Diana Lehmann
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der PKK müssen für diese sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nicht, was ich an dieser Stelle ausführen will. Zum ersten Wahlvorschlag der AfD, Herrn Birger Gröning: Herr Grönings Facebook-Account zeigt eine enge Bindung zum Thüringer AfD-Fraktionschef und Protagonisten des Flügels Björn Höcke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das zeigt sich unter anderem im häufigen Verbreiten von Höckes Beiträgen als auch einer Reihe von gemeinsamen Bildern. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in dem Fall Björn Höcke – über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürften, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, dessen Landesverband vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird. Weiterhin lassen sich bei Birger Gröning Verbindungen in das rechtsextreme Milieu feststellen. Seinen Wahlkampf führte er unter anderem mit einem Mann, der auch bei einem Aufmarsch der Identitären Bewegung in Köln mitmarschierte, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Ebenso finden sich auf seinem Facebook-Profil zahlreiche Sympathiebekundungen zur Jungen Alternative und deren Strukturen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2019 als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufte, darunter auch die Junge Alternative Bayern und Niedersachsen, die durch die Landesämter als rechtsextremistische Bestrebungen beobachtet werden. Weitere Sympathiebekundungen von Birger Gröning in sozialen Medien gelten dem Flügelprotagonisten Andreas Kalbitz, der Gruppierung „Erfurt zeigt Gesicht“, deren Aktivitäten vom Thüringer Innenministerium als rechtsextremistisch eingeordnet wurden, und Doris von Sayn-Wittgenstein, die dem extrem rechten Verein „Gedächtnisstätte e.V.“ im thüringischen Guthmannshausen angehört, der ebenso Beobachtungsobjekt des Amts für Verfassungsschutz Thüringen ist. Bilder zeigen Gröning auch als Teilnehmer der Querdenker-Demonstration am 23.08.2020, denen der Präsident des Amts für Verfassungsschutz Thüringen jüngst auch teils rechtsextremistische Züge attestierte. Zum zweiten Wahlvorschlag der AfD, Frau Corinna Herold: Frau Herold ist Erstunterzeichnerin des Flügels und hat sich auch seit dessen Auflösung – in Anführungsstrichen – nie distanziert. Sie unterhält intensive Kontakte in rechtsextreme Szenen, war unter anderem mindestens Mitglied in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Bürgerwehr Thüringen“,
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Welche Stasi
hat euch das zugerufen, Frau Lehmann?) zu deren Mitgliedern auch mehrere Neonazi-Musiker, der NPD-Landesschatzmeister und ein Neonazi aus dem Umfeld der Angeklagten, der Schläger aus dem Ballstädt-Prozess, zählen. Sie unterhält dort Kontakte zu bekannten Neonazis. Einer fällt immer wieder durch Waffenbesitz auf und war zuletzt an der Organisation von Konzerten der Szene in Thüringen beteiligt. Frau Herold hat enge Verbindungen zu „Erfurt Gesicht zeigen“ und der Marbacher Gruppe, die regelmäßig gegen den MoscheeBau in Erfurt demonstrieren. Das widerspricht dem Grundsatz der Verfassung, die mit der Religionsfreiheit auch die Möglichkeit zur Ausübung der Religion garantiert. Es zeigt sich, dass sowohl Herr Gröning als auch Frau Herold Verbindungen zu Vertretern von Organisationen und anderen Personen unterhalten, die Gegenstand der Ermittlungen von Nachrichtendiensten sind, welche die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert. Sie besitzen damit weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch die Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
