Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Abgeordneter Braga, auch Sie erhalten nach § 37 Geschäftsordnung eine Rüge, weil Sie den Ordnungsruf der Vizepräsidentin erwähnt haben. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Möller.
