachtung der Schulen einführen. Ich will das noch mal an einem anderen Beispiel deutlicher machen, dann wird es vielleicht klar. Ich habe wie alle anderen Bildungspolitiker auch eine ganze Reihe freie Schulen in den letzten Wochen besucht. Ich war zum Beispiel an mehreren Grundschulen. Und eine Grundschule hat – ich habe dann immer mal so Lehrer-Schüler-Relationen abgefragt und wie denn das Konzept ist – einen Lehrer vor 19 oder 20 Schülern. Eine andere Grundschule hat einen Lehrer vor 14 Schülern. Und eine dritte Grundschule hatte einen Lehrer und einen Erzieher vor 12 Schülern. Das heißt, wenn Sie irgendeinen Pauschalbetrag festlegen, der sich bei durchschnittlichen Kosten festmacht, dann wird der dritte Träger immer hinten runterfallen, denn es wird sich diese Relation von Lehrkräften und Schülern nicht in dieser Pauschale widerspiegeln, oder ich setze die Pauschale so hoch an, dass genau der dritte Träger sich darin wunderbar wiederfindet. Dann habe ich aber eine deutliche Überfinanzierung bei den beiden anderen, die eben deutlich weniger Aufwand haben. Genau das ist der Punkt. Deswegen wollen wir eben weg von den Pauschalen, die irgendwo in der Mitte liegen und dem einen eine relativ gute Finanzierung geben, dem anderen eine einigermaßen Plus-Minus-Finanzierung und dem Dritten von Anfang an zu wenig geben. Das wollen wir nicht. Wir wollen tatsächlich, dass eine planbare Finanzierung eingeführt wird, die eben auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Schulen eingeht und die eben genau solchen Unterschieden im pädagogischen Konzept auch Rechnung tragen kann. Das halten wir für wichtig und das können wir mit Pauschalen, egal wie wir die Dynamisierungsfaktoren ansetzen, nicht erreichen. Herr Tischner, eines habe ich auch heute gelernt, die CDU ist niemals verantwortlich, egal ob sie in der Regierung oder in der Opposition ist. Danke schön. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ein Quatschkopf!)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Herr Abgeordneter Tischner, CDU-Fraktion, noch mal. Bitte.

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Christian Tischner CDU

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Argument von Herrn Hartung reagieren. Ich habe da jetzt noch mal sehr genau zugehört und versucht, Ihrer Argumentation etwas abzugewinnen, aber wenn man das zu Ende denkt, machen Sie jetzt nicht nur im Grunde eine Differenzierung zwischen Schülern im staatlichen und im freien Bereich, sondern Sie treiben auch noch einen Keil hinein in die Landschaft der freien Schulträger. Wie Sie dieses Modell letztendlich auch evaluieren wollen, wie Sie das auflösen wollen, wie Sie die Zuweisungen machen wollen, das ist ja alles infrage. Das Einzige, was passieren wird, man erlebt innerhalb der Trägerlandschaft eine Riesenneiddebatte, und das lehnen wir ab. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Gibt es weitere Wortmeldungen? Kann ich nicht sehen. Dann hat für die Landesregierung Minister Holter das Wort. Bitte schön.

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Holter

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin etwas später gekommen, dafür möchte ich mich entschuldigen, weil wir heute in der Frühe eine Videoschaltkonferenz in der Kultusministerkonferenz durchgeführt haben und uns noch mal verständigt haben, wie die Situation in Deutschland in den Ländern aussieht, im Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Die Kultusministerkonferenz ist sich einig – und zwar über die Parteigrenzen hinweg, Frau Gebauer aus NRW, FDP, auch die Kollegen aus der CDU und aus der SPD und ich –, dass die Schulen weiter offenbleiben, dass der Präsenzunterricht garantiert wird und die Hygienebedingungen und die Infektionsschutzmaßnahmen weiter umgesetzt werden. Wir haben genug Möglichkeiten, und zwar in Thüringen wie auch in den anderen Ländern, um auf eine Entwicklung des Infektionsgeschehens zu reagieren. Das wollte ich hier als Sachinformation dieser Übereinstimmung auch noch mal deutlich machen. Also herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Und wenn Kollege Wolf auch den Kollegen, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis, gedankt hat, die hier die Hygienemaßnahmen umsetzen, finde ich das auch vollkommen in Ordnung. Ich will auch sagen, dass in den Schulen – und zwar in den freien genauso wie in den staatlichen Schulen – Lehrerinnen und Lehrer und viele andere dabei sind, die Hygienekonzepte umzusetzen und dabei auch weiterhin guten Unterricht machen. Auch das gehört einfach dazu, und herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen in den freien und in den staatlichen Schulen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich bin der Debatte mit großer Aufmerksamkeit gefolgt und kann feststellen, dass es Einigkeit gibt. Ich meine, das haben wir auch nicht immer. Also, es gibt ja Einigkeit zwischen allen Parteien, allen Fraktionen hier, alle bekennen sich zu den Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben manchmal andere Debatten, da gibt es totale Gegensätze, inhaltlicher Art meine ich jetzt, nicht menschlicher Art – und das ist hier an diesem Punkt etwas durchaus Wichtiges, weil damit ein Fundament gegeben ist, wie man den parlamentarischen Prozess, über den ja die Rednerinnen und Redner gesprochen haben, dann auch vorantreibt. Deswegen ist es mir wichtig, auch zu sagen, dass die Schulen in freier Trägerschaft natürlich das Schulwesen in Thüringen bereichern und ergänzen und dass sie Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebots sind, und natürlich haben sie die Aufgabe, neben den staatlichen Schulen, in ihrer eigenen Verantwortung zur Bildung und Erziehung der jungen Menschen beizutragen. Sie entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den staatlichen Schulen. Da gibt es auch gar keinen Dissens zwischen den Trägern und den Beteiligten, die den Schulunterricht da durchführen, mit mir oder mit dem Ministerium, ich glaube, auch nicht mit der Politik. Die Träger sind für die Thüringer Landesregierung unverzichtbare Partner, auch wenn es darum geht – auch darüber haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament gesprochen –, gemeinsam gegen den Lehrermangel und gegen den Unterrichtsausfall vorzugehen und Fachkräfte zu gewinnen. Ich will Ihnen auch sagen – ich kann das nicht beurteilen, wie das vor 2017 war oder vor 2014 –, dass es einen solchen intensiven Dialog mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft, wie er in den letzten Jahren seit 2017 stattgefunden hat, vorher nicht gegeben hat. Wir haben uns regelmäßig getroffen, wir haben uns regelmäßig ausgetauscht zu den Inhalten und dem, was Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgemacht haben, und ich kann Ihnen sagen, dass wir beim ersten Lockdown im Frühjahr sehr intensiv mit der LAG auch über die Situation an den freien Schulen gesprochen haben – wöchentlich. Ich habe wöchentlich mit der LAG eine Telefonkonferenz durchgeführt, um auch über die Situation zu sprechen und notwendige Entscheidungen gemeinsam zu treffen, wie es denn an den freien Schulen weitergeht, weil sie sich natürlich auch an dem orientiert haben, was in den staatlichen Schulen entschieden und umgesetzt wurde. Es ist angesprochen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Jahre 2014 eine Entscheidung getroffen hat. Diese Entscheidung hat dazu geführt, dass dieses Gesetz, das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, erstens beschlossen wurde, aber auch zum Jahresende ausläuft. Das ist eine bekannte Tatsache und daher haben wir gemeinsam eine Notwendigkeit, über den Jahreswechsel hinaus zu regeln, wie denn die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erfolgen soll. Es geht um Planungssicherheit, es geht um Transparenz bei der Berechnung der staatlichen Finanzhilfen. Das war in der Vergangenheit wichtig und das soll auch in Zukunft so sein, weil es natürlich eine der Grundlagen ist, damit die Schulen in freier Trägerschaft überhaupt ihren Auftrag und ihren Anspruch umsetzen können. Die Zahlen sind schon genannt worden. Im Schuljahr 2020/2021 lernen 27.650 Schülerinnen und Schüler an 165 freien Schulen in Thüringen, das sind 11 Prozent. Das ist schon eine beachtliche Zahl und macht auch deutlich, dass es ein Interesse gibt, genau diesen pädagogischen Konzepten an diesen Schulen zu folgen. Ich glaube, es ist gar nicht mal die Frage, ob die Schule frei ist, denn es ist immer, welches Konzept bietet welche Schule an, und die Eltern diskutieren das in den Familien, ob man denn diesem Konzept zugeneigt ist und das als das richtige für das jeweilige Kind betrachtet. Das, glaube ich, ist die Motivation, sich für die eine oder andere Schulart zu entscheiden. Selbstverständlich – auch das ist kein Dissens – bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung dieser Schulen in freier Trägerschaft. Die drei Säulen sind genannt worden: der Eigenanteil des Trägers, das Schulgeld und die Finanzhilfe des Freistaats. Klar ist, die staatliche Finanzhilfe ist dabei der größte Brocken und natürlich ist es vollkommen berechtigt, dass die Finanzierung der freien Schulen eine staatliche Aufgabe ist, und das wird auch so bleiben. Was ich nicht möchte, ist, dass die Schulen in freier Trägerschaft Schulen werden für eine bestimmte Klientel, für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft – sprich: für die Besserverdienenden. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Freie Schulen bedürfen des Zugangs für jedes Kind, egal aus welchem Haushalt und mit welchem Einkommen dieser Haushalt ausgestattet ist. Deswegen ist es auch eine sozialpolitische Frage, ob der Zugang zu den freien Schulen tatsächlich für alle möglich ist, wenn ich mich dann entscheiden will, wie ich schon gesagt habe, dem pädagogischen Konzept zu folgen. Das hat auch etwas mit dem zu tun, was diskutiert wurde, wie viel Geld denn den freien Schulen zur Verfügung steht. Ansonsten würden die Elternbeiträge in die Höhe schießen und bestimmte Familien – ist ja klar, welche das sind – könnten sich das dann nicht mehr erlauben. Die freien Träger erhalten bisher in der Regel 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeträge, darüber ist gesprochen worden, und wir wissen, dass diese Finanzierungsregelung zum Jahresende ausläuft. Kollege Wolf hat hier berichtet, wie der Verhandlungsprozess gelaufen ist. Wir – Frau Heesen, meine Staatssekretärin, und ich – haben mit der Landesarbeitsgemeinschaft hier sehr intensiv und zügig verhandelt. Das waren auch Verhandlungen auf Augenhöhe, würde ich sagen, also wir sind da gar nicht sozusagen mit den Instrumenten aufeinander losgegangen – im Gegenteil –, sondern wir haben inhaltlich diskutiert, die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht und sind dann zu einem Ergebnis gekommen. Ich darf feststellen, dass dieses Ergebnis weitestgehend Grundlage auch der Gesetzentwürfe hier im Hohen Hause ist. Das ist auch gut so und das Ergebnis – wie gesagt – ist bekannt und das ist die Grundlage Ihrer weiteren Diskussion. Jetzt liegt der Ball bei Ihnen und das, glaube ich, ist auch wichtig. Ich finde es schon einen Gewinn an parlamentarischer Arbeit, an parlamentarischer Kultur, dass wir jetzt vier Vorschläge haben, vier Gesetzentwürfe. Normalerweise ist es so, es gibt einen Gesetzentwurf und alle verhalten sich zu diesem Gesetzentwurf. Jetzt haben wir auf einmal vier Gesetzentwürfe, ich empfinde das wirklich als einen Gewinn an parlamentarischer Kultur, da kann man nämlich mal vergleichen, wer was will. Da wird nicht nur gesagt, also du willst das und deswegen bin ich dagegen, sondern viele haben sich hier eindeutig positioniert. Diese hier vorliegenden Gesetzentwürfe haben eines gemein: dass zum 31. Dezember das alte Gesetz ausläuft und wir eine neue Rechtsgrundlage brauchen. Und es ist natürlich auch wichtig, dass wir dann zum Jahresbeginn eine neue Rechtsgrundlage haben. Es steht mir fern und es widerspricht auch meinem Verständnis als Minister Ihnen gegenüber – das ist einfach mein Respekt –, die einzelnen Gesetzentwürfe jetzt zu bewerten. Sie werden sicherlich im Ausschuss klar darüber diskutieren, vielleicht auch Fragen an die Regierung haben, die wir auch gern beantworten werden. Ich erlaube mir aber, einen Hinweis zu geben. Das Verfassungsgericht hat ja nicht nur Entscheidungen getroffen, wie das Gesetz aussehen soll, sondern der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat auch gesagt, dass es um Transparenz geht, dass es um Verlässlichkeit geht, dass es um Nachvollziehbarkeit geht. Das müssen wir bei der Gesetzesarbeit immer berücksichtigen, das muss eigentlich jedem klar sein, dass das, was im Gesetz steht, egal was am Ende herauskommt, dann auch diesen Kriterien entspricht. Ansonsten hätten wir ein Problem mit dem, was uns der Verfassungsgerichtshof mit auf den Weg gegeben hat. Ja, der Ball liegt bei Ihnen, Sie sind jetzt zuständig, wie immer bei Gesetzgebungsverfahren. Ich bin optimistisch, wie es viele Rednerinnen und Redner gesagt haben, dass das auch zu leisten ist, weil es erstens das Bekenntnis der Fraktionen gibt zu den freien Schulen, zweitens eine Grundlage da ist, was die Schülerkostenjahresbeträge betrifft, und es auch den Willen gibt, so habe ich das zumindest verstanden, diese Arbeit noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir das gemeinsam in einem zügigen Tempo auch zu Ende bringen, um dann auch sagen zu können: Das Parlament hat es geschafft, eine gute Finanzgrundlage für die Finanzierung der freien Schulen ab 01.01.2021 zu geben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Darf ich davon ausgehen, dass für alle Entwürfe mindestens die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird? Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Ist eine weitere Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist der Ausschussüberweisung zugestimmt. Wird eine weitere Überweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist der Ausschussüberweisung ebenfalls zugestimmt. Ist eine weitere Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Hier ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist niemand. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen. Gibt es eine weitere Beantragung? Das ist nicht der Fall. Ich kann die Tagesordnungspunkte 12 a, b, c und d an der Stelle abschließen. Ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2043 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Dittes, Sie haben das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt Ihnen ein Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahr 2021 vor und ich bin mir sicher, es wird einige Schlaumeier unter uns geben – ich bin ja manchmal auch einer –, die dann in der Debatte darauf hinweisen, dass diese Wahl doch noch gar nicht festgelegt sei und die nächste geplante Wahl zu diesem Thüringer Landtag im Jahr 2024 zu erfolgen hat. Das ist formal richtig, aber die Tatsache, dass wir über eine Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021 reden, die im Übrigen 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer richtig und wichtig finden, hat natürlich eine Vorgeschichte. (Beifall DIE LINKE) Nach dem von CDU und FDP bewusst herbeigeführten Tabubruch hat dieser Thüringer Landtag Vertrauen in der Öffentlichkeit, aber auch politische Legitimation in vielen Augen von Thüringerinnen und Thüringern verloren. Auch das Vertrauen zwischen Fraktionen ist erheblich beeinträchtigt. Ich will daran erinnern, dass bereits am 6. Februar, einen Tag nach der Wahl des Ministerpräsidenten, der Kurzzeitministerpräsident, der mit den Stimmen der AfD gewählt worden ist, nicht nur seinen Rücktritt ankündigte, sondern auch im Namen der FDPFraktion den Vorschlag machte und sich dafür aussprach, den Thüringer Landtag so schnell wie möglich neu zu wählen. Es waren im Übrigen auch Parteien wie SPD und Linke, die diese Forderung auch in dieser Zeit erhoben haben. Letztendlich waren es die Parteien CDU, Linke, SPD und Grüne, die sich politisch darauf verständigt haben, den Landtag nach dem Beschluss des Haushalts für 2021, weil das der politischen Verantwortung eines Landtags entspricht, neu zu wählen. Meine Damen und Herren, diese Vereinbarung hat politisches Gewicht, denn sie ist Ausdruck des Demokratieprinzips. Ausdruck des Demokratieprinzips ist es, dass die Wählerinnen und Wähler der Souverän sind und über die politischen Belange in einem Land grundsätzlich durch die Abgabe ihrer Stimme zur Wahl eines Parlaments mitentscheiden. Ich will Sie daran erinnern, vor einer Woche hatten wir hier an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie darüber gesprochen, dass demokratische Prinzipien durch Infektionsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das trifft das Parlament, was sich wesentliche Entscheidungen vorbehalten will. Umso mehr trifft es diejenigen, die uns mit ihrer Stimme bei einer Wahl erst die politische Legitimation verschaffen. Es trifft eben auch auf den Wählerwillen zu, der uns als Parlament bildet und konstituiert. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung, Vorsorge zu treffen für den heute formal rechtlich noch nicht bestehenden Fall einer Neuwahl im Jahr 2021. Vorsorge in zweierlei Hinsicht: Wir müssen daran erinnern, dass die Neuwahl in dieser Form durch die vorzeitige Auflösung des Thüringer Landtags seit 1990 oder seit Bestehen der Thüringer Verfassung 1994 noch nie praktiziert worden ist, wir also überhaupt keine praktischen, aber auch keine rechtlichen Erfahrungen mit den dann geltenden verkürzten Fristen in Thüringen haben. Wir müssen in Kenntnisnahme der Landeswahlgesetze anderer Länder feststellen, dass insbesondere bei verkürzten Fristen infolge von vorzeitigen Neuwahlen eines Parlaments die Unterschriften, die insbesondere kleine Parteien zu leisten haben, erheblich reduziert werden. Das ist in Thüringen im Landeswahlgesetz nicht der Fall. Das führt bei einer vorgezogenen Neuwahl zu einer verfassungsrechtlichen Infragestellung dieser Wahl und zu deren Anfechtbarkeit. Kleinere Parteien haben entsprechende Klagen angekündigt. Nach Wertung dieser Ankündigungen und nach Kenntnisnahme des Landeswahlgesetzes sind wir der dringenden Überzeugung, dass für den Fall vorgezogener Neuwahlen grundsätzlich entsprechende Anpassungen im Landeswahlgesetz vorgenommen werden müssen. Wir sind zweitens der Auffassung, dass wir angesichts der Pandemiesituation die Grundlagen dafür schaffen müssen, dass auch unter den Bedingungen der Pandemie und auch unter den Bedingungen des einzuhaltenden Infektionsschutzes bei einer Wahl als grundlegendes demokratisches Prinzip die Wahlrechtsgrundsätze „allgemein“, „unmittelbar“, „frei“, „gleich“, „geheim“ zwingend einzuhalten sind. Wenn das unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen nicht möglich ist, dann müssen wir entsprechend nachsteuern. Das hat etwas mit Gesundheitsschutz, aber auch etwas mit demokratischen Wahlgrundsätzen zu tun. Weil einer dieser Wahlgrundsätze die geheime Wahl ist, will ich zu § 5 im Neuwahlgesetz vielleicht noch mal explizit erwähnen, wir sind uns bewusst, dass die hier zur Diskussion gestellte Regelung durchaus verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die sind auch bei uns in den antragstellenden Fraktionen vorhanden und die sind nicht gerade unerheblich, weil natürlich mit einer flächendeckenden Briefwahl der Geheimhalt der Wahl durchaus infrage zu stellen ist. Deswegen werden wir natürlich nicht nur eine Formulierung diskutieren, die eine Ultima Ratio, also wirklich den äußersten Ausnahmefall darstellen kann, wenn wirklich der Besuch eines Wahllokales nicht mehr möglich ist. Aber wir wollen es deswegen auch zur Diskussion oder hier in das Antragsverfahren einbringen, weil wir nur so die Möglichkeit haben, im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Ausschuss mit Verfassungsrechtlern darüber zu diskutieren, ist es sinnhaft, diese Regelung vorzunehmen, und ist es tatsächlich auch verfassungsrechtlich vertretbar. Das heißt, wir haben einen Abwägungsprozess vorzunehmen. Diesen Abwägungsprozess könnten wir nicht vornehmen, wenn wir diese Regelung nicht vorschlagen würden. Insoweit ist das kein Vorgriff auf die Entscheidung, sondern eine Einladung zur Diskussion. Die möchte ich aussprechen und beantrage namens der antragstellenden Fraktionen die Überweisung federführend an den Innen- und Kommunalausschuss und mitberatend an den Justizausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnern und Zuschauer am Livestream, in der Tat, es wäre zu spät, wenn wir erst die Wahl, die vorzeitige Neuwahl beschließen müssten, um uns dann erst Gedanken zu machen, wie wir die pandemiesicher ausgestalten können. Deswegen müssen wir jetzt planerisch hier sozusagen in eine Vorleistung treten, denn wir müssen leider damit rechnen, dass zum Zeitpunkt der avisierten Neuwahl wir möglicherweise oder mit ziemlicher Sicherheit noch unter Versammlungseinschränkungen werden leben müssen. Und eines wollen wir nicht, wir wollen zwar die Bürgerinnen und Bürger wählen lassen, das ist ja auch der Wunsch von vielen, aber nicht um den Preis der Gefährdung von Leib und Leben oder ihrer Gesundheit. Die Regelungen sind in der Tat kompliziert, aber sie sind jetzt hier nicht einfach aus der Luft gegriffen oder nur mit der heißen Nadel schnell zusammengestrickt, sie lehnen sich an die Regelungen an, die im Bund schon getroffen worden sind für die Bundestagswahl und auch in zwei Bundesländern – zwei sind es, glaube ich –, die dann auch im nächsten Frühjahr planmäßig wählen. Natürlich gibt es einen wesentlichen Unterschied, den finden Sie auch in den Begründungen dieser Gesetze, das will ich auch nicht geheim halten. In den Begründungen der ähnlich gestalteten Gesetze für diese Wahlen im Bund und zwei anderen Bundesländern heißt es natürlich, dass bestimmte Einschnitte, Einschränkungen in das normale Wahlrecht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Periodizität, so heißt es im Juristendeutsch, der Wahl ansonsten gefährdet sei. Periodizität meint natürlich den Ablauf einer normalen Wahlfrist. Und wir haben hier in Thüringen, das will ich gar nicht beschönigen, natürlich eine andere Lage, nämlich die vorzeitige Wahl. Aber dennoch ist sie in gewisser Weise schon vergleichbar, weil die Periodizität zwar formal nicht erreicht ist, aber das Verfallsdatum im Auge der Bürgerinnen und Bürger eben schon im Februar erreicht worden war, es deswegen diese Verabredung gibt im Stabilitätsmechanismus, unseren Bürgerinnen und Bürgern, die jetzt vielleicht auch zuschauen, dann auch die Möglichkeit zur Wahl zu geben. Aber wie gesagt, wir wollen hier nicht so tun, als sei das alles rechtlich vollkommen unkompliziert. Deswegen werden wir uns im Ausschuss, also sowohl im Innen- und Kommunalausschuss als auch im Justizausschuss, sicherlich ausführlich damit beschäftigen müssen, wie praktikabel, aber auch wie rechtssicher bestimmte Regelungen sind. Aber es ist ein Angebot bzw. eine Vorkehrung, dass wir unser Versprechen vorzeitiger Neuwahlen auch unter Pandemiebedingungen einlösen können. Ich freue mich deshalb auf juristisch und pragmatisch tiefgehende Beratungen, die wir auf jeden Fall brauchen, zu den einzelnen Vorschriften in den beiden genannten Ausschüssen, in die wir gemeinsam mit Ihnen den Gesetzentwurf überweisen wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Das Wort hat Herr Abgeordneter Walk für die CDUFraktion.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen die Regierungsfraktionen Vorkehrungen dafür treffen, dass, ich zitiere aus der Begründung, „[…] die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewahrt werden kann“. Dieser Satz aus der Begründung des Entwurfs trifft den Kern. Denn es geht in der Sache um die Möglichkeit der Einschränkung rechtsstaatlich verankerter Wahlrechtsgrundsätze in einem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Es geht also um die Frage, welche Einschränkungen geboten sind, um dem Schutz der Gesundheit auf der einen Seite im Wahlrecht Rechnung zu tragen, und darum, wie man solche Einschränkungen dann auf der anderen Seite auch gesetzlich beschreibt. Keine einfache Aufgabe! Insoweit ist begrüßenswert, dass sich die antragstellenden Fraktionen dieser verfassungsrechtlichen Dimension und des Ausnahmecharakters ihrer Vorschläge auch bewusst zu sein scheinen. Sie verweisen in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die Notwendigkeit des parlamentarischen Anhörungsverfahrens, um dort die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Entwurfs unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Experten zu prüfen. Das ist auch dringend geboten und bei einem solch sorgfältigen Vorgehen haben Sie selbstverständlich auch die Unterstützung der CDU-Fraktion. Aber genau aus diesem Grund, nämlich der enormen auch verfassungsrechtlichen Tragweite des Gesetzentwurfs, hätten wir uns eine vorherige Abstimmung und Einbindung nicht nur gewünscht, sondern fordern sie geradezu ein. (Beifall CDU) Denn klar ist doch: Bei verfassungsrechtlichen Grundfragen darf es keine Schnellschüsse geben. (Beifall CDU) Lassen Sie mich exemplarisch auf zwei Punkte eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen, weil sie für die rechtlichen Unwägbarkeiten im Gesetzentwurf kennzeichnend sind. Punkt 1: Die Befugnis und Anordnung einer ausschließlichen Briefwahl im gesamten Wahlgebiet einer Landtagswahl, also § 5 des Gesetzentwurfs – Kollege Dittes ist schon darauf eingegangen – bedarf einer solchen eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung und Abwägung. Wahlen – das wissen wir – sind grundsätzlich als Präsenzwahlen zu organisieren. Die Präsenzwahl trägt vor allem dem verfassungsrechtlichen Prinzip der geheimen Wahl Rechnung. Daneben soll jeder, der dies für sich selbst in Anspruch nehmen möchte, die Möglichkeit zur Briefwahl haben. Deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, schon seit Langem, das Urteil stammt schon aus dem Jahr 1967. Und schon damals wurde darauf hingewiesen, dass die Briefwahl nicht die alleinige und ausschließliche Wahlmöglichkeit sein darf, und die Entscheidung, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, muss zudem auf die Initiative des oder der Wählenden zurückgehen. Das ist ganz entscheidend. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit zudem festgestellt, dass einer unbeschränkten und einer unbedingten Verpflichtung zur Briefwahl die Grundsätze der Wahlfreiheit und der Grundsatz des Wahlgeheimnisses entgegenstehen. Oder kurz: Niemand darf zu einer Briefwahl gezwungen werden. Und ob und inwieweit das auch in Zeiten einer Pandemie gerade nicht gelten soll, das müssen wir in den Ausschüssen sorgfältig prüfen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf birgt genau an diesen verfassungsrechtlichen Problemstellen Unschlüssigkeiten, zumindest mit Blick auf die angeführte Begründung. Er verweist auf anlassbezogene gesetzliche Regelungen der anderen Länder – Frau Kollegin Marx ist kurz darauf eingegangen. Ich will es noch mal ein bisschen vertiefen. Die konkret angeführte bayerische Regelung – dort in Artikel 9a Abs. 2 Nr. 2 des dortigen Infektionsschutzgesetzes – betrifft den Einzelfall der Stichwahlen bei den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020 und lässt sich mit einer Landtagswahl kaum vergleichen. Diese bayerische Regelung – wissen wir – war seinerzeit in Kreisen der Verfassungsrechtler auch höchst umstritten. Punkt 2 – Artikel 1 § 2 und die Ergänzung von § 72 des Landeswahlgesetzes –: Hier geht es um die Parteien. Parteien soll dort ermöglicht werden, abweichend von ihren Satzungen und ohne Präsenzversammlungen Wahlbewerber zu benennen. Im Weiteren sollen Vorschlags- und Vorstellungsrechte und sonstige Mitgliederrechte im Wege elektronischer Kommunikation wahrnehmbar sein. Entscheidend ist die Schlussabstimmung und ob die Schlussabstimmung über die Kandidatenwahl dann auch elektronisch oder in obligatorischer Briefwahl durchgeführt werden kann. Das kommt in dem Entwurf aus unserer Sicht leider nicht eindeutig zum Ausdruck. § 2 beispielsweise lässt offenbar beides zu. § 72 Abs. 3 Nr. 3 scheint die elektronische Schlussabstimmung jedoch auszuschließen. Das widerspricht sich. Im Ergebnis geht es aber in der Begründung recht eindeutig zu. Da heißt es, dass es sich um eine Abschwächung der Anforderung an die innerparteiliche Demokratie im Sinne des Artikels 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, also das Parteienprivileg, aus Gründen des Gesundheitsschutzes handelt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so sehr wir als Fraktion der CDU das Regelungsziel des Gesetzentwurfs bejahen und auch unterstützen, so bleibt doch eines festzustellen, dass wir uns verfassungsrechtlich auf äußerst dünnem Eis bewegen. Und ob die erforderliche demokratische Legitimation der Wahlbewerber unverhältnismäßig infrage gestellt wird, auch das ist zu prüfen. Deren Aufstellung muss grundsätzlich denselben rechtlichen Anforderungen genügen, wie sie für Wahlen selbst gelten. Bei Kandidatenaufstellungen sind also die allgemeinen verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze zu beachten. Und ob eine solche nach den Regelungen des uns vorliegenden Entwurfs immer noch hinreichend frei, gleich und geheim ist, auch dazu müssen wir uns Klarheit verschaffen, zumal einiges im Gesetzentwurf noch ein genaues Hinschauen benötigt. So wird in der Begründung mitgeteilt, dass es bei Änderung des Wahlrechts – ich zitiere – „[…] bereits Gegenstand verfassungsrechtlicher Rechtsprechung […]“ war, und es wird auf eine Entscheidung des VGH in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Ein Blick in die angegebene Entscheidung belehrt uns dann jedoch, dass das Verfahren – wen wundert es? – ebenfalls die dortige Kommunalwahl im Frühjahr betraf, eben keine Landtagswahl. Zudem wurde dieses Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ohne Entscheidung in der Sache eingestellt. Es wurde also damit eben gerade nichts entschieden. Nunmehr hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich am 09.11. entschieden, dass trotz einer zu befürchtenden Beeinträchtigung der Chancengleichheit die für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderliche Zahl von Unterstützungsvorschriften im dortigen Landeswahlrecht in Zeiten der Corona-Pandemie zu hoch ist und um 50 Prozent gesenkt werden kann. Aber die Rechtsprechung – ich will es noch mal sagen – liegt damit allein zu dieser Frage vor. Auch die Begründung der weiter in Anspruch genommenen Bundestagsdrucksache 18/18110 bringt uns nicht weiter. Dort geht es um die Anpassung vereinsrechtlicher Regelungen, die auch für die Zulassung elektronischer Entscheidungsmechanismen in den Parteien gelten dürfen. Da ist es aber wichtig, dass es nur eine Vorauswahl ist, und die Schlussabstimmung erfolgt – so die Regelung des Bundes – auf jeden Fall in geheimer Abstimmung per Briefwahl. Sehr geehrte Damen und Herren, klar ist, wenn der Thüringer Landtag das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Wagnis eingeht, Wahlrechtsgrundsätze zu ändern oder gar aufzuheben, bedarf dies, wie die Koalitionsfraktionen selbst betonen, gründlicher Prüfung, ansonsten würde sich der Landtag schon im Vorfeld dem Vorwurf aussetzen, Verfassungsgrundsätze fahrlässig verletzt zu haben. Letzter Punkt: Gerade angesichts des kurzen Zeitraums, der möglicherweise bis zu den Neuwahlen bleibt, also eine zusätzlich zu berücksichtigende Besonderheit, ein Novum – das haben wir ja schon festgestellt, Frau Kollegin – hier in Thüringen,

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Keller

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

können wir uns ein verfassungsrechtliches Vabanquespiel nicht leisten. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Justizausschuss und zusätzlich an den Verfassungsausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir treten jetzt in die Lüftungspause für 10 Minuten ein. Danach erhält das Wort Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir haben noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Wie schon angekündigt, erhält als nächste Rednerin beim Tagesordnungspunkt 14 die Kollegin Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, wir beraten weiter zum Thema des Wahlgesetzes und die Ermöglichung der Neuwahlen im nächsten Jahr. Wir haben uns mit der CDU als Regierungskoalition darauf verständigt, dass im nächsten Jahr Wahlen stattfinden. Diese Verständigung haben wir getroffen, bevor wir in eine Pandemiesituation gekommen sind, die wir in diesem Ausmaß auch in Deutschland so noch nicht hatten. Deswegen betreten wir natürlich gerade in Bezug auf die Landtagswahlen hier Neuland. Nichtsdestotrotz finden wir, dass, wenn wir Vereinbarungen treffen, wir uns auch an selbige halten. Dann müssen wir auch in außerordentlichen Situationen wie einer Pandemie sicherstellen, dass wir diese Vereinbarungen einlösen können. Vor dieser Herausforderung stehen wir gerade. Es wäre natürlich möglich gewesen, noch ein bisschen abzuwarten, bis wir vielleicht eher wissen, was nächstes Jahr passiert. Ich glaube aber, angesichts der Tatsache, dass wir vielleicht jetzt irgendwann einen Impfstoff bekommen, aber auch wissen, wie lange es dauert, bis der tatsächlich verfügbar ist und die Leute auch durchgeimpft sind, müssen wir hier handeln. Das sollten wir nicht allzu kurzfristig tun, denn ansonsten begeben wir uns, glaube ich, noch mal auf deutlich dünneres Eis, als wenn wir jetzt zumindest versuchen, das gezielt zu diskutieren. Herr Walk, lassen Sie mich ganz kurz auf einige Sachen eingehen, die Sie vorhin gesagt haben. Ich nehme ja zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion immer mal wieder frühzeitig eingebunden werden möchte. Ich glaube, Sie befinden sich da auch in so einem gewissen Widerstreit mit sich selbst. Auf der einen Seite wollen Sie immer früh eingebunden sein, auf der anderen Seite wollen Sie aber mit RotRot-Grün dann doch nicht so viel zu tun haben. Ich glaube, da müssen Sie dann endlich eine Entscheidung treffen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir befinden uns nicht in einer Koalition mit Ihnen, dementsprechend, glaube ich, ist es der völlig normale Gang, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Parlamenta- risches Verhalten ist das – nichts anderes!) dass wir uns jetzt hier und dann eben auch in den zuständigen Ausschüssen über das Thema ausführlich unterhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zu dem Punkt, den Herr Walk aufgeworfen hat in Bezug auf die parteiinternen Abstimmungsprozesse und Wahlprozesse: Da habe ich nicht so ganz verstanden, wo Ihr Problem liegt. In § 72 ermächtigen wir das Innenministerium, es den Parteien zu ermöglichen. Dort steht eigentlich relativ explizit drin, dass die Endabstimmungen dann in Brief- oder kumuliert in Urnenwahlen stattfinden. Meine Partei praktiziert das im Übrigen schon länger. Wir stimmen auf Parteitagen elektronisch ab und machen dann eine Endabstimmung schriftlich. Das ist also auch nicht unbedingt das absolute Neuland, was wir da betreten. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist ein Widerspruch zu § 10!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Problemlagen, die wir in dem Gesetz auch regeln müssen, hat uns jetzt noch mal die aktuelle Entscheidung in Baden-Württemberg bei der Frage der Absenkung der Unterstützungsunterschriften aufgezeigt. Auch hier in Thüringen hat die ÖDP bereits in einem offenen Brief angekündigt, der, glaube ich, auch an alle Fraktionen gegangen ist, dass sie das beklagen wird, wenn wir da nicht handeln. Ich finde, das ist auch durchaus berechtigt. Wir müssen hier auch sicherstellen, dass Parteien, die noch nicht im Landtag sitzen und auf Unterstützungsunterschriften angewiesen sind, entsprechend die Möglichkeit haben, sich hier für die Wahlen zu bewerben. Da müssen wir eben darüber reden, ob wir im Ernstfall die Unterstützungsunterschriften halbieren. Man muss sehen, ob das am Ende reicht. Auch dazu müssen wir uns tatsächlich verständigen. Wir haben auch die Verlängerung der Wahlen bis 20.00 Uhr vorgesehen. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Schritt, einerseits, um an dem Tag die Möglichkeit zu geben, das ein wenig zu entzerren, und allen auch die Möglichkeit zu geben, in so einer schwierigen Situation tatsächlich ihre Stimme abgeben zu können. Wo wir alle Bauchschmerzen haben – ich glaube, da sind wir uns relativ einig –, ist eben die Frage der Briefwahlen. Ja, es ist auch völlig korrekt, niemand sollte dazu gezwungen werden, in einer Briefwahl abzustimmen. Wir haben auch im jetzigen Vorschlag eine sehr hohe Hürde eingebaut, bei der das überhaupt erst greifen würde. Wir haben es aber bewusst mit reingenommen, damit wir es tatsächlich auch diskutieren können. Ja, natürlich widersprechen solche Regelungen Wahlrechtsgrundsätzen wie beispielsweise der öffentlichen Wahl, der Geheimhaltung der Wahl, auch dem verfassungsrechtlichen Leitbild der Urnenwahl. Aber genau um das diskutieren zu können in einer Situation, in der wir noch nicht waren, glaube ich, ist es wichtig, es reinzuschreiben. Wir werden aber auf keinen Fall – und ich glaube, da sind wir uns hier auch einig – ein Gesetz beschließen, was auch nur den Anschein erweckt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich oder verfassungswidrig sein kann. Das heißt, wenn wir keine Regelung finden zum Bereich der Briefwahl, dann, glaube ich, sind wir alle bereit, das auch entsprechend nicht anzufassen. Das ist, glaube ich, auch noch mal wichtig zu betonen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Walk hat auch schon zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Briefwahl ausgeführt. Natürlich ist das auch Leitlinie in unseren Diskussionen, die wir führen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich erst mal darauf, dass wir das grundsätzlich und grundlegend im Ausschuss diskutieren können. Auch wir bitten um die Überweisung an den Innenausschuss und an den Justizausschuss. Wir sehen keine Beratungsnotwendigkeit im Verfassungsausschuss. Dafür ist der Justizausschuss zuständig. Dem werden wir so nicht zustimmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir Freien Demokraten stehen für Digitalisierung und deswegen begrüßen wir natürlich ausdrücklich, dass hier auch ein Vorstoß in diese Richtung unternommen wird, dass digitale Parteitage auch einen Weg in dieses Parlament gefunden haben. Mit dem vorliegenden Entwurf möchten die Fraktionen von Rot-Rot-Grün in Summe vorzeitige Landtagswahlen während Corona ermöglichen. Aber – und das möchte ich hier klar und deutlich sagen – wir Freien Demokraten stehen auch für Rechtsstaatlichkeit und für die Einhaltung grundlegender Prinzipien der Demokratie. Eben diese sehen wir bei diesem Entwurf in Gefahr. (Beifall FDP) Der Vorsitzende des Innenausschusses sprach in der Begründung vom Vertrauensverlust in diesen Landtag und nicht so sehr über den Inhalt des Gesetzentwurfs, den Sie vorlegen. Das hat auch aus meiner Sicht Gründe. Denn dieser Entwurf ist handwerklich so schlecht, dass er erst recht einen Vertrauensverlust in das Parlament bewirken müsste, wenn er denn so auch nur halbwegs das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde. Ich will dazu ein paar Punkte erwähnen. Die Redezeit, die wir als kleine Fraktion haben, erlaubt mir nur, einen kleinen Teil anzureißen. Sie haben uns hier eine Notstandsregelung zur Landtagswahl während Corona vorgelegt. Im Fall eines wahlrechtlichen Gesundheitsnotstands kann angeordnet werden, dass ausschließlich per Briefwahl gewählt werden darf, je nach Lage in bestimmten Gebieten Thüringens; weiter unten nennen Sie dann Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ereignis. Was ist ein solcher Gesundheitsnotstand? Ist es dasselbe wie eine Naturkatastrophe? Wer legt das fest? Das, meine Damen und Herren, sind Fragen, die Sie uns gestellt haben, als wir digitale Gemeinderatssitzungen ermöglichen wollten. Wir haben das nachgebessert und daran hätten Sie sich, glaube ich, ein Beispiel nehmen können. Noch eine praktische Frage: Was wollen Sie machen, wenn dieser Notstand kurzfristig, also kurz vor der Wahl, eintritt? Dann würden in diesen Notstandsgebieten Briefwahlen durchgeführt, während anderenorts bereits die Ergebnisse der Wahllokale bekannt gegeben werden? Mal von organisatorischen Hürden abgesehen wäre das dann schlichtweg eine verfassungswidrige Wahlbeeinflussung. Natürlich haben Sie auch die Herausforderungen der Parteien gesehen, ihre Kandidaten zu wählen. Es soll zugelassen werden, dass Parteien ohne Versammlungen Wahlbewerber aufstellen dürfen. Dazu darf das dann auch ohne Grundlage in der Satzung der Partei passieren. Das, meine Damen und Herren, scheint uns keine Lösung zu sein. Das Problem, dass Parteien sich während der Pandemie nicht versammeln können, ist bekannt. Überall wird über digitale Wahlen oder Briefwahlen debattiert. Und Ihre Lösung ist, Kandidaten einfach ohne Wahl aufzustellen? Da fragen wir uns: Wer in der Partei legt das dann fest und wer legitimiert das dann? Ja, meine Damen und Herren, Sie haben weiter oben geschrieben, dass Sie digitale Wahlen und Briefwahlen ermöglichen wollen. Das alles hilft aber nichts, wenn Sie eine solche Passage im Entwurf haben, die Sie auch noch damit begründen, dass Abweichungen von geltenden Regeln des Wahlrechts und der innerparteilichen Demokratie dann gerechtfertigt sind, wenn die Periodizität der Wahl nach der Thüringer Verfassung in Gefahr ist. Meine Damen und Herren, wir versperren uns Neuwahlen mit Sicherheit nicht. Das haben wir von Anfang an betont. Aber wir werden die nicht unter massiver Verletzung von Verfassungsgrundsätzen mit Rot-Rot-Grün und CDU durchprügeln. Das wird mit einer Rechtsstaatspartei nicht funktionieren, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) (Heiterkeit SPD) Auch Ihre Regeln zu digitalen Wahlversammlungen sind bedenklich. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, die erst während der Versammlung ihre Kandidatur bekannt geben, können bei einer virtuellen Versammlung nicht mehr von allen Wahlberechtigten gewählt werden. Zugleich, meine Damen und Herren, erheben wir verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich Ihrer pauschalen Erlaubnis für virtuelle Wahlversammlungen. Diese genügen nicht den Wahlrechtsgrundsätzen, an die auch politische Parteien gebunden sind. Es bedarf aus aktuellem Stand immer noch einer schriftlichen Schlussabstimmung. Zu diesem Ergebnis kam übrigens der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – teilweise wurde es schon angesprochen –, der sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Online-Parteitagen und elektronischen Abstimmungen bereits befasst hat. Hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsparteien, hätte es konkrete Lösungen gebraucht, wie man das verfassungsgemäß durchführen kann. Ein einfaches Abschreiben beim Bund reicht deshalb leider nicht aus. (Beifall CDU) Bedenklich ist auch die Regelung, wonach aufgrund der örtlichen Pandemiesituation ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation oder in der Form der Briefwahl gewählt wird. Das ist heute auch schon angeklungen. Hier schränken Sie Mitwirkungsrechte von Parteimitgliedern vor Ort massiv ein. Eine wie von Ihnen normierte Abweichung bedarf einer besonderen Begründung und darf nicht willkürlich erfolgen. Eine solche findet sich jedoch im Entwurf nicht. Dabei hätte zumindest klargestellt werden müssen, dass der Entwurf von einem wesentlichen Teil, der fehlen muss, spricht. Aber genau was ist ein wesentlicher Teil? Zweitens hätte klargestellt werden müssen, welche Gründe dann als relevant gelten, um sich von der Anwesenheit zu entschuldigen. Muss man Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden usw.? Es gibt also vieles, was noch zu klären ist. Ich kürze ein, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit. Ich stelle fest, dass hier jede Menge Klärungsbedarf ist, dass hier jede Menge fachlicher Abstimmungsbedarf ist, und rege an, dass Fraktionen, die sich auf Ministerien stützen dürfen und können, vielleicht auch den Sachverstand der dortigen Juristen hätten einholen sollen. Danke schön. (Beifall CDU, FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein überheblicher Quatsch!)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Braga von der AfD-Fraktion das Wort.

