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Christian Tischner

CDU 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist spät, aber noch nicht zu spät, um ein paar Minuten über unser Schulsystem zu diskutieren und über die Situation unserer Schullandschaft, denn unser erfolgreiches Thüringer Bildungssystem – das sehen wir alle – ist aus verschiedenen Gründen unter Druck geraten, insbesondere weil es seit 2015 und in den folgenden Jahren versäumt wurde, die Ausbildungskapazitäten an den Einstellungsbedarf anzupassen. Bei den Lehramtsanwärtern wurde zwar nach massiver Kritik durch unsere Fraktion mäßig korrigiert, aber es fällt uns bei den Referendaren auf die Füße, dass das Wissenschaftsministerium im Bereich der Lehrerbildung an den Universitäten in den letzten Jahren schlicht Arbeitsverweigerung betrieben hat. Ganz offensichtlich gibt es in der Landesregierung keine abgestimmte Linie über die Lehrerbildung und schon gänzlich nicht über den Bedarf an zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern. (Beifall CDU) Alle Klagen, meine Damen und Herren, der Landesregierung und der rot rot grünen Fraktionen, die ‑ ‑ wir heute Abend wieder hören, sind schlicht hausgemacht und wurden seit sechs Jahren insbesondere – ich sage es noch einmal – vom Wissenschaftsministerium nicht angegangen. Das Ergebnis sehen wir tagtäglich: Unterrichtsausfall auf Rekordhoch, Lehrermangel insbesondere in unseren ländlichen Regionen und bei bestimmten Fächern und Hunderte von unbesetzten Stellen an den Thüringer Schulen. Wer aktuell einen Blick auf die offenen Stellen bei den Schulämtern wirft, stellt fest, im Bereich des Staatlichen Schulamts Südthüringen fehlen zurzeit 72 Lehrer bzw. 72 Stellen könnten unbefristet besetzt werden. Im Bereich Ostthüringen sind 64 unbefristete Stellen nicht besetzt, im Bereich Westthüringen sind 63 Stellen unbesetzt, im Bereich Nordthüringen sind 49 Stellen nicht besetzt. In Mitte, also Weimar und Erfurt, sieht es Gott sei Dank etwas besser aus, da sind es nur sieben. Also insgesamt sind es aktuell 255 unbefristete Stellen, die in Thüringen nicht besetzt werden können. Das ist nur ein Beleg für die scheinbar mangelnde Attraktivität unseres Thüringer Schulsystems. Wenn man sich die Situation beispielsweise in Sachsen anschaut, wird offensichtlich, dass Westsachsen, also der Bereich, der an Thüringen angrenzt, nicht zu den Problemzonen gehört und nicht solche Probleme hat, wie wir es beispielsweise in Ostthüringen erleben. Im Gegenteil, neben Dresden und Leipzig gibt es dort den geringsten Mangel. Warum ist dies so? Für meine Fraktion lässt sich dies insbesondere an drei Tatsachen festmachen. Erstens: Thüringen bildet deutlich zu wenig Nachwuchs aus. Studierende und Lehramtsanwärter – ich habe gerade darauf hingewiesen: 600 Referendare, vielleicht bald auch 700 Referendare stehen jährlich 1.200 Ruheständen gegenüber. Da haben wir nicht mal die ca. 150 Kollegen eingerechnet, die von den freien Schulen in den Ruhestand gehen. Zweitens: Thüringen ist viel zu langsam in den Besetzungsverfahren und in der Transparenz der zu besetzenden Stellen. Auch hier zeigt der Blick auf die Schulämter wieder: Lediglich das Schulamt in Ostthüringen hat ein paar Stellen jetzt benannt, die im Februar besetzt werden könnten, alle anderen nichts. Drittens: Thüringen ist deutlich weniger attraktiv als andere Bundesländer. Und zu allen drei Fragestellungen hat meine Fraktion bereits Vorschläge vorgelegt, sie liegen auf dem Tisch des Hohen Hauses und werden derzeit auch im zuständigen Ausschuss diskutiert. Eine zentrale Frage, eine zentrale Stellschraube ist für uns aber eben auch die Möglichkeit von Zulagen und Beförderungen, um die Attraktivität und die Anerkennung bei den Kollegen zu erhöhen. Ich möchte es angesichts der Zeit ein bisschen kurz machen. Sie haben sich sicher alle, jedenfalls die Fachexperten, mit den Vorschlägen beschäftigt. Im Wesentlichen schlägt unsere Fraktion mit diesem Besoldungsgesetz und dem dazugehörenden Entschließungsantrag sechs Säulen vor. Die erste Säule ist die sogenannte Personalgewinnungszuschlagssäule oder ein Personalgewinnungszuschlag. Wir wollen also für Bedarfsregionen, die das Ministerium letztendlich in einer Verordnung definieren soll, und in bestimmten Mangelfächern eine Zulage bezahlen von 420 Euro im Monat, und das für fünf Jahre, wenn man sich verpflichtet, in diese jeweilige Region zu gehen und das Fach auch zu unterrichten. In einer zweiten Säule schlagen wir einen Anwärtersonderzuschlag vor, 1.000 Euro pro Monat mehr für einen Referendar, wenn er sich für fünf Jahre dann auch nach seinem Referendariat verpflichtet, in der Mangelregion zu bleiben, verbunden mit der großen Hoffnung – und in Sachsen funktioniert das recht gut –, dass man in diesen sieben Jahren letztendlich auch Wurzeln schlägt und sich in den Regionen gut zu Hause fühlt. Wir schlagen als dritte Säule eine Zulage für besondere schulische Aufgaben vor. