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Laura Wahl

GRÜNE 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in erster Lesung einen von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem der zwischen Thüringen und Hessen geschlossene Staatsvertrag zum Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier geändert werden soll. Da die Staatsvertragsänderung einer Zustimmung beider Landtage bedarf, befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf fast zeitgleich im parlamentarischen Verfahren im Hessischen Landtag. In Wiesbaden soll dieser ebenfalls in zwei Lesungen in den Plenarsitzungen im November und Dezember beraten werden. Das Thema „Kalibergbau“ und die daraus resultierenden Umweltbelastungen sind in Thüringen schon lange ein Dauerthema. Immer noch werden die bei der Produktion von Kalisalzen anfallenden Abwässer in die Werra direkt eingeleitet. Die Wasserqualität ist deshalb immer noch weit von dem guten ökologischen Zustand, der in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist, entfernt. Die Werra gilt als der salzigste Fluss Europas. Deshalb ist es absolut notwendig, diesen Missstand durch eine weitere Reduzierung von salzigen Abwässern zu beheben. Mit der Verabschiedung des „Masterplans Salzreduzierung“ hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser 2016 einen gangbaren Weg zur Absenkung der Salzkonzentration gefunden. So ist die Entsorgung von Abwässern durch Verpressung in den Boden nur noch bis 2021 erlaubt. Ab 2028 dürfen gar keine Salzabwässer mehr in die Werra eingeleitet werden. In dem aktuell gültigen „Bewirtschaftungsplan Salz“ sind die Zielwerte so festgelegt, dass man bis 2027 zu einer Verbesserung bei der Wasserqualität entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie kommen kann. Um das Ziel, die Salzabwässer zu reduzieren, zu erreichen, ist im Masterplan als eine Maßnahme das Einstapeln von Abwässern unter Tage festgeschrieben. Als Bündnisgrüne halten wir diesen alternativen Entsorgungsweg des Einstapelns von Produktionsabwässern in die thüringische Grube Springen für einen gangbaren Weg zur Entlastung der Werra. Um die Abwässer in die Grube Springen unterirdisch einbringen und transportieren zu können, müssen als technische Voraussetzungen zunächst zwei unterirdische Rohrleitungen durch den auf der hessisch-thüringischen Grenze liegenden Markscheidesicherheitspfeiler verlegt werden. Da eine solche Durchörterung aber erst nach einer Änderung des Staatsvertrags möglich ist, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen. Mit dem Lösungsweg der Einstapelung können wir also – wie beschrieben – einen Beitrag zur Entsalzung der Werra leisten. Durch diesen Entsorgungsweg eröffnen wir dem Unternehmen K+S aber auch eine mittelfristige Produktionsperspektive und damit die Absicherung von 4.500 Arbeitsplätzen in der Region. Zudem könnte sich für Thüringen durch die Einstapelung in die Grube Springen ein weiterer Vorteil ergeben. Alle Versuche, die Laugenzuflüsse am sogenannten Querort 23 zu stoppen, sind in den letzten 50 Jahren gescheitert. Um die Standsicherheit der Grube gewährleisten zu können, müssen die Laugen derzeit mit dem Zeithorizont „auf Ewigkeit“ abgepumpt werden. Durch die Einstapelung ergibt sich nun die Möglichkeit, diese Altlast aus dem DDR-Bergbau mittelfristig zu beseitigen. Es bleibt aber zu betonen, dass mit der Änderung des Staatsvertrags lediglich die Möglichkeit zur Durchörterung eröffnet wird und darüber hinaus keine Vorentscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Salzabbau im Werra-Kalirevier getroffen werden. Dies betrifft unter anderem auch die Finanzierung der Kosten aus den DDR-Altlasten. Der den Genehmigungsbehörden vorliegende Antrag von K+S zur Einstapelung erstreckt sich zunächst nur auf das Südwestfeld der Grube Springen. Dort sol ­ len dann bis 2025 die Abwässer eingelagert wer ­ den. Die Kosten für diese Einlagerung sind als rei ­ ne Entsorgungskosten zu betrachten und müssen mithin ausschließlich durch das Unternehmen ge ­ tragen werden. Hinsichtlich der Sanierungskosten aus den DDRAltlasten und den weiteren Genehmigungsverfahren zur Einstapelung bleibt festzuhalten, dass mit der Staatsvertragsänderung keine präjudizierende Wirkung, keine Vorfestlegung verbunden ist. Der Umweltausschuss hat am 28. Oktober einen Entwurf des Staatsvertrags zur Kenntnis genommen, dem eine entsprechende Protokollerklärung beigefügt war. Diese Protokollerklärung ist in dem vorliegenden Zustimmungsgesetz leider nicht mehr enthalten. Wir streben für die zweite Lesung deshalb an, die Protokollerklärung wieder beizufügen, sodass sie dann auch im Gesetz- und Verordnungsblatt mit veröffentlicht werden kann. Wir Bündnisgrüne werden den Kalibergbau weiterhin sehr kritisch begleiten. Dies betrifft, wie gerade angesprochen, sowohl die Wahrung der finanziellen Interessen Thüringens bei der Altlastensanierung, insbesondere aber die aus dem Abbau resultierenden Umweltbelastungen. Im nächsten Jahr wird der Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022 bis 2027 fortgeschrieben. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, die Zielwerte so festzulegen, dass für das Erreichen des in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Ziels des guten ökologischen Zustands in der Werra eine realistische Perspektive entsteht. Die von K+S in diesem Zusammenhang beantragte Abweichung von den Zielwerten für diesen Zeitraum lehnen wir daher strikt ab. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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