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte in der Tat gehofft, dass sich die Fraktionen von FDP und CDU die Einbringungsrede des Abgeordneten Dittes genau anschauen, denn im Wesentlichen sagt er dort: Mensch, das ist ein Gesetz im Wesentlichen zur Bestrafung von CDU und FDP wegen des „Dammbruchs vom Februar 2020“, und dass Sie das auch in Ihre Bewertung dieses Gesetzes einfließen lassen. Ich stelle mit großer Vergnügung fest, dass das scheinbar der Fall war. Sie teilen die Inhalte dieses Gesetzes genauso wie wir auch nicht, also passt das zunächst einmal. (Beifall AfD) Herr Bergner, ich darf Sie trösten. Auch für große Fraktionen reicht die Redezeit bei Weitem nicht aus, um alle Schwächen dieses Gesetzes aufzulisten. Da sind Sie als kleine Fraktion nicht die Einzigen. Es sind so viele Schwächen, auch die großen Fraktionen werden da Schwierigkeiten haben. „Die Corona-Pandemie wird sich aller Voraussicht nach auch auf die für den 25. April 2021 angestrebte vorzeitige Durchführung von Neuwahlen in Thüringen auswirken.“ So die Grundannahme der rot-rot-grünen Fraktionen, die im Wesentlichen auch die Begründung des Gesetzes für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen darstellt. Das Gesetz umfasst eine doch recht lange – wie ich gesagt habe – Liste an Änderungen, an Anpassungen des Wahlrechts; einige von mehr, wie es angeklungen ist, einige von weniger Bedeutung für die allgemeinen Wahlgrundsätze. Nicht zuletzt aufgrund der verkürzten Redezeit kann jedoch nur auf bestimmte Punkte eingegangen werden. Wir müssen direkt in medias res gehen, meine Damen und Herren. Das Gesetz sieht etwa eine Absenkung der Zahl der vorzulegenden Unterstützungsunterschriften vor. Das haben wir auch schon diskutiert. Ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation muss für Parteien vorgewiesen werden, die dem Landtag oder dem Bundestag nicht angehören – das ist auch schon gesagt worden –, weshalb von einer gänzlichen Abschaffung der Unterschriften abgesehen werden muss. Das ist korrekt. Eine stichhaltige Begründung tatsächlich für die Absenkung der Zahl der Unterschriften wurde jedoch nicht geliefert. Das einfach nur mit Pandemie zu begründen oder mit den verkürzten Fristen aufgrund der vorgezogenen Neuwahl, scheint mir ein bisschen flach. Da müssen wir uns sehr genau anschauen, was da beabsichtigt ist. Oder schauen wir uns doch die Bestimmung in Artikel 1 § 4 an, wonach Wähler in den Wahlräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Meine Damen und Herren, wir müssen hier an dieser Stelle nicht darüber diskutieren, welche Auswirkungen Mund-Nasen-Bedeckungen in der Pandemie haben. Das ist eine Diskussion, die wir an anderer Stelle führen müssen, in anderen Tagesordnungspunkten. Das ist aber eine Art Vermummungsgebot im Wahllokal. Wie dort die Identität der Wähler noch festgestellt werden soll – und das ist notwendig bei der Präsenzwahl bisweilen –, das steht in Zweifel. (Beifall AfD) Noch brisanter wird es bei der Bestimmung in § 2 des Gesetzes – das wurde auch schon gesagt –, der Durchführung von Wahlen auf elektronischem Wege. Dazu wurde schon eine ganze Menge gesagt. Ich will mich auf einen anderen Punkt konzentrieren. Und zwar muss die Schlussabstimmung in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgen, so die Bestimmung. Hier stellt sich aus meiner Sicht erstens die Frage, wie mit Wahlen umzugehen ist, bei welchen auch bei der Schlussabstimmung keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten vorliegt. Einige Parteien schreiben das vor. Relative Mehrheiten reichen da nicht aus. Muss dann eine erneute Briefwahl stattfinden? Da reicht die Zeit manchmal nicht. Es braucht Präsenzwahlen, auch bei der Aufstellung der Kandidaten, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Kann ein Listenplatz aufgrund einer gescheiterten Wahl nicht besetzt werden, scheitert die Wahl auch für alle anderen nachfolgenden Listenplätze. Darüber kann nicht hinweggegangen werden. Die Kandidaten hätten die Möglichkeit, sich auch auf diesen Listenplatz zu bewerben. Das ist ein Problem, das können wir nicht so einfach hinwegnehmen und sagen, wir machen die Wahl einfach als Briefwahl. Die zentrale Frage dieses insgesamt doch sehr umstrittenen Gesetzes ist aber in der Tat die Feststellung des wahlrechtlichen Gesundheitsnotstandes für die Durchführung der Wahl als Briefwahl. Da gibt es eine ganze Reihe von Problemen. Ich möchte die auflisten: Erstens – vereinfacht gesagt – soll das Gesetz eine Regelung für den Fall schaffen, dass es zwischen der Auflösung des Landtags und dem tatsächlichen Wahltermin zu einer derart sprunghaften Entwicklung bei den Corona-Infektionen kommt, dass die Durchführung der Wahl als Präsenzwahl nicht geboten erscheint. Die Feststellung dieses sogenannten wahlrechtlichen Gesundheitsnotstandes erfolgt je nach betroffenem Gebiet durch den Landtag selbst oder durch die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Gesundheitsausschuss. Hier stellt sich die Frage, meine Damen und Herren, ob der Landtag zu einer derartig weitreichenden Entscheidung überhaupt noch befugt ist. Sie können gern auf Artikel 50 Abs. 3 der Verfassung verweisen und sagen, die Wahlperiode endet erst mit Zusammentritt des neuen Landtags. Das heißt aber nicht, dass ein Landtag, der seine eigene Auflösung beschlossen hat, die demokratische Legitimation besitzt, eine derart weitreichende Entscheidung zu treffen. Das steht für mich infrage. (Beifall AfD) Das müssen die Anhörungen im Ausschuss auch noch bewerten aus meiner Sicht. Zweitens: Die finale Entscheidung, die Wahl ausschließlich in der Form einer Briefwahl durchzuführen – das ist in der Tat, das wurde schon gesagt, mit relativ hohen Hürden verbunden –, wird dem Landeswahlausschuss übertragen. In der Begründung heißt es: „Der Landeswahlausschuss kann als weisungsunabhängige und überparteiliche Institution, die außerhalb der allgemeinen Verwaltungsorganisation steht, die […] notwendige Entscheidung treffen.“ Meine Damen und Herren, ich darf Ihre geschätzte Aufmerksamkeit nach Sachsen lenken, wo der dortige Landeswahlausschuss vor der letzten Landtagswahl im Sommer 2019 eine derart offenkundig rechtswidrige Entscheidung über die Nichtzulassung einer Landesliste getroffen hat, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof sich genötigt sah, eine rechtlich eigentlich nicht vorgesehene, ja sogar unzulässige Erhebung einer Verfassungsbeschwerde über Entscheidungen des Landeswahlausschusses nicht nur zuzulassen, sondern sogar positiv zu bewerten. Es ist schlicht fahrlässig, eine Entscheidung, die so weitreichend sein kann, dass eine gesamte Wahl als Briefwahl durchgeführt wird, einem Gremium zu überlassen, dessen Entscheidungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung schlicht entzogen sind. Das, meine Damen und Herren, funktioniert schlicht und ergreifend nicht. (Beifall AfD) Drittens: Was geschieht mit Briefwahllokalen bzw. bereits eingereichten Briefwahlstimmen, je nachdem, wann der Beschluss des Landeswahlausschusses erfolgt? Im Gesetz heißt es dazu, dass die Einrichtung von Briefwahllokalen ausgeschlossen ist und bereits öffentliche Lokale zu schließen sind. Eine Bestimmung zum Umgang mit möglicherweise bereits eingereichten Briefwahlstimmen fehlt. Erhalten diejenigen, die sich ohnehin für die Briefwahl angemeldet hatten, erneut Briefwahlunterlagen zugeschickt? Wie kann dann sichergestellt werden, dass tatsächlich jeder Wähler nur einmal wählt? Dazu fehlt jede Erläuterung. Viertens jetzt grundsätzlich zur Briefwahl – ob die Zeit reicht, werden wir sehen –: Nur eine freie Wahl und damit die freie Stimmabgabe kann im demokratischen Spektrum legitimierend wirken. Die Freiheit der Wahl gebietet es daher, dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und von unzulässigem Druck bleibt. Das ist bekannt, das wurde auch schon von einigen gesagt. Den wichtigsten institutionellen Schutz einer freien Wahl stellt der Grundsatz der geheimen Wahl auf. Die Maßstäbe der freien oder geheimen Wahl bedingen sich also für den Akt der Stimmabgabe gegenseitig. Der Gesetzgeber hat daher durch Vorschriften dafür zu sorgen, dass die Stimmabgabe tatsächlich geheim erfolgt. Mit bestimmten Vorgaben zur Stimmabgabe im Wahllokal wird der Gesetzgeber bisher diesem Auftrag auch gerecht. Nicht umsonst ist etwa das Fotografieren und Verbreiten des Stimmzettels in sozialen Medien beispielsweise ein Verstoß gegen die geheime Wahl. Sie erinnern sich an die Ministerpräsidentenwahl. Genau das wurde von der Präsidentin angemahnt. (Beifall AfD) Die Briefwahl aber verlagert den Wahlakt in die Privatsphäre. Die geheime, höchst persönliche, unmittelbare Stimmabgabe kann daher nicht mehr institutionell sichergestellt werden. Die Einflussnahme Dritter auf die Wahlentscheidung ist im Vergleich zur Urnenwahl im öffentlichen Raum nicht nur erleichtert, ihr wird geradezu Tür und Tor geöffnet. (Beifall AfD) Die Einhaltung der einschlägig rechtlichen Vorschriften kann kaum nachvollzogen oder effektiv durchgesetzt werden. Solche Vorstellungen, dass dort regelmäßig Recht gebrochen wird, das ist nicht nur Theorie, meine Damen und Herren, da brauchen Sie nur auf europäische Nachbarländer schauen, da brauchen Sie nur auf Wahlen hier in Deutschland schauen. Auch die Präsidentschaftswahl in Amerika ist ein Nachweis dafür, wie problematisch eine Briefwahl sein kann. Immer wieder tauchen Unregelmäßigkeiten auf. In Frankreich wurden nachweislich Briefwahlunterlagen von sozialistischen Briefträgern in vermeintlich „reicheren“ Stadtteilen nicht ordnungsgemäß abgeliefert. So ist es. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall AfD) Das führte letztlich zur gänzlichen Abschaffung der Briefwahl in Frankreich. Das können Sie glauben, meine Damen und Herren, das war so. In Großbritannien gab es Pilotprojekte, bei darauffolgenden Wahlen wurden massive Unregelmäßigkeiten festgestellt. Eine Briefwahl existiert in Großbritannien bis heute nicht. Warum wohl? In Österreich kam es erst vor wenigen Jahren zu derart tiefgreifenden Manipulationen bei der Briefwahl, da musste die Bundespräsidentschaftswahl wiederholt werden. (Unruhe im Hause) Alles sicherlich Verschwörung, meine Damen und Herren. Alles erfunden? Alles frei erfunden?

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Ich bitte mal um Ruhe! Bitte lassen Sie dem Redner das Wort.

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Auch hierzulande bei der Kommunalwahl in Niedersachsen oder auch beim Briefwahlskandal in Stendal – das wird den CDU-Kollegen sicherlich ein Begriff sein – flogen Betrugsversuche auf. Einige Leute wurden inzwischen im Zusammenhang damit sogar zu Haft verurteilt. Aber das ist alles nur Verschwörungstheorie, das ist alles frei erfunden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Aber das ist alles kein Zufall, dass genau jetzt eine Briefwahl eingeführt werden soll, eine zwingende sogar. Sie ermöglicht es den Wahlberechtigten, ihren Gang zum Wahllokal durch Stimmabgabe im privaten Umfeld zu ersetzen. Es ist bisher die Auffassung der Gerichte gewesen, dass das möglich ist, solange der Leitgedanke der Urnenwahl erhalten bleibt. Und das wird hier ausgehebelt am Gesetz selbst und durch Äußerungen im Vorfeld. (Beifall AfD) Dass das alles nur Ultima Ratio sein solle, das ist nicht alles besonders glaubwürdig. Wenn ich jetzt aus dem Innenausschuss höre, da soll im Schnellverfahren eine Anhörung beschlossen werden, da wissen wir, woher der Wind weht. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Herr Braga, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Das können wir uns anschauen im Verfassungsausschuss, wie damit umgegangen wird. Da werden sehr kurze Anhörungsfristen gesetzt, da können sich die Fachleute überhaupt nicht mit den Vorschlägen auseinandersetzen. Meine Damen und Herren, das ist ein Angriff auf die Freiheit der Wahl hier in Thüringen. Dieses Gesetz sollten wir ablehnen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dittes von der Fraktion Die Linke.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Meine Damen und Herren, ich finde es schon sehr außergewöhnlich, wenn hier vom Pult immer vom Parlament eingefordert wird, dass man sich doch intensiv mit den Regelungen dieses Gesetzes auseinandersetzen und sehr detailliert und sehr gründlich abwägen muss, dann praktisch eine halbe Minute später unter Beweis stellt, dass man den Gesetzentwurf einschließlich der Begründung noch nicht mal richtig gelesen hat und hier vorschnelle Werturteile und Rechtsurteile trifft, die überhaupt jeder Grundlage entbehren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will im Einzelnen, Herr Bergner, auch dazu kommen. Aber gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, noch eine Anmerkung zu dem eben gehaltenen AfD-Redebeitrag. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, der bei der Bewertung dieses Gesetzes tatsächlich zwischen der AfD-Fraktion und den Einreichern dieses Gesetzentwurfs vorhanden ist. Es ist nämlich der, dass wir nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich Wahlhelfer und Wahlbeamte rechtswidrig in Thüringen agieren, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sondern dass wir davon ausgehen, dass die Wahlhelferinnen und die Wahlbeamten, die diese Wahlen organisieren, die Wahlrechtsgrundsätze einhalten. Es passieren Fehler. Das ist doch überhaupt keine Frage. Aber wir gehen vom Grundsatz her davon aus, dass die Wahlen rechtsgültig sind, rechtskonform durchgesetzt sind. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nichts ande- res habe ich behauptet, Herr Dittes!) Und was die AfD hier macht, ist eine Diskreditierung und Diffamierung all der Tausenden, die alle Jahre wieder das demokratische System in diesem Land tatsächlich aufrechterhalten und ermöglichen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: So ein Un- fug!) Dass Sie den Gesetzentwurf auch überhaupt nicht verstanden haben bei der AfD und sich auch überhaupt nicht damit auseinandergesetzt haben, das zeigt auch Ihre Wertung, wie Sie sich überhaupt zu dieser Verfassungsregelung der Auflösung des Landtags geäußert haben. Natürlich ist es ein demokratischer Akt, eine Verfassungsregelung auch als Landtag in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch die vorzeitige Auflösung und die Herbeiführung vorzeitiger Neuwahlen. Natürlich ist es so, dass dieser Landtag bis zur Konstituierung des neuen Landtags voll arbeitsfähig ist, seine demokratische Legitimation hat und auch die Verpflichtung hat, in dieser Zeit Gesetze zu beschließen. Das ist im Prinzip die Verantwortung, die wir als Parlamentarier haben bis zu dem Zeitpunkt, dass ein neuer Landtag zusammentritt. Das ist eben auch Grundlage dieses Gesetzes, einerseits den Wahlbeamten und Wahlhelfern die Möglichkeit zu geben, auch unter den schwierigen Bedingungen eine demokratische Wahl zu ermöglichen, und andererseits, dass wir als Landtag, der jetzt in der Verantwortung steht, tatsächlich auch die Voraussetzungen schaffen, dass diese Wahlen durchgeführt werden können, und zwar unter den Voraussetzungen der Wahlrechtsgrundsätze, aber auch unter den Voraussetzungen der Infektionsschutzmaßnahmen, die infolge der Pandemie natürlich einzuhalten sind. Herr Bergner, ich will Sie kurz daran erinnern: Die Tatsache, dass wir uns genau mit dieser Frage auseinandersetzen müssen, ist doch praktisch in Ihrer Verantwortung liegend. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Entschuldi- gung!) Sie haben doch mit der Zustimmung zum Wahlergebnis, mit der Annahme der Wahl von Thomas Kemmerich diesen Zustand erst herbeigeführt. (Unruhe AfD, FDP) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Worum geht es Ihnen?)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Ich bitte um Ruhe!

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Sie haben nicht nur Ihre eigene Partei in eine tiefe Krise geschickt, sondern auch das politische System und die Legitimation dieses Landtags gefährdet. Ich finde, Sie sollten bei der Beratung dieses Tagesordnungspunkts vielleicht diesen Umstand auch mal kurz erwähnen und sich diesbezüglich ein Stück weit zurücknehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Bergner, jetzt komme ich zu dem Punkt, wo Sie sagen, wir sollten ordentlich arbeiten – und dann sage ich: Das tun wir! (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Arbeiten Sie lieber ordentlich, anstatt hier so ein Zeug zu erzählen!) Dann sage ich Ihnen aber mit derselben Überheblichkeit, wie Sie hier aufgetreten sind: Dann sollen Sie aber auch die Gesetzentwürfe ordentlich lesen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dann rei- chen Sie sie doch mal zeitiger ein!) Wenn Sie sagen, es wäre überhaupt nicht geregelt, unter welchen Voraussetzungen denn überhaupt der wahlrechtliche Gesundheitsnotstand einberufen werden kann oder festgestellt werden kann, dann verweise ich Sie auf § 5 Abs. 2. Dort ist es ausdrücklich erwähnt und ich kann es noch mal zitieren: „[…] eine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass dadurch Gesundheit und Leben einer Vielzahl von Menschen auch unter Berücksichtigung der Infektionsschutzkonzepte ernsthaft gefährdet erscheint“ – und jetzt kommt das Entscheidende – „und es für die Wahlberechtigten unzumutbar ist, zum Zwecke der Stimmabgabe einen Wahlraum aufzusuchen“. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es gibt Rechtsbestimmungen!) Da haben Sie eine Definition und Sie müssen all diese Punkte, die da nachträglich aufgezählt sind, tatsächlich als erfüllt ansehen, um überhaupt den wahlrechtlichen Gesundheitsnotstand festzustellen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist so schwach, dass Sie mich enttäuschen!) Jetzt sage ich Ihnen ein Zweites, was Sie eben auch nicht berücksichtigt haben. Dass Sie möglicherweise eine Definition wollen, die jeden Sachverhalt, der in der Zukunft eintritt, irgendwie schon abbildet, das kann ich ja nachvollziehen, aber das ist praktikabel nicht möglich. Das ist auch fern jeder Realität. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Bei der ThürKO haben Sie es selbst gefordert!) Aber es sind Kriterien, die weit über das hinausgehen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, Herr Montag, die wirklich abarbeitbar und feststellbar sind. Jetzt sage ich Ihnen aber auch noch etwas, was Sie auch negiert haben in Ihrem Redebeitrag: Es geht gar nicht darum, dass dann in diesem Zustand automatisch die Briefwahl einsetzt, sondern es geht darum, dass dann die Möglichkeit besteht. Es gibt also praktisch nach der gesundheitlichen oder Infektionslagenbewertung noch eine zweite Stufe, nämlich eine verfassungsrechtliche Bewertung. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist ko- mödientauglich, was Sie machen!) Und da spielen die Argumente, die Sie hier aufgeführt haben, die aber auch die Redner der einbringenden Fraktionen benannt haben, eine große Rolle. Es wurde hier zum Beispiel auch – und deswegen will ich auch darauf noch mal verweisen – die Frage der Möglichkeit für die Parteien, auch digital abstimmen zu können, angesprochen. Herr Bergner, auch hier wiederum glaube ich, dass Sie den Gesetzentwurf nicht wirklich gründlich gelesen haben. Es sind erst mal zwei Regelungstatbestände in diesem Gesetzentwurf für zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten, einmal in § 2 des Neuwahlgesetzes für eine Neuwahl im Jahr 2021 und eine davon unabhängige Regelung in § 72 des Landeswahlgesetzes, die für alle künftigen Wahlen gilt. Das eine ist eine gesetzgeberische Ermächtigung der Parteien, auch abweichend von ihren Satzungsregelungen, nämlich dann, wenn sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind, zusammenzukommen und eine Satzungsänderung zu beschließen, die digitale Parteitage ermöglicht, auch auf diese Form zurückzugreifen. Das andere ist, für künftige Wahlen unter den Voraussetzungen einer Pandemie praktisch durch das Ministerium feststellen zu lassen, dass abweichend von Satzungsregelungen auch derartige Verfahren in Anspruch genommen werden können. Dann haben Sie gesagt oder behauptet bzw. hier in den Raum gestellt, diese Regelung wäre nicht eindeutig, die Parteien wüssten gar nicht, was sie machen sollen. Deswegen kann ich Ihnen nur wieder sagen: Ein Wahlverfahren betrifft bei der Aufstellung von Kandidaten nicht nur die Schlussabstimmung, sondern sie beginnt beispielsweise schon bei der ersten Wahl, wenn man möglicherweise – das ist in den Parteien in Thüringen sehr unterschiedlich – die Kandidaten das erste Mal überhaupt auf die Liste setzt und im zweiten Schritt dann möglicherweise die Plätze einzeln wählt und im dritten Schritt die Komplettliste verabschiedet. Das ist das gesamte Wahlverfahren und es ist möglich, das elektronisch durchzuführen oder per Briefwahl. Dann steht ganz klipp und klar in diesem Gesetz, sowohl in § 5 des Neuwahlgesetzes, aber auch in § 72 des Landeswahlgesetzes: Wenn man sich im Verlauf dieses Verfahrens, was ich Ihnen beschrieben habe, für die elektronische Wahl entscheidet, dann muss mindestens der abschließende Schritt, nämlich die Schlussabstimmung über die Gesamtliste, per Briefwahl erfolgen. Das ist eindeutig in diesem Gesetz geregelt und deswegen verstehe ich überhaupt nicht, was Sie hier vorn versucht haben darzustellen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das erklä- ren wir Ihnen noch!) dass wir uns hier an einer unklaren Regelung versucht haben. Ich will auch noch mal kurz auf Herrn Walk eingehen, weil mir das wichtig ist. Herr Walk, Sie haben einen sehr sachlichen Redebeitrag gehalten, von dem sehr vieles auch natürlich in die Ausschussberatung mit einfließen muss. Wir haben selbst gesagt, dass man über § 5 sehr intensiv nachdenken, diskutieren muss, abwägen muss: Ist das überhaupt unter den Bedingungen mit den verschiedenen Schutzstufen, die ich eben benannt habe, gerechtfertigt? Aber Sie haben eingangs Ihres Beitrags gesagt: Dieser Gesetzentwurf enthält Einschränkungen des Wahlrechts. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, dass das gar nicht so ist, sondern es sind sehr viele Erweiterungen des Wahlrechts enthalten, die notwendig sind, um diese Wahl unter den Bedingungen der Pandemie durchführen zu können. Eine Erweiterung in § 2 habe ich gerade angesprochen, nämlich die Möglichkeiten der Parteien, unter den Bedingungen der Pandemie auch abweichend von ihren Satzungen, wenn Satzungsänderungen nicht mehr möglich sind, anders ihre Kandidaten zu wählen. Und die werden, Herr Bergner, auch noch gewählt, auch noch in diesem Verfahren und auch dann, wenn sie sich während des digitalen Parteitags vorstellen. Die Wahlrechtsgrundsätze, die bestehen, müssen Sie in Ihren Parteien einhalten, das ist nicht Verantwortung des Gesetzgebers. Das einzuhalten ist die Verantwortung Ihrer Partei. Aber das ist eben eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Parteien. Eine Erweiterung der Möglichkeiten insbesondere für kleine Parteien ist die Absenkung der Unterschriftenzahlen. Und da hat die AfD auch einfach unrecht, wenn sie sagt, es wäre nicht begründet. Also wenn man den Zusammenhang zwischen Sammlungszeit und Anzahl der notwendigen Unterschriften nicht versteht, dann sollte man sich hier eben auch nicht ans Pult stellen und das kritisieren. Natürlich ist es weniger möglich, eine ausreichende Anzahl an Unterschriften einzusammeln und abzugeben, wenn der Zeitraum dafür geringer ist. Deswegen steht beides eben auch im engen Zusammenhang und die Absenkung ist eben eine Erweiterung der Möglichkeiten für kleinere Parteien. Eine Erweiterung sind auch – Frau Henfling hat es angesprochen – die Öffnungszeiten der Wahllokale. Es ist eine Möglichkeit, stärker auf die individuellen Bedürfnisse zu reagieren. Es ist aber auch die Möglichkeit, unter Infektionsschutzbedingungen den Ansturm, wenn man so will, zu bestimmten Zeiten im Wahllokal etwas zu entkrampfen. Und es ist eben auch eine Erweiterung, wenn wir vorschlagen, den Landeswahlausschuss generell um Menschen zu erweitern, die die Befähigung zum Richteramt haben, um genau diese verfassungsrechtlichen Fragen auch dort in diesem Wahlausschuss zu diskutieren. Ich denke, es ist auch eine Erweiterung unserer eigenen parlamentarischen Kompetenz,

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Herr Dittes, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

die wir letzte Woche hier eingefordert haben, wenn wir es nicht der Landesregierung überlassen, per Rechtsverordnung Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wahl festzulegen, sondern wenn wir diese Verpflichtung hier gleich im Gesetz regeln. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen. Ich freue mich jedenfalls sehr – das haben Sie der Motivation meines Redebeitrags

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Ihre Redezeit ist um.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

entnommen – auf die Ausschussberatung und darauf, die Argumente weiter mit Ihnen auszutauschen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Maier das Wort.

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Georg Maier

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vonseiten des für das Wahlrecht zuständigen Ministeriums möchte ich natürlich am heutigen Tage hier in der Landtagssitzung etwas Zurückhaltung walten lassen. Es ist das Privileg des Landtags, heute und auch dann im Ausschuss darüber zu beraten, was jetzt zu tun ist. Ich kann vorneweg natürlich anbieten, dass wir die Expertise, die bei uns im Haus vorhanden ist, sehr gern zur Verfügung stellen, um eine rechtssichere Lösung zu finden. Wir sind aufgerufen, eine Lösung für die aktuelle Situation zu finden, also für die anstehenden Neuwahlen im kommenden April, aber natürlich auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die gerade jetzt in der Pandemie gemacht werden. Wir alle wissen, dass diese Erfahrungen für uns tatsächlich Neuland sind. Wir müssen am allerbesten gemeinsam Regelungen finden, um für die Zukunft ähnliche Situationen handhabbar zu machen im Wahlrecht. Ja, ich bin auch der Auffassung, das, was wir gerade tun, ist eine Operation am offenen Herzen der Demokratie. Das Wahlrecht ist nun mal das Kernelement der Demokratie. Und wenn wir hier Hand anlegen, dann muss das sehr bewusst, sehr überlegt und sehr rechtssicher erfolgen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wäre denn, wenn wir nichts täten? Was wäre denn, wenn wir im April eine Situation hätten, dass Wahlen einfach nicht auf herkömmliche Art und Weise durchgeführt werden könnten? Dann hätten wir eine Verfassungskrise. Und ich möchte an Sie alle appellieren, dass wir alles in unserer Macht Stehende jetzt tun, um so einer Krise vorzubeugen. Die Ausführungen der AfD waren wie so oft sehr schnell vorgetragen – dafür meine Bewunderung –, haben aber in der Summe nur dargelegt, was alles nicht geht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist unse- re Aufgabe als Opposition!) Das ist typisch für die Art und Weise, wie Sie hier im Parlament agieren, wie Sie in der Pandemie agieren. Sie tun gerade so, als wäre es völlig überflüssig, jetzt was zu machen. Ich bin der festen Überzeugung, es ist dringend notwendig, jetzt gemeinsam im Ausschuss zu beraten und alle Expertise heranzuziehen, um – wie gesagt – einer Verfassungskrise vorzubeugen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Es war Ausschussüberweisung an verschiedene Ausschüsse beantragt, zunächst den Ausschuss für Inneres und Kommunales, dann den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und schließlich auch noch den Verfassungsausschuss. In der Reihe lasse ich jetzt auch die beantragten Ausschussüberweisungen abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der zweite Überweisungsantrag bezog sich auf den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung so beschlossen. Dann war noch die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verfassungsausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und 2 einzelne Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Habe ich das richtig gesehen? Wer stimmt gegen die Überweisung an den Verfassungsausschuss? Das sind die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Jetzt ist die Frage, ob wir das auszählen müssen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir brauchen eigentlich nicht auszählen!) Vielleicht können wir die Abstimmung wiederholen, dann wird es vielleicht klarer hier oben. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: 2 Stimmen schon allein von der Fraktion Die Linke!) Entschuldigung, aber man kann hier oben nicht ohne Weiteres sehen, an welchen Tischen hier jemand sitzt und nicht. Es gab eine Unklarheit bei der Abstimmung und ich lasse die Abstimmung wiederholen. Wer stimmt der Überweisung an den Verfassungsausschuss zu? Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist niemand. Dann müssten wir jetzt zählen, wenn ich das richtig sehe. Ich bekomme gesagt, dass es doch die Mehrheit ist, laut der Landtagsverwaltung. Dann können wir uns die Auszählung sparen. Dann ist das an den Verfassungsausschuss ebenfalls überwiesen. (Beifall CDU, FDP) Dann stimmen wir jetzt noch über die Federführung ab. Die Federführung soll im Innen- und Kommunalausschuss liegen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Federführung beschlossen. Wir wollen, damit wir die Abarbeitung auch so hinbekommen, wie wir sie heute Morgen beschlossen haben, mit dem Tagesordnungspunkt 16 jetzt fortsetzen. Bevor ich das mache, muss ich aber noch eine Angelegenheit von gestern aufrufen. Und zwar geht es um einen Debattenbeitrag bei der Wahl zur G 10-Kommission. Hier ist die Äußerung von Herrn Abgeordneten Möller gefallen: „Ganz ehrlich, beim Volksgerichtshof ist man nicht anders mit den Leuten umgesprungen!“ Und hierzu erteile ich Ihnen, Herr Möller, einen Ordnungsruf. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte das auch erläutern. Das richtet sich jetzt zwar nicht konkret an den Abgeordneten Blechschmidt, der da gerade gesprochen hatte vor Ihnen, aber es richtet sich eigentlich ans ganze Haus und das ist ein Vergleich, den wir hier nicht zulassen können und der auch absolut unangebracht ist, selbst wenn Sie in der Sache streiten wollen. Ich kann nur noch mal am Rande darauf hinweisen, dass eine Äußerung, die zuvor von Herrn Blechschmidt zitiert worden war, zum Beispiel auch im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz genannt ist an der Stelle, wo es darum geht, Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachzuweisen oder zu unterstellen – wie Sie das auch immer sehen mögen. Also daher dieser Ordnungsruf für diese Aussage und ich bitte, uns hier als Parlament künftig nicht mit dem Volksgerichtshof in eine Reihe zu stellen. Das ist – entschuldigen Sie – unerträglich. Wir kommen dann zum Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Ja, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Danke, Frau Präsidentin. Nicht zuletzt die CoronaPandemie hat gezeigt, dass für die Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments und in allen Lebensbereichen die Digitalisierung der Arbeitsabläufe in einer vernünftig überlegten Form sehr sinnvoll ist. Das trifft mit Blick auf die Pandemietauglichkeit der Arbeitsstrukturen des Landtags eigentlich alle Bereiche der parlamentarischen Tätigkeit. Das zeigt aber auch: Die mit der Novellierung der Geschäftsordnung in der 6. Wahlperiode begonnene Digitalisierung muss fortgeführt und noch weiter verstärkt werden. Andere Parlamente in anderen Staaten sind in Sachen digitaler Arbeitsabläufe auch schon viel weiter, haben damit schon einige Jahre gute Erfahrungen. Auch diese Erfahrungen zum Beispiel mit dem digitalen Abstimmungsverfahren sollten wir hier im Thüringer Landtag in der weiteren Reformdiskussion in den Blick nehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf macht aber, meine Damen und Herren, keinen allgemeinen Rundumschlag. Vielmehr greift er mit dem Regelungspunkt der digitalen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen einen sehr wichtigen Baustein der Arbeit und Aufgaben des Landtags als Gesetzgeber heraus. Mit der elektronischen Verkündung soll eine weitere Handlungsform eröffnet werden. Sie soll nicht als alleinige Form festgeschrieben werden. Der analoge Weg soll auch weiter möglich sein. Deshalb wird in dem neu gefassten Artikel 85 eine Kann-Regelung aufgenommen. Diese Flexibilität sehen die einreichenden Fraktionen als sinnvoll in einer sich technisch und kommunikativ dynamisch wandelnden Gesellschaft an. Die digitale Form soll die traditionelle analoge Form nicht verdrängen, aber eine jederzeitige Modernisierung, sprich Elektronisierung der Arbeitsabläufe, möglich machen, vor allem dann, wenn die moderne Form notwendig ist zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Landtags gerade auch in der problematischen Zeit der Corona-Pandemie. Die Elektronisierung von Ausfertigung und Verkündung von Rechtsnormen kann auch dazu beitragen, dass durch verbesserte öffentliche Zugänge im Netz neue Rechtsnormen schneller und inhaltlich klarer bei den Menschen ankommen. Das ist ein Gewinn an demokratischer Transparenz, meine Damen und Herren. Der vorliegende Gesetzentwurf soll im Verfassungsausschuss einer ausführlichen Anhörung unterzogen werden. Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Landtage mit elektronischer Ausfertigung und Verkündung in den Blick genommen werden. Exemplarisch möchte ich hier nur Brandenburg nennen. Bei der Frage der Elektronisierung von Arbeitsabläufen ist auch immer der Datenschutz mit in Betracht zu ziehen. Nach einer hoffentlich zügigen Beschlussfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf steht dann die konkrete Umsetzungsarbeit im Detail an. Dabei geht es um Umsetzung der Verfassungsänderung durch eine Neufassung des Thüringer Verkündungsgesetzes. Das stammt, meine Damen und Herren, in seiner geltenden Fassung noch aus dem Jahr 1991; sehr provokant formuliert: noch aus der digitalen Steinzeit. Es werden darüber hinaus aber auch Änderungen in der Geschäftsordnung des Landtags notwendig und es müssen auch technische und konzeptionelle und praktische Schritte folgen. Das dürfte sich nach ersten Informationen der Landtagsverwaltung noch bis weit in die zweite Hälfte des kommenden Jahres hinstrecken. Um keine Zeit zu verlieren, bitte ich schon hier bei der Einbringung um die Überweisung an den Verfassungsausschuss, dabei, wie gesagt, um einen zügigen Entscheidungsprozess und eine entsprechende fachliche Diskussion. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Ich eröffne damit jetzt die Aussprache und gebe als Erstem das Wort Herrn Abgeordneten Zippel von der Fraktion der CDU.

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Christoph Zippel CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich müsste ich freudestrahlend vor Ihnen stehen, denn Rot-Rot-Grün präsentiert uns ja heute einen Vorschlag, wie wir unser Gesetzgebungsverfahren durch eine konsequente Nutzung elektronischer Systeme effizienter gestalten können. Die CDU steht für Digitalisierung, ein modernes, bürgerfreundliches Thüringen. Ich freue mich also über diesen Entwurf. Weniger Freude bereitet mir allerdings eine andere Sache. Und zwar ist es absehbar, dass der Gesetzentwurf, den wir gerade diskutieren, um jeden Preis noch vor einem eventuellen frühzeitigen Ende der Legislaturperiode im Eilverfahren in unsere Thüringer Verfassung gedrückt werden soll. Leider bezieht sich meine Feststellung eben nicht nur auf diesen einen Fall, sondern auf eine Entwicklung, die sich bereits maßgeblich bei der Beschäftigung mit anderen Vorschlägen zur Änderung unserer Thüringer Verfassung abzeichnet. Gern unterstützen wir das Vorhaben, durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung den rechtssicheren Weg für die elektronische Ausfertigung und Verkündigung zu ebnen. Für uns ist das aber an die Voraussetzung geknüpft, dass an dieser und an allen anderen geplanten Verfassungsänderungen sorgfältig und ordentlich gearbeitet wird. (Beifall CDU, FDP) Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen: Legen Sie einer genauen und qualitativen Arbeit keine Steine in den Weg! An einer Verfassung schraubt man nicht eben einfach mal so herum. Ich denke, meine Unzufriedenheit über den Umgang mit unserer Verfassung ist deutlich geworden, richten wir also den Blick auf erfreulichere Punkte. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung können wir dazu beitragen, dass wir einen kleinen Schritt machen, um digitale Möglichkeiten besser auszuschöpfen und das Land Thüringen bei der Digitalisierung weniger weit hinterherhinken zu lassen. Ich habe auch noch etwas Hoffnung, dass irgendwann auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, verstehen werden, dass man bei Verfassungsänderungen ein Maximum an Sorgfalt und Gründlichkeit walten lassen muss. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Bei Wah- len auch!) In diesem Sinne freue ich mich auf eine intensive und fundierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf im Verfassungsausschuss. Enttäuschen Sie meine Hoffnung bitte nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemals!)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wer heutzutage nach einem Gesetzestext sucht, der nimmt in den seltensten Fällen noch ein ausgedrucktes Gesetzeswerk in die Hand, sondern der wird im Internet danach suchen. In der elektronischen Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags sind die gefassten Beschlüsse dieses Hohen Hauses gesammelt. Auf dem Portal des Freistaats können unkompliziert alle wichtigen Gesetzestexte recherchiert werden. Auch die Fachleute der juristischen Praxis, die Richter/-innen und Anwält/-innen, arbeiten in ihrem beruflichen Kontext mittlerweile meist mit den elektronischen Fassungen von Rechtsakten. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da tun ei- nem ja die Ohren weh bei so einer Sprache!) Als Bündnisgrüne begrüßen wir diese Entwicklung sehr, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Furchtbar!) denn schließlich ist die Vermeidung von riesigen Papiermengen ein ganz praktischer Beitrag zum Umweltschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Problematisch ist allerdings, dass die elektronische Fassung von Rechtsakten bisher nicht verbindlich ist. Im Zweifelsfall zählt noch immer die Version auf Papier. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir dies ändern und für Rechtssicherheit sorgen. Wir füllen damit eine Lücke, die sich auch aus der Entwicklung der letzten Jahrzehnte ergeben hat. Bisher geht man in der Rechtswissenschaft stets davon aus, dass Rechtsakte nur durch handschriftliche Originalunterschrift und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Wirksamkeit erlangen. Wir wollen mit diesem Gesetzesvorschlag einen weiteren Weg eröffnen: die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. Das ist zeitgemäß und auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft ein wichtiger Schritt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung wird noch nicht die konkrete Umsetzung angegangen, aber wir schaffen damit die Möglichkeit, dies nun auch in der praktischen Umsetzung zu starten. Dafür müssen im weiteren Schritt die Geschäftsordnung und das Verkündungsgesetz angepasst, aber vor allem die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Landtagsverwaltung hat dargestellt, dass sich dies leider nicht von heute auf morgen umsetzen lässt. Aber wir wollen zumindest heute schon den Prozess initiieren und verfassungsrechtlich diese Möglichkeit einräumen. Und genau dafür ist eben eine Verfassungsänderung nötig. Und, Herr Zippel, wenn Sie sagen, dass wir sorgfältig und gründlich an der Verfassung arbeiten wollen, dann ja, ich habe da von den rot-rot-grünen Fraktionen sehr großes Engagement wahrgenommen. Ich frage mich aber auch, was dann das Wahlgesetz, was gerade an den Verfassungsausschuss überwiesen worden ist, dort soll. Denn damit wird keine Verfassungsänderung vorgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hat ver- fassungsrechtliche Konsequenzen, Frau Kollegin, das hat die Mehrheit selbst gesagt!) Und vor dem Hintergrund will ich eigentlich fast Verzögerungstaktik vorwerfen, weil immer wieder andere Sachen – die Prioritäten sind eigentlich klar, die wir im Verfassungsausschuss zu behandeln haben. In Brandenburg und Bremen wird bereits die elektronische Normverkündung praktiziert. An deren Beispiel orientieren wir uns mit diesem Entwurf. Auch auf Bundesebene ist geplant, die Verkündung elektronisch vorzunehmen. Wir reihen uns mit diesem Gesetzesvorschlag also in eine Reihe einer Weiterentwicklung ein, die in vielen Parlamenten nun angegangen wird. Unsere Thüringer Verfassung wollen wir dahin gehend modernisieren, die Beteiligung aller Bewohner/-innen im Freistaat und die Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schön!) Unsere Verfassung soll der breiten Teilhabe und dem einfachen Zugang aller Menschen zur öffentlichen Verwaltung dienen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Mensch/ in- ‑ nen ist richtig! Wenn schon, denn schon!) Nein, das haben Sie nicht verstanden, Menschen betrifft alle Geschlechter. Frau Tasch, ich kann Ihnen da gern noch mal Nachhilfe geben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es freut mich, dass Sie immer so leicht damit aus der Fassung zu bringen sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier geht es jetzt um was anderes. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Fantasie- sprache, nichts anderes!) Digitalisierung hat mit Demokratie und Rechtsstaat viel zu tun. Wenn die Digitalisierung größere Teilhabe an öffentlichen Verfahren und einen breiteren Zugang zu Verwaltung ermöglicht, dann sichert sie für alle die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die unsere Gesellschaft kennzeichnen. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, sehen in diesem Gesetzentwurf eine kleine Änderung der Verfassung, die aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft sein kann, und freuen uns auf die Diskussion im Verfassungsausschuss. Wir plädieren gleichzeitig aber auch dafür, dass über die elektronische Verkündung hinaus das Thema „Digitalisierung“ einen angemessenen Platz in unserer Landesverfassung finden sollte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Sesselmann von der AfD-Fraktion das Wort.

