Steffen Dittes
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
die wir letzte Woche hier eingefordert haben, wenn wir es nicht der Landesregierung überlassen, per Rechtsverordnung Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wahl festzulegen, sondern wenn wir diese Verpflichtung hier gleich im Gesetz regeln. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen. Ich freue mich jedenfalls sehr – das haben Sie der Motivation meines Redebeitrags
