Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten möchte –: Die Zahl der Gefährder in Thüringen befindet sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der gestellten Fragen im Übrigen nicht erfolgen. Im Hinblick auf die Einstufungszahlen würde die Beantwortung der Fragen, auch in anonymisierter Form, oder die Angabe der zahlenmäßigen Größenordnung dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran anknüpfenden spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, sodass sich die Betroffenen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten. Die Antwort zu Frage 4: Für Thüringen besteht weiterhin eine hohe abstrakte Gefahr. Konkrete Gefährdungen sind indes nicht bekannt. Auf die intensive Erörterung der Thematik im Rahmen der gestrigen Aktuellen Stunde darf ich verweisen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
