Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich muss Sie laut § 37 der Geschäftsordnung dafür rügen, dass Sie den Ordnungsruf von Frau Vizepräsidentin Marx erwähnt und kommentiert haben. Das ist nicht zulässig. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga.