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Robert Sesselmann AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Schard, Sie sind leider hier zu bedauern. Sie müssen diese Arbeit leisten, Sie müssen die Ehrenamtsfrage klären, Sie müssen die entsprechenden Verfassungsfragen klären mit der Extremismus-Klausel und Sie haben hier ganz schön zu tun. An Ihrer Stelle möchte ich nicht sitzen. (Beifall CDU) Ich hoffe, Sie bekommen das hin, denn die Sache ist nicht einfach. Und das an einen Ausschuss zu geben, ist natürlich auch eine große Verantwortung für Sie. Aber ich möchte kurz zur Sache agieren. Die Landesregierung hat einen längst überfälligen Gesetzentwurf hier zur Änderung der Verfassung des Landes eingebracht. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die Fraktionen haben den eingebracht!) Ja, das kann sein, Herr Blechschmidt, dass die Fraktionen das einbringen, aber Sie haben sich mit Sicherheit helfen lassen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Dann müssen Sie es anders formulieren!) Dann formuliere ich das so. Rechtsakte elektronisch ausfertigen und verkünden – das ist quasi das Ziel. Die Ausfertigung und die Verkündung von Rechtsverordnungen und Gesetzen stellen formelle Verfahrensakte dar, durch welche das Gesetzgebungsverfahren mit konstitutiver Wirkung abgeschlossen wird. Sowohl die Ausfertigung als auch die Verkündung sind nun mal obligatorisch. Das Gesetz wird ohne diese Voraussetzungen formell nicht wirksam. Jetzt ist schon viel Richtiges gesagt worden, auch von Ihnen, Herr Blechschmidt, selbst wenn Sie mich ständig kritisieren (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Zu Recht!) oder uns auch gestern kritisiert haben bei der Wahl zur entsprechenden Kommission. Aber ich muss Ihnen sagen, Sie hatten jetzt lange genug Zeit gehabt und es ist auch eine Verzögerung, die durch Sie stattgefunden hat. Sie sind seit 2014 mit in Regierungsverantwortung und Sie haben es bisher nicht geschafft, (Beifall AfD) die Digitalisierung voranzutreiben. Und jetzt schreiben Sie eine Passage aus der Verfassung des Landes Brandenburg ab, die die bereits 2009 aufgesetzt haben. Das ist vor elf Jahren gewesen. Das ist ein starkes Stück, herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD) Selbst das kleine Saarland war bereits 2008 in der Lage und hat die Verfassung anpassen können und Ihnen gelingt das vielleicht jetzt endlich mal. Da kann man sagen: Hochachtung vor Ihrer Arbeit! Sie haben das Problem bisher unterschätzt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Schleimspur ist heute schon ziemlich erstaunlich!) Das muss man wirklich so sagen. Von essenzieller Bedeutung – man darf natürlich auf der einen Seite nicht verkennen, dass Digitalisierung notwendig ist –, aber von essenzieller Bedeutung, meine sehr verehrten Kollegen ist, dass der Zugang für jedermann ungehindert möglich sein muss und der Bürger sich verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis von dem jeweiligen Inhalt verschaffen kann. Diese Anforderungen sind dem Rechtsstaatsprinzip geschuldet. Die Einführung von elektronischer Ausfertigung und Verkündung ist derart rechtserheblich, dass diese Verfassungsänderung notwendig ist. Da kommen wir nicht drum herum. Zu bedenken ist aber, dass nicht alle Einwohner Thüringens über die erforderliche Medienkompetenz verfügen, sodass das bewährte Verfahren kumulativ neben der elektronischen Variante wenigstens übergansweise bestehen bleiben muss. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die förmliche Zugänglichkeit der Öffentlichkeit und die verlässliche Kenntnisnahme vom Inhalt der Gesetzestexte sichergestellt sind. Neben der Amtlichkeit ist die Förmlichkeit, Verlässlichkeit sowie die Vollständigkeit und Authentizität zu gewährleisten. Auch sind – und das ist ein wichtiger Punkt – an die Dauerhaftigkeit und Langzeitarchivierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Frau Wahl, Sie haben gesagt, elektronisch ist zeitgemäß. Aber wir müssen auch sehen, dass diese elektronische Form in einigen Jahren und Jahrzehnten auch letzten Endes noch verstanden wird und gelesen werden kann, denn die Techniken ändern sich. Das zu gewährleisten, hatte die Papierform über mehr als 2.000 Jahre möglich gemacht. Die elektronische Form – darüber müssen wir nachdenken, da gibt es erhebliche Bedenken und hier sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Deswegen sind wir der Ansicht, dass der Überweisung an den Verfassungsausschuss zuzustimmen ist. Wir freuen uns insoweit auch auf eine rege Diskussion im Ausschuss und, Herr Schard, ich freue mich auf Ihre Diskussionsbeiträge und Ihre Leitung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass beim Herumlaufen bzw. beim Wegezurücklegen hier in diesem Raum bitte die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Darauf haben wir uns hier anfangs geeinigt und auch wenn der Tag noch länger dauert, bitte nicht vergessen. Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.

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Franziska Baum FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Kollege Blechschmidt, als Sie hier gerade die Einführung gebracht haben, musste ich mir tatsächlich noch mal den Gesetzentwurf angucken, weil ich kurz gedacht hatte, ich hätte was übersehen. Sie haben das hier verkauft als einen großen Wurf der Digitalisierung der parlamentarischen Arbeit und ich erkenne darin nur, Sie wollen in Artikel 85 ergänzen, dass die elektronische Verkündung von Gesetzestexten notwendig ist. Ich bin, ehrlich gesagt, über die Einheitlichkeit hier im Hause ein bisschen überrascht, weil wir das komplett anders als Sie alle offensichtlich sehen. Wir haben Einigkeit darüber, dass ein einfacher Zugang zu Gesetzestexten für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen notwendig ist, und das gern digital, elektronisch, das ist das neueste Medium. Aber nach unserer Einschätzung wird das momentan in der Verfassung auch in keinster Weise eingeschränkt. Ob das Gesetz- und Verordnungsblatt online ist oder auf Papier verfügbar, das ist dort nicht festgelegt, insofern erschließt sich uns auch keine Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung an dieser Stelle. Nun bin ich so der selbstkritische Typ; wir können das gern im Verfassungsausschuss diskutieren und Sie erläutern mir dann vielleicht, warum das notwendig ist. Ich muss aber an der Stelle sagen und da schließe ich mich den Äußerungen von Herrn Zippel an: Eine ausführliche Anhörung im Zusammenhang mit dem Verfassungsausschuss ist momentan so eine Kombination, da bleibt mir tatsächlich das Lachen im Halse stecken. (Beifall CDU, FDP) Wir haben nachher noch einen Gesetzentwurf zu Verfassungsänderungen hier im Haus zu diskutieren, da kann ich das noch mal genauer ausführen. Aber die Arbeitsweise, die sich momentan im Verfassungsausschuss deutlich macht, ist sicher alles andere als ordentlich, tiefgründig und ausführlich. Danke. (Beifall AfD, CDU, FDP)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Als nächster Redner hat noch mal Herr Abgeordneter Blechschmidt das Wort. Nein? Das war mit der Einbringung erledigt. Dann habe ich hier keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär von Ammon vom Justizministerium.

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von Ammon

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen reden wir hier über einen Rechtsakt, der in der öffentlichen Wahrnehmung eher ein Schattendasein führt, nämlich die Verkündung von Rechtsakten. Aber in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren ist dieser Rechtsakt von erheblicher Bedeutung. Gerade in einem Rechtsstaat hat die ordnungsgemäße Verkündung eine ganz herausragende Bedeutung, denn die Verkündung von Gesetzen sichert die Gleichheit vor dem Gesetz und damit einen ganz wesentlichen Verfassungsgrundsatz. (Beifall SPD) Für die Bürgerinnen und Bürger ist es eben von enormer Bedeutung, dass sie sich von Gesetzen verlässlich Kenntnis verschaffen können und alle Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich in gleicher Weise und auch grundsätzlich zur gleichen Zeit Kenntnis von der Existenz von Normen haben. Jede ungleiche Bekanntgabe des Rechts würde zwangsläufig die Gefahr mit sich bringen, dass dieses Recht vielleicht auch ungleich wahrgenommen werden kann. Eine allgemeine Bekanntmachung von Rechtsvorschriften wirkt einer derartigen Benachteiligung entgegen und sichert somit die Gleichheit vor dem Gesetz. Des Weiteren muss eine Verkündung garantieren, dass die Gebote der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewahrt werden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Rechtsakte nur mit dem vom Normgeber gewollten Inhalt veröffentlicht werden. Und schließlich dient die Normverkündung der rechtsstaatlichen und demokratischen Kontrolle der Rechtsetzungsorgane. Nur wenn verbindlich feststeht, welche Rechte und Pflichten mit einem Gesetz für den Bürger begründet werden, kann ein Gericht feststellen und überprüfen, ob diese Norm mit der Verfassung übereinstimmt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund dieser Bedeutung der Verkündung für ein verfassungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren ist es folgerichtig, dass die Verfassung in einem eigenen Artikel sich der Verkündung widmet – das ist der Artikel 85. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bei der dort genannten Verkündung um das Verkündungsmedium in Papierform. Insoweit muss ich der Abgeordneten der FDP leider widersprechen. Nach herrschender Meinung ist in der Verfassung bis jetzt nur die Verkündung in Papierform geregelt. Deswegen setzt aus meiner Sicht der Gesetzentwurf zu Recht daran an und will den einfachen Gesetzgeber berechtigen, eine elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen anzuordnen. Aus Sicht der Landesregierung ist dieser Gesetzentwurf deswegen ausdrücklich zu begrüßen. Für eine elektronische Verkündung sprechen eben sehr gute Gründe, denn die Digitalisierung macht vor keiner Staatsgewalt halt. Wir sehen es in der Justiz – mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der elektronischen Gerichtsakte machen wir dort sehr gute Erfahrungen. Wie der Abgeordnete Herr Blechschmidt und die Abgeordnete Frau Wahl schon ausgeführt haben, wird sich Thüringen mit einer elektronischen Verkündung bzw. der Möglichkeit der elektronischen Verkündung auch in sehr guter Gesellschaft befinden. Andere Bundesländer machen davon bereits Gebrauch. Im Bund wird diese Möglichkeit diskutiert und in anderen europäischen Staaten wird bereits elektronisch verkündet. Zu begrüßen ist aus Sicht des für Verfassung zuständigen Ministeriums auch, dass der Entwurf nicht die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen zwingend anordnet. Vielmehr schafft er hierfür lediglich die Voraussetzungen und überlässt es dem Gesetzgeber, in einem zweiten Schritt darüber zu entscheiden, ob elektronisch oder in Papierform verkündet werden soll. So wird gewährleistet, dass im Einzelfall die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verkündungsformen gegeneinander abgewogen werden können. Hier und heute geht es aber erst nur darum, dem Gesetzgeber diese Möglichkeit zu eröffnen. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussionen im Verfassungsausschuss und kann zusichern, dass sich das Justizministerium an diesen Diskussionen konstruktiv und sehr gern beteiligen wird. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann können wir auch hier über die beantragte Ausschussüberweisung abstimmen. Beantragt war die Überweisung an den Verfassungsausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ein weiterer Ausschuss sollte damit nicht befasst werden? Nein. Dann haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Wir kommen als Nächstes zum Aufruf des TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2044 ERSTE BERATUNG Zur Begründung wird das Wort gewünscht vonseiten der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch die Abgeordnete Frau Müller. Bitte.

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Anja Müller Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir reden heute über ein Gesetz, das mit über die Transparenz unserer Arbeit abstimmen soll. Warum ist gerade jetzt die Einbringung so wichtig und sinnvoll? Wie viele von Ihnen wissen, hat es in diesem Landtag immer schon mal den Versuch gegeben, die Arbeit der Ausschüsse öffentlich zu machen. Das fand leider bisher noch nicht die Mehrheit. Leider sind die verfassungsrechtlichen Regeln so, dass mit einigen Ausnahmen die Ausschusssitzungen grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Aber die Öffentlichkeit ist wichtig, auch um bei den Menschen in Thüringen fundiertes inhaltliches Verständnis und Akzeptanz für die Arbeit des Parlaments und der Landtagsverwaltung zu erreichen. Die Menschen müssen aus klaren und umfassenden Informationen nachvollziehen können, wie Positionen und Entscheidungen im Landtag zustande kommen. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, funktioniert am besten live. Wie belebend die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen auf die Arbeit des Landtags wirkt, kann man regelmäßig bei mündlichen Anhörungen erleben. Wir sind uns sicher, dass auch das dazu beiträgt, den Populisten einen Riegel vorzuschieben, die immer wieder behaupten, die Abgeordneten wären abgehoben, würden sich nicht um die Belange der Menschen kümmern. Da kann man komplett nachvollziehen, wie in den Ausschüssen dann debattiert wird. Die Frage der Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Arbeit des Landtags und seiner Arbeitsergebnisse ist in einer akuten Pandemielage noch wichtiger als in sogenannten normalen Zeiten. Wenn es schwieriger wird für die Menschen, haben sie zu Recht ein gesteigertes Bedürfnis an der Durchschaubarkeit der Dinge. Sie möchten und müssen verstehen können, warum bestimmte Dinge so getan werden, wie sie denn passieren. Die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschüssen ist daher umso wichtiger. In Pandemiezeiten heißt Öffentlichkeit auch: Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten. Die Art und Weise der Öffentlichkeit ist im Detail dann aber eine Frage der Geschäftsordnung, dann, wenn hoffentlich die Zustimmung zu diesem sinnvollen Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erster Rednerin das Wort Frau Abgeordneter Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir alle hatten sicherlich schon Situationen, in denen Entscheidungen gefällt worden sind, die uns geärgert haben. Nehmen wir das Beispiel, dass der zentrale Platz in unserer Stadt oder Gemeinde umgestaltet wird. Dann fragt man sich vielleicht: Warum sind an dieser prägnanten Stelle Parkplätze hingekommen, statt Platz für Kinder, Cafés oder Stadtgrün zu schaffen? Oder vielleicht auch: Warum sind an diesem zentralen Platz eigentlich keine Parkplätze hingekommen? Und wenn man den Hintergrund der Entscheidung nicht kennt, dann ist der Frust erst mal groß. Doch wenn die Stadtverwaltung anfängt, ihre Gründe zu erläutern, über rechtliche Vorgaben, Leitungen im Untergrund, dann wird meist nachvollziehbar, warum sie sich für diese oder jene Variante entschieden hat. Transparenz ist ein ganz zentrales Moment, damit Entscheidungen verständlich werden. Das gilt ganz selbstverständlich auch für das Herzstück unserer Demokratie, das Parlament. Transparenz ist ein ganz wichtiges Element der parlamentarischen Arbeit. Sie macht es möglich, dass alle den Entscheidungen im Parlament beiwohnen und nachvollziehen können, wie und warum diese Entscheidungen getroffen wurden. Transparenz ist nicht nur am Ende des Entscheidungsprozesses wichtig, wenn der Landtag über ein Thema oder eine konkrete Maßnahme abstimmt, sondern von Beginn des Prozesses an, wenn Themen und Probleme ausführlich analysiert, erläutert und diskutiert werden. In den Ausschüssen geschieht die wichtige Detail- und Sacharbeit. Hier wird an den Gesetzentwürfen gearbeitet, die am Ende alle Menschen betreffen. Deswegen ist es wichtig, die Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit nicht nur für Plenarsitzungen, sondern gerade auch für die Ausschüsse des Landtags zu sichern. Bereits die erste Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hier im Thüringer Landtag hat sich in den 90erJahren für die Öffentlichkeit der Ausschüsse starkgemacht, weil es eben ein Grundsatz der Demokratie ist, dass Bürger/ innen an den wichtigen Ent‑ scheidungen, die in diesem Land getroffen werden, teilhaben und diese nachvollziehen können. Wir Bündnisgrüne plädieren deshalb für eine Veränderung des jetzigen Verfassungstextes. Wir wollen möglich machen, dass auch die Ausschüsse des Landtags grundsätzlich öffentlich tagen. In vielen Bundesländern ist das bereits seit Jahren gelebte Praxis, die sich bewährt hat. Als Demokratinnen/ Demokraten sollten wir nicht die Öffentlichkeit scheuen und auch nicht die Auseinandersetzungen, die damit entstehen können. Wir sollten sie suchen. Ziel unserer Arbeit muss es doch sein, möglichst viele Menschen zu erreichen und wichtige Informationen allen zugänglich zu machen. Gerade interessierte Bürger/-innen melden uns immer wieder zurück, dass es für Frust sorgt, wenn sie Dinge nicht nachvollziehen können. Auf kommunaler Ebene – und das erlebe ich als Stadträtin regelmäßig – gibt es Interessensgruppen, die gern Ausschusssitzungen zu ihnen wichtigen Themen verfolgen möchten, aber nicht dürfen. Oder viel schlimmer: Sie bekommen nicht einmal mit, dass sie betreffende Themen diskutiert werden, weil bereits die Einladung mit den zu besprechenden Tagesordnungspunkten öffentlich nicht einsehbar ist. Wenn wir also Partizipation und das Interesse an unserer Demokratie steigern wollen, dann ist die Öffentlichkeit in den Ausschüssen hierfür unabdingbar, und das gilt für die kommunale wie auch die Landesebene. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Freilich gibt es auch Informationen, die vielleicht nicht gleich auf Twitter oder in der Zeitung stehen sollten. Deshalb sieht unser Gesetzesvorschlag auch Fälle vor, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Denn man muss die Realität anerkennen, dass es eben auch andere Rechtsgüter gibt, die mit der Transparenz kollidieren können. Es kann um die Grundrechte Dritter gehen, darunter das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre. Es kann aber auch um öffentliche Interessen gehen, die in bestimmten Fällen höherrangig sein können als das Interesse an breiter Transparenz. Hier kann beispielsweise der Erfolg von Ermittlungsarbeit oder der Schutz finanzieller Interessen des Freistaats in Fragen des Vergaberechts erwähnt werden. Es ist uns als Bündnisgrüne wichtig zu betonen: Wir suchen keine weite oder enge Auslegung, sondern eine angemessene Klausel, die alle Interessen und Aufgaben parlamentarischer Arbeit berücksichtigt. Es freut uns deshalb, dass eine Formulierung gefunden worden ist, die endlich festhält, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse als allgemeiner Grundsatz gilt, die aber eben mit guter Begründung auch Ausnahmen zulässt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam einen wichtigen Schritt für die Demokratie im Freistaat gehen und den Menschen das Signal senden: Wir nehmen euch ernst und wir wollen, dass ihr unsere Entscheidungen nachvollziehen, aber auch kritisieren könnt. Das kann uns auch als Abgeordnete helfen, durchdachtere Entscheidungen zu treffen, und dagegen kann ja nun auch nichts einzuwenden sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Zippel von der CDU-Fraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Wahl, muss ich Sie einfach an einer Stelle korrigieren und da tut es mir wirklich weh, wenn ich Ihnen zuhören muss, wenn Sie kommunale Ausschüsse so lapidar mit Landtagsausschüssen vergleichen. Das eine ist die Kommunalordnung, da reden wir von Teilen der Verwaltung, und wir sind hier in einem Landtag, wir sind ein Parlament, da geht es um Gesetzgebungsverfahren. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche juristische Tatbestände, das können Sie nicht miteinander vergleichen. (Beifall AfD, CDU, FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich kann man das miteinander vergleichen!) Das kann man nicht miteinander vergleichen. Sie sind als Mitglied einer kommunalen Volksvertretung Mitglied der Verwaltung. Das werden Sie vielleicht nicht verstanden haben, aber die Kommunalordnung sagt das so. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe das sehr wohl verstanden! Sie verstehen Demokratie nicht, Herr Zippel!) Vielleicht mal grundsätzlich: Öffentlichkeit und Transparenz sind wichtige Voraussetzungen einer Demokratie, deshalb kann auch jeder Interessierte mithilfe der Liveübertragung oder auch im Nachhinein über die Aufzeichnungen oder durch Medienberichte verfolgen, was und wie wir hier im Plenum miteinander diskutieren. Rot-Rot-Grün serviert uns heute ähnlich wie beim Thema „Kinderrechte“ einen weiteren Wiederaufguss von gescheiterten Vorhaben aus dem Bundestag. Im Bundestag wäre für die Festlegung der generellen Ausschussöffentlichkeit nur eine Geschäftsordnungsänderung notwendig gewesen, es kam aber nicht einmal die dafür erforderliche einfache Mehrheit zustande – aus guten Gründen. Der strukturelle Aufbau unseres Parlaments folgt der Logik, dass in den Ausschüssen zunächst erarbeitet und aufbereitet wird, was wir dann vor der abschließenden Entscheidung öffentlich im Plenum argumentativ darstellen und erörtern. Für die vorbereitende Arbeit in den Ausschüssen und das dortige Ringen um Kompromisse sind Rückzugsräume notwendig. Der Entwurf stellt Nichtöffentlichkeit per se als etwas scheinbar Anrüchiges oder auch einen Generalverdacht dar. Demokratie braucht aber auch Räume, in denen geschützt diskutiert werden kann. (Beifall CDU) Bei genereller Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen würde die Kompromissfindung nur noch stärker als bisher in andere inoffizielle Gremien vorverlagert werden. Die benannte Zielstellung des Gesetzentwurfs würde damit konterkariert werden. Auch Fraktionssitzungen gehören beispielsweise zum Entscheidungsfindungsprozess. Würde man die Argumentation des Gesetzentwurfs konsequent weiterdenken, so müssten wir also auch diese in Zukunft öffentlich durchführen. Linke, SPD und Grüne können meinetwegen in ihren Fraktionssitzungen gern mal etwas damit herumexperimentieren, unsere Thüringer Verfassung lassen wir diesem rot-rotgrünen Experimentierkasten aber bitte nicht zum Opfer fallen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Experiment! Das ist Standard in vielen Parlamenten!) Mich ärgert besonders, dass der vorliegende Entwurf von Rot-Rot-Grün auch mit dem Ziel einer möglichst offenen Diskussion und einer fundierten Entscheidungsfindung begründet wird. Dabei sind, sehr geehrte Abgeordnete von Linken, SPD und Grünen, gerade Sie dafür verantwortlich, dass wir ein zentrales vorhandenes Instrument der notwendigen Rückkopplung an die Öffentlichkeit im Verfassungsausschuss nicht sinnvoll nutzen können. Ich spreche vom Instrument der Anhörung. Sie erinnern sich gerade an meine Rede kurz davor. Viele der als Anzuhörende Benannten geben wegen nicht erfüllbarer Zeitfenster keine Stellungnahme mehr ab. Das liegt daran, dass Sie eine Arbeitsweise an den Tag legen, die – so muss man es inzwischen klar und deutlich sagen – jegliche Sorgfalt vermissen lässt. Sie sind diejenigen, die versuchen, Verfassungsänderungen ohne Rücksicht auf Verluste durchzudrücken. Beispielhaft will ich Ihnen nur einen einzigen kurzen Auszug aus der schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Kinderrechte“ wiedergeben. Eine Professorin schrieb uns: „Ich erlaube mir außerdem darauf hinzuweisen, dass eine fundierte Stellungnahme zu nicht ganz trivialen verfassungsrechtlichen Fragestellungen in weniger als einer Woche kaum zu bewerkstelligen ist. Erst recht nicht, wenn dies neben der sonstigen Lehrtätigkeit im laufenden Semester geschehen soll.“ Eine derartige Antwort ist kein Einzelfall, sondern ein stellvertretendes Beispiel für viele weitere Zuschriften dieser Art. Wenn es Ihnen also wirklich um eine offene Diskussion, fundierte Entscheidungsfindung und das Einholen breiter Expertise gehen sollte, dann sehen Sie bitte zu, dass Sie die Nutzung der hierzu vorhandenen Möglichkeiten nicht weiter behindern. Wir sind für eine intensive Diskussion und Abwägung aller Argumente offen. Dementsprechend werden wir trotz der benannten Kritikpunkte einer Überweisung des Entwurfs an den Verfassungsausschuss zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der FDP-Fraktion das Wort.

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Franziska Baum FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über eine weitere Verfassungsänderung. Deswegen erlauben Sie mir ein paar kurze einleitende Ausführungen. Eine Verfassung ist das Fundament einer Rechtsordnung. Sie beinhaltet also genau in diesem Sinne Festlegungen, die einen Grund legen, die grundlegend sind. Die Rechtsordnung ist dann das Haus, das darauf gebaut wird. Und dieses Haus soll ein ordnungsgemäßes und geschütztes Zusammenleben unserer Gesellschaft hier in Thüringen ermöglichen. Es gibt natürlich ständig Veränderungen – Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft, in der Technik und in vielen weiteren Bereichen. Darunter sind auch Veränderungen, für die das Fundament dann einfach nicht mehr passt. Es muss verstärkt werden, erweitert, rückgebaut. Aber machen wir ein kleines Gedankenspiel. Sicher hat jeder Zuhörer, jede Zuhörerin eine Vorstellung davon, was es heißt, ein Haus auf einem tragfähigen und starken Fundament zu bauen. Nun stellen Sie sich bitte vor, Sie bekommen ein Haus anvertraut, in dem etwa mehr als 2 Millionen Menschen wohnen. Es ist nicht Ihr eigenes Haus, die Hausbewohner haben es Ihnen anvertraut. Sie sehen nun Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft und sind der Meinung, dass Arbeiten am Fundament dieses Ihnen anvertrauten Hauses nötig sein müssten – ein Abriss, eine Änderung, eine Erweiterung des Fundaments. Was werden Sie tun? Nehmen Sie sich einen Presslufthammer oder nehmen Sie ein anderes schweres Gerät, um Fundamente teilweise rauszuklopfen, oder schütten Sie eine Tonne Beton neben das Haus, weil Sie das Fundament erweitern wollen, oder fragen Sie vielleicht einfach Leute, die wissen, wovon sie reden? (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Und da sollen wir Sie fragen?) Architekten, Statiker, Baufachleute. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Besser ist das!) (Beifall FDP) Mich eben gerade nicht, Frau Lehmann. Und sicher hat auch jeder eine Vorstellung davon, was solche Arbeiten an so einem Fundament für Auswirkungen haben können. Wenn man die eine Seite zu sehr belastet, kann es auf der anderen Seite schwierig werden. Sie werden also nicht nur verschiedene Fachleute einzelne Änderungen prüfen lassen, sondern Sie werden das Ganze im Gesamten noch mal durchsprechen und überprüft wissen. Der Landtag hat einen Verfassungsausschuss gebildet und das hat den Hintergrund, dass hier Arbeitskraft gebündelt werden soll. Änderungsnotwendigkeiten, die sauber erkannt sind, sollen handwerklich korrekt umgesetzt werden. Und dafür soll Fachwissen eingeholt werden, und zwar sowohl von Interessenvertretern als auch von Sachverständigen, von Experten. Und ganz grundsätzlich ist die Einrichtung des Verfassungsausschusses ein verantwortungsvolles Herangehen genau an solche Verfassungsänderungen. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen: So langsam werde ich müde, weil ich das Gefühl habe, wir haben mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses die Büchse der Pandora geöffnet. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Besser ist das!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben wir von Anfang an gesagt!) (Beifall AfD) Der Verfassungsausschuss ist derzeit bereits mit Verfassungsänderungen zu 14 Themenkomplexen beschäftigt, da geht es um das Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Extremismus, ganz unterschiedliche Sachen – mal zum Vergleich: bei der letzten Verfassungsänderung 2004 ging es um ein Thema –, und jetzt kommt hier noch ein weiterer hinzu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es also um die Transparenz in parlamentarischer Arbeit. Grundsätzlich sind wir Freien Demokraten immer für Transparenz, gerade wenn es darum geht, wer ist beteiligt an Gesetzentwürfen, an der Entwicklung von Gesetzen. Deswegen setzen wir uns unter anderem auch im Bundestag dafür ein, dass irgendwie klar ist, wer eigentlich eine Karte zu diesem Haus hat, wer hier eigentlich in ständigen Unterhaltungen dabei ist. Und es gibt ja auch das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, so sperrig das auch ist, (Beifall FDP) das bindet dieses Thema ein. Zu den Ausführungen von Frau Müller muss ich sagen: Transparenz ist richtig, genau, aber Bürgernähe stellen wir nicht dadurch her, dass wir jetzt Ausschüsse aufmachen und allen Leuten sagen, sie sollen uns jetzt da besuchen kommen, sondern das machen wir immer noch vor Ort in Gesprächen mit den Menschen, nämlich dort, wo sie sind und wo ihre Probleme aufkommen. (Beifall AfD, FDP) Wir Freien Demokraten stehen der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Ausschüssen sehr skeptisch gegenüber. Wir sind davon überzeugt, dass es an irgendeiner Stelle im Parlament einen Raum geben muss, in dem wir mit den Abgeordnetenkollegen aller Fraktionen um Lösungen ringen können. Und es ist ein Ringen, machen wir uns da nichts vor. (Beifall CDU, FDP) Der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, überzeugt uns auf den ersten Blick nicht. Wir diskutieren ihn sicher im Verfassungsausschuss, wenn wir dazu Zeit finden, denn aktuell haben wir da ja noch eine ganze Reihe Themen, die bis Ende Januar bearbeitet werden sollen. Das heißt, wir reden hier über noch einen verbleibenden Zeitraum von zweieinhalb Monaten. Herr Zippel hat es vorhin ausgeführt: Es gibt einige, die um Stellungnahme gebeten worden sind, die dies abgelehnt haben. Wir als FDP-Fraktion verschließen uns nicht Verfassungsänderungen. Es müssen dabei aber auch in der Arbeit des Verfassungsausschusses Grundsätze eingehalten werden und es gibt so ein paar Mindestanforderungen, die sind für uns unverhandelbar, wenn wir über seriöse und verfassungskonforme Verfassungsänderungen sprechen. Erstens: Ist es überhaupt notwendig, diese Änderung auf Verfassungsebene herbeizuführen? (Beifall FDP) Zweitens: Ist ordnungsgemäß sach- und fachverständige Expertise für die Entscheidung des verfassungsändernden Gesetzgebers herangezogen worden? Drittens: Sehen diese Experten die Änderung auch als zielerreichend an? (Beifall FDP) Die Mindestbedingungen sehen wir momentan in der Herangehensweise der Arbeit des Verfassungsausschusses als nicht erfüllt und wir möchten an der Stelle ganz, ganz deutlich warnen: Lassen Sie uns aufpassen, dass dieser Verfassungsausschuss nicht am Ende ein Verfassungswidrigkeitsausschuss wird! Vielen Dank. (Beifall AfD, CDU, FDP)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Braga von der Fraktion der AfD das Wort.

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Torben Braga AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal ist ja bemerkenswert, wie viele Verfassungsänderungen wir hier im Landtag inzwischen besprochen haben. Ich meine, für einen Landtag, der vor allem nach Ansicht der linken Koalition hier im Hause die öffentliche Legitimität durch die Ministerpräsidentenwahl im Februar verloren hat, ist es in der Tat mindestens verwunderlich, dass die Legitimität doch vorhanden sein soll, um derart tiefgreifende Änderungen in der Verfassung vornehmen zu können. Das sei mal eingangs bemerkt. (Beifall AfD) Zur Sache selbst möchte ich sagen, dass es meine Fraktion anders als die Redner von soeben nicht gänzlich ablehnt, die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich zu machen. Wir denken aber, dass es eine sehr wohl abgewogene Entscheidung sein soll, die vielleicht auch eingebettet sein sollte in eine umfassendere Reform der parlamentarischen Arbeitsprozesse. Dazu gehört auch eine kritische Bestandsaufnahme mindestens der Arbeitsprozesse im Plenum, im öffentlich tagenden Plenum. Da müsste man sich beispielsweise auch dem Fragerecht sowie den Redezeiten usw. widmen. Das ist eine Sache, die man umfassend betrachten sollte. Einiges wurde aber sehr wohl richtig gesagt von den Kollegen von FDP und CDU, nämlich, dass es der Verfassungsausschuss nach der jetzigen Arbeitsweise nicht ermöglicht, diese Auseinandersetzung auch zu führen. Ich möchte meinen, wenn wir diese Änderung der Verfassung beschließen sollten, dann wäre es notwendig, auch andere Landtage anzuhören, die die Erfahrung mit öffentlichen Ausschusssitzungen gemacht haben, welche Probleme dort vorhanden sind, auch nicht nur die politische Seite, sondern auch die Verwaltungen jeweils, die auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert sein werden, ob die räumlichen Gegebenheiten beispielsweise jedes Mal ausreichen für öffentliche Sitzungen, ob die Öffentlichkeit nur durch öffentliche Streams, selbst Radioübertragungen sind ja bekannt aus bestimmten Landtagen, ob das gewährleistet ist, ob das ausreichend ist. Was mich ein bisschen verwundert hat bei den Redebeiträgen der Kollegen aus FDP und CDU, ist gleichwohl, dass die Kritik an der Arbeitsweise des Verfassungsausschusses, die hier so vorgetragen wurde, mir etwas unbekannt vorkam. Das muss ich ganz einfach zugeben. Im Verfassungsausschuss hört man sie jedenfalls nicht. (Beifall AfD) Das muss ich Ihnen vorwerfen, (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Das stimmt so nicht!) geschätzte Frau Baum und geschätzter Herr Zippel, dass es leider immer nur meine Fraktion ist, die auf längere Anhörungsfristen pocht und daran erinnert, dass viele Anzuhörende schon betont haben, dass es nicht möglich ist, wenn man schon diverse vorliegende Verfassungsänderungsgesetze hat, die dann auch noch aufgegliedert werden in verschiedene Komplexe, dass sie fast alle drei Wochen zu verschiedenen Komplexen umfassende Expertisen abgeben sollen, zumal auch die meisten von ihnen noch Lehraufträge haben an Universitäten. Die Spezialisten wirklich, die sich dazu äußern sollten und die auch Sachverstand einbringen können und die uns hier auch helfen können, die richtige Entscheidung zu treffen, die können sich rein praktisch nicht mehr an der Sache beteiligen. Deshalb: Der Verfassungsausschuss, der jetzt schon hoffnungslos überfordert ist mit den bereits dem Verfassungsausschuss überwiesenen Gesetzen – dort die Anhörung zu führen –, der kann es eigentlich nicht vertragen, sich auch noch dieser sehr ernsten Frage, der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen, zu widmen. Darum muss ich sagen, meine Damen und Herren, obwohl wir es durchaus für sinnvoll hielten, jetzt so eine Debatte zu führen, und uns das auch wünschen würden, dass das eingehend geschieht, können wir es nicht verantworten, dass dieses Gesetz auch noch an den Verfassungsausschuss überwiesen wird. Bei der jetzigen Arbeitsweise ist dort keine seriöse Auseinandersetzung zu erwarten. Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Müller aus der Fraktion Die Linke das Wort.

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Anja Müller Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin schon ein bisschen erstaunt, ich denke, ich bin gerade im falschen Film. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das geht mir öfter so!) Herr Zippel, was Sie hier vom Stapel gelassen haben, das war ja richtig grausam in meinen Ohren. Sie beschweren sich über die Arbeitsweise des Verfassungsausschusses, über einen Schweinsgalopp; Frau Baum, Sie auch. Bisher waren Sie es doch, der so ein umfangreiches Paket mehrfach eingebracht hat in diesen Verfassungsausschuss, hier in das Parlament. Ich erinnere mal daran, Sie haben das Thema „Ehrenamt“ zweimal als Gesetzentwurf eingebracht, einmal mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ und dann noch einmal mit Bestenauslese, mit Schuldenbremse, mit einem Sammelsurium an Kram, was Ihnen gerade eingefallen ist, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU) in einem großen Gesetzentwurf und wollen dazu auch Anhörungen durchführen, haben im Ausschuss nie gegen diese Anhörungen, gegen Zeitschienen gestimmt. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das stimmt überhaupt nicht, Frau Müller, ich selbst habe das getan! Gott, ist das peinlich!) Sie stellen sich hierhin, wir würden in einem Schweinsgalopp irgendwas durcharbeiten wollen. Also das ist schon eine Frechheit! Auch deswegen ist es wichtig, dass Ausschüsse öffentlich sind, damit nämlich die Menschen mal nachvollziehen können, was Sie hier vom Stapel lassen, (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Unglaub- lich!) ob das auch so stimmt, wie Sie es im Ausschuss geäußert haben. (Beifall DIE LINKE) Das ist unverschämt, was Sie hier ablassen. Das Zweite, Herr Zippel: Ich finde es schon bemerkenswert, wie Sie gerade auf die junge Kollegin Frau Wahl hier abzielen. Die Kollegin Wahl hat ein Beispiel über Transparenz und Beteiligung, Nachvollziehbarkeit von Ausschüssen, von Entscheidungen genannt, was im kommunalen Bereich ist. Ja, Sie haben juristisch recht. Aber es geht um Transparenz, es geht um Nachverfolgung, wie entstehen Entscheidungen, wie stimmen die Abgeordneten in den Ausschüssen ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und sie so anzugehen, das ist auch nicht würdevoll für dieses Hohe Haus. Das Nächste: Ich lade Sie gern ein in unsere Fraktionssitzungen, denn diese sind grundsätzlich öffentlich. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es kommt nur keiner!) Ja, wir lassen es in unserer Fraktion zu, dass Menschen zuhören, dass sie hinten drinsitzen – außerhalb der Pandemie – und dass sie nachvollziehen können, wie wir in einer Fraktion diskutieren und zu Entscheidungen kommen. Von daher, kommen Sie gern mittwochs um 9.00 Uhr, wenn es wieder normal läuft, hoch in den Fraktionsraum und begleiten Sie dies. Wo ich auch noch recht gebe: Ja, wir haben viele verfassungsändernde Vorschläge auf dem Tisch, das ist richtig, denn wir beschäftigen uns mit der Frage, wie wir leben wollen. Ja, es sind ganz viele, direkte Demokratie ist da auch noch gar nicht erwähnt, wir haben das fakultative Referendum, was von Ihnen kam, wir haben den Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zum Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene. Auch da hätte ich mir Anhörungen gewünscht, das werden wir aber nicht schaffen. Aus dem Grund hat unsere Fraktion schon deutlich gemacht, dass wir gern – auch wenn das Parlament sich denn auflöst – nachfolgend in einer Legislaturperiode eine Enquetekommission einrichten möchten, die sich mit den Fragen beschäftigt, wie wir in Thüringen miteinander leben wollen, um dem Ausbau unserer Verfassung Rechnung zu tragen. Ich hatte mir jetzt ein ganz großes Exemplar vorbereitet, wie wichtig es ist, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse hergestellt wird, aber, ich glaube, das, was hier vonseiten der FDP und der CDU – die AfD vergessen wir jetzt mal – dargelegt worden ist, begründet ja, wie wichtig es ist, für die Öffentlichkeit der Ausschüsse zu stehen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: So eine Un- verschämtheit!) Ganz ehrlich, dieses Hexenwerk wird in SachsenAnhalt seit März dieses Jahres praktiziert, da gab es eine umfangreiche Parlamentsrechtsreform. Dort haben CDU, FDP, Grüne – also ganz bunt – (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sachsen- Anhalt und FDP?) abgestimmt, dort tagen die Ausschüsse öffentlich, das findet statt. Wir hatten in unserer Fraktion mal einen Herrn Dr. Unterpaul zu Gast, der hat berichtet, wie in Bayern die Öffentlichkeit der Ausschüsse funktioniert, dass da nicht Hunderte Millionen von Menschen auf einmal hinten drinsitzen und zugucken wollen, sondern dass das ganz normal weiter vonstattengeht. Also: Keine Angst vor diesem Hexenwerk Öffentlichkeit der Ausschüsse und Transparenz und Mitbestimmung, Nachvollziehbarkeit für die Menschen in Thüringen. Lassen Sie uns darüber diskutieren und debattieren, gern auch noch in einer weiteren Legislaturperiode, wir werden sehen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wieso, wol- len Sie nicht mehr dabei sein oder was?) Ich würde es mir wünschen, um gerade diesem Populismus, der hier zum Teil vom Stapel gelassen worden ist, einen Riegel vorzuschieben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Danke, Frau Abgeordnete. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Marx, Fraktion der SPD, das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedauere doch ein bisschen hier die Eskalation. Mein Fraktionsvorsitzender hat mich gerade darauf hingewiesen – das ist genauso mit den Vorlagen vom Verfassungsausschuss –, es gibt immer so viele Welttage. Es gibt heute den Welttag der Nettigkeit, davon haben wir jetzt gerade etwas wenig mitbekommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, FDP) Möglicherweise hat sich Freitag, der 13., da irgendwie drüber geschoben. Ich würde sagen, ich mache jetzt noch mal den Versuch mit dem Welttag der Nettigkeit. Ich finde es auch sehr schade, dass wir im Verfassungsausschuss jetzt doch sehr viele Vorlagen haben, sehr viele Anträge – und jetzt kommt noch einer hinzu –, die es wirklich verdient hätten, vielleicht doch noch ausführlicher beraten und beschlossen zu werden. Wir haben allerdings – das muss ich jetzt auch mal sagen – für die Koalitionsfraktionen etliche Herzensangelegenheiten von uns selber schon zurückgestellt und haben uns bemüht, zwischen den Linien und über die üblichen Verdächtigen hinweg auch mal zu gucken, was uns wichtig ist und was wir noch abschließen können. Dass jetzt ausgerechnet noch diese Ausschussöffentlichkeit hinzukommt, dafür bitte ich Sie insofern um Verständnis, da es ein unglücklicher Zufall ist, dass ausgerechnet in der Thüringer Rechtsordnung die Frage der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Ausschüssen in der Verfassung geregelt ist. Andere Länder haben das nicht, da ist es in der Geschäftsordnung und da kann man es natürlich dann auch leichter ändern. Deswegen haben wir das nun als zusätzliche Aufgabe für den Verfassungsausschuss. Ich habe eigentlich gar nicht gedacht, dass das so ein Riesenproblem ist. Ich denke – in meiner Fraktion ist das jedenfalls so; ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist –, wir beschäftigten uns eigentlich immer und schon seit Jahren mit der Frage, wie wir die parlamentarische Arbeit etwas gängiger machen, etwas verbessern können. Und zur Öffentlichkeit der Ausschüsse gab es auch gerade in meiner Fraktion in den letzten Legislaturperioden überwiegend eine kritische Haltung. Die haben wir jetzt aufgegeben und würden uns auch sehr darüber freuen, wenn wir jetzt das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren könnten mit den ausreichenden Ausnahmen, die es dafür in dem Vorschlag für die neue Verfassungsformulierung gibt. Der Grund ist eigentlich ein ganz einfacher. Wir haben ja heute wieder eine total überladende Tagesordnung. Wir werden das wieder nicht hinbekommen, leider auch in dem Abarbeitungsplenum nicht. Eigentlich läuft die inhaltliche Detailarbeit, die Feinarbeit immer in den Ausschüssen. Meine Hoffnung wäre, wenn wir die Ausschüsse öffnen können und dort mehr Öffentlichkeit zulassen und auch mehr Öffentlichkeit haben und auch Presseöffentlichkeit in dem einen oder anderem Punkt, dann könnte die eine oder andere Aussprache, entweder bei der ersten Aussprache oder bei der Schlussaussprache, hier vielleicht abgekürzt werden oder entfallen – also eine ganz pragmatische Arbeitserleichterungslösung. Weshalb meine Fraktion in den letzten Legislaturperioden eher dagegen war: Wir haben immer befürchtet, dass dann vielleicht solche Schaufensterkämpfe stattfinden, wie wir das manchmal oder heute im Plenum erleben. Ich denke aber, dass in der Arbeitsatmosphäre eines Ausschusses die Verführung nicht so groß ist und die Kolleginnen und Kollegen, die dort in dem Ausschuss sitzen, sich doch aus einem fachbezogenen Interesse dort wiederfinden und dann diese Befürchtung, dass da Schaukämpfe geführt werden, wenn die Öffentlichkeit da ist, und man nicht so sachlich ist, wie man sonst gern wäre – am Welttag der Nettigkeit und auch sonst –, doch nicht eintritt. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass jetzt dieses Päckchen zusätzlich noch in den Verfassungsausschuss kommt. Natürlich müssen wir sehen, ob wir das und auch vieles andere zeitlich überhaupt noch schaffen können, das ist einfach so. Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet zu dem wörtlich zitierten Schreiben von der einen Sachverständigen bei den Kinderrechten mit Bezug auf die eine Woche: Das haben wir ausgewertet. Da gab es eine Kumulation ungünstiger Verstrickungen und Verkettungen, die dazu geführt hatten, dass nicht nur der Ausschuss relativ spät die Anhörung beschlossen hat, sondern das Schreiben durch die Landtagsverwaltung, die eben auch verdammt viel zu tun hat bei den vielen Vorlagen und Anträgen, die wir alle hier gerade produzieren, dann auch nur sehr verspätet versandt werden konnte. Das ist also nicht der Regelfall gewesen, dass wir Sachverständigen, die das freiwillig machen ohne Entgelt und sozusagen für Gottes Lohn, eine solche drangsalierende Frist hier ständig auferlegt hätten oder hätten auferlegen wollen. Ich bin zum Beispiel der Meinung, dass wir zu diesem Thema der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen gar nicht unbedingt eine Anhörung bräuchten, weil wir das als Abgeordnete aus unserer eigenen Sach- und Fachkenntnis der parlamentarischen Arbeit eigentlich alle ganz gut bewerten können, ob wir so etwas hier in Thüringen auch machen wollen. Wie gesagt, es ist kein Teufels- und kein Hexenwerk, in anderen Bundesländern funktioniert es. Ich würde mich zum Schluss hier auch noch mal für eine etwas abgekühltere Debattentemperatur einsetzen, vielleicht auch bei den kommenden Tagesordnungspunkten, und wünsche uns allen noch einen wunderschönen Tag der Nettigkeit und gleich fängt ja auch unsere Mittagspause an. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion der CDU hat sich noch mal Abgeordneter Zippel zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 3 Minuten und 50 Sekunden Redezeit.

