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Steffen Dittes

Die Linke 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Meine Damen und Herren, ich finde es schon sehr außergewöhnlich, wenn hier vom Pult immer vom Parlament eingefordert wird, dass man sich doch intensiv mit den Regelungen dieses Gesetzes auseinandersetzen und sehr detailliert und sehr gründlich abwägen muss, dann praktisch eine halbe Minute später unter Beweis stellt, dass man den Gesetzentwurf einschließlich der Begründung noch nicht mal richtig gelesen hat und hier vorschnelle Werturteile und Rechtsurteile trifft, die überhaupt jeder Grundlage entbehren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will im Einzelnen, Herr Bergner, auch dazu kommen. Aber gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, noch eine Anmerkung zu dem eben gehaltenen AfD-Redebeitrag. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, der bei der Bewertung dieses Gesetzes tatsächlich zwischen der AfD-Fraktion und den Einreichern dieses Gesetzentwurfs vorhanden ist. Es ist nämlich der, dass wir nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich Wahlhelfer und Wahlbeamte rechtswidrig in Thüringen agieren, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sondern dass wir davon ausgehen, dass die Wahlhelferinnen und die Wahlbeamten, die diese Wahlen organisieren, die Wahlrechtsgrundsätze einhalten. Es passieren Fehler. Das ist doch überhaupt keine Frage. Aber wir gehen vom Grundsatz her davon aus, dass die Wahlen rechtsgültig sind, rechtskonform durchgesetzt sind. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nichts ande- res habe ich behauptet, Herr Dittes!) Und was die AfD hier macht, ist eine Diskreditierung und Diffamierung all der Tausenden, die alle Jahre wieder das demokratische System in diesem Land tatsächlich aufrechterhalten und ermöglichen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: So ein Un- fug!) Dass Sie den Gesetzentwurf auch überhaupt nicht verstanden haben bei der AfD und sich auch überhaupt nicht damit auseinandergesetzt haben, das zeigt auch Ihre Wertung, wie Sie sich überhaupt zu dieser Verfassungsregelung der Auflösung des Landtags geäußert haben. Natürlich ist es ein demokratischer Akt, eine Verfassungsregelung auch als Landtag in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch die vorzeitige Auflösung und die Herbeiführung vorzeitiger Neuwahlen. Natürlich ist es so, dass dieser Landtag bis zur Konstituierung des neuen Landtags voll arbeitsfähig ist, seine demokratische Legitimation hat und auch die Verpflichtung hat, in dieser Zeit Gesetze zu beschließen. Das ist im Prinzip die Verantwortung, die wir als Parlamentarier haben bis zu dem Zeitpunkt, dass ein neuer Landtag zusammentritt. Das ist eben auch Grundlage dieses Gesetzes, einerseits den Wahlbeamten und Wahlhelfern die Möglichkeit zu geben, auch unter den schwierigen Bedingungen eine demokratische Wahl zu ermöglichen, und andererseits, dass wir als Landtag, der jetzt in der Verantwortung steht, tatsächlich auch die Voraussetzungen schaffen, dass diese Wahlen durchgeführt werden können, und zwar unter den Voraussetzungen der Wahlrechtsgrundsätze, aber auch unter den Voraussetzungen der Infektionsschutzmaßnahmen, die infolge der Pandemie natürlich einzuhalten sind. Herr Bergner, ich will Sie kurz daran erinnern: Die Tatsache, dass wir uns genau mit dieser Frage auseinandersetzen müssen, ist doch praktisch in Ihrer Verantwortung liegend. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Entschuldi- gung!) Sie haben doch mit der Zustimmung zum Wahlergebnis, mit der Annahme der Wahl von Thomas Kemmerich diesen Zustand erst herbeigeführt. (Unruhe AfD, FDP) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Worum geht es Ihnen?)

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