Holter
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, vermeintlich sollte hier eine besoldungsrechtliche und besoldungspolitische Debatte stattfinden, aber die Abgeordneten – nicht die verehrte Frau Taubert – haben eine bildungspolitische Debatte über alles auf einmal aufgemacht. Dann kann natürlich der Bildungsminister nicht schweigen und muss sich hier zu Wort melden. Ja, ich erkenne an, Herr Tischner, dass die CDU sich Gedanken und Vorschläge macht, wie man den Lehrermangel bekämpfen kann, wie dem Unterrichtsausfall begegnet werden kann. Das machen viele hier aus diesem Hohen Haus. Das ist auch gut so. Der Wettbewerb der Ideen sprüht ja so richtig. Das ist in Ordnung. Wir haben uns natürlich immer gemeinsam im Ausschuss, aber auch anderswo Gedanken gemacht, wie man im bundesdeutschen Wettbewerb auch dem begegnen kann. In dem Sinne finde ich viele Vorschläge, die Sie nicht nur heute, sondern auch im anderen Zusammenhang gemacht haben, wieder, die im Dialogprozess „Zukunft Schule“, aber auch jetzt im Dialogprozess „Schule 2030“ angebracht und auf den Tisch gelegt wurden. Also so neu ist Ihre ganze Latte, die Sie heute vorgestellt haben, nicht. Ich will aber zu zwei, drei Dingen etwas sagen. Erstens haben Sie gesagt, der Minister ist jetzt dreieinhalb Jahre hier und hat viel geredet, aber nichts gemacht. Das kann ich so nicht stehen lassen. Sie haben gesagt, er redet viel, aber es ist Zeit, dass Taten folgen.
(Beifall CDU)
Aber Sie müssen auch mal anerkennen, dass wir die A13 eingeführt haben, dass wir eine Lehrergewinnungskampagne eingeführt haben, dass wir mehr eingestellt haben als in den Vorjahren, dass wir die Plätze im Referendariat systematisch erhöht haben, dass wir von vormals weniger als 600 jetzt bei 750 sind, wir 1.500 Referendarinnen und Referendare haben, dass wir das Einstellungsverfahren geändert haben, dass wir vier Einstellungstermine haben für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und noch mehr, was ich jetzt nicht alles im Einzelnen aufzählen will.
(Beifall DIE LINKE)
Das gehört alles zur Haben-Seite. Das bitte ich auch einfach mal anzuerkennen. Das Zweite ist: Es ist natürlich einfach gesagt – ich will das noch mal unterstützen, was Frau Taubert gesagt hat: Ja, das Bildungsministerium gibt jährlich in Größenordnungen Geld zurück. Das hat aber etwas mit Veranschlagung und Bewirtschaftung zu tun. Selbstverständlich muss ich eine Stelle für zwölf Monate ausfinanzieren. Das machen wir gemeinsam, das Finanz- und Bildungsministerium. Das ist ganz klar. Wenn ich aber die Stelle nicht zwölf Monate besetzen kann, sondern vielleicht nur zehn oder acht Monate, dann bleibt eben etwas übrig. Das ist einfach so. Wenn ich eine Stelle gar nicht besetzen kann, dann ist eben der Sold oder das Gehalt für zwölf Monate nicht ausgegeben. Auch das gebe ich zurück.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU:
1.500 Stellen!) Im Übrigen, das ist auch richtig erst mal von der Bewirtschaftung her. Deswegen kann man nicht bei der Planung und Aufstellung von Haushalten davon ausgehen, dass Geld zurückgegeben wird, sondern wir müssen immer davon ausgehen, dass alles Geld, was eingeplant ist, auch eins zu eins ausgegeben wird. Ansonsten, glaube ich, kommen wir mit der Haushaltsdurchführung über das Jahr gar nicht klar. Den zweiten Punkt, den ich ansprechen will, ist die Frage Gymnasiallehrer an die Regelschule. Mit diesem Thema habe ich mich im September 2017 das erste Mal auseinandersetzen müssen. Das haben wir auch ermöglicht. Aber ich will noch mal deutlich machen, wenn es um verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer geht, dass wir hier zwei unterschiedliche Laufbahnen haben. Das ist genau die Frage, die auch in diesem Zusammenhang zu klären ist. Deswegen gebe ich Frau Taubert vollkommen recht. Das Thema „Besoldungsrecht und Beamtenrecht“ ist ein komplexes. Man muss es im Einzelnen auch genau durchdeklinieren, was heißt es denn für den jeweiligen Lehrer bzw. für die jeweilige Lehrerin. Wir haben uns in diesem Dialogprozess, von dem ich schon gesprochen habe, mit den verschiedenen Zulagensystemen in anderen Ländern beschäftigt. Wir haben auch diese Ansätze diskutiert. Wir haben aber nicht nur die Ansätze diskutiert, sondern wir haben auch die unterschiedlichen Erfahrungen diskutiert. Das sollten wir im Ausschuss – das will ich im Einzelnen jetzt nicht tun – auch noch mal dann konkret machen, welche Erfahrungen andere Länder ganz konkret gemacht haben. Ich will nicht verhehlen, dass das, was Sie vorgeschlagen haben bezüglich der Anwärterinnen und Anwärter, durchaus meine Sympathie hat. Aber ich will noch mal eines sagen, weil das auch hier Frau Henfling und Herr Wolf angesprochen haben. Wenn ich nur den Vorschlag nehme, dass die Leitung kleiner Grundschulen eine bessere Bezahlung erhalten soll – das haben Sie, Herr Tischner, eben noch mal deutlich gemacht –: Entweder bekennen Sie sich jetzt zu der A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer oder Sie lassen es sein. Sie machen Politik zulasten der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Das ist das, was ich hier nicht stehen lassen kann.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch! Ich habe es doch gerade erklärt! So ein Quatsch!) Wie Herr Wolf gesagt hat, auf den Anfang kommt es an. Da bin ich vollkommen bei dir, Torsten. Wir sollten als Erstes die A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer tatsächlich umsetzen. Ich habe den Dissens mit Frau Taubert. Das wissen alle.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das ist auch gar nicht mein Problem, dass ich diesen Dissens habe, das können wir beide auch freundschaftlich aushalten. Der Punkt ist aber, dass wir das, was wir in der Haushaltsdebatte jetzt ganz intensiv führen, die A13, die 900 Stellen, die Hortnerinnen und Hortner – ich will das bloß als Stichworte hier sagen, alle wissen, worum es geht – prioritär umsetzen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Braucht
alles Mehrheiten!) Dann können wir uns auch über andere Fragen unterhalten und ausgehend davon, was im Portemonnaie ist, wie Sie so schön erst gesagt haben. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