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Christoph Zippel CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einigem, was gesagt wurde, will ich mich doch gern noch mal äußern, insbesondere wenn ich noch ein paar Minuten Zeit habe. Auch wenn der Tag der Nettigkeit ist, ich hoffe, es wird nicht als unfreundlicher Akt empfunden, wenn man vor der Mittagspause noch mal hier nach vorn tritt. Zunächst: Frau Marx, Sie haben recht. Es gab eine Äußerung, dass man gesagt hat, diese eine Woche ist zu knapp. Sie können aber nicht abstreiten, dass es eine ganze Reihe von Anzuhörenden gibt, die explizit darum gebeten haben, nicht mehr angeschrieben zu werden – korrigieren Sie mich. (Unruhe DIE LINKE) Das ist ein einmaliger Vorgang hier im Thüringer Landtag, dass sich Anzuhörende melden und sagen, sie wollen nicht mehr kontaktiert werden. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Aber das lag doch nicht an der Frist!) Wenn das die Arbeit des Verfassungsausschusses nicht behindert – Entschuldigung –, dann kann ich mir auch nicht mehr helfen. Frau Müller, zu Ihren Einwürfen, den verschiedenen Punkten, die Sie gerade gesagt haben – zunächst einmal zu einem Punkt: Es ist freundlich und nett, sicherlich auch gut gemeint, wenn Sie sich schützend vor eine Kollegin schmeißen. (Unruhe DIE LINKE) Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn es Ihre Einschätzung ist, dass ich Frau Wahl attackiert habe, dann mag das Ihrer Meinung nach so sein. Aber es ist doch etwas anderes, ob man jemandem eine andere Meinung sagt und wenn man sagt, man sieht etwas anders. Wenn Sie sich hier äußern und sagen, nur weil ich eine andere Meinung habe, habe ich die Kollegin angegriffen: Wo kommen wir denn da hin? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Ton macht die Musik, Herr Zippel!) Ich habe eine andere Meinung. Es gibt eine juristische Auffassung, die habe ich dargestellt. Erst mit Ihrer Verhaltensweise, dass Sie sich vor jemand anderen, vor eine andere Kollegin stellen, in dem Moment degradieren Sie doch diese Kollegin erst zu einer kindlichen Position. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Meine Meinung!) Damit schwächen Sie überhaupt erst das Mandat. (Beifall CDU) Und eins muss ich auch sagen, Frau Müller – das ist der zweite Punkt –: Sie machen einen großen Fehler. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!) Sie haben recht, Sie machen sehr viele große Fehler. Danke für die Korrektur. Einen will ich Ihnen noch mal kurz vorhalten. Sie verwechseln eine Sache. Sie verwechseln die Bereitschaft der CDUFraktion zu konstruktiver Arbeit mit Naivität und damit, dass wir nicht in der Lage wären, eine eigene Meinung zu vertreten, und dass wir (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal ein Sachargument bringen?) keine Grundüberzeugung hätten, wie wir verantwortungsvoll mit unserer Verfassung umzugehen haben. Wir sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. Das haben wir jedes Mal bewiesen. Wir haben darum gerungen, dass wir gute Zeitabläufe haben. Wir hatten und wir haben immer noch eine Resthoffnung, dass wir eine ganze Reihe von Problemen gelöst bekommen. Aber auch Sie müssen doch jetzt erkennen, nach allem, was Frau Marx gesagt hat, was ich aufgezählt habe zu diesen Rückläufen, dass es langsam schwierig wird, noch verantwortungsbewusst Verfassungsänderungen durchzuführen. Dann können Sie doch nicht das Gegenteil behaupten – beim besten Wissen und Gewissen nicht. (Beifall CDU) Also bitte verwechseln Sie das nicht! Ein letzter Punkt, Frau Müller: Wenn Sie so erpicht darauf sind, die Öffentlichkeit herzustellen, dann biete ich Ihnen Folgendes an: Wenn Sie gern die Öffentlichkeit bei den Fraktionssitzungen der Linksfraktion zulassen wollen, bieten wir an, dass die CDU-Fraktion künftig auf Ihre Einladung hin einen Gast entsendet. Wir hören uns gern an, was Sie hinter verschlossenen Türen beraten – das zum Beispiel auch als Angebot der Transparenz. (Beifall FDP) Wir freuen uns auf die Einladung, auf die zukünftige Öffentlichkeit (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Journalis- ten bringen wir mit!) bei den Linken-Fraktionssitzungen. Wir werden bestimmt immer jemanden ausgeknobelt bekommen, der bei Ihnen mit sitzt und lauscht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat Staatssekretär von Ammon Redewunsch signalisiert.

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von Ammon

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich verspreche, auch ich werde mich ganz kurzfassen, nicht nur wegen der Uhrzeit, sondern auch aus Respekt vor der Gewaltenteilung. Der vorgelegte Gesetzentwurf betrifft das Parlamentsrecht, nämlich die Frage, wie Ausschüsse zu tagen haben. Bei Fragen des Parlamentsrechts hält sich die Landesregierung traditionell und aus gutem Grunde zurück. Ich möchte deswegen nur ganz kurz den rechtlichen Rahmen skizzieren, innerhalb dessen sich dieser Gesetzentwurf bewegt. In Artikel 62 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ist geregelt, dass die Sitzungen der Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich sind. Diese Vorgabe wird dann in § 78 der Geschäftsordnung näher ausgefüllt. Danach kann der Ausschuss für einzelne Beratungsgegenstände oder Teile derselben mit Zweitdrittelmehrheit die öffentliche Beratung beschließen. In bestimmten Fällen sind öffentliche Sitzungen dagegen wieder generell unzulässig, etwa bei Haushaltsberatungen. Und in einigen Fällen sind Ausschusssitzungen grundsätzlich wieder öffentlich, § 78 Abs. 3a zählt hier diese Ausnahmetatbestände auf. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht nun vor, dass dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird, das heißt, dass die Sitzungen regelmäßig öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll dann nur ausgeschlossen werden, wenn es zur Wahrung von Grundrechten oder wegen entgegenstehender höherrangiger Belange notwendig ist. Das Nähere soll wiederum die Geschäftsordnung regeln. Mit dieser Regelung würde sich Thüringen anderen Bundesländern – namentlich Bayern und Schleswig-Holstein und auch seit Kürzerem Sachsen-Anhalt – annähern. Der Rahmen wird vorgegeben zum einen sicher von dem Gedanken, dass Öffentlichkeit und Transparenz in einer Demokratie von wesentlicher Bedeutung sind und gerade natürlich für die parlamentarische Arbeit. Denn diese findet gerade auch in den Ausschüssen statt und hier kann der Bürger sehr gut nachvollziehen, dass auch fraktionsübergreifend, parteiübergreifend nach Lösungen gerungen wird. Deswegen sind die Transparenz und die Öffentlichkeit grundsätzlich ein sehr hohes Gut. Natürlich gibt es aber auch Gründe und Situationen, in denen ein Ausschuss nicht öffentlich beraten soll. Im Justizausschuss betrifft es natürlich Fälle, in denen zu Strafverfahren berichtet wird – hier gebietet schon die Unschuldsvermutung, dass mit persönlichen Daten sehr vorsichtig umgegangen wird –, aber natürlich auch Belange des Opferschutzes. Und wenn es um Belange des Justizvollzugs geht, bedarf es keiner weiteren Erläuterung, dass man hier – was die Öffentlichkeit anbetrifft – bei Sicherheitsbelangen sehr zurückhaltend sein muss. Der Gesetzentwurf greift aber diese Gedanken bereits auf. Innerhalb dieses Rahmens – welches Prinzip soll gelten, Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit, und wie regelt man die Ausnahmen, wie gestaltet man diese aus – werden sich die weiteren Diskussionen bewegen müssen. Für das Justizministerium kann ich wiederum zusichern, dass wir diesen Prozess gern und mit großem Interesse begleiten werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Mir liegt der Wunsch auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verfassungsausschuss vor. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Verfassungsausschuss ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich? Enthaltungen kann ich nicht erkennen. Somit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Liebe Kollegen, wir treten jetzt in die Mittags- und Lüftungspause ein und beginnen pünktlich um 14.10 Uhr mit dem Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 59 und 60. Ich weise noch mal darauf hin, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Bildungsausschuss tagt, und zwar in der Arena im Obergeschoss, große Loge. Dann wünsche ich guten Appetit! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung. Dazu rufe ich auf die gemeinsame Abhandlung der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2096 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2097 Ich gebe folgenden Hinweis zu Tagesordnungspunkt 59: Für die heutige Wahl zweier Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Corinna Herold und Herrn Abgeordneten Birger Gröning vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2096 vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Frau Abgeordnete Lehmann.

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Diana Lehmann SPD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der PKK müssen für diese sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nicht, was ich an dieser Stelle ausführen will. Zum ersten Wahlvorschlag der AfD, Herrn Birger Gröning: Herr Grönings Facebook-Account zeigt eine enge Bindung zum Thüringer AfD-Fraktionschef und Protagonisten des Flügels Björn Höcke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt sich unter anderem im häufigen Verbreiten von Höckes Beiträgen als auch einer Reihe von gemeinsamen Bildern. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in dem Fall Björn Höcke – über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürften, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, dessen Landesverband vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird. Weiterhin lassen sich bei Birger Gröning Verbindungen in das rechtsextreme Milieu feststellen. Seinen Wahlkampf führte er unter anderem mit einem Mann, der auch bei einem Aufmarsch der Identitären Bewegung in Köln mitmarschierte, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Ebenso finden sich auf seinem Facebook-Profil zahlreiche Sympathiebekundungen zur Jungen Alternative und deren Strukturen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2019 als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufte, darunter auch die Junge Alternative Bayern und Niedersachsen, die durch die Landesämter als rechtsextremistische Bestrebungen beobachtet werden. Weitere Sympathiebekundungen von Birger Gröning in sozialen Medien gelten dem Flügelprotagonisten Andreas Kalbitz, der Gruppierung „Erfurt zeigt Gesicht“, deren Aktivitäten vom Thüringer Innenministerium als rechtsextremistisch eingeordnet wurden, und Doris von Sayn-Wittgenstein, die dem extrem rechten Verein „Gedächtnisstätte e.V.“ im thüringischen Guthmannshausen angehört, der ebenso Beobachtungsobjekt des Amts für Verfassungsschutz Thüringen ist. Bilder zeigen Gröning auch als Teilnehmer der Querdenker-Demonstration am 23.08.2020, denen der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen jüngst auch teils rechtsextremistische Züge attestierte. Zum zweiten Wahlvorschlag der AfD, Frau Corinna Herold: Frau Herold ist Erstunterzeichnerin des Flügels und hat sich auch seit dessen Auflösung – in Anführungsstrichen – nie distanziert. Sie unterhält intensive Kontakte in rechtsextreme Szenen, war unter anderem mindestens Mitglied in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Bürgerwehr Thüringen“, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Welche Stasi hat euch das zugerufen, Frau Lehmann?) zu deren Mitgliedern auch mehrere Neonazi-Musiker, der NPD-Landesschatzmeister und ein Neonazi aus dem Umfeld der Angeklagten, der Schläger aus dem Ballstädt-Prozess, zählen. Sie unterhält dort Kontakte zu bekannten Neonazis. Einer fällt immer wieder durch Waffenbesitz auf und war zuletzt an der Organisation von Konzerten der Szene in Thüringen beteiligt. Frau Herold hat enge Verbindungen zu „Erfurt Gesicht zeigen“ und der Marbacher Gruppe, die regelmäßig gegen den MoscheeBau in Erfurt demonstrieren. Das widerspricht dem Grundsatz der Verfassung, die mit der Religionsfreiheit auch die Möglichkeit zur Ausübung der Religion garantiert. Es zeigt sich, dass sowohl Herr Gröning als auch Frau Herold Verbindungen zu Vertretern von Organisationen und anderen Personen unterhalten, die Gegenstand der Ermittlungen von Nachrichtendiensten sind, welche die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert. Sie besitzen damit weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch die Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Ich frage: Gibt es weitere Redemeldungen? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Wir kennen das inzwischen von gestern. Das ist jetzt wohl Teil des Schauspiels hier vor den Wahlen, (Beifall AfD) dass zu den Wahlvorschlägen meiner Fraktion hier die umfangreichen Dossiers, die die linke Koalition hier im Landtag offensichtlich anfertigt über Mitglieder des Landtags, verlesen werden. Das ist eine Praxis, die wir von diesen Parteien schon kennen, insbesondere die älteren Kollegen. (Beifall AfD) Das kennen sie noch aus anderen Zeiten dieses Landes. Aber es ist nun mal geübte Praxis bei dieser Partei oder bei diesen Parteien, insofern kann man das ... (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Übrigens, wer es vergessen hat: Genau so hat die Stasi gearbeitet!) Das stimmt auch, Herr Kollege.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Wie gestern auch wurden heute hier auf Grundlage von Sippenhaft und Kontaktschuld vermeintliche Gesinnungen konstruiert. Es gehört ja wohl schon zum Instrumentarium dieser Parteien, vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit zu belegen, weil die Menschen sich schon neben Björn Höcke haben ablichten lassen. Ich meine, jeder, der außerhalb dieses Hauses ist und sich diese Debatte anschaut und begleitet und frei von den Zwängen des politischen Verfahrens hier ist, wird erkennen, wie absurd das ist, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Noch absurder wird es, dass die Einstufungen der VS-Behörden, insbesondere was den Flügel anbetrifft und die Landesverbände meiner Partei, aber auch die Junge Alternative, übernommen werden, insbesondere weil einige Teile auch dieser Koalition völlig zu Recht – das möchte ich an dieser Stelle betonen – den Verfassungsschutz als Skandalbehörde betrachten, ansehen und kritisieren. Es ist wirklich interessant zu betrachten, wie die Einstufungen in einem Fall kritisiert werden, im anderen Fall übernommen werden. Das ist schlicht und ergreifend lächerlich, anders kann man es nicht bezeichnen. Es reiht sich jedenfalls in ein anderes Verfahren ein, von dem wir heute Kenntnis erlangt haben, nämlich dass aus sachwidrigen Gründen die Mitglieder meiner Fraktion nicht in diese Aufsichtsgremien gewählt werden sollen, wie wir es inzwischen auch mitbekommen haben, die Landesregierung es zu verhindern versucht, die von diesem Landtag gewählten Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg auch mit einzuberufen. Dieser Landtag hat sie gewählt in voller Kenntnis dieser Tatsachen, die vorgetragen wurden, genauso wie das Volk diese Vertreter meiner Partei gewählt hat in voller Kenntnis der Tatsachen, die hier vorgetragen worden sind, das heißt, dieser Fraktion, meiner Fraktion, die eine beträchtliche Anzahl von Wählern in diesem Hause vertritt, diese Kontrollrechte in der Tat auch zustehen, und die werden uns hier versagt, wie gesagt, aus sachwidrigen Gründen. Dann möchte ich auch noch mal anmerken, wie interessant es ist, dass auch Kontakte zur Jungen Alternative wie bei Birger Gröning benannt wurden. Es wurde gesagt, der hat in seinen öffentlichen Netzwerken Kontakte zur Jungen Alternative betont und sich mehrfach auch solidarisch mit der Organisation gezeigt, die vermutlich oder vermeintlich ganz schlimm ist und von den Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft wird. Da stellt sich die Frage, meine Damen und Herren, ob die Mitglieder der Kontrollkommission, die schon gewählt sind, denn beim Wahlkampf beispielsweise noch nie von der Linksjugend unterstützt wurden. Das fände ich befremdlich. Das ist die Jugendorganisation Ihrer Partei und es gehört auch zum guten Ton, dass die Jugendorganisationen die Parteien beim Wahlkampf unterstützen. Auch die Linksjugend wird von verschiedenen Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft. Wie gesagt, da sind erstaunliche Parallelen festzustellen, aber das scheint hier in die Bewertung nicht mit eingeflossen zu sein. Noch absurder wird es, wenn das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht meiner Kollegin Herold gegen den Moschee-Bau hier in Erfurt als vermeintlich extremistisch dargestellt wird. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wenn die Wahrnehmung des demokratischen Rechts auf Demonstrationsfreiheit jetzt Beleg für Verfassungsfeindlichkeit sein soll, dann wissen wir, auf welcher absurden Basis wir uns hier bewegen. Eigentlich verdienen diese Reden, die hier jetzt gehalten werden – und das wird wohl in Zukunft auch noch so sein – keiner weiteren Würdigung, aber es ist dennoch von Bedeutung, dass wir hier ganz klar einen Widerspruch an dieser Stelle anmelden und sagen, liebe Freunde, das ist absurd, was wir hier erleben. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. So fahren wir fort im Tagesordnungspunkt 60, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes. Ich gebe folgenden Hinweis: Für die heutige Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2097 vor. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, wie ich bereits am gestrigen Tag in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD für die Besetzung der G 10Kommission ausgeführt habe, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierauf muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über das Post- und Fernmeldegeheimnis notwendig sind. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1986 hatte ich bereits gestern verwiesen und auch darauf, dass dieses Parlament zwar eine Pflicht trifft, Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber in Wahlentscheidungen sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet unter Berücksichtigung sachlich begründeter Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen. Eine Replik auf die gestrige Debatte sei mir gestattet: Unabhängig von der maßlosen Entgleisung und indiskutablen Tiraden des Abgeordneten Möller, die völlig zu Recht mindestens mit einem Ordnungsruf zu belegen waren, stellen wir seit Jahren die gleiche Reaktion der AfD auf die ihnen nicht genehmen oder die AfD entlarvenden Beiträge anderer Redner fest. Erste Stufe: Die jeweiligen Aussagen der Redner werden als „dumm“ oder „Lüge“ tituliert, ohne sachliche Gegenargumente. Zweite Stufe: Diffamierung des Redners als „Fachidiot“ und „Halte lieber den Mund.“ Dritte Stufe: Es werden Fakes, Halbwahrheiten oder obskure Zitate, Studien oder Statistiken herangeholt und damit herumjongliert. In aller Klarheit, meine Damen und Herren der AfD: Mit dieser Methode werden Sie hier keinen Erfolg haben und jederzeit auf den beharrlichen demokratischen Widerstand dieses Hohen Hauses stoßen. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Kießling ist ausweislich der im Internet einsehbaren Listen Unterzeichner der sogenannten Erfurter Resolution, die als Gründungsdokument des Flügels als offene rechtsextremistische Strömung der AfD gelten. Für die Unterzeichnung dieses Dokuments, von dem sich der Abgeordnete Kießling, soweit bekannt, bisher nicht distanziert hat, manifestiert er seinen Willen, dieser Formation zugehörig zu sein und sich auch deren Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zurechnen zu lassen. Aber auch in seinen eigenen Wortbeiträgen offenbart der hier vorgeschlagene Abgeordnete, was er von Geschichte, deren Erfahrungen, Religionsfreiheit oder Menschen- und Bürgerrechten hält. So führt er in einem Wortbeitrag am 05.11.2020 auf seinem Facebook-Account aus: „Die Auffassung, dass der Islam zu Deutschland gehöre, ist ebenso irre wie jene, dass er zu Europa gehöre. (Beifall AfD) Diese völlige Weltfremdheit und deren politische Umsetzung hat erst diesen Terror möglich gemacht. Als AfD haben wir immer wieder darauf hingewiesen: Der Islam hat seine Heimat und Wurzeln im arabischen und afrikanischen Raum, dort gehört er hin, wenn es die Menschen vor Ort so möchten. Von daher müssen alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, um all jene Radikale in unserem Land, die sich nicht von diesem mörderischen Irrglauben trennen wollen, aus dem Land zu schaffen und den Schutz unserer Mitbürger und Bürger zu gewährleisten. Und das gilt europaweit und vor allen Dingen auch für unsere Thüringer Heimat.“ Daneben äußerte sich auch der vorgeschlagene Abgeordnete eindeutig geschichtsrevisionistisch und die Verbrechen des Nationalsozialismus relativierend. Als er in einem Beitrag im Parlament zum 8. Mai am 27.05.2015 erklärte: „Wer finanzierte diese Weltkriege? Man muss mal ganz klar die Frage stellen. Ja, da muss man fragen: Wer hat denn den ersten Schuss abgegeben, bevor die Kriegserklärung abgegeben wurde, Frau Rothe-Beinlich?“ „Man muss mal ganz klar die Frage gestellt haben.“ – Protokoll der 14. Sitzung der 6. Legislaturperiode vom 27.05.2015, Seite 953. Meine Damen und Herren, wie gesagt, jeder Abgeordnete hier in diesem Haus muss sich selbst seine Meinung bilden. Wir konstatieren, dass der Abgeordnete Kießling offenbar Ansichten und Ziele verfolgt, die unseren gesellschaftlichen Grundwerten und unserer Verfassung entgegenstehen, und daher für die Arbeit der G 10-Kommission weder geeignet ist noch unser Vertrauen besitzt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich muss Sie laut § 37 der Geschäftsordnung dafür rügen, dass Sie den Ordnungsruf von Frau Vizepräsidentin Marx erwähnt und kommentiert haben. Das ist nicht zulässig. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Viele Inhalte – meine Rede von soeben könnte ich eigentlich hier wiederholen. Das erspare ich Ihnen und uns allen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke!) Was gesagt werden muss: Es sprach zu Ihnen soeben vor mir der Mann mit der verschollenen StasiAkte, (Beifall AfD) der darüber hinaus noch tiefe Einblicke in seine Gesinnung bot, wenn er davon sprach, dass die Ahndung einer Bemerkung meines Kollegen Möller mit einem Ordnungsruf nicht ausreiche. Was stellen Sie sich denn sonst vor, Herr Blechschmidt? Was denn sonst? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wollen Sie ihn erschießen oder was?) Genau. „Wollen Sie ihn erschießen?“ wurde gerade gefragt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus Ihrer Fraktion! Auf so was kommt nur die AfD-Fraktion!) Aus meiner Fraktion, völlig zu Recht wurde das gefragt. (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Können Sie das bitte unterbinden!) Die Aussagen meines Kollegen Kießling zum Islam bezogen sich offenkundig – das wird jedem Beobachter klar sein – auf den politischen Islam, auf Islamismus. Meine Damen und Herren, es sollte uns allen ein Anliegen sein, den Einfluss des politischen Islam auf Europa so klein wie möglich zu halten im Interesse unserer Bevölkerung und des Schutzes unserer Bevölkerung. (Beifall AfD) Das sieht im Übrigen nicht nur der Bundesinnenminister so, sondern auch eine ganze Reihe von anderen prominenten Politikern und Wissenschaftlern, die Sie auch entsprechend respektieren müssen. Im Übrigen sind die zusammengesuchten Zitate, die vermeintlich Geschichtsrevisionismus darstellen – noch einmal an der Stelle –, von derartiger Unsachlichkeit und Lächerlichkeit, dass man hier nicht wirklich sachlich auf diese Anwürfe reagieren kann. Hier werden – ich wiederhole es – aus sachwidrigen Gründen die Kontrollrechte meiner Fraktion, was die Belange des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste anbetrifft, beschnitten. Die hier vorgetragenen Gründe, die vermeintlich dem Auftrag des Urteils des Verfassungsgerichtshofs nachkommen – immerhin ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs –, das aus Ihren Reihen respektiert wird und wo nicht die Richter beleidigt und diffamiert werden wie bei der Paritätsgesetzentscheidung, reichen definitiv nicht, um eine Nicht-Wahl zu begründen. Es bleibt ein leider sehr unwürdiges Schauspiel und kein gutes Verfahren. Es wirft kein gutes Licht auf dieses Parlament, dass die Kontrollrechte einer großen Oppositionsfraktion in dieser Art und Weise eingeschränkt werden. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Abgeordneter Braga, auch Sie erhalten nach § 37 Geschäftsordnung eine Rüge, weil Sie den Ordnungsruf der Vizepräsidentin erwähnt haben. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Unsere Fraktion beantragt eine 30-minütige Unterbrechung.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Bevor wir in die Unterbrechung eintreten, spricht Abgeordneter Blechschmidt noch mal zu diesem Punkt. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 4 Minuten und 30 Sekunden.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Präsident, das geht relativ schnell. Ich werde das jetzt noch mal wiederholen, da ich es aufgeschrieben habe. Dann werde ich erläutern, wie der Kollege Braga genau das gemacht hat, was ich beschrieben habe. Er hat die Stufe 2 gezündet. Ich habe zitiert: „Unabhängig von der maßlosen Entgleisung und indiskutablen Tiraden des Abgeordneten Möller, die völlig zu Recht mindestens mit einem Ordnungsruf zu belegen waren, stellen wir seit Jahren [...]“ Sie unterstellen mir hier vorn vom Pult, ob ich ihn erschießen wollte. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das war eine Frage!) Dann kennen Sie die Geschäftsordnung nicht. Die Geschäftsordnung gibt die Möglichkeit, einen Abgeordneten, der hier die Form und die Ordnung nicht einhält, von dieser Diskussion auszuschließen. Das gibt es auch und nicht „erschießen“. Das ist genau Ihre Methode. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stufe 2, den Redner diskriminieren, verunglimpfen und ihm Unterstellungen anheften. Genau das ist es, Herr Braga, und deswegen sind Sie nicht vertrauenswürdig. Das ist Entgleisung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Es wurde durch die AfD-Fraktion Unterbrechung der Sitzung beantragt. Wir unterbrechen die Sitzung für 30 Minuten. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, die Sitzungsunterbrechung ist somit beendet. Ich hoffe sehr, dass sich die Gemüter in dieser Zeit doch etwas beruhigt haben. Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es weder für zielführend noch für geboten halte, wenn wir hier in diesem Hohen Haus über das Erschießen diskutieren. Wir streiten hier mit Worten und nicht mit Kugeln. Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn solche Zwischenrufe zukünftig unterbleiben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir fahren fort mit den Wahlen. Sie erhalten wie gestern nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und nutzen Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie hinter jedem der beiden Namen entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Andreas Schubert Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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René Aust AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Werte Kolleginnen und werte Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Ich stelle somit fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 61 Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2068.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Radikalisierung der „Corona-Leugner“ Das „Nürnberger Bündnis Nazistopp“ berichtete, dass in einer Chatgruppe der „Corona Rebellen Nürnberg“ eine Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff veröffentlicht wurde. Ebenso kam es in Berlin im Oktober 2020 zu einer Explosion, zu der laut dem Landeskriminalamt Berlin ein Bekennerschreiben gefunden wurde, in dem ein Ende der Corona-Maßnahmen gefordert wird. In entsprechenden Thüringer Chatgruppen werden bereits seit Monaten antisemitische und verschwörungstheoretische Inhalte gepostet, entsprechende Äußerungen sind ebenso bei den Demonstrationen zu beobachten, ebenso gibt es beispielsweise Aufrufe zum „Sturm auf Thüringen“. Erst Anfang November wurde in einer Chatgruppe der „Querdenker“ die private Adresse des Thüringer Ministerpräsidenten verbreitet, verbunden mit der Aufforderung, ihm etwas vor die Haustür zu legen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung, welche von dem Spektrum der sogenannten Corona-Leugner ausgeht, in Thüringen? 2. Welche Maßnahmen zum Schutz von beispielsweise Beschäftigten in Gesundheitsämtern und anderen gefährdeten Strukturen und Personen gibt es in Thüringen? 3. Wie viele antisemitische Äußerungen wurden in den vergangenen Monaten bei entsprechenden Demonstrationen im Kontext Corona/Hygienespaziergänge etc. erfasst und in welchen PMK-Bereich werden sie gegebenenfalls eingeordnet? 4. Gab es bereits in Thüringen strafrechtlich relevante Aktivitäten, welche dem Umfeld der sogenannten Corona-Leugner zugerechnet werden und wenn ja, welche (bitte Einzeldarstellung)?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: In Anlehnung an die Bewertung des Bundeskriminalamts für die Bundesrepublik Deutschland ist auch für den Freistaat Thüringen davon auszugehen, dass die Pandemie bis zum Abklingen des Infektionsgeschehens weiterhin bestimmendes Thema bleibt. Auf Grundlage der aktuell erhöhten Corona-Schutzmaßnahmen wird voraussichtlich das Protestgeschehen nicht unmittelbar abnehmen. Nach Einschätzung der Landesregierung setzen sich die Teilnehmer an den Protesten, Aufzügen und Kundgebungen in Thüringen insgesamt heterogen zusammen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzt die Instrumente der Meinungs- bzw. Versammlungsfreiheit rechts- und regelkonform als Möglichkeit, ihren Unmut speziell über die Eindämmungsmaßnahmen zum Ausdruck zu bringen. Gleichermaßen ist zu konstatieren, dass die Versammlungen auch durch Akteure unterschiedlicher, bis hin zu extremistischen Szenen genutzt werden und die Pandemie scheinbar den geeigneten Nährboden bietet, um staatskritische bzw. staatsfeindliche Haltungen in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Vereinzelt können objektbezogene Aktionen ebenso wie personenbezogene Aktivitäten – unter anderem – gegen von potenziellen Tätern als politisch oder für die Corona-Schutzmaßnahmen mitverantwortlich ausgemachte Personen nicht ausgeschlossen werden. Gravierende Einflüsse des Protestgeschehens auf die Haltung und das Agieren von Teilen der gesamten Bevölkerung sind im Freistaat Thüringen jedoch nicht erkennbar, auch wenn beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Nöte oder Existenzängste für Einzelne die Gefahr zur Radikalisierung bis hin zur Extremisierung nicht per se ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren wird auf eine potenzielle Gefahr von strafrechtlich relevanten Handlungen vor dem Hintergrund einer irrationalen und/oder verschwörungstheoretischen Tatmotivation hingewiesen, die polizeilich derzeit nur schwer prognostizierbar ist. Wir müssen genau beobachten, ob hier eine extremistische Bewegung entsteht. Die Antwort zu Frage 2: Der Umfang von Personenund Objektschutzmaßnahmen wird auf der Grundlage vorliegender Gefährdungserkenntnisse und des Schutzbedürfnisses festgelegt und durchgeführt. Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor, die Schutzmaßnahmen im Sinne der Fragestellung erforderlich machen würden. Unbenommen davon bleibt die regelmäßige Überprüfung von gegebenenfalls einzuleitenden Schutzmaßnahmen. Die weitere Lageentwicklung wird durch die Sicherheitsbehörden beobachtet. Die Antwort zu Frage 3: Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Aktuell sind für das Jahr 2020 insgesamt 70 Straftaten bekannt, deren Einordnung als antisemitisch geprüft werden. Einer vorläufigen Prüfung zufolge steht keine der 70 Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen im Kontext der Corona- bzw. Hygienespaziergänge. Die Antwort zu Frage 4: Pikant ist der Aufruf vom 4. November 2020 durch die Telegram-Chatgruppe „QUERDENKEN 361“, dem Thüringer Ministerpräsidenten Dinge vor die Haustür zu legen. Dieser Aufruf wird nach Auskunft der Sicherheitsbehörden den sogenannten Corona-Leugnern zugeordnet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Ich sehe, dass es Nachfragen gibt.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Herr Staatssekretär, Sie hatten auf Frage 1 geantwortet, dass extremistische Szenen diese Demonstrationen mit beeinflussen würden. Nach meinem Kenntnisstand gibt es zumindest im Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden „links- und rechtsextremistisch“. Jetzt würde ich gern wissen, welche extremistischen Szenen Sie meinen, die mit beeinflussen würden – Frage 1.

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Götze

Fragestunde

Warten Sie, da muss ich noch mal schauen, was ich hier gesagt habe. – Ich würde Ihnen die genaue Bezeichnung der extremistischen Szenen, die hier gemeint sind, schriftlich zuarbeiten.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Frage 2: Es gab bereits mehrfach bei entsprechenden Demonstrationen und sogenannten Spaziergängen in Thüringen sowohl Übergriffe auf Journalisten bzw. den Versuch, Journalisten an der Arbeit zu hindern, als auch entsprechende antisemitische Äußerungen auf Plakaten und in Redebeiträgen dieser sogenannten Corona-Leugnerinnen. Inwieweit ist die Polizei in der Lage, antisemitische Äußerungen und Positionen zu erfassen, wenn Sie auf meine Frage, wie viele antisemitische Äußerungen erfasst wurden, sagen, keine?

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Götze

Fragestunde

Die Polizei ist sehr wohl in der Lage, diese Straftaten zu erfassen. Ich gehe davon aus, dass das auch getan wird. Bitte verstehen Sie meine Antwort so, dass die Prüfung hier noch nicht abgeschlossen ist. Das ist ein vorläufiges Ergebnis zu den Taten, die bisher erfasst und dann gegebenenfalls noch nicht abschließend zugeordnet sind. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bekomme ich das schriftlich?) Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann ich Sie dann noch mal ergänzend schriftlich informieren, selbstverständlich.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/2069.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Finanzhilfen für die Kurgesellschaften Mit den Corona-Maßnahmen der Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres mussten die Kurbetriebe schließen. Dafür richtete die Landesregierung mit Beschluss des Landtags das Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ ein, welches 15 Millionen Euro für Kur- und Erholungsorte sowie Kurbadeinrichtungen beinhaltet. Einem Pressebericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 5. November 2020 zufolge ist die vom Freistaat Thüringen angekündigte Finanzhilfe in Höhe von 555.555,55 Euro in Bad Lobenstein noch nicht angekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe sieht die Landesregierung dafür, dass die für die Bad Lobensteiner Ardesia-Therme vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 555.555,55 Euro vom Freistaat Thüringen noch nicht geleistet wurden? 2. Bis wann plant die Landesregierung die finanziellen Mittel an die Stadt Bad Lobenstein zu überweisen? 3. Für welche der kommunal geführten Kurbäder wurden ebenfalls keine oder nur teilweise finanzielle Mittel überwiesen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Im Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ sind insgesamt 15 Millionen Euro für Zuweisungen an Kur- und Erholungsorte sowie Kurbadeinrichtungen veranschlagt. Die Verbescheidung und Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage entsprechender Richtlinien. Jeweils 5 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Mittel konnten bereits an Kur- und Erholungsorte ausgezahlt werden, nachdem die entsprechenden Richtlinien veröffentlicht wurden. So hat auch Bad Lobenstein aufgrund der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Kurorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereits rund 180.000 Euro erhalten. Hinsichtlich der verbleibenden 5 Millionen Euro, auf die sich die Anfrage bezieht, war ursprünglich geplant, diese den Kurbadeinrichtungen zukommen zu lassen. Eine zeitaufwändige Prüfung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergab jedoch, dass dies aus beihilferechtlichen Gründen problematisch ist. Deswegen hat sich die Landesregierung entschlossen, die Mittel an die Gemeinden auszureichen, die staatlich anerkannte Heilbäder und Kneippheilbäder sind. Der Richtlinienentwurf der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von staatlich anerkannten Heilbädern und Kneippheilbädern in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war dann noch innerhalb der Landesregierung abzustimmen. Zudem war der Thüringer Rechnungshof zu unterrichten und der Gemeinde- und Städtebund zu beteiligen. Die für die Festsetzung und Ausreichung der 5 Millionen Euro erforderliche Richtlinie befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Antwort zu Frage 2: Die Verbescheidung und Auszahlung der Zuweisung kann erfolgen, sobald die Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft getreten ist. Dies wird nach derzeitigem Stand Anfang Dezember der Fall sein. Antwort zu Frage 3: Von den hier in Rede stehenden 5 Millionen Euro profitieren neben Bad Lobenstein auch die Gemeinden Bad Frankenhausen, Bad Klosterlausnitz, Bad Langensalza, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Bad Sulza, Heiligenstadt und Bad Tabarz. Die übrigen Kurorte erhalten mangels Prädikatisierung als staatlich anerkannte Heilbäder und Kneippheilbäder keine Zuweisungen aus dem Teil der 15 Millionen Euro. Sie wurden aber alle im Rahmen der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Kurorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär Götze. Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2070.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Umsetzung der Thüringer Lehrauftragsverordnung Zur Umsetzung neuer hochschulrechtlicher Vorschriften, ausgehend von der letzten Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes, wurde vom für Wissenschaft zuständigen Ministerium zu Beginn des Jahres 2020 eine neue Lehrauftragsverordnung erlassen. In dieser werden die Grundsätze für die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen unter Berücksichtigung insbesondere der Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturleistungen, Prüfungen und andere mehr, geregelt. Die betreffende Rechtsverordnung ersetzt die bis dato geltende Verwaltungsvorschrift und sollte dazu dienen, die Tätigkeitssituation der Lehrbeauftragten, unter anderem durch die Erhöhung der Mindestvergütung je Lehrveranstaltungsstunde und weitere Maßnahmen, zu verbessern. In den Übergangsbestimmungen wird geregelt, dass die Hochschulen unverzüglich ihre jeweiligen Satzungen anzupassen haben. Diese Anpassungen sollen bis spätestens zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Thüringer Hochschulen, die zum Stichtag 1. Oktober 2020 ihre jeweiligen Satzungen zur Vergütung von Lehraufträgen noch nicht angepasst haben und wenn ja, welche? 2. Welche Gründe geben Hochschulen nach Frage 1 an, aus denen die Anpassung der Satzung an die Thüringer Lehrauftragsverordnung noch nicht vorgenommen wurde (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen)? 3. Bis wann beabsichtigen die einzelnen Hochschulen nach Frage 1, die Anpassungen ihrer Satzungen vorzunehmen, um den Grundsätzen der Vergütung der Lehrauftragsverordnung zu entsprechen? 4. Ist ein rückwirkendes Inkrafttreten der angepassten Satzungen an den einzelnen Hochschulen nach Frage 1 vorgesehen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

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Kerst

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft in Drucksache 7/2070 wie folgt: Zunächst eine Vorbemerkung: Nach § 93 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes regelt das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium die Grundsätze für die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen durch Rechtsverordnung. Mit der Thüringer Lehrauftragsverordnung vom 16. Januar 2020 hat das TMWWDG diesen gesetzlichen Auftrag umgesetzt. Nach den in der Verordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen waren die Hochschulen des Landes aufgefordert, ihre jeweilige Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 2020 an die Regelungen dieser Verordnung anzupassen. Zu Frage 1: Von den zehn Hochschulen des Landes haben bislang zwei Hochschulen, nämlich die Duale Hochschule Gera-Eisenach und die Bauhaus-Universität Weimar, ihre entsprechenden Satzungen noch nicht angepasst. An den Hochschulen in Nordhausen und in Schmalkalden sowie an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar wurden durch die Hochschulen entsprechende Änderungssatzungen bzw. Neufassungen der bestehenden Satzungen erarbeitet, für die das TMWWDG das nach der Thüringer Lehrauftragsverordnung erforderliche Einvernehmen erteilt hat. Es ist davon auszugehen, dass die diesbezüglich noch ausstehenden Veröffentlichungen in den jeweiligen Verkündungsblättern zeitnah erfolgen werden. Alle anderen Hochschulen haben ihre neuen Lehrauftragssatzungen rechtzeitig veröffentlicht. Zu Frage 2: Die Duale Hochschule Gera-Eisenach hat die bestehende Satzung aufgrund anderer und vordringlicher Aufgaben bislang noch nicht angepasst. Hinsichtlich der angehobenen Vergütungssätze ist in diesem Zusammenhang jedoch anzumerken, dass die gezahlten Lehrauftragsvergütungen mit Ausnahme eines einzelnen Falls bereits jetzt oberhalb der nach der Verordnung vorgesehenen Mindestlehrauftragsvergütung von 25 Euro liegen. An der Bauhaus-Universität Weimar hat die Corona-Pandemie seit März des Jahres erhebliche Ressourcen gebunden, sodass zunächst anderweitige Prioritäten gesetzt wurden. Allerdings wurde inzwischen der Entwurf einer novellierten Fassung der bestehenden Satzung erarbeitet, der im Dezember im Senat beschlossen werden soll. Zu Frage 3: Sowohl an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach als auch an der Bauhaus-Universität Weimar wird an einer Anpassung der bestehenden Regelung an die Vorschriften der Thüringer Lehrauftragsverordnung gearbeitet. Die Duale Hochschule Gera-Eisenach beabsichtigt eine Fertigstellung ihrer Satzung im I. Quartal 2021. An der Bauhaus-Universität Weimar soll eine Veröffentlichung der neuen Satzung noch im Dezember 2020 erfolgen. Zu Frage 4: Die angepassten Lehrauftragssatzungen der Hochschule Schmalkalden sowie der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar treten zwar erst nach der Veröffentlichung in Kraft, die Regelungen gelten jedoch rückwirkend für die für das Wintersemester 2020/2021 erteilten Lehraufträge. Ebenso soll die angepasste Satzung der BauhausUniversität Weimar rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Änderungssatzung der Hochschule Nordhausen sieht keine Rückwirkung vor. Auch die Duale Hochschule Gera-Eisenach plant keine Rückwirkung für die angepasste Satzung. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Kerst. Es gibt offenbar Nachfragen. Bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Ich hätte noch zwei Nachfragen. Sie haben einmal die Veröffentlichung angesprochen. Darauf hätte ich gern die Antwort, ob diese allgemein veröffentlicht wird oder ob es ausreicht, wenn die Hochschulen die entsprechenden Satzungen im Intranet veröffentlichen. Wenn ich gleich die zweite hinterherschieben darf, würde ich das gleich tun. – Sie hatten gerade gesagt, dass die Duale Hochschule Gera-Eisenach sowie die Hochschule Nordhausen kein rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen. Ist hier seitens des Ministeriums vorgesehen, darauf hinzuwirken, dass hier wie an den anderen genannten Hochschulen, die das vorsehen, noch ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Oktober oder damit zum Wintersemester 2020/2021 vorgesehen ist?