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Rot-Rot-Grün sämtliche Beförderungen – außer Schulleiter und stellvertretende Schulleiter und Oberstufenschulleiter – abgeschafft hat. Wir wollen für besondere Aufgaben, die in den Schulen als Koordinierungsaufgaben dringend gebraucht werden und nicht allein über Abminderungsstunden zu machen sind, eine Zulage zahlen. Das ist beispielsweise für uns der Ausbildungsverantwortliche, das ist ein Koordinator für den außerschulischen Bereich, das sind Beratungslehrer, das sind die Mittelstufenkoordinatoren, das sind die Koordinatoren für die Schuleingangsphase und den Übertritt an die Sekundarstufe II an größeren Grundschulen, also mit mehr als 180 Schülern. Wir wollen einen Koordinator für den gemeinsamen Unterricht – gerade auch in den Förderschulen dringend notwendig. Das hängt alles an einzelnen Lehrern. Und wir wollen den Abteilungsleiter in der Berufsschule mit bis zu 240 Schülern ebenfalls hier mit unterstützen. Eine vierte Säule bezieht sich auf ein Thema, das hoffentlich schnell breite Unterstützung finden wird. Das ist die Frage des Beförderungsamtes für die Fachleiter, also die Kolleginnen und Kollegen, die ganz wichtig sind für die Lehramtsausbildung. Ich glaube, kein anderes Bundesland befördert diese Kollegen nicht in die A13 bzw. A14. Wir wollen ein Beförderungsamt für alle Schulleiter. Das ist gerade im Grundschulbereich bei kleinen Grundschulen nicht so, was dazu führt, dass gerade in kleinen Grundschulen häufig die Schulleiterstellen nicht besetzt sind, denn eine Zulage von ungefähr 200 Euro brutto, sprich 100 Euro netto ist eben wenig attraktiv, zumal die Abminderungsstunden für diese Kollegen Schulleiter auch sehr gering sind. Die sechste Säule sind Zulagen für besondere administrative Aufgaben im Schulamtsbereich. Also die sogenannten Fachberater, die sich um die Qualität des Unterrichts kümmern, sollen ebenso eine Zulage bekommen wie Koordinatoren im Schulamtsbereich. Ja, eine ganze Menge. Jetzt werden die Haushälter – das war bei uns auch so – die erste Frage stellen, was kostet es, wie wird es finanziert. Der vorliegende Gesetzentwurf, der sich an alle – und das ist wichtig, Herr Kollege Wolf, Sie zielen ja immer nur auf die Grundschulen –, an alle Schularten richtet, verlangt natürlich eine finanzielle Unterstützung und Untersetzung. Wir gehen von ungefähr 24 Millionen Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2020/2021 aus. Das ist ein großer Pappenstiel, aber für uns in den Haushaltsverhandlungen auch sehr wichtig. Für die Finanzierung unseres Pakets schlagen wir einen effektiven Einsatz der vorhandenen Personalmittel des Bildungsetats vor. Der Minister nennt ja immer so schöne Worte wie: „Das habe ich im Portemonnaie.“ In der Tat hat er viel im Portemonnaie. Allein im Jahr 2018 wurden 82 Millionen Euro – nur Personalmittel – im Bildungsbereich nicht verwendet. Die Finanzministerin freut sich dann immer, wenn es zurückkommt. Aber ich glaube, ihre Freude hält sich in Grenzen, weil Frau Taubert – ich kenne sie – das Geld gern für Bildung gibt. Es muss aber eben auch genutzt werden. Unser Modell nutzt dann das Geld. 2019 – die Zahl will ich noch nennen – waren es 87,7 Millionen Euro reine Personalmittel, die im Bildungsetat nicht abgerufen wurden. Das sind ungefähr 1.500 Vollzeitstellen. Den Innenpolitikern blutet wahrscheinlich jetzt auch das Herz. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möchte noch einmal zusammenfassen: Es geht uns um Lehrerinnen und Lehrer, die in eine Bedarfsregion gehen, die ein Mangelfach unterrichten wollen oder zusätzliche, umfangreiche Aufgaben in der Schule tagtäglich übernehmen. Mit der Einführung von Zulagen und Beförderungen wollen wir einen entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass auch abseits von Erfurt, Jena und Weimar offene Lehrerstellen besetzt werden können. Wir wollen einen Beitrag dafür leisten, dass wir im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehramtsanwärter bestehen können. Wir wollen, dass vorhandene Personalmittel für die Anerkennung von zusätzlichen Aufgaben unserer Lehrer tatsächlich genutzt werden. Ich freue mich, dass wir bereits einige positive Signale zu unserem Vorschlag in der Öffentlichkeit vernehmen konnten, und beantrage die Überweisung federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss – wegen der Besoldungsfragen – und begleitend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mich gebeten, die Fraktionen noch mal darauf hinzuweisen, dass er das am Montag in der Sitzung gleich aufrufen möchte, um eine Anhörung – wenn wir jetzt überweisen sollten – auf den Weg zu bringen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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