thueringer-landtag.de ↗

Dirk Bergner

FDP 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir Freien Demokraten stehen für Digitalisierung und deswegen begrüßen wir natürlich ausdrücklich, dass hier auch ein Vorstoß in diese Richtung unternommen wird, dass digitale Parteitage auch einen Weg in dieses Parlament gefunden haben. Mit dem vorliegenden Entwurf möchten die Fraktionen von Rot-Rot-Grün in Summe vorzeitige Landtagswahlen während Corona ermöglichen. Aber – und das möchte ich hier klar und deutlich sagen – wir Freien Demokraten stehen auch für Rechtsstaatlichkeit und für die Einhaltung grundlegender Prinzipien der Demokratie. Eben diese sehen wir bei diesem Entwurf in Gefahr. (Beifall FDP) Der Vorsitzende des Innenausschusses sprach in der Begründung vom Vertrauensverlust in diesen Landtag und nicht so sehr über den Inhalt des Gesetzentwurfs, den Sie vorlegen. Das hat auch aus meiner Sicht Gründe. Denn dieser Entwurf ist handwerklich so schlecht, dass er erst recht einen Vertrauensverlust in das Parlament bewirken müsste, wenn er denn so auch nur halbwegs das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde. Ich will dazu ein paar Punkte erwähnen. Die Redezeit, die wir als kleine Fraktion haben, erlaubt mir nur, einen kleinen Teil anzureißen. Sie haben uns hier eine Notstandsregelung zur Landtagswahl während Corona vorgelegt. Im Fall eines wahlrechtlichen Gesundheitsnotstands kann angeordnet werden, dass ausschließlich per Briefwahl gewählt werden darf, je nach Lage in bestimmten Gebieten Thüringens; weiter unten nennen Sie dann Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ereignis. Was ist ein solcher Gesundheitsnotstand? Ist es dasselbe wie eine Naturkatastrophe? Wer legt das fest? Das, meine Damen und Herren, sind Fragen, die Sie uns gestellt haben, als wir digitale Gemeinderatssitzungen ermöglichen wollten. Wir haben das nachgebessert und daran hätten Sie sich, glaube ich, ein Beispiel nehmen können. Noch eine praktische Frage: Was wollen Sie machen, wenn dieser Notstand kurzfristig, also kurz vor der Wahl, eintritt? Dann würden in diesen Notstandsgebieten Briefwahlen durchgeführt, während anderenorts bereits die Ergebnisse der Wahllokale bekannt gegeben werden? Mal von organisatorischen Hürden abgesehen wäre das dann schlichtweg eine verfassungswidrige Wahlbeeinflussung. Natürlich haben Sie auch die Herausforderungen der Parteien gesehen, ihre Kandidaten zu wählen. Es soll zugelassen werden, dass Parteien ohne Versammlungen Wahlbewerber aufstellen dürfen. Dazu darf das dann auch ohne Grundlage in der Satzung der Partei passieren. Das, meine Damen und Herren, scheint uns keine Lösung zu sein. Das Problem, dass Parteien sich während der Pandemie nicht versammeln können, ist bekannt. Überall wird über digitale Wahlen oder Briefwahlen debattiert. Und Ihre Lösung ist, Kandidaten einfach ohne Wahl aufzustellen? Da fragen wir uns: Wer in der Partei legt das dann fest und wer legitimiert das dann? Ja, meine Damen und Herren, Sie haben weiter oben geschrieben, dass Sie digitale Wahlen und Briefwahlen ermöglichen wollen. Das alles hilft aber nichts, wenn Sie eine solche Passage im Entwurf haben, die Sie auch noch damit begründen, dass Abweichungen von geltenden Regeln des Wahlrechts und der innerparteilichen Demokratie dann gerechtfertigt sind, wenn die Periodizität der Wahl nach der Thüringer Verfassung in Gefahr ist. Meine Damen und Herren, wir versperren uns Neuwahlen mit Sicherheit nicht. Das haben wir von Anfang an betont. Aber wir werden die nicht unter massiver Verletzung von Verfassungsgrundsätzen mit Rot-Rot-Grün und CDU durchprügeln. Das wird mit einer Rechtsstaatspartei nicht funktionieren, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) (Heiterkeit SPD) Auch Ihre Regeln zu digitalen Wahlversammlungen sind bedenklich. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, die erst während der Versammlung ihre Kandidatur bekannt geben, können bei einer virtuellen Versammlung nicht mehr von allen Wahlberechtigten gewählt werden. Zugleich, meine Damen und Herren, erheben wir verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich Ihrer pauschalen Erlaubnis für virtuelle Wahlversammlungen. Diese genügen nicht den Wahlrechtsgrundsätzen, an die auch politische Parteien gebunden sind. Es bedarf aus aktuellem Stand immer noch einer schriftlichen Schlussabstimmung. Zu diesem Ergebnis kam übrigens der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – teilweise wurde es schon angesprochen –, der sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Online-Parteitagen und elektronischen Abstimmungen bereits befasst hat. Hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsparteien, hätte es konkrete Lösungen gebraucht, wie man das verfassungsgemäß durchführen kann. Ein einfaches Abschreiben beim Bund reicht deshalb leider nicht aus. (Beifall CDU) Bedenklich ist auch die Regelung, wonach aufgrund der örtlichen Pandemiesituation ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation oder in der Form der Briefwahl gewählt wird. Das ist heute auch schon angeklungen. Hier schränken Sie Mitwirkungsrechte von Parteimitgliedern vor Ort massiv ein. Eine wie von Ihnen normierte Abweichung bedarf einer besonderen Begründung und darf nicht willkürlich erfolgen. Eine solche findet sich jedoch im Entwurf nicht. Dabei hätte zumindest klargestellt werden müssen, dass der Entwurf von einem wesentlichen Teil, der fehlen muss, spricht. Aber genau was ist ein wesentlicher Teil? Zweitens hätte klargestellt werden müssen, welche Gründe dann als relevant gelten, um sich von der Anwesenheit zu entschuldigen. Muss man Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden usw.? Es gibt also vieles, was noch zu klären ist. Ich kürze ein, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit. Ich stelle fest, dass hier jede Menge Klärungsbedarf ist, dass hier jede Menge fachlicher Abstimmungsbedarf ist, und rege an, dass Fraktionen, die sich auf Ministerien stützen dürfen und können, vielleicht auch den Sachverstand der dortigen Juristen hätten einholen sollen. Danke schön. (Beifall CDU, FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein überheblicher Quatsch!)

Alle Reden von Dirk Bergner Protokoll ↗