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Kerst

Fragestunde

Zu der ersten Frage würde ich Ihnen die Antwort sehr gern nachliefern. Zur zweiten Frage: Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten, falls Hochschulen dem Auftrag nicht nachkommen. Von daher ist die nicht vorhandene Rückwirkung so, wie sie ist.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2071.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Corona-Infektionen von Kindern, Lehrkräften und Erziehern seit Schuljahresbeginn in Thüringen Da die Zahl der Corona-Infektionen in der Bevölkerung in den letzten Wochen auch in Thüringen erheblich zugenommen hat, ist zu vermuten, dass sich dieser Anstieg auch im schulischen Kontext und in Kindergarteneinrichtungen zeigt. Zusätzliche Maßnahmen sind zur Sicherstellung des Unterrichts und des Arbeitsschutzes deshalb von Lehrern, Eltern und Schülern gewünscht. Auf der Messe „pro.vention“ hat Ministerpräsident und Schirmherr Ramelow erklärt: „Wir warten nicht auf Impfstoffe, sondern wollen auch mit Technik und Ingenieurleistung Antworten geben, die zum beschleunigten Umgang mit Virenfreiheit führen.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Corona-Infektionen von betreuten Kindern, Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern an Thüringer Schulen und Kindertageseinrichtungen seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 entwickelt? 2. Wie hat sich die Anzahl der vorübergehend geschlossenen Einrichtungen oder einzelner Klassen bzw. Betreuungsgruppen seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 in Thüringen entwickelt? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an Thüringer Schulen und Kindergärten, beispielsweise dass bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern Klassen geteilt werden sollten, um so auch im Unterricht einen Abstand von 1,5 Metern gewährleisten zu können? 4. Wie werden Kindergärten und Schulen mit technischen Geräten unterstützt, um beispielsweise die Empfehlungen zur Lüftung der Klassen- und Gruppenräume an allen Thüringer Schulen und Kindertageseinrichtungen umzusetzen, insbesondere dort, wo aus baulichen und gesundheitlichen Gründen Stoß- und Querlüften nicht möglich ist?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach den im Bildungsministerium vorliegenden COVID-19-Meldungen – das muss ich noch mal sagen, wir haben ein Meldesystem von den Kitas und den Schulen direkt zu uns; das sind also unsere eigenen Zahlen – wurden seit Beginn des Schuljahres – das war am 31. August 2020 – bis einschließlich 8. November – das ist die Zeit, die wir jetzt statistisch schon ausgewertet haben – 87 Schülerinnen und Schüler sowie 27 Lehrerinnen und Lehrer positiv getestet. Im gleichen Zeitraum – also 31. August bis 8. November – wurden an Kindergärten 48 Erzieherinnen bzw. Erzieher und 37 Kinder positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Zu Frage 2: Seit dem Ende der Sommerferien waren 109 Schulen von zeitlich begrenzten Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen, acht Schulen wurden in diesem Zeitraum durch das zuständige Gesundheitsamt zeitweise geschlossen. Seit Ende der Sommerferien waren 35 Kindertageseinrichtungen von Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen und 24 Einrichtungen wurden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt geschlossen. Zu Frage 3: Die Empfehlungen des RKI sind uns natürlich bekannt. Wir werden sie aber nicht bewerten, das ist ein wissenschaftliches Institut, dessen Arbeit wir als Bildungsministerium nicht beurteilen. Ich erlaube mir aber zu zitieren aus den Empfehlungen des RKI, das eine Reihe von Maßnahmen aufzählt, aber diesen Empfehlungen folgende Erwägungen voranstellt, ich zitiere: „Die vorliegenden COVID-19-Empfehlungen beruhen zwar im Kern auf den bekannten Standardmaßnahmen zu Prävention und Management von respiratorisch übertragbaren Krankheiten in Schulen, aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen und Gegebenheiten ist jedoch eine Eins zu Eins Umsetzung ‑ ‑ ‑ nicht in jeder Situation ohne Weiteres machbar. Die avisierten Einrichtungen sind zudem ebenso wie das Spektrum der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten sowie des Schulpersonals inhomogen. Daher kann es keinen ‚one Size fits all‘-Ansatz geben. Schulen müssen die empfohlenen Maßnahmen an ihre Rahmenbedingungen anpassen, unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, der räumlichen Situation, des Personals, der schulischen Demografie etc. Daher ist es notwendig, dass die Verantwortlichen der Einrichtungen gemeinsam mit den örtlichen Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Empfehlungen flexibel und mit Augenmaß den gegebenen Umständen und Bedingungen vor Ort anpassen.“ Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Stufenkonzept für das Kita- und Schuljahr 2020/2021 einen Handlungsleitfaden erstellt haben, der es den Einrichtungen ermöglicht, genau das zu tun, was das RKI empfiehlt, nämlich auf verschiedene Situationen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten angemessen zu reagieren. Zu Frage 4: Das Bildungsministerium hat im Rahmen der Hygienekonzepte auch eine Handreichung zum Thema „Lüften“ erstellt. Diese Empfehlungen berücksichtigen den Gesundheitsschutz der Betroffenen und setzen auf einen manuellen Ansatz des Lüftens. Uns sind als Landesregierung natürlich verschiedene technische Ansätze zum Thema „Lüften“ bekannt und zur weiteren Meinungsbildung erörtern wir mit den Schulträgern, die ja verantwortlich sind für die Ausstattung der Schulgebäude, schon seit Wochen verschiedene Maßnahmen. Da sind wir als Landesregierung im engen Kontakt mit den verantwortlichen Schulträgern. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank. Nachfragen? Bitte.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, wir können uns vorstellen, dass die Corona Situation ja in den tägli‑ chen Runden, die Sie im Ministerium haben, eine Rolle spielt. Wie ist es denn jetzt aktuell in den letzten Tagen? Ist eine Zunahme zu beobachten an den Schulen, weil wir das – ich sage mal – so gefühlt wahrnehmen? Können Sie das bestätigen?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ja.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Gedenken Sie, gegebenenfalls auch noch mal den Stufenplan zu erweitern, zu korrigieren, oder wollen Sie jetzt daran festhalten?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Wir nehmen diese gestiegenen Zahlen wahr. So wie im ganzen Land die Zahlen steigen, steigen sie auch, soweit Schulen und Kindergärten betroffen sind. Da sind wir mit unseren Einrichtungen leider keine Insel der Seligen. Wir nehmen wahr, dass der Stufenplan gut funktioniert. Der Stufenplan sieht ja sehr viele verschiedene Instrumente vor, die wir ergreifen können. Ein Instrument ist zum Beispiel, an Schulen Lehrerinnen und Lehrern, die Träger von besonderen Risikomerkmalen sind, freizustellen, ob sie in Präsenz unterrichten wollen oder im häuslichen Lernen. Diese Maßnahme ist für Kreise mit einer Inzidenz von über 50 ausgelöst worden. Dann gibt es Kreise mit einer sehr hohen Fallzahl. Da haben wir jetzt angeordnet für die Klassen 1 bis 6 – auch jeweils im Einzelfall, wenn wir sehen, wie das Infektionsgeschehen konkret vor Ort ist –, dass nur noch in der festen Gruppe unterrichtet wird. In den oberen Klassenstufen werden entweder feste Gruppen gebildet oder es wird ständig das Abstandsgebot eingehalten. Wir sehen also, dass wir nach unserer Wahrnehmung mit unserem Instrumentenkoffer zurzeit ganz gut vorankommen. Wir sind da auch immer im Gespräch mit den Schulleitungen, die uns bisher die Rückmeldung geben, dass sie das auch für angemessene Reaktionsweisen halten.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte, eine weitere Frage.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin. Wir haben uns ja hier im Landtag verständigt, dass Kinderund Jugendsport stattfinden soll. Vermehrt ist jetzt das Problem an uns herangetragen worden, dass es ein Schreiben des Ministers gibt, dass Vereinen im Grunde untersagt, Schulgelände, Schulsporthallen zu nutzen, was bei den Schulträgern natürlich zu Irritationen führt, auch hinsichtlich des Hausrechts. Gedenken Sie, dieses Schreiben an die Schulleiter noch mal zu korrigieren, damit es dann auch der Rechtslage, sprich unserer Corona-Verordnung, entspricht?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ja, das ist in der Tat so. Diese Schwierigkeit ist auch schon an uns herangetragen worden. Ich habe dazu jetzt heute keine definitive Antwort. Ich kann nur an dieser Stelle jetzt schon sagen, eine der Schutzmaßnahmen eben auch wegen der steigenden Zahlen ist, dass wir gesagt haben, wir möchten gern – ich sage es jetzt mal ein bisschen vereinfacht – Schulfremde oder Dritte nicht auf dem Schulgelände haben. Da muss man aber natürlich noch mal genau gucken, wie das mit Nachmittagen ist, wo ja die Schülerinnen und Schüler dann auch nicht da sind. Also, wir kennen das Thema und überlegen, wie wir damit umgehen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Weitere Fragen sehe ich nicht. Doch, eine. Bitte!

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe nur eine Frage: Momentan ist die Praxis so, dass auch Schulkonferenzen beispielsweise nicht stattfinden können. Können Sie dazu kurz etwas sagen?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ich kann sagen: Ja, es stimmt. Das ist für uns auch eine Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu senken. Wir versuchen, den Schulunterricht vor allen Dingen zu schützen, und das bedeutet, wir reduzieren Kontakte da, wo nicht unbedingt unmittelbar Unterricht leidet. Das sind dann auch Treffen, von denen wir denken, die lassen sich auch verschieben oder in anderer Form durchführen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, der Landkreis Eichsfeld war der erste Landkreis, der Stufe GELB gestellt wurde bei den Schulen, und ist dann nach den Ferien wieder auf GRÜN gestellt worden, obwohl die Fallzahlen gestiegen sind. Wie begründet das Ministerium diese Entscheidung oder welche Beweggründe gab es dafür?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Die Wahrnehmung, dass wir einen Landkreis auf GELB stellen, trifft so nicht zu. Wir haben nicht die eine Stufe GELB, die entweder an ist oder aus, sondern wir haben die Stufe GRÜN, die bedeutet, alle an Schule Beteiligten sind zu den regulären Zeiten in der Präsenz, und wir haben die Stufe ROT, die ist am anderen Ende der Skala, und die bedeutet, niemand ist vor Ort. Das sind sozusagen zwei Enden einer Skala. Und zwischen diesen Enden befindet sich die Phase GELB, die bedeutet nämlich, nicht alle Menschen sind vor Ort. Phase GELB kann ganz unterschiedliche Gesichter annehmen. Phase GELB tritt ein, wenn wir einen positiven Fall in der Schule haben, und dann werden bestimmte Menschen in Quarantäne geschickt bzw. unterliegen einem Betretungsverbot. Dann bedeutet das schon: Hier ist eine Schule oder Kita in Stufe GELB, weil nicht mehr alle dort sind. Dann kann Stufe GELB auch greifen, wenn wir – wie ich eben schon erwähnt habe – sagen, Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf können freiwillig sagen, sie wechseln ins häusliche Lernen. Dann kann Stufe GELB bedeuten, wir gehen in die feste Gruppe. Also wir haben einen Instrumentenkoffer in Stufe GELB, insofern haben wir auch nicht den Landkreis Eichsfeld in Stufe GELB versetzt, sondern das war der erste Landkreis, in dem wir gesagt haben, Personen mit Risikomerkmalen können sich entscheiden, ob sie in der Präsenz unterrichten oder im häuslichen Lernen. Diese Maßnahme haben wir auf alle Landkreise mit einer Inzidenz von über 50 ausgeweitet. Die gilt insofern unverändert und ist mitnichten zurückgenommen, sondern ist in eine andere Form gegossen und verallgemeinert worden.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Heesen. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2078.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Werter Präsident, liebe Abgeordnete! Kindern und Jugendlichen die Nutzung wichtiger Freizeitangebote ermöglichen In der 27. Plenarsitzung des Thüringer Landtags konnten wir einen fraktionsübergreifenden Konsens feststellen, in der pandemiebedingten gegenwärtigen Lockdown-Situation den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, wichtige Freizeitangebote in den Bereichen Musik, Kunst, Sport und Jugendarbeit wahrnehmen zu können. Es wurde von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern festgestellt, dass es nicht sinnvoll ist, den Kindern und Jugendlichen, die in Kitas und Schulen den Vormittag gemeinsam verbringen, am Nachmittag diese Angebote zu verweigern. Hygienekonzepte und entsprechendes Verhalten sind dabei leichter umsetzbar als bei ungeregelten, eigenen Betätigungen. Außerdem sind soziale Kontakte für Kinder und Jugendliche auch über den Kita- oder Schulalltag hinaus essenziell für deren Entwicklung und die Herausbildung sozialer Kompetenzen. Die Angebote sollten in festen Gruppen analog zum Schulbetrieb und unter Vorgaben zum Gesundheitsschutz weiterhin bestehen können. Seit Beginn dieser Woche gibt es Regelungen für Sportveranstaltungen und sportliche Betätigungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die berechtigte Forderung des Landtags auch in den Bereichen Musik, Kultur und Jugendarbeit umzusetzen? 2. In welchem Zeitrahmen sollen diese Angebote den Kindern und Jugendlichen wieder zugänglich gemacht werden?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei.

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Beer

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie Sie wissen, ist das Ziel der Eindämmungsmaßnahmen, die zweite Welle zu brechen. Die in den letzten Wochen stark angestiegenen Infektionszahlen sollen durch die Maßnahmen der Kontaktbeschränkung und einheitliche und verbindliche Vorgaben wieder in den Griff bekommen werden. Wichtig und unabdingbar ist es zugleich, den Betrieb von Schulen und Hochschulen sowie Ausbildungsstätten weiter aufrechtzuerhalten. Daher wird generell zwischen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Zweifelsohne sind kulturelle Einrichtungen auch Bildungseinrichtungen und zum Beispiel wichtige außerschulische Lernorte für Kinder und Jugendliche, aber auch für alle Bevölkerungsgruppen. Thüringen hat daher – so auch die Mehrzahl der Länder – beschlossen, die Musik- und Jugendkunstschulen, die Bibliotheken und Archive als unmittelbare Bildungsorte offen zu halten. Auch die Museen sind eine wichtige Säule der kulturellen Bildung. Im Bemühen um eine bundeseinheitliche Regelung, nämlich um alles zu tun, was die Kontakte einschränkt, einigten sich die Länder auf eine Schließung der Museen. Gerade die größeren Museen sind Anziehungspunkte für Touristinnen und Touristen, wie man im Oktober an einigen Orten, auch in Thüringen, gesehen hat. Mit der Möglichkeit, entgeltfreie bildungsbezogene Angebote aufrechtzuerhalten, wird den Museen im Rahmen eigenen Ermessens und auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort und dem Infektionsgeschehen die Möglichkeit eröffnet, museumspädagogische Angebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche, unter Einhaltung der Hygienebedingungen anzubieten. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass viele kleinere Museen ab November ihre Angebote regulär einschränken und auf Wochenendöffnungszeiten oder verkürzte Öffnungszeiten zurückgreifen. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können grundsätzlich geöffnet bleiben. § 5 der Verordnung sieht lediglich vor, dass Schullandheime und Heimvolkshochschulen sowie Einrichtungen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Angebote der Jugendarbeit oder der Fortbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Fachkräften mit Beherbergung anbieten, zu schließen sind. Diese Angebote, also diese mit Beherbergung, wie Jugendarbeit, Schullandheime, Heimvolkshochschulen, sind Angebote, die bundesweit genutzt werden. Es sind freiwillige Angebote außerhalb der Schulpflicht und durch die überregionale Nutzung, die Zusammenkunft zahlreicher Teilnehmer in einer Vielzahl von Gruppenangeboten besteht ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko. Alle anderen Angebote der Jugendarbeit sind von dieser Verordnung nicht berührt. Die angeordnete Schließung gilt zunächst bis zum Außerkrafttreten der Verordnung, wie Ihnen bekannt, bis zum 30. November 2020. Soweit kulturelle Einrichtungen wie Kinder- und Jugendtheater auch als Träger der Jugendhilfe aufgrund ihrer eigenen Satzungen die Ziele nach SGB VIII verfolgen, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, ihre jugendpädagogische Arbeit fortzusetzen. Zu Frage 2: Die Öffnung obliegt den Einrichtungen selbst.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Beer. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Bühl, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2080.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Auszahlung von Hilfen an ÖPNV-Betriebe aufgrund von Fahrgastausfällen Durch die Corona-Pandemie sind vor allem Anbieter im öffentlichen Personennahverkehr von erheblichen finanziellen Ausfällen aufgrund wegbrechender Fahrgastzahlen betroffen. Umso wichtiger sind eine klare Perspektive und staatliche Hilfen, um den Unternehmen einen Bestand über die Krise hinaus zu ermöglichen. Hierzu sind Hilfen im CoronaSondervermögen verankert worden. Bisher ist nach Kenntnis des Fragestellers aber keine Auszahlung erfolgt. Die Anträge zum Beispiel im Ilm-Kreis sind an die Thüringer Aufbaubank am 25. September 2020 gestellt worden, eine Bestätigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt stehe aber noch aus. Deshalb sei eine Auszahlung bisher nicht erfolgt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge wurden in welcher Gesamthöhe bisher für den Ausgleich von ÖPNV-Fahrgastausfällen gestellt? 2. Wann ist mit einer Auszahlung der Mittel insgesamt und im Speziellen für den Ilm-Kreis in welcher jeweiligen Höhe zu rechnen? 3. Warum wurde der Bearbeitung im Thüringer Landesverwaltungsamt für die ÖPNV-Ausgleichszahlung keine höhere Priorität zugeordnet?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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Weil

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde liegen bisher Anträge von 41 ÖPNVVerkehrsunternehmen und fünf kommunalen Aufgabenträgern vor. Die Höhe des bisher beantragten Gesamtausgleichs beträgt 33,5 Millionen Euro. Die Antragsfrist für Verkehrsunternehmen endete am 30. September 2020. Es liegen noch nicht alle Anträge vor, da den kommunalen Aufgabenträgern die Möglichkeit eingeräumt ist, ihren Antrag bis zum 30. November 2020 abzugeben. Insoweit sind noch keine Aussagen zum insgesamt beantragten Schadensausgleich möglich. Zu Frage 2: Die Bewilligungsbehörde, in diesem Fall die Thüringer Aufbaubank, hat in der 45. Kalenderwoche mit der Bescheidung der vorliegenden Anträge und der Mittelauszahlung begonnen. Der Antrag des Verkehrsunternehmens im Ilm-Kreis, IOV Ilmenau GmbH, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es besteht noch Erläuterungsbedarf. Sobald die nachgeforderten Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden, ist eine weitere Bearbeitung und Bescheidung des Antrags möglich. Ein Antrag des Aufgabenträgers Ilm-Kreis liegt noch nicht vor. Zu Frage 3: Die Anträge werden vor endgültiger Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörde Thüringer Aufbaubank einer Plausibilitätsprüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt bzw. beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr unterzogen. Die Plausibilitätsprüfung erfolgt ebenso wie die abschließende Auftragsbearbeitung durch die TAB mit sehr hoher Priorität. Gestatten Sie mir die Bemerkung noch zum Schluss: Ich finde, es kann heute auch mal Gelegenheit sein, den Kolleginnen und Kollegen sowohl in der TAB als auch im Landesverwaltungsamt als auch im TLBV Danke zu sagen für die Arbeit, die sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Bewilligung dieser Anträge im Moment durchaus leisten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Weil. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Mühlmann, Fraktion der AfD, die nächste Frage in Drucksache 7/2082.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Mündliche Anfrage: Unterstützung des islamistischen Terrorismus in und aus Thüringen Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele islamistische Gefährder sind nach Erkenntnissen des Amtes für Verfassungsschutz und der Thüringer Polizei wo in Thüringen aktiv? 2. Wie viele der in Thüringen aktiven islamistischen Gefährder sind als Asylbewerber in die EU eingereist und wie viele davon waren zuvor aktiv an militärischen Auseinandersetzungen beteiligt? 3. Welcher Art sind die Aktivitäten islamistischer Gefährder oder Unterstützer auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedrohungslage durch islamistische Anschläge in Thüringen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten möchte –: Die Zahl der Gefährder in Thüringen befindet sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der gestellten Fragen im Übrigen nicht erfolgen. Im Hinblick auf die Einstufungszahlen würde die Beantwortung der Fragen, auch in anonymisierter Form, oder die Angabe der zahlenmäßigen Größenordnung dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran anknüpfenden spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, sodass sich die Betroffenen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten. Die Antwort zu Frage 4: Für Thüringen besteht weiterhin eine hohe abstrakte Gefahr. Konkrete Gefährdungen sind indes nicht bekannt. Auf die intensive Erörterung der Thematik im Rahmen der gestrigen Aktuellen Stunde darf ich verweisen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Ja. Bitte, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe im Prinzip zwei Nachfragen, die eng zusammengehören. Daher stelle ich sie direkt unmittelbar hintereinander. Es ist ja bekannt, dass die Polizei personell momentan in bestimmten Bereichen eher dünn aufgestellt ist. Daher meine Fragen: Wie sind die Thüringer Sicherheitsbehörden aus Ihrer Sicht für die Bekämpfung islamistischer Bestrebungen personell aufgestellt? Gibt es aus Ihrer Sicht bei der Thüringer Polizei personelle Engpässe im Bereich der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus?

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Götze

Fragestunde

Die Thüringer Sicherheitsbehörden sind so aufgestellt, dass sie diesen Gefahren jederzeit begegnen und diese auch bekämpfen können.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Der Abgeordnete Schubert hat seine Mündliche Anfrage zurückgezogen und diese in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Deswegen rufe ich als letzte Frage die von Herrn Abgeordneten Montag, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2084 auf.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gerichtsverfahren in Thüringen Durch den Lockdown Anfang des Jahres kam die Justiz in den Monaten März bis Mai bis auf einen Notbetrieb zum Erliegen. Derzeit gibt es wieder eine Dynamik mit steigendem Infektionsgeschehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Pandemielage in Gerichtsverfahren der einzelnen Gerichtsbarkeiten auf die nach den Prozessordnungen vorgesehenen Gerichtstermine ausgewirkt (bitte aufgliedern nach Gerichtsbarkeiten und nach Quartalen 2020 jeweils im Vergleich zu den Quartalen 2019)? 2. Welche Verfahrensarten haben sich als besonders anfällig für die mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen erwiesen? 3. Wie viele Verfahren der einzelnen Gerichtsbarkeiten haben sich durch die coronabedingten Einschränkungen um welchen Zeitraum verlängert? 4. Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verschärfung der pandemischen Lage hier in Thüringen die Gerichtsverfahren und insbesondere Gerichtstermine ungehindert durchgeführt werden können?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Die Entwicklung und Bearbeitung von Gerichtsverfahren wird in Thüringen auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Datenerhebungen bei den Gerichten statistisch dokumentiert, die über das Thüringer Landesamt für Statistik aufbereitet und ausgewertet werden. Infolgedessen stehen Angaben über Gerichtstermine nur zur Verfügung, soweit diese auch Gegenstand der statistischen Erhebung sind. Dies ist nicht in allen Gerichtsbarkeiten der Fall. Dies vorausgeschickt, sind für die ersten Halbjahre 2019 und 2020 im Vergleich folgende Entwicklungen festzustellen: Auch im 1. Halbjahr 2020 haben unter erschwerten Rahmenbedingungen vor den Thüringer Gerichten zahlreiche Termine stattgefunden. Dafür danke ich den Bediensteten der Thüringer Justiz im Namen der Landesregierung ausdrücklich und herzlich. Die Zahl der Gerichtstermine war coronabedingt ganz überwiegend geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Nun zu den einzelnen Verfahren: Im Bereich der Zivilsachen vor den Amtsgerichten ist die Zahl der Termine ohne Verkündungstermine von insgesamt 4.102 im 1. Halbjahr 2019 auf 3.115 Termine im 1. Halbjahr 2020 zurückgegangen. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 3.830 auf 2.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 272 auf 231. Die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine bei den Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen ging von insgesamt 2.544 im 1. Halbjahr 2019 auf 2.137 im 1. Halbjahr 2020 zurück. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 2.187 auf 1.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 357 auf 253. Bei den Zivilsachen vor den Landgerichten als zweiter Instanz sank die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine von insgesamt 314 im 1. Halbjahr 2019 auf 252 im 1. Halbjahr 2020. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 308 auf 248 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 6 auf 4. Bei den Berufungen in Zivilsachen vor dem Thüringer Oberlandesgericht ging die Zahl von insgesamt 338 Terminen im 1. Halbjahr 2019 auf 283 Termine im 1. Halbjahr 2020 zurück. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 299 auf 255 und mit Beweisaufnahme von 39 auf 28. Im Bereich der Familiensachen vor den Thüringer Amtsgerichten ist die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine von insgesamt 5.932 auf 5.219 im 1. Halbjahr 2020 zurückgegangen. Die Zahl der Termine in Familiensachen vor dem Thüringer Oberlandesgericht ist im 1. Halbjahr im Vorjahresvergleich von 75 auf 28 gesunken. Im Bereich der Strafverfahren vor den Thüringer Amtsgerichten sank die Zahl der Hauptverhandlungen in den erledigten Verfahren von insgesamt 6.775 im 1. Halbjahr 2019 auf 5.521 im 1. Halbjahr 2020. Die Zahl der Hauptverhandlungstage ging von 7.236 auf 5.954 zurück. Die Zahl der Hauptverhandlungen vor den Thüringer Landgerichten in den erledigten erstinstanzlichen Strafverfahren sank von 123 im 1. Halbjahr 2019 auf 115 im 1. Halbjahr 2020. Die Zahl der Hauptverhandlungstage stieg aktuell von 531 auf 792 an. Die Zahl der Hauptverhandlungen vor den Thüringer Landgerichten in den erledigten Berufungsverfahren in Strafsachen ging von insgesamt 422 im 1. Halbjahr 2019 auf 299 im 1. Halbjahr 2020 zurück. Gleichzeitig sank die Zahl der Hauptverhandlungstage von 484 auf 348. In der strafrechtlichen Revisionsinstanz beim Thüringer Oberlandesgericht stieg die Zahl der Verfahren ohne Hauptverhandlung von 58 auf 60 im 1. Halbjahr 2020 an. Die Zahl der erledigten Verfahren mit Hauptverhandlung und Urteil stieg von 3 Verfahren im 1. Halbjahr 2019 auf 4 im 1. Halbjahr 2020 an. Für die Thüringer Finanzgerichtsbarkeit liegen keine statistischen Zahlen zu den Gerichtsterminen in den Klageverfahren vor. Allerdings wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 25 Verfahren durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung erledigt. Dies waren 18 Verfahren weniger als im 1. Halbjahr 2019. Für die Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen keine statistischen Zahlen zu den Gerichtsterminen vor. Die Thüringer Arbeitsgerichte konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 3.502 Urteilsverfahren einschließlich der Eilverfahren erledigen. Dies ist ein Rückgang der Erledigungen im Vorjahresvergleich um lediglich 6,6 Prozent. Beim Thüringer Landesarbeitsgericht konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 118 Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erledigt werden. Dies ist ein Rückgang im Vorjahresvergleich um 20,8 Prozent. Bei den Thüringer Sozialgerichten wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 4.369 Klageverfahren erledigt. Dies ist ein Rückgang der Erledigungen im Vorjahresvergleich um 17,3 Prozent. Beim Thüringer Landessozialgericht konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 353 Berufungsverfahren erledigt werden. Dies ist ein Rückgang im Vorjahresvergleich um 16 Prozent. Im 1. Halbjahr 2020 konnten bei den Thüringer Verwaltungsgerichten insgesamt 1.840 Hauptverfahren erledigt werden. Die Zahl der Erledigungen war damit im Vorjahresvergleich 23,7 Prozent niedriger. Beim Thüringer Oberverwaltungsgericht wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 14 erstinstanzliche Verfahren erledigt. Dies sind drei Verfahren mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Weiterhin konnten insgesamt 305 zweitinstanzliche Verfahren beim Thüringer Oberverwaltungsgericht erledigt werden. Die Erledigungsleistung ging damit im Vorjahresvergleich in der Gesamtsumme um 24,1 Prozent zurück. Antwort auf Frage 2: Unter Bezugnahme auf die vorliegenden Daten kann man zunächst feststellen, dass die Pandemie in keiner Verfahrensart zu einem Stillstand geführt hat. Die Daten zeigen, dass in der Justiz weiterhin eine erhebliche Verfahrenszahl bearbeitet und erledigt werden konnte. Von einer konkreten Bewertung der einzelnen Bereiche muss ich absehen, weil mir keine weitergehenden Daten von den konkreten Verfahrensarten vorliegen, die eine fundierte Beurteilung zulassen. Ziel der Justiz war und ist es, im Rahmen der Rechtsgewährung die Gesundheit der Menschen zu schützen. Daraus können zwangsläufig Terminverschiebungen oder Aufhebungen resultieren, wenn dies zum Schutz der Verfahrensbeteiligten erforderlich ist. Antwort zu Frage 3: Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden, weil unklar ist, wie lange die coronabedingten Einschränkungen anhalten, welche Beeinträchtigungen der Verfahrensdauer überhaupt coronabedingt sind und wann die noch anhängigen unerledigten Gerichtsverfahren beendet sein werden. Antwort zu Frage 4: Die Situation an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften stellt sich nach dem erfolgreichen Wiederhochfahren des Geschäftsbetriebs seit 4. Mai 2020 wie folgt dar: Die Hygienekonzepte werden an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften regelmäßig entsprechend der geänderten Rechtslage und der Empfehlungen der Bundesregierung wie auch des RKI aktualisiert und konsequent umgesetzt. Das Augenmerk liegt nach Aussage des befragten Geschäftsbereichs insbesondere in der Wahrung des Abstandsgebots und Beachtung der bekannten AHARegeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – sowie im regelmäßigen Lüften. Unmittelbarer persönlicher Kontakt wird auf ein im Rahmen der Sicherstellung des Rechtsgewährungsanspruchs notwendiges Maß reduziert. Trennwände wurden flächendeckend insbesondere in Verhandlungssälen aufgestellt. Nach übereinstimmender Einschätzung des Geschäftsbereichs haben sich die bisher ergriffenen und umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in der Justiz bewährt. Homeoffice wird ermöglicht, soweit dies insbesondere in Bezug auf die Art der Tätigkeit in Betracht kommt. Die Richter- und Staatsanwaltschaft sind grundsätzlich so technisch ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten über Notebook mit Office und umfänglichen Recherchetools aus dem Homeoffice möglich ist. Die technischen Voraussetzungen für Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung im Sinne der jeweils einschlägigen Verfahrensordnungen liegen vor. Das Videokonferenzsystem kann über die Thüringer Datenaustauschplattform genutzt werden. Anzumerken ist hierbei, dass über die Nutzung der Videokonferenztechnik zur Durchführung von Gerichtsverhandlungen das jeweils zuständige Gericht im Einzelfall selbst entscheidet. Zudem möchte ich betonen, dass dem Justizministerium zwar die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit den zur Gewährleistung einer unabhängigen Rechtsprechung notwendigen Sachmitteln obliegt, allerdings treffen die Entscheidungen über das Ob sowie die Art und Weise der Durchführung der Gerichtsverhandlungen auch und gerade in Corona-Zeit allein die zur Entscheidung berufenen Richter und Richterinnen. Hier verbietet sich jede Einflussnahme aus Respekt vor der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld, (Beifall DIE LINKE) aber wenn man das Justizministerium fragt, dann muss man damit rechnen, dass man eine Antwort bekommt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär von Ammon. Gibt es Rückfragen? Bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Herr Staatssekretär, ich nehme das sehr wohlwollend als Abgeordneter zur Kenntnis, dass, wenn man Ihr Ministerium fragt, man auch Antwort bekommt. Aber ich hoffe, Sie haben gesehen, dass ich aus Solidarität mit Ihnen stehen geblieben bin, bis die Antwort sozusagen über den Äther war. Aber, Herr Staatssekretär, Spaß beiseite, zwei Nachfragen an dieser Stelle, nämlich zum einen: Wie viele Gerichtssäle sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet bzw. sind seit Anfang dieses Jahres mit einer ebensolchen ausgestattet worden? Und zweitens: Wie ist die Öffentlichkeit der Verhandlungen unter epidemischen Bedingungen sichergestellt?

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von Ammon

Fragestunde

Die Ausstattung der Gerichtssäle ist so unterschiedlich, weil es davon abhängt, wo sich der Saal befindet. Wir haben ganz moderne Gerichtszentren, da haben wir entsprechende Anlagen. Aber wir haben natürlich alte Gerichtsgebäude, wo man das Lüften ganz klassisch durch Öffnen der Fenster herstellen muss. Zum Zweiten: Über die Öffentlichkeit entscheidet natürlich der Richter oder die Richterin im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit. Sie muss entscheiden, inwieweit die Presse in welchem Umfang zugelassen wird, und natürlich auch, wie sonstige interessierte Bürger zu der Verhandlung Zutritt haben. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall und obliegt allein dem Richter oder der Richterin.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist tatsächlich die Fragestunde bis zum Schluss durchgelaufen, die letzte Frage wurde gestellt, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 59 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2096 und 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2097 gemeinsam auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Tagesordnungspunkt 59 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes –: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Corinna Herold: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 60 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Birger Gröning: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 60 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes –: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Olaf Kießling, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wird die Wiederholung der Wahlen mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin und den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?

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Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Ja.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Gut, die Antwort ist: Ja. Das heißt, ich fahre dann fort in den Tagesordnungspunkten 59 und 60. Tagesordnungspunkt 59 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2096 Für die heutige Wahl zweier Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Corinna Herold und Herrn Abgeordneten Birger Gröning vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt in der Drucksache 7/2096 vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird hierzu noch mal Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2097 Für die heutige Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt in der Drucksache 7/2097 vor. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird hier eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Sie erhalten wie bei der vorhergehenden Wahl nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und nutzen Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie hinter jedem der beiden Namen entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Patrick Beier Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Wir werden nun im Verlaufe der Sitzung auf das Wahlergebnis warten. Gleichzeitig kann die Wartezeit genutzt werden, um den Raum zu lüften. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn. Ich gebe die Ergebnisse der Wahlwiederholung bekannt. Tagesordnungspunkt 59, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Corinna Herold: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 59 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Birger Gröning: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 60, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Olaf Kießling, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Als Nächstes rufe ich vereinbarungsgemäß auf den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2033 dazu: Änderung des Staatsvertrages mit Hessen zu K+S umgehend beschließen – Werra schützen und Arbeitsplätze sichern Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2102 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Bitte.

