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Dr. Heesen

13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach den im Bildungsministerium vorliegenden COVID-19-Meldungen – das muss ich noch mal sagen, wir haben ein Meldesystem von den Kitas und den Schulen direkt zu uns; das sind also unsere eigenen Zahlen – wurden seit Beginn des Schuljahres – das war am 31. August 2020 – bis einschließlich 8. November – das ist die Zeit, die wir jetzt statistisch schon ausgewertet haben – 87 Schülerinnen und Schüler sowie 27 Lehrerinnen und Lehrer positiv getestet. Im gleichen Zeitraum – also 31. August bis 8. November – wurden an Kindergärten 48 Erzieherinnen bzw. Erzieher und 37 Kinder positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Zu Frage 2: Seit dem Ende der Sommerferien waren 109 Schulen von zeitlich begrenzten Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen, acht Schulen wurden in diesem Zeitraum durch das zuständige Gesundheitsamt zeitweise geschlossen. Seit Ende der Sommerferien waren 35 Kindertageseinrichtungen von Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen und 24 Einrichtungen wurden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt geschlossen. Zu Frage 3: Die Empfehlungen des RKI sind uns natürlich bekannt. Wir werden sie aber nicht bewerten, das ist ein wissenschaftliches Institut, dessen Arbeit wir als Bildungsministerium nicht beurteilen. Ich erlaube mir aber zu zitieren aus den Empfehlungen des RKI, das eine Reihe von Maßnahmen aufzählt, aber diesen Empfehlungen folgende Erwägungen voranstellt, ich zitiere: „Die vorliegenden COVID-19-Empfehlungen beruhen zwar im Kern auf den bekannten Standardmaßnahmen zu Prävention und Management von respiratorisch übertragbaren Krankheiten in Schulen, aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen und Gegebenheiten ist jedoch eine Eins zu Eins Umsetzung ‑ ‑ ‑ nicht in jeder Situation ohne Weiteres machbar. Die avisierten Einrichtungen sind zudem ebenso wie das Spektrum der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten sowie des Schulpersonals inhomogen. Daher kann es keinen ‚one Size fits all‘-Ansatz geben. Schulen müssen die empfohlenen Maßnahmen an ihre Rahmenbedingungen anpassen, unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, der räumlichen Situation, des Personals, der schulischen Demografie etc. Daher ist es notwendig, dass die Verantwortlichen der Einrichtungen gemeinsam mit den örtlichen Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Empfehlungen flexibel und mit Augenmaß den gegebenen Umständen und Bedingungen vor Ort anpassen.“ Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Stufenkonzept für das Kita- und Schuljahr 2020/2021 einen Handlungsleitfaden erstellt haben, der es den Einrichtungen ermöglicht, genau das zu tun, was das RKI empfiehlt, nämlich auf verschiedene Situationen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten angemessen zu reagieren. Zu Frage 4: Das Bildungsministerium hat im Rahmen der Hygienekonzepte auch eine Handreichung zum Thema „Lüften“ erstellt. Diese Empfehlungen berücksichtigen den Gesundheitsschutz der Betroffenen und setzen auf einen manuellen Ansatz des Lüftens. Uns sind als Landesregierung natürlich verschiedene technische Ansätze zum Thema „Lüften“ bekannt und zur weiteren Meinungsbildung erörtern wir mit den Schulträgern, die ja verantwortlich sind für die Ausstattung der Schulgebäude, schon seit Wochen verschiedene Maßnahmen. Da sind wir als Landesregierung im engen Kontakt mit den verantwortlichen Schulträgern. Vielen Dank.

Protokoll ↗