Denny Jankowski
d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, die ewigen Fragen, reicht das Geld, reicht das Geld dann auch allen und wie wird das Geld am besten verteilt. Die Finanzierung der freien Schulen ist ein Dauerthema, das hier immer wieder hochkocht. Die freien Schulen beklagen sich seit Jahren darüber, dass sie unterfinanziert seien, das Ministerium beteuert immer wieder, dass dies nicht stimme. Aussage gegen Aussage! Aber na ja, die freien Schulen haben halt auch gute Belege. Seit gut einem Jahr liegt ein Gutachten vor, welches die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten kam zu dem Gesamturteil, dass die freien Schulen ganz klar unterfinanziert sind. Die Unterfinanzierung wird dabei vor allem auf eine fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Schülerkostenjahresbeträge ohne eine jährliche Steigerungsrate zurückgeführt. Daraufhin rechnete das Ministerium noch einmal nach und kam wieder zu dem Schluss, dass die vergebenen Zuschüsse der letzten vier Jahre durchaus auskömmlich waren. Laut Ministerium sei die Berechnung der Schülerkostenjahresbeträge sehr wohl transparent. Aber es wurde bestätigt, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. In dem Bericht schlug das Ministerium verschiedene Varianten vor, wie zukünftig die Schülerkostenbeträge und die Steigerungsraten ermittelt werden können, es wurden Verhandlungen mit den freien Schulen aufgenommen und es wurde im Sommer ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man könnte an der Stelle eigentlich meinen: so weit, so gut. Ich betone, es wurde ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man sollte aber eigentlich meinen, wenn endlich ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem die freien Schulen und das Ministerium leben können, dass die Landesregierung diesen dann auch in einen entsprechenden Gesetzentwurf einfließen lässt und dem Parlament hier vorlegt. Aber auch diese Mindesterwartung konnte die Landesregierung nicht erfüllen. Keinen Monat, nachdem der Kompromiss zwischen dem Bildungsministerium und den freien Schulen geschlossen wurde, wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der alles wieder über den Haufen schmiss. Es wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der nicht nur nicht mehr Geld für die freien Schulen vorsieht, sondern sogar noch 10 Millionen Euro weniger, und das ist ein absolutes Armutszeugnis.
(Beifall AfD)
Die Unfähigkeit der Landesregierung, getätigte Zusagen einzuhalten und einen Kompromiss in einen Gesetzestext einfließen zu lassen, führt nun zu der Situation, die wir hier haben. Wir haben sogar vier Gesetzentwürfe, die diskutiert werden müssen. Davon sind schon zwei verschiedene von den Koalitionsfraktionen, was ich an sich schon sehr bezeichnend finde.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen gibt es gar nichts!) Ja, wir haben uns bewusst dagegen ausgesprochen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen – das stimmt –,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ach, was für eine weise Entscheidung!) da ich immer noch erwarte, dass die Regierung zu ihren Zusagen steht und gefälligst den entsprechenden Gesetzentwurf hier dem Parlament vorschlägt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oder Sie haben es halt nicht hinbekommen!) Wir werden als Fraktion – das kann ich Ihnen auch schon versprechen – Änderungsanträge zum Einzelplan 04 im Haushalt einbringen, die vorsehen werden, dass für die kommenden Jahre die zugesagten 217 Millionen Euro für die freien Schulen bereitgestellt werden.
(Beifall AfD)
An dieser Stelle nur eins schon vorweg: Wir werden unter keinen Umständen einem Finanzierungsvorschlag zustimmen, der unter die zugesicherten 217 Millionen Euro zurückfällt. Deswegen werden wir definitiv dem Antrag der SPD nicht zustimmen und auch keiner Ausschussüberweisung.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was, ehrlich?)
Ja, ehrlich.
(Beifall AfD)
Die anderen hier eingebrachten Gesetzesanträge orientieren sich ja grob an dem von dem Ministerium geschlossenen Kompromiss mit den beschlossenen 217 Millionen Euro. Bei diesen Anträgen sind wir gern bereit, diese an die Ausschüsse zu überweisen und dort im Austausch mit den freien Schulen eine vernünftige Lösung zu finden. Die wesentlichste Frage dabei wird sein, wie zukünftig die jährlichen Steigerungen bei den Schülerkostenbeträgen geregelt werden sollen. Der Bericht des Ministeriums erwähnte ja schon das Problem, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. Auch im CDU-Entwurf wurde gleich zu Beginn festgestellt, dass bei der letzten Gesetzesnovelle im Januar 2015 versäumt wurde, eine reelle jährliche Kostensteigerung festzusetzen. Bereits 2015, als das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft das letzte Mal geändert wurde, brachte meine Fraktion einen Änderungsantrag ein, in dem wir unter anderem forderten, die Schülerkostenjahresbeträge jährlich um 3 Prozent zu erhöhen. Warum schlugen wir damals die jährliche Steigerung um 3 Prozent vor? Weil wir bereits damals angemahnt haben, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung bei Weitem nicht ausreichen würde. Wir haben recht behalten.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und deswegen haben Sie nichts gemacht?) Neben der auskömmlichen Steigerung wollten wir damals auch die Sicherheit für die freien Schulen erreichen, die es ihnen ermöglicht, schon frühzeitig vorauszuplanen. Unser Änderungsantrag wurde damals, wie nicht anders zu erwarten war, von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt. Die Verbesserungen, die jetzt teilweise hier gefordert werden, hätte es durch uns bereits vor fünf Jahren schon geben können.
(Beifall AfD)
Eine andere offene Baustelle sind natürlich auch die unterschiedlichen erreichten finanziellen Deckungsquoten bei den einzelnen Schulen. Im Bericht des Ministeriums geht man zwar davon aus – ich darf zitieren –: „Ein Großteil der Schulen ist mit dem Zuschuss angemessen finanziert“, aber das Ministerium muss auch einräumen, „bei einzelnen Schulen kann diese Aussage abweichen“. Im Ergebnis heißt das, teilweise werden bei einzelnen Schulen Deckungsquoten von über 100 Prozent erreicht, wohingegen andere Schulen bei weit unter 80 Prozent liegen. Hier besteht auf jeden Fall ein Handlungsbedarf und ich glaube auch nicht, dass es in einem Schritt möglich sein wird, das geradezurücken. Es wird eher ein Prozess nötig sein, der in festen Intervallen versucht, die Fehlentwicklungen nachzujustieren. Deswegen ist es für mich etwas unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Linken und der Grünen gar keine weitere Evaluation mehr vorsieht. Wir werden um weitere Evaluationen einfach nicht umhinkommen.
(Beifall AfD)
Wichtig ist dabei aber, dass Klarheit geschaffen wird, wer und vor allem mit welchen Grundsätzen und Berechnungsgrundlagen die Gutachten erstellt, vor allem muss bei allen Prozessen für alle Beteiligten die maximale Transparenz herrschen. Es muss eine klare Regelung gefunden werden, dass es nicht wieder zu einem Chaos ausartet wie in den letzten Jahren, dass von allen Seiten Gutachten und Gegengutachten ins Feld geworfen werden, bei denen am Ende keiner genau weiß, wie die Berechnungsgrundlagen waren. Ob die Evaluation dann nun alle drei Jahre oder alle fünf Jahre, wie hier teilweise in den Gesetzentwürfen gefordert, ob Gutachten von Ministerien oder von Externen durchgeführt werden, ist da erst mal zweitrangig. Wir wollen im Ausschuss und bei den Anhörungen mit den freien Schulen einen für alle Seiten praktikablen Weg finden und ich glaube, das wird auch gelingen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