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Möller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Beratung und Verabschiedung liegt Ihnen das Zustimmungsgesetz zur zweiten Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vor. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, begehrt das Unternehmen K+S Minerals and Agriculture GmbH mit Antrag vom 29. Mai 2020 die Änderung des bestehenden Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen. K+S plant, salzhaltige Produktionsabwässer in Teilen der Grube Springen einzustapeln. Um diese Abwässer transportieren zu können, soll eine untertägige Verbindung mittels zweier Förderbohrungen zwischen den Grubenfeldern Wintershall in Hessen und Springen in Thüringen hergestellt werden. Bisher ist das Durchbohren – man sagt bergmännisch: die sogenannte Durchörterung – des Markscheidesicherheitspfeilers zwischen den beiden Grubenfeldern gemäß geltendem Staatsvertrag unzulässig. Die bisher einzige Ausnahme für eine solche Durchörterung bildet das mit Staatsvertragsänderung im Jahr 2002 vereinbarte Förderrollloch zwischen der Grube Unterbreizbach auf Thüringer und der Grube Hattorf auf hessischer Seite zum Zwecke des untertägigen Transports von Rohsalz. Nunmehr beabsichtigt K+S, eine begründete weitere Ausnahme durch Änderung des bestehenden Staatsvertrags zu erwirken. Mir ist bewusst, dass eine Änderung des Staatsvertrags an dieser Stelle eine hochsensible Angelegenheit ist und dass Sie als Abgeordnete natürlich mit Argusaugen auf diesen Vorgang schauen. Es ist natürlich auch richtig, mit Argusaugen auf diesen Vorgang zu schauen. Ich kann Ihnen versichern, dass auch wir als Landesregierung da ausgesprochen sensibel sind. Hier gilt für uns ganz klar: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Welchem Zweck dient nun dieses Einstapeln von Abwässern auf der Thüringer Seite? Da ist zum einen die Sicherung von Arbeitsplätzen zu nennen. Dadurch, dass K+S ab Ende nächsten Jahres keine salzhaltigen Abwässer mehr in den Untergrund verpressen darf – endlich, kann man sagen –, muss eine andere Entsorgungsmöglichkeit gefunden werden, um den Standort im Werra-Revier zu sichern, und da bietet sich diese Einstapelung an. Eng im Zusammenhang damit steht die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben in engagierter Arbeit erreicht, dass die Weser-Ministerkonferenz einen „Masterplan Salz“ beschlossen hat, zur Salzreduzierung, zur Reduzierung der Salzlast in Werra und Weser. Und K+S ist an diesen „Masterplan Salz“ gebunden und muss seine Abwässer und seine Einleitung in Werra und Weser reduzieren und auch dem dient diese Einstapelung. Und drittens besteht mit dieser Einstapelung die Möglichkeit, eine Altlast aus dem Bergbau der ehemaligen DDR, nämlich den Salzwasserzutritt am sogenannten „Querort 23“, dauerhaft einzudämmen. Dieser Salzwasserzutritt besteht seit 1969, also schon sehr lange, und die deutsche Ingenieurskunst hat es bisher, innerhalb von gut 50 Jahren, nicht vermocht, diesen Salzwasserzutritt zu stoppen. Es besteht die Chance, durch Einstapeln von hochkonzentrierter Salzlauge einen entsprechenden Gegendruck zu erzeugen und damit diesen Salzwasserzutritt einzudämmen bzw. dann auch ganz zu verhindern. Das sind die drei Zwecke dieser Einstapelung von Salzlauge. Im Zuge der geplanten Einstapelung hat das Unternehmen zwei bergrechtliche Betriebspläne bei den zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen zur Zulassung eingereicht. Der erste Betriebsplan betrifft die Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und der zweite die eigentliche Einstapelung in einem Teil der Grube Springen, dem sogenannten Südwestfeld. Der eine Betriebsplan, nämlich der zur Einstapelung, wird in Thüringen im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bearbeitet und der andere Betriebsplan, der für die Durchörterung, wird in Hessen im Regierungspräsidium in Kassel bearbeitet. Beide Genehmigungen werden nur im Einvernehmen zwischen den beiden Behörden erteilt. Unsere zuständige Bergbehörde im TLUBN hat eine erste positive Einschätzung zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Einstapelung im Südwestfeld der Grube Springen getroffen und auch zur Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers. Dazu liegen entsprechende Gutachten vor. Aber es wird noch weiter geprüft. Wir sind mitten im Verfahren und, wie gesagt, für das Verfahren gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die geplante Einstapelung von Prozessabwässern im Südwestfeld der Grube Springen ist nur ein Teilprojekt eines Gesamtprojekts, was am Ende dazu führen soll, dass der Salzwasserzutritt auch am Querort 23 unterbunden werden kann. Dazu sind noch etliche weitere Prüfungen, Untersuchungen notwendig, auch Kali + Salz ist da noch hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Untersuchungen nicht so weit, dass es dort Anträge stellen kann. Diese Anträge sollen in den nächsten Jahren bis 2025, während im Südwestfeld schon eingestapelt wird, gestellt werden und dann auch die entsprechenden Untersuchungen dazu durchgeführt werden. Selbstverständlich wird die Landesregierung wie bisher die Abgeordneten des Thüringer Landtags über den Fortgang der Genehmigungsverfahren zur Einstapelung in der Grube Springen und über die weiteren Planungen und zukünftigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang zeitnah unterrichten. Wichtig ist mir zu betonen, dass mit dem Staatsvertag selbst keinerlei Kostenzusagen Thüringens an Kali + Salz verbunden sind. Die Landesregierung hat dies wiederholt erklärt und auch im Zuleitungsschreiben für diesen Gesetzentwurf an den Landtag noch einmal dokumentiert. Die Änderung des Staatsvertrags, die ja mit dem Zustimmungsgesetz hier auf der Tagesordnung steht, im engeren Sinne betrifft nur die Lageänderung der Markscheide und die Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers. Vielleicht nur einmal, damit Sie eine gewisse Vorstellung davon kriegen: Wenn Sie sich diesen Konferenzsaal hier als Salzblock vorstellen, als Markscheidesicherheitspfeiler, dann hat die Durchörterung, das Durchbohren dieses Raums die Dimension eines dünnen Wasserrohrs. Also da kann man sich in etwa vorstellen, dass es also nicht um statische Beeinträchtigungen geht, sondern dass es wirklich um eine Leitung geht, durch die dann Lauge gepumpt werden kann, die die Standsicherheit und auch die Trennfunktion, die Barrierefunktion des Markscheidesicherheitspfeilers nicht beeinträchtigt. Dieser Staatsvertrag schafft die Möglichkeit dazu, diese Durchörterung vorzunehmen. Aber dieser Staatsvertrag ersetzt nicht und präjudiziert auch nicht Regelungen und Abläufe, die im Zusammenhang mit der Betriebsplangenehmigung geprüft werden müssen und wo dann auch der Betriebsplan zunächst erst mal genehmigt werden muss, um das tatsächlich umzusetzen. Also der Staatsvertrag schafft nur die Möglichkeit dafür, präjudiziert aber nicht irgendwelche Genehmigungsverfahren. Das Kabinett hat den Staatsvertrag in der Kabinettsitzung am 15. September 2020 beraten und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Dazu hat das Thüringer Kabinett eine Protokollerklärung abgegeben. Mit dieser Protokollerklärung, mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags – und um da auch noch mal Gerüchten entgegenzutreten: es ist ein Exemplar Staatsvertrag unterzeichnet worden, es gibt keine verschiedenen Exemplare oder so; es gibt ein Exemplar, das von beiden Ministerpräsidenten, Hessen und Thüringen, unterzeichnet wurde –, und mit der Abgabe der Protokollerklärung hat Thüringen eine einseitige klarstellende Willenserklärung abgegeben, dass nämlich mit der Unterzeichnung dieses Staatsvertrags keinerlei Präjudiz für irgendwelche Finanzierungsfragen oder für irgendwelche Genehmigungsfragen verbunden ist. Diese Protokollerklärung ist, indem sie abgegeben wurde, so wirksam wie eine Protokollerklärung wirksam sein kann. Und das ist völlig unabhängig davon, wo sie steht oder auf welchem Papier sie gedruckt ist. Das ist Beschluss des Kabinetts und damit auch gültig. Zwischenzeitlich hat eine Unterrichtung des Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung stattgefunden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags hat sich in seinen Sitzungen am 23. September und am 14. Oktober 2020 ausführlich mit dem Staatsvertrag befasst. Eine abschließende Beratung erfolgte dann in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz am 28. Oktober 2020. Die abschließende Beratung des Staatsvertrags im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags ebnete dann den Weg dafür, dass Herr Ministerpräsident Ramelow diesen am 29. Oktober 2020 unterzeichnen konnte. Zuvor hatte ihn bereits Herr Ministerpräsident Bouffier für Hessen unterzeichnet. Damit der Staatsvertrag seine landesgesetzliche Wirkung entfalten kann, bedarf es als nächsten Schritt der Verabschiedung des vorliegenden Zustimmungsgesetzes durch den Thüringer Landtag. Der Gesetzentwurf wurde zuvor mit den Ressorts einvernehmlich abgestimmt. Ich schlage dem Parlament vor, dem vorliegenden Entwurf des Zustimmungsgesetzes zur Zweiten Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Ihr zustimmendes Votum. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Möller. Zur Begründung des Entschließungsantrags liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Gottweiss, Fraktion der CDU, vor. Bitte, Herr Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen! Wenn wir über das vorliegende Zustimmungsgesetz reden, geht es nicht um spröde bürokratische Regelungen. Es geht um die Zukunft der Werraregion. Es geht um 5.000 Arbeitsplätze, die direkt vom Kalibergbau abhängen, und noch mal so viele, die indirekt daran hängen. Es geht aber auch um die Minimierung der Salzbelastung der Werra und es geht um die Sicherheit des Bergbaus auf einer Fläche, die etwa die Größe der Millionenstadt München hat. Also echte Zukunftsfragen, die die Menschen zu Recht bewegen. Wir als CDU-Fraktion stehen klar zur Zukunft des Kalibergbaus in der Werraregion. (Beifall CDU) Wir stehen solidarisch an der Seite der Mitarbeiter. (Beifall CDU) Im Februar/März dieses Jahres hat sich der Gesamtbetriebsrat von K+S mit einem Appell an die Mitglieder des Thüringer Landtags gewandt. Sie hatten befürchtet, dass durch die politische Krise in Thüringen der Kalistaatsvertrag nicht rechtzeitig geändert werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war also schon klar, dass im Werra-Revier Tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, wenn es nicht eine zeitnahe Lösung gibt. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 19. Mai 2020 in Vorlage 7/403 den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz über die beabsichtigte Änderung des Staatsvertrags informiert. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen. Das halbe Jahr ist nicht ungenutzt verstrichen. Der zuständige Ausschuss hat sich in ganzen sechs Sitzungen ausführlich mit dem Thema befasst. Wir haben uns viele Stunden Zeit genommen. Wir haben intensiv gesprochen über Markscheidesicherheitspfeiler, über Strecken und Querorte, über Durchörtern, Einstapeln und Abteufen, über Salzlösungszuflüsse und konditionierte Laugen und über thermodynamische Betrachtungen und lösungskinetische Prozesse. Und je mehr wir uns mit den Details befasst haben, umso deutlicher ist geworden, dass es eine klare Abgrenzung braucht. Auf der einen Seite haben wir die eigentlichen Fragen des Staatsvertrags. Das sind die Fragen, zu denen wir als Thüringer Landtag eine Entscheidung treffen können. Stimmen wir zu, dass die aus Sicherheitsgründen entlang der thüringisch-hessischen Grenze verlaufende unberührte Salzwand von 200 Metern, also der sogenannte Markscheidesicherheitspfeiler, durchbohrt werden darf mit zwei Rohren, in denen Salzlauge transportiert werden soll, die sogenannte Durchörterung? Und stimmen wir zu, dass an dieser Stelle die eigentliche Markscheide, also die gedachte Linie unter der hessisch-thüringischen Grenze, leicht verschoben wird, um die Durchörterung möglich zu machen? That´s it! Darüber können wir entscheiden. Dann gibt es darüber hinaus ganz viele Frage, die uns natürlich auch bewegen: Fragen nach der Sicherheit, Fragen nach technischen Details, Fragen nach der Reduzierung der Salzlast der Werra und Fragen nach der Finanzierung. Das sind alles Fragen, mit denen wir uns befassen können. Aber das sind Fragen, über die wir nicht entscheiden können. Das macht die zuständige Behörde, mit aller notwendigen Abwägung und mit der notwendigen Fachkompetenz. Unser Entschließungsantrag dient genau dieser notwendigen Abgrenzung des eigentlichen Staatsvertrags von Fragen, die diese Entscheidung überlagern. Wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar, dass die Protokollerklärung gilt. Es gibt keine Vorfestlegung für eine Genehmigung einzelner Maßnahmen, es gibt keine Vorfestlegung über eine Übernahme finanzieller Lasten. Und wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar: Der Umweltausschuss wird sich weiter mit den Details des Genehmigungsverfahrens beschäftigen und den zuständigen Behörden auf die Finger schauen. Wir erwarten, dass wir umfassend und transparent von der Landesregierung informiert werden. Wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar: Der Landtag bekennt sich zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier und steht solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion Abgeordneter Möller.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen am Livestream und Interessierte online, das Thema ist natürlich nicht ganz so einfach. Das hat eine Reihe von Gründen. Am Anfang steht, dass das Thema „Kali“ gerade in Thüringen schon immer ein Reizthema ist, auch hier im Landtag. Zu viel ist seit 1993 auf diesem Gebiet, gerade in der ehemaligen Thüringer Kaliregion, passiert. Die geschichtlichen Vorgänge, das Aufarbeiten der Treuhandpolitik, das Über-den-Tisch-Ziehen des Landes mit dem Generalvertrag, das die rot-rot-grüne Landesregierung – auch auf Betreiben der SPD – gerade gerichtlich aufzuarbeiten versucht, um zu erreichen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Kalibergbauhinterlassenschaften der DDR genauso gerecht wird wie bei den Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, all das und einiges mehr lassen wir mal beiseite. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass es eine Lösung für die Entsorgung von Millionen Tonnen Produktionsabwässern gibt, die das Unternehmen K+S künftig weder in den Untergrund versenken noch in die Werra einleiten darf. Es geht um die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Werra-Fulda-Kalireviers mit all seinen Standorten in Hessen und in Thüringen und damit um Wirtschafts- und Industriepolitik, um die Rohstoffversorgung, um Ernährungssicherheit, um mehrere Tausend Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, um Wertschöpfung, um nichts Geringeres als den Wohlstand und die Zukunft der gesamten Region und weit darüber hinaus. Und es geht mittelbar um unsere Umwelt, um den Gewässerschutz in Oberflächengewässern, wie die Werra oder die Weser, aber auch um den Grundwasserschutz. Für uns in Thüringen geht es mittelbar um die Altlastenproblematik, also um eine Frage, die unterschiedliche Thüringer Landesregierungen und den Thüringer Landtag seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt. Außerdem geht es um die Kostenbeteiligung des Bundes, die gerade auch vor dem OVG in Weimar verhandelt wird. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine komplexe Materie: die Abwägung unterschiedlichster Interessen und Risiken, an deren Ende das Schicksal und das Einkommen vieler Familien und Unternehmen hängt, indem es um zwei der wichtigsten Lebensmittel überhaupt geht, nämlich um Wasser und Salz, die sich unter Tage leider so gar nicht miteinander vertragen. Da sind wir auch schon bei den Sicherheitsaspekten, die einerseits unmittelbar mit dem Staatsvertrag zusammenhängen und eben auch wieder mittelbare Konsequenzen sind. Denn selbstverständlich ist das neue Konzept von K+S alles andere als trivial, sonst wäre man ja schon viel eher darauf gekommen und hätte nicht jahrzehntelang die Werra und das Grundwasser in Mitleidenschaft ziehen müssen. Ich muss an dieser Stelle darauf eingehen, dass das Vorgehen der Landesregierung bei den fachlich zuständigen Abgeordneten, die bereits im Ausschuss im Zuge zweier verschiedener Verfahren vom Vorhaben und von den Inhalten des Staatsvertrags – Sie haben es gerade gehört – unterrichtet wurden, mehrfach zu Kopfschütteln geführt hat. Das betrifft zum Beispiel die Zeitschienen, die sich mehrfach geändert haben, und die offene Frage, warum das Unternehmen die nötigen Anträge so spät gestellt hat. Das betrifft die im Gesetzentwurf nicht mehr enthaltene Protokollerklärung Thüringens, die uns zuvor im Ausschuss, in den Fraktionen, aber auch in der Öffentlichkeit als unabdingbare Absicherung verkauft wurde und die nun leider formell fehlt. Ich halte diese Protokollerklärung in mehrerlei Hinsicht für wichtig und wir sollten und wir werden versuchen, das Verschwinden zu korrigieren, denn sie trägt zur Klarheit bei. Nun bleibt mir noch, den 1.000 Beschäftigten, dem Betriebsrat und den vielen Betroffenen zu versichern, dass wir uns der Tragweite und der Dimension der Entscheidung in ihren vielen Facetten sehr bewusst sind. Ich hoffe, ich konnte das hier kurz skizzieren. Als SPD stehen wir zu unserer Verantwortung für die Arbeitsplätze, die Wirtschaft, die Umwelt, die Sicherheit und auch die Kosten für die öffentliche Hand. Wir werden das Verfahren zügig abschließen, um die Verfahren zur Genehmigung der Betriebspläne nicht zu verzögern. Und wir stehen auch darüber hinaus parat, so lange nach tragfähigen Lösungen, die alle eben genannten Aspekte berücksichtigen, zu suchen, wie es nötig ist, damit die Rohstoffe im Werra-Revier auch weiterhin genutzt werden können. Wir wollen den Gesetzentwurf an den Umweltausschuss überweisen und dort beraten. Gleichzeitig werbe ich bei Ihnen dafür, einen von einer breiten Mehrheit des Landtags getragenen Entschließungsantrag zur zweiten Beratung vorzulegen, die am besten im ersten Dezember-Plenum hier stattfinden soll. Es gilt, alles Nötige zu tun, damit die Änderung des Staatsvertrags im Landtag schnellstmöglich bestätigt wird, um den Bergleuten die nötige Zeit zu geben, alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um ab 01.01.2022 einstapeln zu können. Dafür wird sich die SPD mit aller Kraft einsetzen, damit es im Bergbau weitergehen kann. Wir sollten hier die Arbeit des Betriebsrats von K+S als Vorbild nehmen. Ohne dessen vorbildlichen, unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen, der Kumpel und dessen Aufklärungsarbeit stünde das Unternehmen heute mit Sicherheit schlechter da. (Beifall SPD) Den Gewerkschafter in mir macht das stolz, den Sozialdemokraten in mir spornt das an. Glück auf und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Kollege Möller. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Dr. Wagler das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, Herr Präsident, wir sprechen heute über die Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen. Dieser Staatsvertrag wurde schon einmal geändert, nämlich 2002. Damals ging es um die Durchörterung des Markscheidepfeilers, also desselben Pfeilers, über den wir heute sprechen, um ein Rollloch anzulegen. Es war notwendig, dieses Rollloch zu durchörtern, um die Thüringer Salze, die sich durch eine höhere Kaliumkonzentration auszeichneten als die hessischen, zu den hessischen Verarbeitungsstätten zu bringen. Die heutige Staatsvertragsänderung ist eigentlich notwendig, nur um zwei Bohrlöcher von 30 Zentimeter Stärke durch diese Markscheide zu treiben. Dies geschieht, damit die Prozessabwässer von K+S in die Grube Springen eingestapelt, das heißt entsorgt werden können. Das birgt das Potenzial, dass die Prozessabwässer, die seit über hundert Jahren im Werra-Revier in den Untergrund verpresst wurden und in die Werra eingeleitet wurden, hier entsorgt werden können. Die schädlichen Auswirkungen der Laugenverpressung, die zu einer großräumigen Versalzung des Grundwassers führ ­ ten, können so beendet werden. Zur Erinnerung: Die letzte Genehmigung der Verpressung von Prozessabwässern in den Untergrund 2016 hat eine zusätzliche Versenkung von jährlich 1,5 Millionen Kubikmetern Lauge pro Jahr bedeutet. 80 Millionen Kubikmeter Grundwasser wurden und werden in diesem Zeitraum nun hoffentlich zum letzten Mal versalzen. Auch die Halden und Prozessabwässer, die bis zum Jahr 2027 in die Werra eingeleitet werden, sorgen dafür, dass die Werra als der am stärksten versalzene Fluss Europas gilt. Mit der Einleitung von Salzlauge in die Werra verbindet mich auch meine persönliche Vergangenheit, denn meine Doktorarbeit handelte von den schädlichen Auswirkungen genau dieser Abwässer auf die Fischfauna. Damals war noch von der Flussgebietsgemeinschaft Weser eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte für die Einleitung der Kalilauge in die Werra festgelegt. Diese Absenkung fand bis heute nicht statt. Dazu gab es auch ein EU Ver‑ tragsverletzungsverfahren, welches gerade wegen der Zusicherung der deutlichen Reduktion der Salzbelastung von Werra und Weser und dem Stopp der Versenkung ausgesetzt wurde. Wegen der dargestellten untragbaren Risiken für Mensch und Natur ist es von größter Wichtigkeit, dass Abwässer nicht mehr in das Werra-Weser-Gewässersystem und in das Grundwasser gelangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite werden von der Kali + Salz GmbH systemrelevante Düngemittel und Mineralien produziert. Viele, viele Arbeitsplätze hängen an der laufenden Produktion. In Zeiten des Wandels – so sehe ich die heutige Zeit – sollten wir nun auch andere Wege gehen und die industrielle Produktion gerade von überlebenswichtigen Produkten, wie Düngemitteln, in eine ökologischere, nachhaltigere Richtung ohne die Versalzung unserer Umwelt und unseres Grundwassers lenken. Die Einstapelung der Kaliabwässer in die Grube Springen birgt – neben der potenziellen Lösung des Laugenproblems für K+S – für Thüringen die Möglichkeit, ein Altlastenproblem aus der DDR-Kaliproduktion zu lösen. Am sogenannten Querort 23, einem Gang in ein Grubenfeld, wurde während der damaligen Bergbautätigkeiten zu nahe am Rand der Salzlagerstätte abgebaut. Jetzt kommt es zu Wasserzuflüssen, Süßwasserzuflüssen. Um dieses Problem zu lösen, haben sich auch schon die Umweltausschüsse der vergangenen Legislaturen damit beschäftigt. Bis jetzt gab es das Ziel der trockenen Verwahrung des Querorts 23 in der Grube Springen. Das heißt: Zugetretenes Wasser muss für 1,5 Millionen Euro pro Jahr abgepumpt werden. Diese Wasserzutritte sollen nun nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Einstapelung der aufkonzentrierten Prozessabwässer saniert werden können. Die Standsicherheit des Grubengebäudes und damit die Sicherheit der Bevölkerung an der Oberfläche soll hier oberstes Gebot sein. Deshalb muss sichergestellt werden, dass der Querort 23 sicher verwahrt wird. Erst wenn die Gefahr weiterer Zuflüsse ungesättigter Lösungen in die Grube und damit die Gefahr der Schwächung der verbliebenen Stützpfeiler gebannt ist, kann dieser Grubenteil für die Abwasserentsorgung genutzt werden. Die Altlastensanierung für den Standort Thüringen ist für mich vor der Abwasserentsorgung primär. Sicherheitsprobleme am Querort 23 müssen mit dem besten zur Verfügung stehenden Verfahren ausgeschlossen werden. Denn die dort zutretenden Wässer haben das Potenzial, langfristig die Grubensicherheit zu gefährden. Das darf nicht passieren, auch im Hinblick auf die benachbarten Grubengebäude auf hessischer Seite und die Untertagedeponie Herfa-Neurode. Nach neueren Erkenntnissen gibt es jetzt die Möglichkeit, die Laugenabwässer derart zu behandeln, dass sie nicht mit den Sicherheitspfeilern reagieren und eine nasse Verwahrung möglich gemacht wird. Dieser Prozess muss überwacht und wird überwacht und abgesichert werden und wird den Umweltausschuss sicher noch lange begleiten. Es bleibt das Potenzial, aber auch die Verantwortung, für eine sicherere und bessere Lösung des Abwasser- und Altlastenproblems im Kalibergbau zu sorgen. Der Landtag hat im Zuge der Zustimmung zum Staatsvertrag 2002 die Möglichkeit genutzt, mit einem Entschließungsantrag den Thüringer Kali-Produktionsstandort Unterbreizbach zu sichern. Wir sollten diese Chance, diese Möglichkeit nutzen und alles Weitere in einer Ausschussberatung erörtern. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Frau Dr. Wagler. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in erster Lesung einen von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem der zwischen Thüringen und Hessen geschlossene Staatsvertrag zum Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier geändert werden soll. Da die Staatsvertragsänderung einer Zustimmung beider Landtage bedarf, befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf fast zeitgleich im parlamentarischen Verfahren im Hessischen Landtag. In Wiesbaden soll dieser ebenfalls in zwei Lesungen in den Plenarsitzungen im November und Dezember beraten werden. Das Thema „Kalibergbau“ und die daraus resultierenden Umweltbelastungen sind in Thüringen schon lange ein Dauerthema. Immer noch werden die bei der Produktion von Kalisalzen anfallenden Abwässer in die Werra direkt eingeleitet. Die Wasserqualität ist deshalb immer noch weit von dem guten ökologischen Zustand, der in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist, entfernt. Die Werra gilt als der salzigste Fluss Europas. Deshalb ist es absolut notwendig, diesen Missstand durch eine weitere Reduzierung von salzigen Abwässern zu beheben. Mit der Verabschiedung des „Masterplans Salzreduzierung“ hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser 2016 einen gangbaren Weg zur Absenkung der Salzkonzentration gefunden. So ist die Entsorgung von Abwässern durch Verpressung in den Boden nur noch bis 2021 erlaubt. Ab 2028 dürfen gar keine Salzabwässer mehr in die Werra eingeleitet werden. In dem aktuell gültigen „Bewirtschaftungsplan Salz“ sind die Zielwerte so festgelegt, dass man bis 2027 zu einer Verbesserung bei der Wasserqualität entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie kommen kann. Um das Ziel, die Salzabwässer zu reduzieren, zu erreichen, ist im Masterplan als eine Maßnahme das Einstapeln von Abwässern unter Tage festgeschrieben. Als Bündnisgrüne halten wir diesen alternativen Entsorgungsweg des Einstapelns von Produktionsabwässern in die thüringische Grube Springen für einen gangbaren Weg zur Entlastung der Werra. Um die Abwässer in die Grube Springen unterirdisch einbringen und transportieren zu können, müssen als technische Voraussetzungen zunächst zwei unterirdische Rohrleitungen durch den auf der hessisch-thüringischen Grenze liegenden Markscheidesicherheitspfeiler verlegt werden. Da eine solche Durchörterung aber erst nach einer Änderung des Staatsvertrags möglich ist, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen. Mit dem Lösungsweg der Einstapelung können wir also – wie beschrieben – einen Beitrag zur Entsalzung der Werra leisten. Durch diesen Entsorgungsweg eröffnen wir dem Unternehmen K+S aber auch eine mittelfristige Produktionsperspektive und damit die Absicherung von 4.500 Arbeitsplätzen in der Region. Zudem könnte sich für Thüringen durch die Einstapelung in die Grube Springen ein weiterer Vorteil ergeben. Alle Versuche, die Laugenzuflüsse am sogenannten Querort 23 zu stoppen, sind in den letzten 50 Jahren gescheitert. Um die Standsicherheit der Grube gewährleisten zu können, müssen die Laugen derzeit mit dem Zeithorizont „auf Ewigkeit“ abgepumpt werden. Durch die Einstapelung ergibt sich nun die Möglichkeit, diese Altlast aus dem DDR-Bergbau mittelfristig zu beseitigen. Es bleibt aber zu betonen, dass mit der Änderung des Staatsvertrags lediglich die Möglichkeit zur Durchörterung eröffnet wird und darüber hinaus keine Vorentscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Salzabbau im Werra-Kalirevier getroffen werden. Dies betrifft unter anderem auch die Finanzierung der Kosten aus den DDR-Altlasten. Der den Genehmigungsbehörden vorliegende Antrag von K+S zur Einstapelung erstreckt sich zunächst nur auf das Südwestfeld der Grube Springen. Dort sol ­ len dann bis 2025 die Abwässer eingelagert wer ­ den. Die Kosten für diese Einlagerung sind als rei ­ ne Entsorgungskosten zu betrachten und müssen mithin ausschließlich durch das Unternehmen ge ­ tragen werden. Hinsichtlich der Sanierungskosten aus den DDRAltlasten und den weiteren Genehmigungsverfahren zur Einstapelung bleibt festzuhalten, dass mit der Staatsvertragsänderung keine präjudizierende Wirkung, keine Vorfestlegung verbunden ist. Der Umweltausschuss hat am 28. Oktober einen Entwurf des Staatsvertrags zur Kenntnis genommen, dem eine entsprechende Protokollerklärung beigefügt war. Diese Protokollerklärung ist in dem vorliegenden Zustimmungsgesetz leider nicht mehr enthalten. Wir streben für die zweite Lesung deshalb an, die Protokollerklärung wieder beizufügen, sodass sie dann auch im Gesetz- und Verordnungsblatt mit veröffentlicht werden kann. Wir Bündnisgrüne werden den Kalibergbau weiterhin sehr kritisch begleiten. Dies betrifft, wie gerade angesprochen, sowohl die Wahrung der finanziellen Interessen Thüringens bei der Altlastensanierung, insbesondere aber die aus dem Abbau resultierenden Umweltbelastungen. Im nächsten Jahr wird der Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022 bis 2027 fortgeschrieben. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, die Zielwerte so festzulegen, dass für das Erreichen des in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Ziels des guten ökologischen Zustands in der Werra eine realistische Perspektive entsteht. Die von K+S in diesem Zusammenhang beantragte Abweichung von den Zielwerten für diesen Zeitraum lehnen wir daher strikt ab. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Meine Damen und Herren, ich möchte mir an dieser Stelle mal die Bemerkung erlauben: Es ist eine ziemliche Unruhe im Saal, das ist nicht sehr höflich gegenüber den Rednerinnen und Rednern, die um diese Tageszeit hier noch ihre Arbeit verrichten. Ich bitte also darum, etwas Disziplin zu wahren. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Abgeordneter Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, ich hatte es bereits bei der Einbringung unseres Entschließungsantrags betont: Der Umweltausschuss hat sich in ganzen sechs Sitzungen ausführlich mit dem Thema befasst, darunter auch eine Sondersitzung, die ausschließlich aufgrund der Änderung des Staatsvertrags durchgeführt wurde. In der letzten Ausschusssitzung am 4. November habe ich den Umweltstaatssekretär nach dem geplanten Verfahren gefragt. Staatssekretär Möller antwortete, die Landesregierung strebe an, das Zustimmungsgesetz in der Plenarsitzung – die wir heute haben – in erster und zweiter Beratung zu beraten und abzuschließen. Das sei insbesondere deswegen möglich, da es hinsichtlich des Staatsvertrags für den Landtag nur um Zustimmung oder Ablehnung ginge. Daher sei zwischen erster und zweiter Lesung keine erneute Ausschussberatung notwendig, auch weil die Aspekte des Staatsvertrags bereits ausführlich diskutiert wurden und ein Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten sei. Lassen Sie mich eines ganz deutlich machen: Wir als CDU-Fraktion wären bereit gewesen, in diesem Plenum das Zustimmungsgesetz in erster und zweiter Lesung zu beraten und zu beschließen. Das wäre ein Signal für die Werraregion gewesen, das wäre ein klares Signal für die Mitarbeiter im Kalibergbau. (Beifall CDU, FDP) Diese Haltung haben wir auch in der letzten Ausschusssitzung vertreten. Ich selbst habe die Landesregierung aufgefordert, die Abstimmung mit den regierungstragenden Fraktionen zu suchen, um bei der Festsetzung der Tagesordnung dieses November-Plenums eine Einigung zu erzielen und in erster und zweiter Beratung das Zustimmungsgesetz beschließen zu können. Es verwundert schon, dass dies nicht gelungen ist. Ich meine, wir müssen auch noch mal über die Rollenverteilung reden. Wir, die CDU-Fraktion, sind konstruktive Opposition, uns geht es um die Sache, uns geht es um die Zukunft des Kalibergbaus in der Werraregion. (Beifall CDU) Es ist schon erstaunlich, dass zwischen den Fraktionen, die sich regierungstragend nennen, und den Vertretern der Landesregierung ein solches Misstrauen und Zwietracht herrscht, dass es noch nicht einmal möglich scheint, ein solch übersichtliches Zustimmungsgesetz, bestehend aus zwei Paragrafen, zeitnah zu beschließen. (Beifall CDU, FDP) Ärgerlich daran ist die Tatsache, dass diese unnötige Verzögerung das betroffene Unternehmen und seine Mitarbeiter unter immensen Zeitdruck setzt und im Zweifelsfall Arbeitsplätze kosten kann. Wie die Lage vor Ort ist, davon konnten wir uns ein Bild machen. Der Umweltarbeitskreis der CDU-Fraktion hat die Grube Merkers/Springen im Oktober besucht und sich über die Gegebenheiten informiert. Auch andere Fraktionen haben dies gemacht. Infolgedessen ist ein gewisser Aktionismus entstanden. Es wurde sogar in den Herbstferien innerhalb von drei Tagen eine Sondersitzung des Umweltausschusses beantragt, obwohl wir eine Woche später eh Ausschuss gehabt haben. Damit verbunden war die Erwartung, dass die Kenntnisnahme des Ausschusses und die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die beiden Ministerpräsidenten dazu führen, dass die Vorarbeiten für die Durchörterung begonnen werden können. Werte Kollegen, dem ist nicht so. Mittlerweile wissen wir, dass die zuständigen Bergbaubehörden auch keine vorbereitenden Maßnahmen zulassen, bis nicht beide Landtage entschieden haben. Jetzt kommen wir einmal zum Thema „Protokollerklärung“: Es ist ja grundsätzlich eine sehr gute Idee gewesen, da es sich um ein sensibles politisches Thema handelt, eine Gewissheit, die auch gilt, noch einmal explizit zu formulieren und an die Änderung des Staatsvertrags anzuhängen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, es gehört schon eine gehörige Portion an Dilettantismus dazu, es nicht hinzubekommen, dass die eigene Protokollerklärung auch auf dem ausgefertigten Exemplar des Staatsvertrags steht. (Beifall CDU) Es ist Ihr Kabinett gewesen, was diese Erklärung beschlossen hat, und es wäre Ihre Aufgabe gewesen, es so, wie es dem Landtag vorgelegt wurde, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Unsinn!) auch zu dem unterschriebenen Exemplar dazuzuschreiben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das ist leider Unsinn!) Dass es dazu eine gewisse Enttäuschung hier im Parlament gibt, ist, glaube ich, mehr als nachvollziehbar. Aber trotz der Enttäuschung muss man bei Lichte betrachtet doch feststellen, dass es kein Grund ist, die Beschlussfassung auf die lange Bank zu schieben. Zum einen ergibt sich der Inhalt der Protokollerklärung von selbst, sie hat deklaratorischen Charakter. Es ist doch vollkommen klar, dass die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit, den Markscheidesicherheitspfeiler zu durchörtern, keinen Vorgriff auf eine notwendige Genehmigung darstellt und sich daraus auch keine finanziellen Verpflichtungen ergeben. Das ist allen Beteiligten klar. Der Kabinettsbeschluss untermauert diese Feststellung hinreichend deutlich. Und die CDU-Landtagsfraktion hat einen Entschließungsantrag vorgelegt, mit dem auch der Thüringer Landtag sich zum Inhalt der Protokollerklärung bekennen kann. Es gibt also keinen Grund, die Entscheidung auf die lange Bank zu schieben. Mit dem Entschließungsantrag hätte eine Entscheidung in diesem Plenum ermöglicht werden können.

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Moment, ich bin gleich fertig, dann kann man die Frage stellen. Wir machen damit klar: Der Umweltausschuss wird sich weiter mit den Details des Genehmigungsverfahrens beschäftigen und wir erwarten, dass wir umfassend und transparent von der Landesregierung informiert werden. Die CDU Fraktion erwartet, ‑ dass der Landtag sich klar zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier bekennt. Wir stehen solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S und wollen eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region. Wer möchte eine Zwischenfrage stellen? Der Herr Möller.

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Gottweiss. Das Wort erteile immer noch ich. Herr Abgeordneter Möller.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Herr Gottweiss, eine Frage sei dennoch erlaubt, weil Sie das jetzt so ein bisschen dramatisch dargestellt haben, wo keine Dramatik ist: Wissen Sie denn, wann der Hessische Landtag gedenkt, das Gesetz rechtskräftig zu ratifizieren?

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Die Kollegen aus Hessen werden auch in der Dezember-Sitzung das Ganze machen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! Das ist ja viel zu spät!) Aber man muss natürlich zu den Abläufen sagen, dass es schon ziemlich erstaunlich ist, insbesondere natürlich auch das Agieren Ihrer Fraktion, Herr Möller: Auf der einen Seite ist es so gewesen, dass Sie im Ausschuss immer wieder die Dinge vertagt haben, weitere Fragen hatten. Und als Sie dann mit den Kollegen bei K+S gesprochen hatten, wurde auf einmal mit wehenden Fahnen eine Sonderausschusssitzung ausgerufen, wo eigentlich klar war, dass wir in der nächsten Woche sowieso eine Sitzung gehabt hätten. Da ging es auf einmal nicht schnell genug. Und jetzt ist es wieder so, dass Sie auf die Bremse treten. Sie müssen sich da schon mal entscheiden. Und wenn ich so höre, dass die SPD-Fraktion jetzt quasi auch die Verhandlungen mit dem Bund übernimmt, dann frage ich mich schon, ob es nicht der Ministerpräsident und die zuständigen Ministerien sind, die das Ganze machen.

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Herr Kollege Gottweiss, auch wenn Sie eine Frage beantworten, ist jetzt langsam Ihre Redezeit zu Ende.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Umweltschonende Verfahren beim Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier gehen uns alle an. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine gute Lösung, weil: wir sichern Arbeitsplätze, er den grenzüberschreitenden Abbau von Salzen langfristig sichert, er die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra vermindert, wir mit dem Blick auf Ewigkeitskosten sparen und die Durchörterung, also das unterirdische Verlegen von Rohrleitungen, umweltschonend ist. (Beifall FDP) Das Einstappeln von salzhaltigen Produktionsabwässern im Grubenfeld Springen befürworten wir als FPD-Fraktion. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die unbedingte Einhaltung und Kontrolle aller Sicherheitsstandards im Bergbau hinzuweisen. Mit Beginn der Durchörterung, um die Grubenfelder Wintershall und Springen zu verbinden, muss die geologische Situation des Areals streng überwacht werden. Mit Beginn des Einstapelns der Abwässer müssen die vorhandenen Stützpfeiler dieses Hohlraums ständig kontrolliert werden. Der Grund: Die Abwässer können die Stützpfeiler anlösen. Das kann zur Absenkung über Tage führen, bis hin zu Gebirgsschlägen, die durch das Versagen der Pfeiler entstehen können. Das heißt also, die chemische Zusammensetzung der Abwässer muss kontrolliert werden. Nur so können wir die Sicherheit der Kaverne gewährleisten. Das Monitoring sollte sowohl vom zuständigen Bergbauamt als auch von K+S erfolgen. Auch wenn der Staatsvertrag eine gute Lösung ist, darf er nicht zu unseren Lasten geschlossen werden. Das heißt, der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen darf nicht zulasten unseres Landes ratifiziert werden. (Beifall FDP) Jetzt möchte ich noch mal eine Bemerkung zu der Protokollerklärung machen. Ich denke, die Protokollerklärung ist sehr wichtig. Nach Aussagen von Herrn Möller ist es selbstredend, dass es nicht im Vertrag stehen muss. Die CDU-Fraktion hat in dem Entschließungsantrag beantragt, dass es rechtsverbindlich vom Parlament mit abgesegnet wird und auch in den Vertrag einfließen kann. Da ich kein Jurist bin und diese beiden Sichten nicht bewerten kann, würde ich hier sagen, dass wir auf Nummer sicher gehen sollten. Demzufolge stimmen wir dem Entschließungsantrag der CDU zu und möchten hier wirklich eine rechtssichere Lösung für unser Land Thüringen erreichen. Danke. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich wusste gar nicht, dass Sie noch für die FDP reden!)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion Abgeordnete Hoffmann. Ich bitte um Ruhe im Saal.

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Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, das deutsche Bergbauunternehmen K+S AG zählt zu den größten Salzproduzenten der Welt und zu den wichtigsten Lieferanten mineralhaltiger Produkte für Landwirtschaft, Medizin, Pharmazie und Industrie. Zu seinen Standorten gehört das Werk Werra an der hessisch-thüringischen Grenze. Viele Thüringer, auch Schulklassen, haben den Standort Merkers bereits besucht und sich ein Bild machen können. Dort befindet sich die Grube Springen. K+S ist verantwortlich für die Verwahrung und Sanierung der Grube Springen. Thüringen jedoch trägt die Finanzierungsverpflichtung für Gefahrenabwehrmaßnahmen nach der Privatisierung des ehemaligen Kalibergbaus der DDR. 1993 stellte die Treuhand das Unternehmen von den Kosten frei. Der Bund und das Land Thüringen übernahmen diese. 1999 – unter CDU und SPD – übernahm Thüringen dann alleine die sogenannten Unendlichkeitskosten durch Freistellung mit der Treuhandnachfolge BvS, dem Bund und K+S – ein wohl nicht allzu kluger Schritt der damaligen Regierung und derzeit Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Flutung durch per Aufbereitungsanlage konditionierte Prozessabwässer in das Südwestfeld der Grube Springen soll dazu führen, dass der seit Jahrzehnten stattfindende Zufluss aus dem Nebengestein in die Grube aufgehalten wird. Dieser Zufluss am Hauptort, dem Querort 23, wäre somit saniert, Gefahrenabwehr hinfällig. In die erwähnte Aufbereitungsanlage, die KKF-Anlage, hat das Unternehmen übrigens über 150 Millionen Euro investiert. Es wird auch die Kosten der geplanten Einstapelung tragen. Die Sanierung der Grube durch Einstapelung würde die hohen Summen für die öffentliche Hand für die Gefahrenabwehrmaßnahmen beenden. Bisher müssen die Zuflüsse nämlich durch Abpumpen auf Ewigkeit bereinigt werden, was enorme Kosten verursacht, oder bis die Grube von alleine zusammengedrückt wird, was mehrere Hundert Jahre dauern könnte. Der Steuerzahler würde durch das geplante Vorhaben von K+S entlastet werden. (Beifall AfD) Ein wesentliches Argument für die geplante Einstapelung ist auch die weitere Entsalzung der Werra und damit der Weser, geäußert im „Masterplan Salzreduzierung“ der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Dieser sieht das Einstapeln von Salzabwässern und ein Verschlechterungsverbot vor und orientiert sich an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. K+S Minerals darf ab 2028 keine Produktionsrückstände mehr in die Werra ableiten und ab Ende 2021 nicht mehr in Bodenschichten versenken. Dem Umweltschutz wäre mit einer Einstapelung also immens gedient, der Wasserqualität geholfen. Wirtschaftlich enorm wichtig für die Region und den Freistaat sind die Arbeitsplätze, die durch diese Schritte weiterbestünden. Weltweit zählt das Unternehmen mehr als 10.000 Arbeitsplätze, im WerraKalirevier sind es an die 5.000 plus Zulieferer und Dienstleister. Diese gilt es zu erhalten. (Beifall AfD) Bis 2042, so schätzt das Unternehmen, könnte die Grube Springen geflutet werden. Altlastenmanagement, Entsorgung, Entlastung der Steuerzahler, Entsalzung der Werra und der Weser, Arbeitsplatzsicherung und die weitere Produktion von Düngemitteln sprechen für das Vorhaben. Es würde Ökonomie und Ökologie verbinden. (Beifall AfD) Die bergbaulichen Genehmigungen obliegen dabei natürlich den zuständigen Behörden. Die geplante Änderung des Staatsvertrags, wie 2002 schon einmal geschehen, die technischen Realitäten, der Verschluss der Durchbohrung, nicht machbare Varianten der Entsorgung sowie Risiken wie Bergschlag wurden in Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz erörtert. Die Durchbohrung und die Einstapelung werden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als grundsätzlich genehmigungsfähig eingeschätzt. Die von der Landesregierung beantragte Unterrichtung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Landesverfassung zur Änderung des Staatsvertrags wurde in einer Sondersitzung am 28. Oktober im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Einige Fragen sind jedoch noch offen, weitere haben sich ergeben. Eine Befürwortung der Durchbohrung des Sicherheitspfeilers zwischen den Gruben Wintershall und Springen und damit die Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrags basiert aber auch auf der Kompetenz des Unternehmens, dem erstellten Gutachten und Großforschungen, dem Risikomanagement und der Einhaltung der geochemischen Bedingungen, wenngleich ein fester, das heißt trockener Versatz der Produktionsabfälle weniger Kritiker auf den Plan rufen würde, die eine Auswirkung auf die Untertagedeponie Herfa-Neurode befürchten. Durch die Landesregierung wurde dabei ein enger Zeitplan bis zum Austausch der Ratifikationsurkunden vorgelegt, der parallel so in Hessen umgesetzt werden soll, damit ab dem 01.01.2022 die Einstapelung erfolgen kann. Dieser Plan besagt aber nicht, dass die erste und zweite Lesung innerhalb einer Plenarwoche erfolgen müssen. Unserer Ansicht nach sollte die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz am 2. Dezember zwischen den Lesungen liegen, um zugesagte und noch nicht gesichtete Unterlagen, die erst gestern eingetroffen sind, einzusehen. (Beifall AfD) Was nun kein gutes Licht auf die Entwicklung wirft, ist die Tatsache, dass die vorbeugend erstellte Protokollerklärung beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr in den Gesetzestext eingeschlossen ist, sondern in die Einleitung ausgelagert wurde, was die Ausschussmitglieder erst während der letzten Sitzung am 4. November erfuhren. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich die Erklärung – ich zitiere –: „Die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 bestimmte Ausnahme für die Verbindung der Grubenfelder Wintershall und Springen durch Herstellung von zwei Förderbohrungen für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen zum Transport von salzhaltigen Produktionsabwässern zum Zwecke des Einstapelns im Grubenfeld Springen entfaltet keine Präjudizwirkung auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Genehmigungsverfahren sowie auf eine mögliche Finanzierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten aus dem Bergbau der ehemaligen DDR durch den Freistaat Thüringen.“ Diese Protokollnotiz sollte Thüringen vor Unwägbarkeit schützen. Sie wurde seitens der zuständigen Ministerin noch Ende Oktober als Schutzinstrument ins Feld geführt. Man arbeite mit Gürteln und Hosenträgern, hieß es. Und nun wurde die Erklärung ausgelagert. Die Hose hängt also unter den Knien. (Beifall AfD) Der Staatsvertrag wurde – wie gesagt – inzwischen von den Ministerpräsidenten der Länder Hessen und Thüringen unterzeichnet, am 13. Oktober von Volker Bouffier und am 29. Oktober von Bodo Ramelow. Um der Verantwortung als Abgeordnete im Sinne von Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats gerecht zu werden, sollte dieser Gesetzentwurf für die zu erzielende Zustimmung an die Ausschüsse überwiesen werden. (Beifall AfD) Wir stimmen daher einer Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu und befürworten die Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Es hat sich für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Müller noch mal zu Wort gemeldet.

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Anja Müller Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, die Kumpel in der Grube hören uns hier genau zu, was jede einzelne Fraktion vorbringt zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsgrundlagen. Vor über hundert Jahren wurde nämlich genau in meinem Ortsteil Kaiseroda – kennt vielleicht der eine oder andere nicht – der Bergbau in der Werraregion begonnen. Meine Familie ist mit dem Bergbau groß geworden, mein Opa war ein Steiger. Und ich bin dankbar, dass wir einen Ministerpräsidenten haben, der mit der Geschäftsführung diese ganzen Prozesse sehr intensiv begleitet und dazu beiträgt, dass nämlich meine Region, die Werraregion, gestärkt wird und die Menschen dort keine Angst haben müssen, dass ihre Arbeitsplätze in den nächsten Jahren vernichtet werden. Wir haben so schon zu kämpfen im Westthüringer Raum – das betrifft Opel, also die Automobilindustrie, wo jeden Tag auch Arbeitsplätze verloren gehen. Daher bin ich dankbar, dass diese Möglichkeit gefunden worden ist, in Springen dann dieses Konzept aufzubringen. Deswegen kann ich nur sagen: Hand in Hand und gemeinsam. Denn das ist das Motto der Bergleute genau unten in Unterbreizbach, die uns jetzt zuhören und hoffen, dass dieser Staatsvertrag sehr zügig und zeitnah auch umgesetzt wird. Da hängen Existenzen dran. Wir reden immer von viereinhalbtausend Menschen, die dort arbeiten. Daran hängen Familien, daran hängen Kinder und eine gesamte Region. Und daher die Bitte an alle: Ja, wir haben viel diskutiert, was Umwelt, Ökologie alles anbetrifft. Die Menschen da unten sind auf einem sehr, sehr guten Weg. Sprechen Sie mit Anglerverbänden, die auch die Werra im Blick haben, die sich da einsetzen, dass da immer wieder ein Bestand fortgesetzt wird auch an Fischen, die da überleben können! Man muss das einfach im Kontext sehen. Und da kann man nicht lachen. Ich bitte wirklich darum, dass wir die Debatte im Umweltausschuss auch darauf ausrichten, dass zwar Ökologie unglaublich wichtig ist, die Ökonomie ist auch wichtig, aber die Menschen da unten in der Region, die liegen mir total am Herzen. Und von dem her werbe ich darum, dass man da nicht immer nur mit einer Protokollnotiz ankommt, sondern dass Einigkeit besteht, eine große Einigkeit aus den Reihen dieses Hauses für die Zukunft der Bergleute. Und aus diesem Grunde danke ich Ihnen und Glück auf. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Für die Landesregierung hat sich Herr Ministerpräsident Ramelow zu Wort gemeldet.

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 4.500 Bergleute schauen heute auf das, was wir diskutieren. Ich will es sehr persönlich sagen: Wer so wie ich den Arbeitskampf der Kalikumpel Bischofferode, bis zum Schluss an der Seite der Bergleute die Prozesse begleitet hat und wer erlebt hat, wie eine ganze Region abgehängt worden ist aus Gründen marktwirtschaftlicher Bereinigung, wie es am Beispiel der Grube Bischofferode geschehen ist, der weiß, mit wie viel Herzblut ich in dem Thema unterwegs bin. Ich danke allen, die hier deutlich gemacht haben, dass es nicht darum geht, dass wir für oder gegen irgendjemand sind, sondern dass wir gemeinsam ein paar Entscheidungen zu treffen haben, die der Werraregion einfach eine Zukunftsperspektive geben. Bei der Werraregion muss man dazu sagen: Wir reden von einem Rohstoffvorkommen, das möglicherweise noch 30, vielleicht 40 Jahre vorhanden ist. Das heißt, wir reden von einer Transformationszeit. Wir reden von einer Zeit, in der Bergwerke so bearbeitet werden müssen, dass Rohstoff gewonnen wird einerseits, Menschen Lohn und Brot haben, eine Region davon leben kann, aber gleichzeitig die Umweltbeeinträchtigungen, von denen hier schon die Rede war, die tiefgreifende Eingriffe in die Natur sind, auch beseitigt werden, möglichst so beseitigt werden, dass Halden abgedichtet werden, Laugen nicht mehr eingetragen werden. Aber auch am Beispiel der Kalihalde von Bischofferode, der großen Halde, die dort in der Landschaft steht, will ich es noch mal sagen: Jedes Mal, wenn Regen, starker Regen auf diese Halde geht, wird die Region wieder mit Salzlauge überflutet, weil diese Halde einfach durch Regen anschließend wieder Salze abgibt. Deswegen muss die Haldenabdeckung ein genauso intensives Thema sein wie die Zukunftsbearbeitung. Und ich bin froh, dass in der „Glückauf“ Sondershausen wieder an Zukunftsthemen gearbeitet wird. Ich bin froh, dass in Deusa mittlerweile Zukunftsthemen bearbeitet werden, wie wir auch flüssige Laugen, wie wir auch flüssigen Abbau wieder in Wertstoffe versetzen, dass in der Kaliregion auch im Südharz wieder gearbeitet wird und an Zukunftsthemen für die ganze Region gearbeitet wird. Ich will noch mal die Verbindung herstellen, die wir bei der Harzdebatte hatten, als es um den Gipsabbau ging, da wurde dann einfach der REA-Gips aus den Kraftwerken ignoriert, dass der verloren geht. Die Frage war, ob man Anhydrid, also ein Abprodukt aus den Kaliproduktionen, möglicherweise als Leichtbaustoff wieder einsetzen kann. Das sind Themen, an denen wir übergreifend arbeiten. Ich will wenigstens erwähnt haben, dass wir heute nicht nur über einen Staatsvertrag reden, sondern wir reden über ein Thema, das bedeutet, die Transformation eines ganzen Kaliabbaugebiets, dem Werragebiet, zu ermöglichen. Deswegen spielt die Grube Springen eine zentrale Rolle. Sie galt, Olaf Möller hat darauf hingewiesen, als nicht sanierungsfähig. Marit Wagler hat noch mal erwähnt, wie viele Versuche es gegeben hat, diese nasse Grube Springen im Querort 23 zu dichten. Es scheint jetzt einen Weg zu geben, den uns die Kaliforschung – und da nenne ich K-UTEC in Sondershausen – ermöglicht hat, den sie uns aufgezeichnet hat. Es hat lange gedauert, dass das Unternehmen Kali + Salz bereit war, mit K-UTEC forschungsseitig so zusammenzuarbeiten, dass die forschungsseitig untersetzten Lösungen von K-UTEC mittlerweile die Grundlage an den Prozessen sind, die jetzt in der Grube Springen auf den Weg gebracht werden. Dieses zu entscheiden, ist aber Sache der Landesbergämter. Deswegen war zu entscheiden, wenn wir vom Trockenversatz auf den Nassversatz in der Grube Springen übergehen, dass es eine bergrechtliche Absicherung geben muss. Das steht im Staatsvertrag, diese Teile hat Olaf Möller bei der Einbringung erläutert. Und jetzt will ich einfach mal gestehen: Im Prozess der Überleitung an den Landtag sind zweimal Pannen passiert. Einmal ist eine von uns überleitete Drucksache nicht an die Ausschussmitglieder verteilt worden, davon habe ich erst Tage später erfahren. Das hat mir sehr leidgetan, weil dadurch der Eindruck entstanden ist, dass wir nicht geliefert hätten. Und dann, lieber Herr Gottweiss, haben Sie in allem, was Sie gesagt haben, recht. Nur sind Sie auch ein engagierter Mensch, Sie wissen, in einem Vertrag ist die Protokollnotiz nicht Gegenstand des Vertrags. Ich habe den hessischen Vertrag unterschrieben, Herr Bouffier wird mir doch nicht die Protokollnotiz der Thüringer Landesregierung übersenden, weil ihn das gar nichts angeht. Das ist unsere Position, die richtet sich rechtspolitisch auf das Unternehmen Kali + Salz und auf die Bundesrepublik Deutschland. Und darauf hat auch die Vertreterin der AfD eben zu Recht hingewiesen: Darunter liegt die Freistellung der Treuhandanstalt von 1993. Leider hat sich eine Vorgängerregierung diese Treuhandfreistellung auf eine blöde Art abhandeln lassen; dazu laufen ja im Moment noch die Gerichtsauseinandersetzungen. Auch eine Vorgängerregierung hat gegen Kali + Salz dann geklagt, wegen Überforderung. Da geht es um die Sanierungskosten, die man nicht mehr gewillt war weiterzuführen. Lieber Denny Möller, ich danke, dass die SPD uns da auch unterstützt, aber ich weiß, wie viel Kraft ich reinstecken musste, dass wir diese verloren gegangene Klage nicht aufgegeben haben, und ich bin froh, dass die Landesregierung dort zusammengestanden hat und gesagt hat: Das machen wir als gemeinsamen Prozess, dass wir eine Niederlage eines falsch angelegten Prozesses nicht wegstecken und dass wir in der Gerichtserörterung zum ersten Mal davon hören, dass der Bund wieder in die Pflicht muss. Das führt aber dazu, dass wir über zwei Dinge getrennt reden müssen. Das eine ist der Staatsvertrag, der sich um die Markscheide dreht. Dazu ist alles von Ihnen, meine Damen und Herren, richtig gesagt worden. Und die Markscheidedurchörterung brauchen wir dringend, damit wir die Werra entlasten und der Bergbau weitergeht. Wenn dann in ein, zwei, drei Jahren der Querort 23 dran ist, dann haben wir bis dorthin die Verträge und die Vereinbarungen mit dem Bund in einer gemeinsamen Deklaration geregelt, bei der der Bund sagt, er geht wieder in die Haftung der Kosten, die in der zugrunde liegenden Treuhandfreistellung liegen. Wenn wir über Treuhandpolitik reden, dann müssen wir über die 93er-Treuhandfreistellung reden, die eng mit der Katastrophe für die Kumpel von Bi ­ schofferode verbunden ist. Trotzdem sage ich: Ich lasse mich nicht von meinen Emotionen leiten, was den 93er-Arbeitskampf angeht, sondern ich lasse mich von 4.500 und ihren Familien leiten, die jetzt um ihre Zukunft bangen, und ich möchte nicht, dass die Bischofferöder in der Vergangenheit gegen die Werrakumpels in der Gegenwart und in der Zukunft ausgespielt werden. Wir kriegen die Schlachten von damals nicht noch mal sortiert, nur weil wir andere dann am Ende im Regen stehen lassen. Deswegen, Herr Gottweiss, danke ich Ihnen ausdrücklich für Ihre Wortmeldung und – das muss ich jetzt mal sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich danke auch für den Entschließungsantrag, der sagt, die Protokollnotiz soll zum Gegenstand der Beschlussfassung des Parlaments werden. Das finde ich richtig, weil sich das Thüringer Parlament zu der Rechtsposition bekennen muss, dass wir den Bund nicht davonkommen lassen, dass die Treuhandfreistellung allein beim Land Thüringen liegt, (Beifall DIE LINKE) dass wir bis zu 2 oder 3 Milliarden Euro Drohverluste übernehmen, die uns einfach mal unter falschen Versprechungen übergeholfen worden sind. Diese Rechtsauseinandersetzung darf nicht vermischt werden mit dem Staatsvertrag. Deswegen ist der zweite Fehler passiert und den will ich einräumen, Herr Gottweiss: Wir haben dem Parlament die Protokollnotiz erst im Nachhinein übersandt. Das war unser Fehler. Insoweit ist es ein doppelter Fehler. Das eine ist einmal der Fehler, der im Parlament passiert ist, der zweite ist der, den wir dann sofort korrigiert haben. Heute liegt, Kolleginnen und Kollegen, die Protokollnotiz aber dem Parlament vor und alle haben von der Protokollnotiz gesprochen und Herr Gottweiss und die CDU haben sie in den Entschließungsantrag mit hineingenommen. Und, Frau Kollegin Bergner, das gehört nicht in den Staatsvertrag, denn der Staatsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Thüringen. Da regeln wir nur Bergrecht und die bergrechtliche Genehmigung. Unsere Position ist aber: Wir lassen den Bund nicht davonkommen, dass die Drohverluste beim Land Thüringen hängen, und wir wollen jetzt noch nicht die Signale geben, wie viel Geld wir mit Kali + Salz noch verhandeln. Das würde ich gern erst verhandeln, wenn der Bund uns sagt, dass er mit uns am Tisch sitzt, wenn er mit uns gemeinsam mit Kali + Salz verhandelt, wenn es darum geht, ob der Querort 23 Sanierung oder Altlastensicherung oder Entsorgung ist, denn Entsorgung zahlt Kali + Salz, Sanierung muss die öffentliche Hand zahlen. Die öffentliche Hand ist im Moment leider das Land Thüringen. Ich sage, wir wollen, dass der Bund wieder in die Verpflichtung kommt, dass er aus dieser Freistellung, die er selber gegeben hat, nicht entlassen wird und sich nicht hintenrum rausärscheln kann. Diese Deklaration des Parlaments würde uns sehr helfen. Also wenn Sie in der nächsten Parlamentssitzung eine solche gemeinsame Erklärung schaffen, wäre mir das sehr recht. Ich würde heute als Abgeordneter auch der CDU-Erklärung zustimmen, weil sie noch mal das abbildet, was wir in der Protokollerklärung zu Protokoll gegeben haben. Wir wollten nur nicht, dass die hessische Seite nicht zur Kenntnis nimmt, dass darunter noch ein anderer Konflikt ist, den Hessen aber nicht hat, weil sich die Treuhand nun mal in Ostdeutschland und nicht in Hessen abgespielt hat. Den Fehler will ich politisch schon auch bekennen und den sage ich zu Volker Bouffier auch immer. Der Fehler war, dass die fusionierte Kaliindustrie ihren Hauptsitz in Kassel hat. Den hätte ich mir gern in Bad Salzungen oder (Beifall DIE LINKE) auf der Thüringer Seite gewünscht, damit die Steuerkraft auch zu uns kommt. Und deswegen ist es gut – und das will ich auch sagen –, die Bergleute untertägig werden nach dem gleichen Tarif entlohnt. Sie kriegen gemeinsam das gleiche Geld. Es gibt unter Tage keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West. Deswegen, sage ich, ist es auch gut, dass das Unternehmen Kali + Salz die Forschungsabteilung auf die Thüringer Seite gelegt hat, auch genügend Produktion und genügend Wirtschaftskraft auf die Thüringer Seite gelegt hat, aber der Hauptsitz ist woanders. Das ist etwas, was wir auch nicht korrigiert kriegen. Deswegen sage ich, darüber will ich nicht debattieren, sondern ich will gemeinsam mit der hessischen Landesregierung dafür sorgen, dass wir gemeinsam der gesamten Werraregion für die nächsten Jahrzehnte eine Zukunftsperspektive geben, bei der wir aber wissen, es endet. Alles, was jetzt geschehen muss, muss sich auch am Thema „Sanieren und Abdichten und Dichtmachen und keine Eintragungen mehr von weiteren Laugen“ orientieren. Und ich habe ein Interesse daran, dass es ein produzierender Betrieb und ein steuerzahlender Betrieb ist, der mit uns gemeinsam diese Arbeit macht, denn wenn dieser Betrieb es nicht mehr könnte, meine sehr verehrten Damen und Herren – da appelliere ich an uns alle – haben wir die Altlasten alle gemeinsam als öffentliche Aufgaben am Bein. Die werden wir nicht los. Die Grube Springen ist seit 1969 niemand losgeworden. Und das Interesse der Hessen, dass sie sagen, sie wollen, dass Herfa-Neurode nicht geschädigt wird, ist ganz hoch einzuschätzen, weil man peinlichst darauf achten muss, dass uns so was, wie es in der Asse passiert ist, nicht in einem dieser Bergwerke passiert. Herfa-Neurode ist ein kompliziertes Altlastenthema auf der westdeutschen Seite, also auf der hessischen Seite. Deswegen ist es auch wichtig, dass das Bergamt an dieser Stelle sauber abgrenzt, dass die Markscheide am Zwischenraum einen trockenen Bereich hat, bei dem es niemals eine Durchsottung geben kann, falls es irgendwas gibt, dass man jederzeit an die durchörterten Leitungen herankommt, dass es also immer wieder von Bergleuten bearbeitet werden kann, wenn wir den Weg gehen. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, danke ich für Ihr Verständnis. Ich will Entschuldigung sagen für das, was wir mit verursacht haben, und ich bitte Sie, diese Pannen, die dabei passiert sind, nicht auf dem Rücken der Bergleute auszutragen. Wenn Sie sich mit mir streiten wollen – Herr Gottweiss hat es ja gesagt –, dann muss ich an meine Nase fassen. Da will ich auch gar nichts ableugnen. Aber ich denke, wir sollten an die Bergleute und an die Familien in dem Werra-Revier denken. Und in diesem Sinne: Glück auf! (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir dann zum Abstimmungsprozedere. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich höre gerade, es waren Umwelt- und Justizausschuss beantragt. Dann frage ich jetzt: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Bitte? (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Wer hat Jus- tiz beantragt?) Ich habe sie jetzt nicht verstanden, Herr Kollege. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Wer hat die Überweisung an den Justizausschuss beantragt?) Die AfD hat die Überweisung an den Justizausschuss beantragt. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Es gab nur Umwelt!) Also, jetzt sind wir beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Formal frage ich nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz bestätigt. Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und 1 weitere Stimme. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Damit ist die Überweisung mit großer Mehrheit abgelehnt. Es bleibt damit also bei der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und es erübrigt sich die Frage nach einem federführenden Ausschuss. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall. Ich nehme an, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Kein weiterer Ausschuss? Wer der Überweisung des Entschließungsantrags an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Ich frage der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist er einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Weitere Ausschüsse waren nicht beantragt. Damit erübrigt sich also auch die Frage nach der Federführung. Meine Damen und Herren, ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und komme gemäß der Absprache zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2037 dazu: Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038 ERSTE BERATUNG Die CDU-Fraktion hat signalisiert, dass sie nicht das Wort zur Begründung wünscht. Ich erteile dem Abgeordneten Tischner das Wort in der Aussprache.

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Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist spät, aber noch nicht zu spät, um ein paar Minuten über unser Schulsystem zu diskutieren und über die Situation unserer Schullandschaft, denn unser erfolgreiches Thüringer Bildungssystem – das sehen wir alle – ist aus verschiedenen Gründen unter Druck geraten, insbesondere weil es seit 2015 und in den folgenden Jahren versäumt wurde, die Ausbildungskapazitäten an den Einstellungsbedarf anzupassen. Bei den Lehramtsanwärtern wurde zwar nach massiver Kritik durch unsere Fraktion mäßig korrigiert, aber es fällt uns bei den Referendaren auf die Füße, dass das Wissenschaftsministerium im Bereich der Lehrerbildung an den Universitäten in den letzten Jahren schlicht Arbeitsverweigerung betrieben hat. Ganz offensichtlich gibt es in der Landesregierung keine abgestimmte Linie über die Lehrerbildung und schon gänzlich nicht über den Bedarf an zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern. (Beifall CDU) Alle Klagen, meine Damen und Herren, der Landesregierung und der rot rot grünen Fraktionen, die ‑ ‑ wir heute Abend wieder hören, sind schlicht hausgemacht und wurden seit sechs Jahren insbesondere – ich sage es noch einmal – vom Wissenschaftsministerium nicht angegangen. Das Ergebnis sehen wir tagtäglich: Unterrichtsausfall auf Rekordhoch, Lehrermangel insbesondere in unseren ländlichen Regionen und bei bestimmten Fächern und Hunderte von unbesetzten Stellen an den Thüringer Schulen. Wer aktuell einen Blick auf die offenen Stellen bei den Schulämtern wirft, stellt fest, im Bereich des Staatlichen Schulamts Südthüringen fehlen zurzeit 72 Lehrer bzw. 72 Stellen könnten unbefristet besetzt werden. Im Bereich Ostthüringen sind 64 unbefristete Stellen nicht besetzt, im Bereich Westthüringen sind 63 Stellen unbesetzt, im Bereich Nordthüringen sind 49 Stellen nicht besetzt. In Mitte, also Weimar und Erfurt, sieht es Gott sei Dank etwas besser aus, da sind es nur sieben. Also insgesamt sind es aktuell 255 unbefristete Stellen, die in Thüringen nicht besetzt werden können. Das ist nur ein Beleg für die scheinbar mangelnde Attraktivität unseres Thüringer Schulsystems. Wenn man sich die Situation beispielsweise in Sachsen anschaut, wird offensichtlich, dass Westsachsen, also der Bereich, der an Thüringen angrenzt, nicht zu den Problemzonen gehört und nicht solche Probleme hat, wie wir es beispielsweise in Ostthüringen erleben. Im Gegenteil, neben Dresden und Leipzig gibt es dort den geringsten Mangel. Warum ist dies so? Für meine Fraktion lässt sich dies insbesondere an drei Tatsachen festmachen. Erstens: Thüringen bildet deutlich zu wenig Nachwuchs aus. Studierende und Lehramtsanwärter – ich habe gerade darauf hingewiesen: 600 Referendare, vielleicht bald auch 700 Referendare stehen jährlich 1.200 Ruheständen gegenüber. Da haben wir nicht mal die ca. 150 Kollegen eingerechnet, die von den freien Schulen in den Ruhestand gehen. Zweitens: Thüringen ist viel zu langsam in den Besetzungsverfahren und in der Transparenz der zu besetzenden Stellen. Auch hier zeigt der Blick auf die Schulämter wieder: Lediglich das Schulamt in Ostthüringen hat ein paar Stellen jetzt benannt, die im Februar besetzt werden könnten, alle anderen nichts. Drittens: Thüringen ist deutlich weniger attraktiv als andere Bundesländer. Und zu allen drei Fragestellungen hat meine Fraktion bereits Vorschläge vorgelegt, sie liegen auf dem Tisch des Hohen Hauses und werden derzeit auch im zuständigen Ausschuss diskutiert. Eine zentrale Frage, eine zentrale Stellschraube ist für uns aber eben auch die Möglichkeit von Zulagen und Beförderungen, um die Attraktivität und die Anerkennung bei den Kollegen zu erhöhen. Ich möchte es angesichts der Zeit ein bisschen kurz machen. Sie haben sich sicher alle, jedenfalls die Fachexperten, mit den Vorschlägen beschäftigt. Im Wesentlichen schlägt unsere Fraktion mit diesem Besoldungsgesetz und dem dazugehörenden Entschließungsantrag sechs Säulen vor. Die erste Säule ist die sogenannte Personalgewinnungszuschlagssäule oder ein Personalgewinnungszuschlag. Wir wollen also für Bedarfsregionen, die das Ministerium letztendlich in einer Verordnung definieren soll, und in bestimmten Mangelfächern eine Zulage bezahlen von 420 Euro im Monat, und das für fünf Jahre, wenn man sich verpflichtet, in diese jeweilige Region zu gehen und das Fach auch zu unterrichten. In einer zweiten Säule schlagen wir einen Anwärtersonderzuschlag vor, 1.000 Euro pro Monat mehr für einen Referendar, wenn er sich für fünf Jahre dann auch nach seinem Referendariat verpflichtet, in der Mangelregion zu bleiben, verbunden mit der großen Hoffnung – und in Sachsen funktioniert das recht gut –, dass man in diesen sieben Jahren letztendlich auch Wurzeln schlägt und sich in den Regionen gut zu Hause fühlt. Wir schlagen als dritte Säule eine Zulage für besondere schulische Aufgaben vor. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Rot-Rot-Grün sämtliche Beförderungen – außer Schulleiter und stellvertretende Schulleiter und Oberstufenschulleiter – abgeschafft hat. Wir wollen für besondere Aufgaben, die in den Schulen als Koordinierungsaufgaben dringend gebraucht werden und nicht allein über Abminderungsstunden zu machen sind, eine Zulage zahlen. Das ist beispielsweise für uns der Ausbildungsverantwortliche, das ist ein Koordinator für den außerschulischen Bereich, das sind Beratungslehrer, das sind die Mittelstufenkoordinatoren, das sind die Koordinatoren für die Schuleingangsphase und den Übertritt an die Sekundarstufe II an größeren Grundschulen, also mit mehr als 180 Schülern. Wir wollen einen Koordinator für den gemeinsamen Unterricht – gerade auch in den Förderschulen dringend notwendig. Das hängt alles an einzelnen Lehrern. Und wir wollen den Abteilungsleiter in der Berufsschule mit bis zu 240 Schülern ebenfalls hier mit unterstützen. Eine vierte Säule bezieht sich auf ein Thema, das hoffentlich schnell breite Unterstützung finden wird. Das ist die Frage des Beförderungsamtes für die Fachleiter, also die Kolleginnen und Kollegen, die ganz wichtig sind für die Lehramtsausbildung. Ich glaube, kein anderes Bundesland befördert diese Kollegen nicht in die A13 bzw. A14. Wir wollen ein Beförderungsamt für alle Schulleiter. Das ist gerade im Grundschulbereich bei kleinen Grundschulen nicht so, was dazu führt, dass gerade in kleinen Grundschulen häufig die Schulleiterstellen nicht besetzt sind, denn eine Zulage von ungefähr 200 Euro brutto, sprich 100 Euro netto ist eben wenig attraktiv, zumal die Abminderungsstunden für diese Kollegen Schulleiter auch sehr gering sind. Die sechste Säule sind Zulagen für besondere administrative Aufgaben im Schulamtsbereich. Also die sogenannten Fachberater, die sich um die Qualität des Unterrichts kümmern, sollen ebenso eine Zulage bekommen wie Koordinatoren im Schulamtsbereich. Ja, eine ganze Menge. Jetzt werden die Haushälter – das war bei uns auch so – die erste Frage stellen, was kostet es, wie wird es finanziert. Der vorliegende Gesetzentwurf, der sich an alle – und das ist wichtig, Herr Kollege Wolf, Sie zielen ja immer nur auf die Grundschulen –, an alle Schularten richtet, verlangt natürlich eine finanzielle Unterstützung und Untersetzung. Wir gehen von ungefähr 24 Millionen Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2020/2021 aus. Das ist ein großer Pappenstiel, aber für uns in den Haushaltsverhandlungen auch sehr wichtig. Für die Finanzierung unseres Pakets schlagen wir einen effektiven Einsatz der vorhandenen Personalmittel des Bildungsetats vor. Der Minister nennt ja immer so schöne Worte wie: „Das habe ich im Portemonnaie.“ In der Tat hat er viel im Portemonnaie. Allein im Jahr 2018 wurden 82 Millionen Euro – nur Personalmittel – im Bildungsbereich nicht verwendet. Die Finanzministerin freut sich dann immer, wenn es zurückkommt. Aber ich glaube, ihre Freude hält sich in Grenzen, weil Frau Taubert – ich kenne sie – das Geld gern für Bildung gibt. Es muss aber eben auch genutzt werden. Unser Modell nutzt dann das Geld. 2019 – die Zahl will ich noch nennen – waren es 87,7 Millionen Euro reine Personalmittel, die im Bildungsetat nicht abgerufen wurden. Das sind ungefähr 1.500 Vollzeitstellen. Den Innenpolitikern blutet wahrscheinlich jetzt auch das Herz. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möchte noch einmal zusammenfassen: Es geht uns um Lehrerinnen und Lehrer, die in eine Bedarfsregion gehen, die ein Mangelfach unterrichten wollen oder zusätzliche, umfangreiche Aufgaben in der Schule tagtäglich übernehmen. Mit der Einführung von Zulagen und Beförderungen wollen wir einen entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass auch abseits von Erfurt, Jena und Weimar offene Lehrerstellen besetzt werden können. Wir wollen einen Beitrag dafür leisten, dass wir im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehramtsanwärter bestehen können. Wir wollen, dass vorhandene Personalmittel für die Anerkennung von zusätzlichen Aufgaben unserer Lehrer tatsächlich genutzt werden. Ich freue mich, dass wir bereits einige positive Signale zu unserem Vorschlag in der Öffentlichkeit vernehmen konnten, und beantrage die Überweisung federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss – wegen der Besoldungsfragen – und begleitend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mich gebeten, die Fraktionen noch mal darauf hinzuweisen, dass er das am Montag in der Sitzung gleich aufrufen möchte, um eine Anhörung – wenn wir jetzt überweisen sollten – auf den Weg zu bringen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Liebscher zu Wort gemeldet.

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Änderungen des Besoldungsrechts haben immer einen speziellen Charme. Häufig werden mit den angedachten Änderungen sehr nachvollziehbare fachliche Gesichtspunkte durch einzelne Politikbereiche verfolgt – so auch in dem vorgelegten Entwurf der CDU-Fraktion. Dieser möchte die Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen, um für bestimmte Bedarfsregionen als auch Mangelfächer mehr Personal zu gewinnen – ein Vorschlag, der zunächst grundsätzlich nachvollziehbar und auch für meine Fraktion eine Diskussionsgrundlage ist. Aber, wie gesagt, das mit dem Besoldungsrecht ist immer so eine Sache für sich. Denn so legitim und nachvollziehbar Änderungsvorschläge im Einzelnen sind, sie bedienen sich immer eines gesetzlich fixierten Systems, das für alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Wirkung entfalten soll. Jede einseitige Änderung, auch bei den Zulagen, kann zu einer Schieflage und damit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Besoldungssystems führen. Die vielen großen und kleinen Änderungen der Vergangenheit haben bereits teilweise bzw. in Teilen zu einer gewissen Unwucht geführt. Deshalb muss man bei der neuerlichen Änderung – egal ob sie wie in diesem Fall die Lehrerinnen und Lehrer betreffen oder in anderen Fällen Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Steuerbeamte usw. – Augenmaß walten lassen. Nicht allein der Dienstherr, auch wir als Gesetzgeber sind in der Verantwortung, einen ausgleichenden Blick mit Rücksicht auf alle Beamtengruppen anzulegen. Das sind wir den Beschäftigten, die mit ihrer Einsatzbereitschaft unser Land täglich am Laufen halten, schuldig. Darauf sollten wir auch bei der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs achten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist seit mehreren Jahren kein Geheimnis, dass die Bewerberlage im Schulbereich mit Blick auf die gewünschten Dienstorte eine höchst unterschiedliche Verteilung aufweist. Die Städtekette – schon angesprochen – beispielsweise erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit. Aber auch in den Regionen abseits der großen Autobahnen haben Schülerinnen und Schüler das Recht auf Bildung. Auch dort werden gute Pädagoginnen und Pädagogen benötigt. Aus diesem Grund hat die SPD bereits in der Vergangenheit attraktivere Bedingungen für Lehrerinnen und Lehrer auch in den ländlichen Regionen gefordert. Intensiv zu diskutieren sind allerdings die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Funktionszulagen. Hier wird der Gesprächsbedarf um einiges größer sein, insbesondere was den Umfang der Empfänger einzelner Zulagen, deren Höhe und tatsächliche praktische Notwendigkeit angeht. Aber dafür wird in den Ausschussberatungen noch genügend Zeit sein. Mit Blick auf die Kosten und den Landeshaushalt müssen wir dann natürlich noch einmal ein bisschen genauer hinschauen, denn es ist schon auffällig, dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, fast stündlich von Ihnen neue, gute Vorschläge hören, die alle haushaltswirksam sind. Aber allzu oft werden doch Vorschläge, wie das bezahlt werden soll, nicht benannt. Ich habe gerade gehört, da sind Gelder vorhanden. (Beifall DIE LINKE) Das ist nicht mein Fachthema. Aber wenn das so ist, dann ist das sehr gut und dann kann man die verwenden. (Beifall CDU) Aber am Ende gibt es den Showdown bei der Frage, ob wirklich für all die Vorschläge, die Sie machen, auch Gelder vorhanden sind. In diesem konkreten Fall weist der Gesetzentwurf nämlich einen Mehrbedarf für die Funktionszulagen in Höhe von 12 Millionen Euro aus und insgesamt sollen die Änderungen 23,5 Millionen Euro umfassen. Wenn man sich also alle Versprechungen und Vorschläge Ihrer Fraktion vor Augen führt, wird es langsam eng um den Haushalt – was es ohnehin schon ist. Deshalb schauen wir zunächst gespannt den kommenden Beratungen mit einer gewissen Faszination auch entgegen. Ich bin gespannt, wie dann am Ende die Deckungsvorschläge der CDU zu all den Vorschlägen aussehen. Ich danke Ihnen und wünsche uns dann schon mal einen schönen Abend. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Jankowski zu Wort gemeldet.

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Denny Jankowski AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich auch versuchen, mich etwas kürzer zu fassen. Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum, Zulagen für Mangelfächer, Zulagen für die Übernahme von besonderen Aufgaben, das sind alles Forderungen, die auch meine Fraktion in der letzten Legislatur in einem Antrag hier schon eingebracht hatte. Der Antrag wurde damals von allen Fraktionen abgelehnt und selbst eine Ausschussüberweisung wurde verweigert. Schön, dass die CDU mit ihrem Antrag jetzt zum Teil unsere Ideen wieder auf den Tisch bringt. Vor allem, dass wieder Zulagen für Lehrer geschaffen werden, die Zusatzaufgaben übernehmen, halte ich für längst überfällig. (Beifall AfD) Wenn Lehrer sich bereit erklären, über ihre normale Tätigkeit hinaus eine weitere Funktion zu übernehmen, dann muss das auch entsprechend gewürdigt werden. Ein im Besoldungsgesetz festgeschriebenes Zulagensystem bietet da eine gute Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Lehrer gern in Thüringen arbeiten, dass sie gern nach Thüringen kommen und dass sie sich langfristig in ihrer Arbeit auch wertgeschätzt fühlen. (Beifall AfD) Auch die Schaffung von Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum oder für Mangelfächer, um den Lehrerbedarf etwas besser steuern zu können, sehe ich grundsätzlich positiv. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies nicht den gravierenden Lehrermangel, den wir in den kommenden Jahren haben werden, lösen kann. Durch eine sogenannte Landprämie werden lediglich Anreize geschaffen, dass Lehramtsanwärter sich zukünftig eher bereit erklären, auch im ländlichen Raum tätig zu werden und nicht, dass sie zum großen Teil in den Ballungsräumen der Städte verbleiben. Ja, das ist ein wichtiger Schritt und wird dort für die Schulen im ländlichen Raum auch für etwas Entlastung sorgen. Aber es werden dadurch auch nicht wirklich neue Lehrer gewonnen. Vielleicht entscheiden sich ein paar Vereinzelte mehr, dann doch in Thüringen zu bleiben, aber ich denke, die Zahl wird überschaubar sein. Im Wesentlichen wird durch eine solche Landprämie nur der derzeitige Lehrermangel am Ende besser über die Fläche verteilt. Das gleiche Problem sehe ich auch bei der Zulage für Mangelfächer. Wir haben bestimmte Fächer, da ist flächendeckend ein gravierender Mangel vorhanden. In der Anhörung im Bildungsausschuss am 16.10. hat ein Vertreter der FSU Jena die Zahlen präsentiert, wie viele Lehramtsstudenten momentan welche Fächer studieren. Und wenn man sich die Liste anschaut, dann wird einem schon ein bisschen angst und bange. Ich denke da zum Beispiel an Informatiklehrer an Regelschulen. Da gibt es momentan gerade mal zwölf Studenten und, nein, nicht etwa pro Studienjahr, sondern über alle Jahrgänge hinweg. Die Liste der Lehramtsstudenten zeigt auch, dass auch bei Physik, Chemie und Mathematik die Absolventenzahlen bei Weitem den Bedarf in den nächsten Jahren nicht decken können. Hinzu kommt noch das Problem des derzeit komplett überalterten Lehrerpools, das vor allem der verfehlten Personalpolitik früher geführter CDURegierungen zu verdanken ist. (Beifall AfD) Wenn im nächsten Jahrzehnt die Alterskohorte der jetzt über 50-Jährigen in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird, dann haben wir bei fast allen Fächern ein gewaltiges Problem. Es wird sich also wahrscheinlich weniger die Frage stellen, wer diese Zulage bekommt, weil er ein Mangelfach unterrichtet, sondern vielmehr, ob es denn überhaupt noch vereinzelt welche gibt, die diese Zulage nicht erhalten sollen. Die für mich aber alles entscheidende Frage ist: Wie soll das Ganze denn in der Praxis umgesetzt werden? Dazu findet sich leider in dem Gesetzesantrag recht wenig. Wie werden zum Beispiel die Bedarfsregionen bestimmt und wie wird der Begriff definiert? Wird hier pauschal veranschlagt? Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Lehrerstellen nicht besetzt ist, ist es dann eine Bedarfsregion? Wir haben aber zum Beispiel auch Schulen im ländlichen Raum, die noch – Gott sei Dank – halbwegs gut mit Lehrern bestückt sind, trotzdem wird vielleicht händeringend ein Englischlehrer gesucht. Bekommt er dann die Landprämie, obwohl ansonsten die Schule vielleicht nicht zur Bedarfsregion gehört? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben doch gerade gesagt: im Mangelfach!) Würde er vielleicht dann eine Mangelfachzulage bekommen, obwohl Englisch ansonsten in Thüringen nicht zu den Mangelfächern zählt, aber in dieser Region halt schon? Das sind Fragen, die auftreten und unter Umständen zu Neiddebatten oder gar Rechtsstreitigkeiten führen werden. Hier müssen klare Regelungen gefunden werden, die praxistauglich, zuallererst aber rechtssicher sind. (Beifall AfD) Die Landprämie und die Zulage für Mangelfächer sind in meinen Augen nur Möglichkeiten, um einem Teil der Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Die Steuermöglichkeit setzt allerdings voraus, dass wir noch etwas haben, was wir steuern können. Momentan mag das vielleicht noch gewährleistet sein, aber mittelfristig laufen wir auf einen solch massiven Lehrermangel zu, dass diese Steuermechanismen wirkungslos verpuffen. Wir werden einer Ausschussüberweisung des hier vorliegenden Antrags trotzdem zustimmen, da er sehr interessante Ansätze enthält, da er ein kleiner Baustein sein kann, um den Lehrerbedarf in Thüringen zukünftig etwas besser zu steuern. Aber am Ende wird es dann auch viele Fragen geben, die wir im Ausschuss noch klären müssen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will versuchen, dieses schwierige und nicht ganz so griffige Thema für die Nichtfachkolleginnen und kollegen hier im Haus mit einem ‑ Vergleich anzufangen: Stellen Sie sich vor, Sie sind Kapitän eines Schiffes und Sie haben die Möglichkeit, eine Investition zu erhalten. Diese Investition versetzt Sie in die Lage, das Schiff richtig top auszustatten. Sie fragen in den Abteilungen nach, was könnten und sollten wir machen. Da meldet sich unter anderem derjenige, der dafür verantwortlich ist – nehmen wir mal an, es ist ein Kreuzfahrtschiff – und sagt, dass die Kabinen für die Gäste unbedingt einer dringenden Sanierung bedürfen. Die Möbel sind nicht mehr neu, die Sanitärinstallation ist nicht mehr auf dem neuesten Stand und überhaupt sehen andere Schiffe viel besser aus. Es wäre doch gut, wenn man das hätte, weil dann wäre man konkurrenzfähig. Das würde für diejenigen, die auf dem Schiff sind, einen Unterschied machen. Dann meldet sich aber auch der Bootsmaat, derjenige, der unten im Maschinenraum ist, und sagt: Na ja, wir haben hier fünf Kammern und bei dreien davon haben wir immer wieder das Problem, dass sie leck werden. Wir müssen unbedingt das Schiff mit dem Geld so sanieren, damit es nicht irgendwann, wenn wir auf hoher See sind, unterzugehen droht. Wie würden Sie sich entscheiden? Das Geld in die Sicherheit des Schiffes stecken, damit das Schiff weiter unterwegs sein kann, oder die Wasserhähne vergolden? (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vergolden!) In Bezug auf den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf sage ich: Sollten wir die vorhandenen Mittel, wenn sie denn vorhanden sind, nutzen, um das, was wünschenswert, aber nicht zwingend ist, zu tun? Oder sollten wir die Mittel dahin lenken, dass nicht in absehbarer Zeit das Schiff gefährdet ist? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die CDU in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vorschlägt, ist in einem Punkt von mir auch zu begrüßen. In den meisten Punkten sage ich für meine Fraktion, ich verstehe die CDU und wünsche mir auch Verbesserungen in der Besoldung für bestimmte Aufgaben, aber wir müssen uns eben dann doch entscheiden, was wir jetzt machen müssen. Wenn ein Bildungspolitiker darauf verweist, dass im Schiff ein solcher Schaden existiert und vorliegt, dass die Sicherheit des Gesamtschiffes möglicherweise gefährdet ist, da muss er gute Gründe haben. Also wie begründe ich das nun? Wir alle hören immer wieder von der prekären Personalsituation an den Schulen. Das habe ich zum Anlass genommen, um in einer Kleinen Anfrage in diesem Sommer die Personalsituation an den staatlichen Schulen abzufragen. Geantwortet hat die Landesregierung in der Drucksache 7/1798. Mit Stichtag 04.07. dieses Jahres wurde mir schulgenau, jede Schule, der festgelegte Bedarf an Lehrerwochenstunden, die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden mitgeteilt. Nicht berücksichtigt werden konnte dabei, wie die Situation nach Fächern ist. Das wäre auch viel zu umfänglich. Bei Langzeiterkrankten zum Beispiel wissen wir, dass wir in Thüringen durch die schräge Alterspyramide, durch die schräge Altersstruktur besonders schlecht dastehen. Oder an Einstellungen, die bis zum Schuljahresanfang tatsächlich noch vorgenommen wurden, zum Glück, und das widerspricht dem diametral, was Kollege Tischner gesagt hat, wir hätten keine Einstellungstermine mehr: Es wird jederzeit eingestellt, ganz anders als andere Bundesländer. Aber es gibt uns einen guten Überblick über die Bedarfssituation nach Schularten und eben auch Regionen. Feststellung Nummer 1: In den nächsten zehn Jahren werden bei konstanter Schülerzahl voraussichtlich jedes Jahr 140 Grundschullehrkräfte nur für den Ersatzbedarf gebraucht, 190 Regelschullehrkräfte, 180 Gymnasiallehrkräfte und 130 Berufsschullehrerinnen. Man kann das jetzt noch fortsetzen für die Förderpädagogen etc. Feststellung Nummer 2: Wir wissen aus der Anhörung aus dem Oktober im Bildungsausschuss – Kollege Jankowski ist eben schon darauf eingegangen –, dass wir ca. 2.900 Studierende im Lehramt Gymnasium haben und ca. – und jetzt kommt es! – 380 Studierende im Lehramt Regelschule. Das heißt, dass wir dreimal mehr Lehrer für die Gymnasien ausbilden, als wir voraussichtlich Ersatzbedarf haben, aber nur 40 Prozent der Regelschullehrkräfte ausbilden, die wir brauchen. Freie Schulen nicht mitgerechnet. Feststellung Nummer 3: Die umfangreiche Auswertung meiner Kleinen Anfrage zur Personalsituation hat ergeben, dass 42 Prozent der Grundschulen nicht mit dem Personal ins Schuljahr starten konnten, welches sie brauchten. Insgesamt fehlen an den Grundschulen nach meiner Berechnung über 300 Grundschullehrerinnen, an den Grundschulen, die im Bedarf sind. 53 Prozent der Regelschulen sind heute schon nicht in der Lage, das Schuljahr mit dem Personal zu starten, das sie brauchen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wenn Sie denen immer die Stellen wegnehmen!) Insgesamt – hören Sie doch mal zu! –, insgesamt fehlen an den Regelschulen und … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Kassieren wir sie ein!) Nein, jetzt muss ich doch darauf eingehen. Wenn wir diese Lehrer nicht haben, Kollege Tischner, weil sie nie ausgebildet worden sind – und wir haben das Regelschullehramt ja aufgewertet zum 01.01.2020 mit der A13, aber das braucht auch seine sechs/sieben Jahre, bevor die in den Schulen sind, und das bei der jetzigen Bedarfssituation, dann ist es natürlich auch kein Wunder, dass diese Stellen nicht besetzt werden können, wie Sie vorhin ja zu Recht benannt haben. Aber Sie haben eben nicht gesagt, welche Schularten das sind, wo die Stellen nicht besetzt werden konnten, denn dann ergibt das ein ganz anderes Bild und das wollen Sie nicht. 53 Prozent der Regelschulen, wie gesagt, konnten nicht mit dem Personal starten, welches sie brauchen, sind also im Bedarf. Hier fehlen knapp 170 Vollzeitstellen. 41,5 Prozent der Gemeinschaftsschulen, hier fehlen 53 Vollzeitstellen. Jetzt kommt es: Bei den Gymnasien sind 83 Prozent mit Personalüberhang – 83 Prozent der Gymnasien! Wenn man alles zusammenrechnet, sind das fast 300 Stellen im Überhang – 300 Stellen. Und wenn man es dann mal genauer nimmt und die Daten abfragt und fragt: Gibt es denn hier irgendwie so eine von der CDU wahrgenommene Konstellation, dass der ländliche Raum dort besonders ist? Nein, es sind alle Schulen, alle Regelschulen in Thüringen brauchen Personal. Auch alle Grundschulen brauchen Personal, unabhängig davon, ob sie an der Perlenkette oder im ländlichen Raum liegen. Nahezu alle Gymnasien in Thüringen haben Überhänge. Unbestritten ist natürlich, dass es Grenzregionen – in Anführungszeichen – zu Hessen, Sachsen, Bayern gibt, wo es manche Schularten deutlich schwerer haben, zum Beispiel im Altenburger Land, ausgeschriebene Stellen zu besetzen. Unbestritten ist natürlich auch, dass im Studienwahlverfahren insbesondere MINT-Fächer nicht so stark angesteuert werden wie Gesellschaftswissenschaften. Wir als Linke sehen die Fachkombinationsvorschriften dort eben auch als stumpfes Schwert. Ich fasse zusammen: Wir haben heute schon Bedarfe an einzelnen Schularten, bekommen dort heute schon nicht die vorhandenen Stellen besetzt: Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen. Das betrifft natürlich auch den Vorbereitungsdienst. Wir haben an den Gymnasien heute noch Überhänge. Ein Drittel der heutigen Studierenden im Lehramtsbereich Gymnasium wird an den Gymnasien in Thüringen keine Stelle finden oder zumindest nicht, wenn sie nicht teilweise an der Sek I arbeiten wollen. Dagegen gelingt es heute schon nicht und zukünftig nur zu einem Drittel, die Stellen an den Regelschulen mit ausgebildeten Sek-I-Lehrern zu besetzen. Die Konsequenz: Wenn wir als Politiker keine Maßnahmen ergreifen, werden wir in absehbarer Zeit ein völliges und vollständiges Bildungsangebot an den Regelschulen nicht mehr sicherstellen können. Ich sage das jetzt hier deutlich. Es wird zu einem Sterben der Regelschule kommen, die der CDU – zumindest postuliert sie es immer so – besonders wichtig ist, da es einfach keinen Nachwuchs für diese Schulart gibt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Was ist dann Ihre Lösung? Dass Sie sie kaputtmachen!) Gleichzeitig wird nicht einmal jede zweite ausgebildete Gymnasiallehrkraft in Thüringen Verwendung finden. Diese sind aber grundständig alle auch auf die Sek I ausgebildet, worauf Prof. Merten in seiner Stellungnahme im Ausschuss ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn wir dem Personalbedarf an den Grundschulen kurzfristig begegnen wollen, ist die Attraktivität an den Grundschulen zu erhöhen. Wir wollen damit den in anderen Bundesländern ausgebildeten Grundschullehrkräften das Signal geben: Kommt nach Thüringen! Ganz klar, wir brauchen – und ich sage das hier auch deutlich an, wir werden es als Rot-Rot-Grün durchsetzen – A13/E13 für Grundschullehrkräfte, um die Lücken zu schließen, denn es kommt auf den Anfang an, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nun zum Vorschlag der CDU zum Besoldungsgesetz. Feststellung Nummer 1: Die CDU hat kein Angebot für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in ihrem Besoldungsgesetz. Das findet dort nicht statt. Der CDU kommt es eben nicht auf den Anfang an, sie will keine A13/E13 für Grundschullehrerinnen. Unser Vorschlag ist, dass wir ab 01.08.2021 dort die A13/E13 einführen. Das würde für das Jahr 2021 einen Finanzbedarf von 9,8 Millionen Euro ergeben, insgesamt dann in den laufenden Jahren 23 Millionen Euro mehr. Feststellung Nummer 2: Bei dem Amt für Fachleiterinnen und Fachleiter können wir uns schnell einigen, Kollege Tischner, das wissen Sie auch. Es war Ihre Landesregierung, die das Amt des Fachleiters abgeschafft hat – Punkt 1. Und zweitens: Wir haben in der letzten Legislatur die Zulage von 50 auf 80 Prozent erhöht. Die Fachleiterinnen und Fachleiter wissen das sehr wohl. Notwendigkeit ist hier auch gegeben, da die Attraktivität dadurch erhöht werden kann. Und das, was Sie richtigerweise gesagt haben, nämlich dass wir mehr in die zweite Phase investieren müssen – wir haben ja als Haushaltsgesetzgeber 1.200 Stellen dort eingestellt, können aber nur 900 besetzen –, das hat auch und vor allen Dingen etwas mit Ausbildungskapazitäten zu tun. Feststellung Nummer 3: Die Zulagen für Lehrer im Vorbereitungsdienst können wir gern diskutieren, aber dann werden wir uns die Wirkung dieses Instruments in den anderen Bundesländern und die Höhe genau ansehen und als Maßstab setzen. Kollege Tischner, Sie kennen da meine Haltung. Wenn die Steuerungswirkung nach Region, was ich nicht als Problem sehe, oder Fach, was ich durchaus relevant finde, gegeben ist, dann können wir uns gern darauf verständigen. Feststellung Nummer 4: Die besonderen Aufgaben zum Beispiel Mittelstufenkoordinator, Beratungslehrer, Koordinator GU, Abteilungsleiter für kleinere berufsbildende Schulen – Kollege Tischner, nur, dass Sie es mal gehört haben, die kleinste berufsbildende Schule in Thüringen hat nicht 240 Schüler, wie Sie sagen, sondern 467 Schüler, Sie erreichen gar keine Berufsschule mit Ihrem Vorschlag, ich weiß gar nicht, wo die liegen soll, eine berufsbildende Schule mit 240 Schülern – et cetera im Umfang von rund 300 Euro im Monat als Zulage sind, finde ich, nachvollziehbare Forderungen. Ich gönne jeder Lehrkraft hier mehr Geld, aber ich bezweifle, dass dies zwingend die vorher vorgesehene Aufgabenpräferenz ganz nach vorn bringt bzw. dass diese hier ganz vorn steht. Verstehen Sie mich bitte richtig, ich habe Sympathien für Ihren Vorschlag und kann mir Schritte zu einer Anerkennung besonderer Aufgaben vorstellen. Ob dies aber in der Höhe und im Umfang dem entspricht, was die CDU vorschlägt, möchte ich gern in die Debatte und die Verhandlungen zum Gesetz mitnehmen. Im Ausschuss können wir uns dann auch mit dem Entschließungsantrag von Ihnen, Kollege Tischner und der CDU, der Anwendung des Zulagensystems im Tarifsystem, ebenso befassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch etwas aus der TLZ, „Thüringische Landeszeitung“, von dieser Woche, aus dem Kommentar ein Zitat zur Diskussion des Besoldungsgesetzes – Herr Präsident, wenn Sie erlauben –: „Wenn alle ihre Scheuklappen ablegen, könnte der Kampf gegen den Lehrermangel eine konzertierte Aktion werden. Es wäre auch der Beweis, dass Minderheitsregierungen mit konstruktiver Hilfe durch die Opposition handlungsfähig sind.“ Kollege Tischner, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich denke, dieses Zitat liefert ein gutes Bild dessen, was die Lehrkräfte, die Eltern und die Schüler völlig zu Recht von uns erwarten: Demokratie braucht Kompromisse. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Davon ha- be ich bei Ihnen jetzt aber nichts gehört! Nichts!) Lassen Sie uns zusammenkommen und für das gemeinsame Anliegen „das Beste für die Bildung“ an einer weiteren Lösung arbeiten. Für meine Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nach dieser langen Rede und noch weiteren Redeanmeldungen, die wir haben, legen wir jetzt eine 10-minütige Lüftungspause ein. Danach darf dann die Kollegin Baum als Nächste das schwankende Schiff betreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, pünktlich 10 Minuten nach Beginn der Pause machen wir weiter. Frau Abgeordnete Baum hat für die FDPFraktion das Wort.

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Franziska Baum FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen – oder was noch so übrig geblieben ist trotz später Stunde –, sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Lüftungspause, das hat mir geholfen, mal noch so ein bisschen die Lehrermangelausführungen vom Seemannsgarn zu trennen. (Heiterkeit und Beifall CDU, SPD, FDP) Kollege Wolf ist jetzt gerade nicht hier, aber meine Kölner Freunde pflegen immer zu sagen – und ich kriege das wahrscheinlich im Dialekt nicht so schön hin –, die sagen immer: „Nich allet, wat hinkt, is a juter Vergleich.“ (Heiterkeit und Beifall CDU, FDP) Gut, dann sind wir alle wieder da. Ich erzähle Ihnen sicher nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass das schulpolitische Programm der Freien Demokraten mehr Selbstverantwortung in den Schulen vorsieht. Dazu gehört für uns auch Vertragsfreiheit in Personalangelegenheiten – ich weiß, von dieser Idee sind wir im aktuellen Schulsystem weit entfernt. Aber bitte lassen Sie uns diesen Traum. Das führt nur leider dazu, dass wir bei Debatten wie dieser hier schnell an den Punkt kommen, dass wir die strukturellen Probleme eher so als Ganzheit vor uns sehen und immer das Gefühl haben, dass wir an einem System herumschrauben, das grundlegende Schwächen hat. Ich bin mir dann immer nicht sicher, ob wir das jetzt besser machen. Wir Freien Demokraten stehen für eine einheitliche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land und wir stehen dafür, dass sich zusätzliche Arbeit auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht. Wer sich besonders einbringt und zusätzliche Verantwortung übernimmt, der verdient auch mehr. So soll das sein. (Beifall FDP) Gerade Schule lebt davon, dass sich Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Fähigkeiten auch über den Unterricht hinaus einbringen, zum Beispiel mit ihrem Einfühlungsvermögen als Beratungslehrer oder mit ihrem Planungstalent als Koordinatoren für Außerschulisches oder eben auch in der Koordination des Gemeinsamen Unterrichts. Was mir in der Liste von der CDU gefehlt hat – Kollege Tischner, sehen Sie es mir nach, das muss aber kommen –, sind die Aufgaben, die mit der Digitalisierung einhergehen. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Die ist ge- fährlich!) Die Digitalisierung? Die ist nicht so gefährlich, wie man meint. Egal, welches Modell man da jetzt auch fährt, wenn man über Digitalisierung und Schule redet, irgendwann wird es einen Punkt geben, an dem Lehrerinnen und Lehrer unabdingbar in diese Aufgaben mit eingebunden werden, als Koordinatoren, als Ansprechpartner. Es gibt eine ganze Reihe Abminderungsstunden, die schon für verschiedene Bereiche gewährt werden, die aber an einigen Stellen an sich nicht besonders attraktiv sind, vor allem, wenn man wegen des Lehrermangels ohnehin davon nichts mitbekommt, weil zum Beispiel der Vertretungsaufwand hoch ist. Außerdem: Die begeisterten Lehrer, die ich so kenne, die bringen sich einfach ein und nicht, um dann an der anderen Seite irgendetwas weggenommen zu bekommen, sondern die bringen sich ein – Punkt! –, einfach, weil sie die Schule nach vorn bringen wollen. Dann ist es durchaus okay, wenn am Ende auf dem Konto mehr dabei herausspringt. Was wir in dieser Sache aber nicht außer Acht lassen dürfen, ist, dass es eine ganze Reihe an Aufgaben gibt, die in Schule passieren, die nirgendwo festgeschrieben sind, also wo wir nicht so ganz genau wissen, wer die eigentlich macht. Die funktionieren immer, weil in Schule immer alles irgendwie funktioniert. Ein Beispiel vielleicht auch aus den Werkstätten des Dialogforums 2030 des Bildungsministeriums: Auch für Schulleiterinnen und Schulleiter gibt es keine umfangreiche Stellenbeschreibung. Deswegen wird es schwierig werden, wenn wir alle Leistungen, die in Schule zusätzlich geleistet werden, mit Zulagen ausstatten, weil wir erst einmal so eine Art Katalog dafür aufstellen müssen, um welche Aufgaben es sich dabei handelt. Dann können wir gleich die Forderung des Lehrerverbands danebenlegen, der schon relativ lange fordert, dass es mit multiprofessionellen Teams in den Schulen grundsätzlich besser vorangehen würde. (Beifall FDP) Wo wir Ihnen aber völlig zustimmen, liebe CDU, ist das Beförderungsamt für Fachleiter. Ich bin ja noch nicht so lange dabei, das können mir vielleicht die erfahreneren Kollegen noch mal erklären. Aber nur eine ganz kleine ketzerische Frage: Haben Sie das nicht abgeschafft? Es muss uns durchaus eine Beförderung wert sein, wenn ein Lehrer oder eine Lehrerin die Verantwortung für junge Lehrkräfte übernimmt und Referendare ausbildet. Das ist kein Job, der auf Honorarbasis laufen sollte, das sind in der Regel Lehrerinnen und Lehrer mit Erfahrungen, die sich, wenn sie gerade keine Azubis haben, konzeptionell einbringen können. Deswegen haben Sie uns an der Stelle an Ihrer Seite. Kommen wir zurück zu dem Thema „finanzielle Anreizsysteme für Lehrkräfte“: Ich finde das schwierig. Es ist in der Zeitung diskutiert worden – Herr Wolf hatte das gesagt –, ob man Gymnasiallehrern Zulagen dafür bezahlen sollte, dass sie an Regelschulen unterrichten. Die CDU schlägt nun vor, dass man Lehrer überhaupt dafür bezahlen sollte, wenn sie im ländlichen Raum unterrichten. Die Problematik ist an der Stelle immer: Wem wollen wir da jetzt eigentlich erklären, dass es da offensichtlich so eine Art Gefahrenzulage braucht, wenn man dort in dem Bereich als Lehrer tätig ist? Das finde ich schwierig, das bringt Ungleichheit und auch Unruhe in die Lehrerzimmer. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Quatsch! Das ist doch Quatsch!) Wenn wir über Mangelfächer sprechen: Lassen Sie uns doch lieber beim Studium anfangen, lassen Sie uns Stipendien vergeben für die bestimmten Fachrichtungen, die nicht ausgewählt werden. Da sehe ich einen Punkt. Ich weiß gar nicht, wer von den Kollegen es war, der darauf hinwies, dass wir im Hochschulbereich definitiv noch Aufgaben vor uns haben. Weil wir finden, dass die Schularten zwar unterschiedlich sind, aber die Leistungen aller Lehrerinnen und Lehrer gleich wichtig, setzen wir uns für eine gleiche Besoldung und Vergütung ein. Wer zusätzliche Aufgaben übernimmt, muss entsprechend dafür belohnt werden. Den Versuch, die Karriereplanung primär über finanzielle Anreize zu steuern, durch Zulagen für bestimmte Schularten, sehen wir äußerst kritisch, zumal wir auch nicht davon überzeugt sind, dass das so besonders gut funktionieren wird. Vielmehr gibt es eine ganze Reihe anderer Sachen, die wir in den ländlichen Regionen machen können, um dafür zu sorgen, dass es für Lehrer dort attraktiver ist, eine Stelle anzufangen, die Familie dort umzuziehen. Das sind Sachen, die in den Kommunen geleistet werden können. Attraktives Willkommensmanagement nennt man das auch ganz gern mal. Aber es gibt auch im Land etwas. Und da haben Sie was gesagt, Herr Wolf, im Zusammenhang mit Ihren vergoldeten Wasserhähnen. Vielleicht bringt es ja einfach was, wenn wir in die Schulen, die wir im ländlichen Raum haben und die vielleicht einen Lehrermangel haben, wenn wir sie denn haben, dass wir die einfach besonders gut ausstatten. Denn eine gute Ausstattung ist durchaus ein Kriterium, an dem sich junge Lehrerinnen und Lehrer orientieren. Aber vor allem – und das geht ganz ohne Geld, ohne Rieseninvestitionen, ohne Zulagen, ich habe darüber schon mal an anderen Stellen gesprochen – kommt ein Großteil derer, die sich für den Job in einer ländlichen Region entscheiden, von dort. Es gibt aber auch welche, die zwar in Städten wohnen, aber durchaus bereit wären, auch an einer anderen Stelle zu arbeiten. Aber sie wissen manchmal von den Stellen einfach nichts. Und ich finde auch nicht, dass man unbedingt zwingend wissen muss, welches von den Schulämtern jetzt nun für welchen Straßenzug genau zuständig ist, aber ich finde, wenn man als Lehrer in Thüringen arbeiten möchte, sollte man einfach ins Internet gehen, sagen können, ich suche eine Stelle als Chemielehrer in 20 Kilometer Entfernung, und dann sollte man alle freien Stellen angezeigt bekommen, egal welches Schulamt das betrifft. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Haben wir doch! Gibt es doch – zumindest kurzfristig!) Das machen große Unternehmen so, die machen das sehr erfolgreich. Ich weiß nicht, warum wir das mit den Lehrerstellen so an der Stelle nicht hinkriegen. Ich finde, wir müssen es den Lehrerinnen und Lehrern leicht machen, genau dahin zu kommen, wo sie gebraucht werden, und dazu gehört es, konsequent schulscharf auszuschreiben und dass der Schulleiter vor Ort auch mit entscheiden darf, wer gebraucht wird. Ich erinnere kurz an den Anfang meiner Rede. Vielleicht ist es dann auch manchmal gar nicht die Fächerkombination, die wir in der Form brauchen, sondern vielleicht ist es eine Zusatzqualifikation zum Beispiel als IT-Administrator, der da hilft, das Team zu ergänzen. Mit den vorgeschlagenen Zulagen der CDU-Fraktion, die ausdrücklich nicht mit zusätzlichen Leistungen oder zusätzlichem Arbeitsaufwand zu tun haben, schaffen Sie aus unserer Sicht mehr Unruhe in den Lehrerzimmern, als dass Sie tatsächlich das Problem lösen. Das sehen wir kritisch. Die Zulagen für zusätzliche Leistungen unterstützen wir, auch wenn wir da noch ausdifferenzieren müssen, um was es da konkret geht, ebenso wie das Beförderungsamt für Fachleiter. Für uns Freie Demokraten bleibt aber weiterhin die Frage bestehen, ob wir in dieser Sache nicht ein grundlegendes Update brauchen, eines, das nachhaltig dafür sorgt, dass Thüringens Schulen, egal welchen Typs und egal an welcher Milchkanne, attraktive Arbeitsplätze für begeisterte und engagierte Lehrerinnen und Lehrer sind. (Beifall FDP)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Nachdem wir jetzt von den maritimen wieder mehr in die irdischen Bereiche gekommen sind, hat für Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, ich sehe schon, wir haben hier Potenzial, um in Kölscher Mundart demnächst mal einen Büttenabend zu machen. Frau Baum hat da schon gut vorgelegt – über meine siebenjährige Köln-Erfahrung können wir vielleicht mal reden. (Beifall AfD) Ich versuche, es sehr kurz zu machen. Ich glaube, wir sind dann heute auch durch unterschiedliche Redebeiträge umgehend über dieses Thema informiert. (Beifall DIE LINKE) Im Großen und Ganzen kann ich sagen, dass die demokratischen Fraktionen hier, glaube ich, alle viel Richtiges gesagt haben. Ich will kurz für unsere Fraktion sagen, dass die Zulage für Bewerber/-innen, um den Unterricht in Mangelfächern in Bedarfsregionen abzusichern, eine durchaus diskutable Idee ist. Gerade im ländlichen Raum – und das ist auch mehrfach ausgeführt worden – und vor allem in den Grenzregionen Thüringens berichten uns viele Schulamtsvertreter/-innen, Schulleitungen und Lehrkräfte davon, dass es Abwanderungen in die Nachbarbundesländer gibt. Zudem stellt sich die Frage, wie wir Lehrerinnen dafür gewinnen können, ihre Tätigkeit auch im ländlichen Raum aufzunehmen. Wir denken, dass man eine solche Zulage durchaus einige Zeit in Thüringen erproben könnte, denn wir sollten darauf achten, dass dies tatsächlich im gewünschten Sinne wirksam wird. Daher können wir uns vorstellen, diese Regelung befristet einzuführen und anschließend zu evaluieren. Das gilt auch für die Anwärterzuschläge. Das viel größere Problem – und das hat der Kollege Wolf hier auch schon angesprochen – ist jedoch aus unserer Sicht die Diskrepanz zwischen den Schularten. Gymnasien haben kaum Probleme, Lehrer/-innen zu gewinnen, ganz anders sieht es jedoch an den Regelschulen aus, aber eben auch an vielen Berufsschulen. Das ist hier ausführlich schon dargestellt worden. Hier müssen wir uns Gedanken machen, ob und wie es uns gelingt, beispielsweise Gymnasiallehrkräfte auch für andere Schularten zu begeistern. Das ist die wesentlich größere Herausforderung. Das Vorhaben, Lehrkräften weitere Zulagen für die Übernahme von besonderen schulischen Aufgaben zu zahlen, sehen wir allerdings kritisch. Sicher müssen wir unsere Lehrkräfte motivieren, solche Aufgaben zu übernehmen, aber wir bezweifeln, dass sich alles mit Geld lösen lässt. Da bin ich auch ein Stück weit bei der Kollegin Baum. Zudem erhalten Schulen über die Schulpauschale bereits personelle Ressourcen zur Abdeckung dieser Tätigkeiten, wie zum Beispiel Klassenleitertätigkeit, Beratungslehrkraft oder die Koordinierung im Ganztag. Wir diskutieren sehr gern darüber, wie wir Lehrkräfte motivieren, diese Aufgaben neben ihrem Unterricht zu übernehmen. Wir müssen aber auch in gewisser Weise maßhalten und schlagen daher vor, stattdessen verstärkt in gute Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und auch in die sogenannten weichen Faktoren zu investieren. Solange Lehrkräfte nicht mal einen vernünftigen Arbeitsplatz in ihrer Schule haben, überzeugt man sie sicherlich nur schwer, vor Ort zusätzliche Aufgaben auch dann tatsächlich zu übernehmen. (Beifall FDP) Noch einen Hinweis zur Diskussion über die Unterrichtsabsicherung: Wir sehen hier insbesondere die Schulkooperation als ein sinnvolles Mittel, Unterrichtsausfall auch im ländlichen Raum zu reduzieren. Es wird daher wohl um mehrere Maßnahmen gehen müssen, wollen wir das Problem im ländlichen Raum tatsächlich lösen. Die multiprofessionellen Teams sind von der Kollegin Baum auch angesprochen worden. Auch das ist aus Grünen-Perspektive ein großes Herzensanliegen. Lassen Sie mich abschließend deutlich machen, dass wir durchaus bereit sind, über den Gesetzentwurf der CDU ausführlich zu diskutieren. Genauso wichtig ist es uns jedoch – und auch das hat der Kollege Wolf angesprochen –, die A13 für die Grundschullehrkräfte einzuführen, eine Angleichung in der Besoldung, die bereits viel zu lange überfällig ist. Schließlich wissen wir alle, dass in der Grundschule der Grundstein für jedes Wissen gelegt wird und Grundschullehrer/-innen viel zu lange nicht die notwendige Anerkennung auch monetär erfuhren. Wir müssen bei all dem auch insgesamt die Kosten im Blick behalten – auch das ist hier angesprochen worden –, daher werden wir absehbar in den kommenden Jahren nicht jeden Wunsch erfüllen können, der hier geäußert wird. Wir freuen uns aber auf die Diskussion in den Ausschüssen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Es hat sich noch einmal für die CDU-Fraktion Kollege Tischner zu Wort gemeldet.

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Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, mein Plan ist nicht ganz aufgegangen. Ich dachte, ich lasse ein paar Sachen aus meiner Rede weg, damit es kürzer wird. Aber genau die Dinge, die ich weggelassen habe, sind dann irgendwie so infrage gestellt worden. Deswegen will ich da ein paar Sachen noch mal ein bisschen erläutern. Ich fange mal an beim Kollegen Wolf. Zu den Vergleichen ist einiges gesagt worden. Sie sagen, das, was wir vorschlagen, hilft den Regelschulen nicht. Ganz im Gegenteil, die Regelschulen stehen voll im Fokus unseres Vorschlags. Ich habe auch gesagt, wir müssen das Detail in der Verordnung regeln. Das muss dann auch im Ausschuss besprochen werden, auch mit den Dingen, die das Ministerium vielleicht mit einbringt. Da sind wir ganz offen. Aber die Regelschulen können nachher genauso wie die Grundschulen die Schulart sein, die am meisten davon profitiert, beispielsweise wenn man eben in einer ländlichen Region einen Regelschullehrer sucht, der vielleicht auch noch Mathematik- oder Physiklehrer ist. Genauso macht das zurzeit nämlich Sachsen. Die zahlen teilweise – darüber können wir diskutieren – eine doppelte Zulage sogar und nehmen damit im Grunde die Kollegen in den jeweiligen Bedarfsregionen auf, holen sie an die Schule. Oftmals ist es dann so, dass der Gymnasiallehrer – Frau Henfling hat es auch gerade gesagt – sagt, okay, an der Mittelschule, an der Regelschule fühle ich mich wohl, ich bleibe dort. Das eine schließt das andere nicht aus. Wir sollten das auch nicht gegeneinander ausspielen. Die Frage der A13 für die Grundschullehrer hatte ich weggelassen. Klar, Herr Wolf, hätte ich mir denken können, geht noch mal darauf ein. Es ist nicht so, dass ich das nicht will oder dass wir das nicht unterstützen, aber wir wollen jetzt etwas für alle Schularten tun. Allein die A13 für die Grundschule, die fast genauso viel kostet wie dieses Modell, was wir Ihnen heute hier zur Diskussion vorschlagen, ist für uns eben nicht die Lösung für alle Schularten. Zum Kommentar, Herr Wolf, in der TLZ: Das sehe ich genauso. Mich hat dann Ihre Rede verwundert, mit der Sie mehr oder weniger alle Türen zur Diskussion zugeschlagen haben. Ich hoffe sehr, dass Sie da noch ein bisschen zur Vernunft kommen und wir dann doch vielleicht lösungs- und kompromissorientiert etwas für unsere Schulen tun. Ich nehme jedenfalls auch Minister Holter so wahr, mit dem Zukunftsprozess, den er angestoßen hat, dass er dankbar ist für alle Initiativen, die kommen. Ich glaube, die Kollegen, die schon in der letzten Wahlperiode hier dabei waren, wissen, wir haben eigentlich genug geredet. Deswegen, Frau Kollegin Baum – gut, Sie sind noch nicht so lange dabei –: Wir haben genug geredet. Der Minister hat genug geredet, seit Jahren Diskussionsprozesse gemacht. Jetzt müssen wir irgendwann auch mal entscheiden. Die Situation ist, glaube ich, in diesem Landtag ganz gut, um zu einem möglichen – auch wenn mir der Begriff nicht gefällt, ich sage es immer wieder – Schulfrieden zu kommen. Frau Baum, Sie sagen, die Lehrer für digitale Aufgaben haben wir vergessen. Ich habe erst gestutzt. Aber eigentlich, wenn man das zweite Mal darüber nachdenkt, ist es nicht die Aufgabe der Lehrer, in der Schule dafür zu sorgen, dass der Beamer läuft, dass der Computer ein ordentliches Update hat. Das ist nicht Aufgabe des Lehrers. Ich würde mir wünschen – auch ein Diskussionsprozess, ich sage bloß, wir haben drei Anträge im Ausschuss, „Digitale Bildung“ – digitale Hausmeister mit den Schulträgern gemeinsam, vielleicht so in diese Richtung zu denken. Aber wir können nicht davon ausgehen, dass der Lehrer die IT im Grunde noch managt. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Es geht nicht nur um IT, es geht auch um digitale Bildung!) Jeder Lehrer muss digital fähig sein, das haben wir doch gestern diskutiert. Ein Punkt noch, Frau Kollegin, die Neiddiskussion, die dann entstehen würde, wenn im Grunde ein Kollege 400 Euro für fünf Jahre mehr verdient als der Kollege, der schon 20 Jahre im Dienst ist – das haben mir auch meine Kollegen aus meiner Fraktion gesagt –: Jeder, der so ein bisschen die Tarifverhältnisse kennt, weiß, wie hoch der Verdienst von jemandem ist, der gerade mit dem Beruf anfängt in der Erfahrungsstufe 1, und wie hoch die Verdienste sind bei den Kolleginnen und Kollegen, die in der Erfahrungsstufe 5 oder 6 sind. Das machen wir mit diesem fünfjährigen Bonus von ungefähr 400 Euro überhaupt nicht wett. Viele ältere Kollegen sagen, wir sind froh, wenn die jungen Leute kommen, und wenn sie ein paar Mark mehr verdienen, dann ist das auch gut so. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Was ist mit den jungen Regelschullehrern?) Nein, die jungen Regelschullehrer kriegen auch eine Zulage. Warum nicht? – Sie können gern noch mal nachfragen. Ich möchte zum Schluss kommen mit Blick auf die Zeit. (Beifall DIE LINKE) Wir haben jetzt ein bisschen das Kölsche geübt. Noch ein kölscher Satz zum Abschluss, aus dem Kölschen Grundgesetz: Et hätt noch immer jot jejange. (Beifall CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank für den Ausflug ins Rheinische. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich glaube, derjenige würde sich die Herzen aller Kollegen zuziehen. Ich schaue in Richtung von Minister Holter. – Frau Taubert – Entschuldigung, das war für mich hier nicht zu sehen –, Sie haben selbstverständlich das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will gern ergänzen, was Herr Tischner zum Ende gesagt hat, und mal vorlesen, Frau Baum, wie die Verhältnisse so sind. Wir haben in der A12 ein Anfangsbasisgehalt von 3.580 Euro – ich runde jetzt mal – und sind am Ende bei 4.900 Euro, durchschnittlich sind das 58.000 Euro in der Ländertabelle. In der A13 fangen wir mit 4.200 Euro an und sind bei 5.400 Euro reichlich am Ende der Tabelle für die Besoldung, durchschnittlich sind das 64.000 Euro. Sie können das alles gern abrufen, die Gewerkschaften veröffentlichen das. Wir sind mit diesen Gehältern in der Nähe von Bayern und Baden-Württemberg, die als Geberländer agieren, und sind auf gleicher Höhe mit Sachsen. Also zumindest die Tabellen geben nicht her, dass wir mit den anderen Bundesländern finanziell ein Thema haben. Das kann immer wieder gesagt werden, ich kann mir das schon vorstellen. Aber die Tabellen, nach denen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Schule bezahlt werden, geben das nicht her. Der Durchschnittsverdienst in Thüringen liegt bei 39.000 Euro, nur damit man mal einordnen kann, worüber wir reden. Herr Tischner, das mit dem digitalen Hausmeister hat mir wehgetan. Der Kreistag in Greiz hat beschlossen, ein Rechenzentrum einzurichten, und will natürlich auch die Schulen darüber abhandeln. Also das, was Hardware ist, soll überhaupt nicht mehr in Schulen stattfinden, weder vom Hausmeister noch von einem anderen. Jetzt sage ich mal, wenn Sie tatsächlich jemanden haben möchten, der Ihre IT bedient, der Kollege in der Faktion der SPD sagt zwar Datenhausmeister, aber der würde jetzt mit einer E4 oder E5 nicht anfangen zu arbeiten. Also das passt nicht zusammen, das bitte ich einfach der Ordnung halber zu trennen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU hat aus Sicht der Landesregierung ganz interessante Diskussionsgrundlagen in der vorgelegten Fassung. Ich will das natürlich vor allen Dingen aus der Sicht des für Besoldung zuständigen Ministeriums sagen, aber habe auch versucht, die Einwendungen unter Ergänzung vom Bildungsministerium mit aufzufassen. Sie wollen ja auch in den Ausschüssen noch diskutieren. Aber in der vorgelegten Fassung ist der Entwurf aus der Sicht des für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium nicht tragbar, weil in dem Gesetzentwurf – es ist schon angesprochen worden – Sachverhalte geregelt werden sollen, für die bereits gesetzliche Bestimmungen in nahezu gleicher Form existieren und die auch im Schulbereich durchaus angewendet werden können. So soll der neue § 46a Thüringer Besoldungsgesetz etwa speziell für den Schulbereich regeln, was bereits ohne Einschränkung des Kreises der Berechtigten im Thüringer Besoldungsgesetz existiert. Das Thüringer Besoldungsgesetz regelt bereits seit dem 1. Juli 2008 in § 46 die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Sicherung von Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit, wenn ein bestimmter Dienstposten anderenfalls im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie die Bedarfs- und Bewerberlage nicht anforderungsgerecht besetzt werden kann und die Deckung des Personalbedarfs dies im konkreten Fall erfordert. Sonderzuschläge können auch zur Verhinderung der Abwanderung des Beamten aus dem Bereich des Dienstherrn gewährt werden. Beides ist im Schulbereich anwendbar. Eine spezielle Regelung ist unseres Erachtens deshalb nicht erforderlich. Das Ziel des § 46a, den Sie einfügen wollen, ist die Personalgewinnung im Schulbereich für Bedarfsregionen und Mangelfächer. Da will ich jetzt noch mal etwas einflechten. Ich habe mit dem Kollegen Matschie als Bildungsminister arbeiten können und Sie hatten ja in einer der vorhergehenden Tagesordnungspunkte gesagt: Es war die Ressorthoheit, da konnten wir doch nichts machen. Die CDU hat sowohl im Landtag als auch auf Kreisebene ganz vehement – und macht es auch heute noch – gegen die Gemeinschaftsschule agiert. Teufelszeug war es gewesen. (Beifall DIE LINKE) Jetzt sage ich: Wenn ich jetzt ein Kind hätte, das macht Abitur, denn nur mit dem Abitur kann es auch Lehrerin oder Lehrer werden, wie soll ich denn dem Kind, das mit der 5. Klasse ins Gymnasium übergewechselt ist, erklären, was die Regelschule ist, wenn im öffentlichen Raum immer noch gesagt wird, das ist eben die? Die Gemeinschaftsschule kann genau diesen Dissens und diese gefühlte Wahrnehmung von den Tatsachen zusammenführen. Genau das haben Sie seit 2009 torpediert. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ist schon Wahl- kampf?) Das ist natürlich eine Voraussetzung. Es ist angesprochen worden, dass sich nur sechs oder acht Leute für Mathematik/Physik interessieren als Lehrerinnen und Lehrer. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das hat doch nichts mit der Schulart zu tun!) Natürlich hat das damit was zu tun. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie wollen also den Einheitslehrer? Sind wir jetzt bei der Diskussion?) Nein, Herr Tischner, ich wollte Ihnen nur erklären, dass Sie eine gewisse Mitverantwortung haben dafür, dass wir heute in bestimmten Fächern junge Leute nach dem Abitur nicht motivieren können, eben so einfach zu studieren. (Beifall DIE LINKE) Ich will da jetzt gar nicht weiter ausführen, ich könnte stundenlang darüber reden. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist auch besser so!) Aber das will ich schon noch mal sagen. Es ist ein Aufruf. Wenn die Kinder wissen, dass es attraktiv ist, wenn sie das Abitur gemacht haben, dann in eine Schule zu gehen, wo es ganz bunt ist, die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, dann können sie sich auch eher vorstellen, diesen Beruf auszuführen. Aber das nur nebenher. Sie haben offensichtlich auch übersehen, dass nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch andere Beamtinnen und Beamte – ich bleibe jetzt mal nur in meinem Ministerium, es soll auch Finanzbeamtinnen und beamte geben, die in Regionen an ‑ der Grenze arbeiten müssen und für uns die Steuern eintreiben müssen –, deswegen ist die Zulagenregelung für Lehrer eben schwierig; ob ich jetzt so weit gehen würde, dass das nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen würde, das können wir ja im zuständigen Ausschuss dann noch diskutieren. Auf jeden Fall ist es schwierig, wenn man Präzedenzfälle so setzt, dass sie dann am Ende auch nicht mehr eingegrenzt werden können. Meine Damen und Herren Abgeordneten, nach § 52 des Gesetzes sollen speziell für den Schulbereich Anwärterzuschläge gewährt werden. Ganz klar ist die Formulierung nicht, aber ich vermute, dass sie gezahlt werden sollen, wenn sich die Anwärter verpflichten, nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen und freien Schule in einer Bedarfsregion tätig zu werden. Das ist unseres Erachtens in sich unlogisch, da zur Personalgewinnung in einer Bedarfsregion bereits Sonderzuschläge nach § 46a des Gesetzentwurfs gewährt werden sollen. Aber auch das sollten wir noch mal diskutieren, wie Sie das meinen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Genau – sollen!) Insofern ist die Zahlung der Anwärtersonderzuschläge nicht erforderlich, da das ausgebildete Lehrpersonal mit dem Sonderzuschlag in die Bedarfsregionen gelockt werden soll. Derselbe Tatbestand ist unseres Erachtens also zweimal vergütet und das passt nicht zusammen. Aber das kann man sicherlich auch im Verfahren regeln. Ich will dazu auch noch etwas sagen: Wir haben auch im Bereich Gesundheit und Ausbildung der Mediziner immer wieder diese Frage des Landarztes. Der Bundesgesundheitsminister hat vor vielen Jahren schon mal diese Anregung gemacht, im Vorfeld das zu tun. Da sage ich mit allem Ernst, natürlich müssen wir auch das bedenken. Kann ich jemanden schon in so einer frühen Phase tatsächlich binden, ihm die Zulage gewähren? Nehme ich ihm die Zulage dann wieder weg, wenn das nicht passiert? Das muss man zu Ende bedenken, bevor man so eine Regelung einführt. Bemerkenswert ist im Übrigen auch – und deswegen ist auch Herr Präsident ein Stück weit unsicher gewesen, wer hier heute redet –, natürlich ist das für Besoldungsrecht zuständige Ministerium gar nicht erwähnt. Das zeigt deutlich, das Finanzministerium ist eh immer so ein Ministerium, das quengelt rum, hat Einwendungen, so ein notwendiges Übel, man braucht es irgendwie, aber eigentlich steht es zwischen dem politischen Willen auch dieses Gesetzentwurfs, bei der Lehrerin und beim Lehrer zu glänzen, und kommt dann mit solchen einfachen und eben auch sehr trockenen Einwendungen. Meine Damen und Herren, weiterhin sieht der Gesetzentwurf neue Stellenzulagen im Schulbereich vor. Die Stellenzulagen sind nach § 40 Abs. 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes für herausgehobene Funktionen vorgesehen. Inwieweit diese Voraussetzung bei der Übernahme besonderer Aufgaben an der Schule erfüllt ist, ist für die in Nummer 3 aufgeführten Tätigkeiten, die zu einer Stellenzulage für besondere Aufgaben an der Schule führen, nicht dargelegt. Außerdem wird Lehrern, die besondere Aufgaben an der Schule übernehmen, zu einem bestimmten Anteil die Anzahl der Pflichtstunden gemindert. Insofern, Frau Baum, es stimmt, es war ein bisschen gemein, was ich da so gedacht habe: Am besten ist, wir zahlen das doppelte Gehalt, damit jemand aufsteht und zur Schule kommt. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nein, eben nicht!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch unverschämt, solche Debatten zu machen!) Das ist natürlich nicht für die Lehrer gedacht, aber so ein bisschen war es zu verstehen, so nach dem Motto: Jeder kriegt erst mal einen Zuschlag, damit er dann auch das macht, wofür er auch eine Besoldung bekommt. Wir halten das für einen adäquaten Ausgleich, aber trotz alledem gibt es auch Zulagen. Die müssen intensiv begründet werden. Ich will etwas dazu sagen, denn Herr Holter und ich, wir sind ja, wie gesagt, Minister in unterschiedlichen Ministerien und wir ringen natürlich auch darum. Es geht nicht darum, dass wir jetzt untätig dagesessen haben in den letzten Jahren, sondern wir haben uns natürlich auch zu diesen Dingen besprochen. Ich habe auch in Gesprächen mit dem Philologenverband zu der Thematik gesprochen. Aber, wie gesagt, auf der einen Seite gibt es Abminderungsstunden und man muss etwas Herausgehobenes tun. Das in Einklang zu bringen, das ist wichtig. Wenn wir das sonst einfach so machen, also uns fällt schon etwas ein, die eine oder andere zusätzliche Arbeit, die durch Abminderung quasi abgegolten ist, noch zu vergüten, dann kommen wir tatsächlich in Teufels Küche und dann ist das, was mit den Zulagen tatsächlich gemacht werden soll, nämlich eben diese herausgehobene Funktion zu vergüten, nicht mehr garantiert. Deswegen bitte ich einfach darum, dass man das noch mal sehr genau prüft und dass es da nicht zu Verwerfungen im Besoldungsrecht kommt. Meine Damen und Herren, zu den in Artikel 1 Nr. 4 vorgesehenen Änderungen in der Besoldungsgruppe A ist festzustellen, dass die Anhebung der Leiterinnen und Leiter einer Grundschule von unter 80 Schülern von der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage zur Besoldungsgruppe A13 das in sich ausgewogene System, was wir heute haben, der Einstufung der Leitungsämter an Grundschulen stört, sagen wir sehr trocken. Die weiteren Änderungen sollen zu einer Wiedereinführung der Ämter der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern führen. Diese Ämter – ich will noch mal daran erinnern, warum das so gekommen ist, von wem auch immer – wurden seinerzeit gestrichen, weil sich aufgrund der ständig ändernden Anzahl der Lehramtsanwärter und deren Fächerkombinationen die Anzahl und die Fächerkombinationen der Fachleiter ebenfalls ständig ändert. Es war deshalb nicht möglich, ständig eine Vielzahl von Fachleiterinnen und Fachleitern vorzuhalten, die dann teilweise überhaupt nicht als solche eingesetzt werden konnten. Die jetzt zur Verfügung stehende Zulage ermöglicht einen flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz von Fachleitern für begrenzte Zeiträume. Die in Artikel 1 Nr. 3 vorgesehene ersatzlose Streichung der Zulage für Fachleiter in der Ausbildung – Herr Tischner –, von Lehramtsanwärterinnen und anwärtern würde mit sofortiger Minderung der mo‑ natlichen Besoldung der Fachleiter einhergehen. – Sie schütteln mit dem Kopf. Das hat jemand geschrieben, der sich wirklich im Besoldungsrecht auskennt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch von Herrn Voß übernommen!) Insofern, sage ich mal, ist es ein freundlicher Hinweis an alle, die sich dann im Bildungs- und im Haushalts- und Finanzausschuss darüber beugen, dass man an der Stelle noch mal hingucken muss, damit Sie, wenn Sie es schon machen, den Leuten nicht einen Bärendienst erweisen. Aber genau da, Frau Baum – weil Sie das auch erwähnt hatten, Sie hatten ja mehrfach gesagt, gleiche Bezahlung, also gleiche Besoldung aller –, wird natürlich versucht, durch Beförderungsämter genau das Prinzip der gleichen Besoldung wieder zu durchbrechen. Ich weiß, dass das, wie gesagt, der Philologenverband schon mehrfach auch angemahnt und gesagt hat: Ihr müsst doch irgendwo gucken, dass wenigstens ein paar Beförderungsämter da sind. Ich finde, darüber kann man auch offen reden. Es ist ein gutes Anliegen der Fachschaft, die da vertreten wird. Aber es durchbricht dieses Prinzip der gleichen Bezahlung. Das muss man einfach sehen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wol- len wir auch!) Dass Herr Tischner das möchte, das weiß ich ja. Wenn man es nicht will, dann darf man das nicht machen, und wenn man es will, dann muss man sich Mehrheiten suchen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen wir!) Genau. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben rundum eine ganze Menge Bedenken zu diesem Gesetzentwurf. Ich will abschließend etwas zur Finanzierung sagen. Wenn es nicht so trübe Aussichten wären mit dem Geld, dann würde ich darüber schmunzeln, aber es sagen alle, beim Bildungsminister ist noch Geld da. Jetzt muss ich mal ganz ehrlich sagen: Bevor wir keinen Kredit aufgenommen haben für 2020 und 2021 ist auch beim Bildungsminister kein Geld da. Das Geld war nur deswegen da – auch das will ich mal aufklären –, wir haben gesetzlich vereinbart, dass wir mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsmodell pro neu eingestellter Beamtin/eingestellten Beamten 5.000 Euro tilgen wollen. Dieses Geld ist eben nicht von dem einzelnen Ministerium abgezogen worden – und beim Bildungsministerium gibt es die größte Anzahl der Verbeamtungen –, also das Geld, wenn ich so will, also wenn man sagt, steht mir zu oder steht mir nicht zu, stünde der Finanzministerin oder dem Einzelplan 17 zu, der nämlich diese Ausgabe am Ende hat, nämlich die Tilgung. Insofern ist es nicht so einfach. Es gibt auch die Vorwürfe, der gibt sein Geld nicht aus; aber einen Teil davon hätte er mir eigentlich überweisen müssen, damit ich die Tilgung bezahlen kann. Trotz alledem haben wir dieses Jahr noch keinen Kredit aufgenommen. Wir haben aus Rücksicht wegen Corona für alle Bereiche gesagt, wir machen keine Haushaltssperren, wir versuchen das nicht einzusparen. Für die kommenden Jahre ist das Geld dann tatsächlich momentan noch nicht gesichert. Das muss man deutlich sagen. Das gilt aber für viele andere Anträge auch, nicht nur für diesen Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Es hat sich jetzt noch Herr Minister Holter zu Wort gemeldet.

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Holter

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren, vermeintlich sollte hier eine besoldungsrechtliche und besoldungspolitische Debatte stattfinden, aber die Abgeordneten – nicht die verehrte Frau Taubert – haben eine bildungspolitische Debatte über alles auf einmal aufgemacht. Dann kann natürlich der Bildungsminister nicht schweigen und muss sich hier zu Wort melden. Ja, ich erkenne an, Herr Tischner, dass die CDU sich Gedanken und Vorschläge macht, wie man den Lehrermangel bekämpfen kann, wie dem Unterrichtsausfall begegnet werden kann. Das machen viele hier aus diesem Hohen Haus. Das ist auch gut so. Der Wettbewerb der Ideen sprüht ja so richtig. Das ist in Ordnung. Wir haben uns natürlich immer gemeinsam im Ausschuss, aber auch anderswo Gedanken gemacht, wie man im bundesdeutschen Wettbewerb auch dem begegnen kann. In dem Sinne finde ich viele Vorschläge, die Sie nicht nur heute, sondern auch im anderen Zusammenhang gemacht haben, wieder, die im Dialogprozess „Zukunft Schule“, aber auch jetzt im Dialogprozess „Schule 2030“ angebracht und auf den Tisch gelegt wurden. Also so neu ist Ihre ganze Latte, die Sie heute vorgestellt haben, nicht. Ich will aber zu zwei, drei Dingen etwas sagen. Erstens haben Sie gesagt, der Minister ist jetzt dreieinhalb Jahre hier und hat viel geredet, aber nichts gemacht. Das kann ich so nicht stehen lassen. Sie haben gesagt, er redet viel, aber es ist Zeit, dass Taten folgen. (Beifall CDU) Aber Sie müssen auch mal anerkennen, dass wir die A13 eingeführt haben, dass wir eine Lehrergewinnungskampagne eingeführt haben, dass wir mehr eingestellt haben als in den Vorjahren, dass wir die Plätze im Referendariat systematisch erhöht haben, dass wir von vormals weniger als 600 jetzt bei 750 sind, wir 1.500 Referendarinnen und Referendare haben, dass wir das Einstellungsverfahren geändert haben, dass wir vier Einstellungstermine haben für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und noch mehr, was ich jetzt nicht alles im Einzelnen aufzählen will. (Beifall DIE LINKE) Das gehört alles zur Haben-Seite. Das bitte ich auch einfach mal anzuerkennen. Das Zweite ist: Es ist natürlich einfach gesagt – ich will das noch mal unterstützen, was Frau Taubert gesagt hat: Ja, das Bildungsministerium gibt jährlich in Größenordnungen Geld zurück. Das hat aber etwas mit Veranschlagung und Bewirtschaftung zu tun. Selbstverständlich muss ich eine Stelle für zwölf Monate ausfinanzieren. Das machen wir gemeinsam, das Finanz- und Bildungsministerium. Das ist ganz klar. Wenn ich aber die Stelle nicht zwölf Monate besetzen kann, sondern vielleicht nur zehn oder acht Monate, dann bleibt eben etwas übrig. Das ist einfach so. Wenn ich eine Stelle gar nicht besetzen kann, dann ist eben der Sold oder das Gehalt für zwölf Monate nicht ausgegeben. Auch das gebe ich zurück. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 1.500 Stellen!) Im Übrigen, das ist auch richtig erst mal von der Bewirtschaftung her. Deswegen kann man nicht bei der Planung und Aufstellung von Haushalten davon ausgehen, dass Geld zurückgegeben wird, sondern wir müssen immer davon ausgehen, dass alles Geld, was eingeplant ist, auch eins zu eins ausgegeben wird. Ansonsten, glaube ich, kommen wir mit der Haushaltsdurchführung über das Jahr gar nicht klar. Den zweiten Punkt, den ich ansprechen will, ist die Frage Gymnasiallehrer an die Regelschule. Mit diesem Thema habe ich mich im September 2017 das erste Mal auseinandersetzen müssen. Das haben wir auch ermöglicht. Aber ich will noch mal deutlich machen, wenn es um verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer geht, dass wir hier zwei unterschiedliche Laufbahnen haben. Das ist genau die Frage, die auch in diesem Zusammenhang zu klären ist. Deswegen gebe ich Frau Taubert vollkommen recht. Das Thema „Besoldungsrecht und Beamtenrecht“ ist ein komplexes. Man muss es im Einzelnen auch genau durchdeklinieren, was heißt es denn für den jeweiligen Lehrer bzw. für die jeweilige Lehrerin. Wir haben uns in diesem Dialogprozess, von dem ich schon gesprochen habe, mit den verschiedenen Zulagensystemen in anderen Ländern beschäftigt. Wir haben auch diese Ansätze diskutiert. Wir haben aber nicht nur die Ansätze diskutiert, sondern wir haben auch die unterschiedlichen Erfahrungen diskutiert. Das sollten wir im Ausschuss – das will ich im Einzelnen jetzt nicht tun – auch noch mal dann konkret machen, welche Erfahrungen andere Länder ganz konkret gemacht haben. Ich will nicht verhehlen, dass das, was Sie vorgeschlagen haben bezüglich der Anwärterinnen und Anwärter, durchaus meine Sympathie hat. Aber ich will noch mal eines sagen, weil das auch hier Frau Henfling und Herr Wolf angesprochen haben. Wenn ich nur den Vorschlag nehme, dass die Leitung kleiner Grundschulen eine bessere Bezahlung erhalten soll – das haben Sie, Herr Tischner, eben noch mal deutlich gemacht –: Entweder bekennen Sie sich jetzt zu der A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer oder Sie lassen es sein. Sie machen Politik zulasten der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Das ist das, was ich hier nicht stehen lassen kann. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch! Ich habe es doch gerade erklärt! So ein Quatsch!) Wie Herr Wolf gesagt hat, auf den Anfang kommt es an. Da bin ich vollkommen bei dir, Torsten. Wir sollten als Erstes die A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer tatsächlich umsetzen. Ich habe den Dissens mit Frau Taubert. Das wissen alle. (Beifall DIE LINKE) Aber das ist auch gar nicht mein Problem, dass ich diesen Dissens habe, das können wir beide auch freundschaftlich aushalten. Der Punkt ist aber, dass wir das, was wir in der Haushaltsdebatte jetzt ganz intensiv führen, die A13, die 900 Stellen, die Hortnerinnen und Hortner – ich will das bloß als Stichworte hier sagen, alle wissen, worum es geht – prioritär umsetzen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Braucht alles Mehrheiten!) Dann können wir uns auch über andere Fragen unterhalten und ausgehend davon, was im Portemonnaie ist, wie Sie so schön erst gesagt haben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Ich bitte jetzt doch noch kurz um Ruhe und Konzentration. Es ist Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Es war die Federführung für den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Es ist auch Ausschussüberweisung für den Entschließungsantrag beantragt. Wir kommen jetzt zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2037. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist das an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der gleiche Gesetzentwurf: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wiederum alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Beides also überwiesen. Jetzt die Federführung: Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wir sind jetzt beim Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich hatte Sie so verstanden, Herr Kollege Blechschmidt, als hätten Sie es nicht verstanden. – Jetzt sehe ich aber Zustimmung in allen Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Wer der Überweisung des Entschließungsantrags – Herr Kollege Blechschmidt, auch für Sie – an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung in allen Fraktionen. Wiederum die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss: Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Beides nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und komme gemäß Absprache zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 58 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/1784 Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Staatssekretär. Bitte etwas Ruhe, vielleicht schaffen wir es dann ohne nächste Lüftungspause! (Heiterkeit im Hause)

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Krückels

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich gebe mir Mühe. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, da der TOP das Anliegen schon benennt, kann ich es tatsächlich kurz machen. Herr Minister Hoff soll in den Aufsichtsrat der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH eintreten und den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 29. September 2020 der Mitarbeit von Herrn Hoff im Aufsichtsratsgremium der genannten Gesellschaft zugestimmt und gebeten, die Zustimmung des Landtags einzuholen. Ich bitte Sie, diese Zustimmung zu erteilen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die kurze und knackige Vorstellung. Im Ältestenrat, meine Damen und Herren, wurde vereinbart, die Beratung ohne Aussprache durchzuführen. Wird dennoch das Wort gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Frage, nämlich: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag direkt. Wir stimmen über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/1784 ab. Wer stimmt dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe jetzt Jastimmen in den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU; AfD nicht, wenn ich das richtig erkenne. Danke schön. Gegenstimmen? Gegenstimmen in der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Enthaltungen keine. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, es trifft sich jetzt 5 Minuten nach dem Ende des Plenums der Innenausschuss da oben. Dass das nicht vergessen wird, weil es so schön war heute, machen wir noch ein bisschen weiter. Allen anderen wünsche ich einen guten Heimweg. Denken Sie daran, es ist Freitag, der 13. Kommen Sie gut zu Hause an! Danke schön.

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