Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, wir beraten weiter zum Thema des Wahlgesetzes und die Ermöglichung der Neuwahlen im nächsten Jahr. Wir haben uns mit der CDU als Regierungskoalition darauf verständigt, dass im nächsten Jahr Wahlen stattfinden. Diese Verständigung haben wir getroffen, bevor wir in eine Pandemiesituation gekommen sind, die wir in diesem Ausmaß auch in Deutschland so noch nicht hatten. Deswegen betreten wir natürlich gerade in Bezug auf die Landtagswahlen hier Neuland. Nichtsdestotrotz finden wir, dass, wenn wir Vereinbarungen treffen, wir uns auch an selbige halten. Dann müssen wir auch in außerordentlichen Situationen wie einer Pandemie sicherstellen, dass wir diese Vereinbarungen einlösen können. Vor dieser Herausforderung stehen wir gerade. Es wäre natürlich möglich gewesen, noch ein bisschen abzuwarten, bis wir vielleicht eher wissen, was nächstes Jahr passiert. Ich glaube aber, angesichts der Tatsache, dass wir vielleicht jetzt irgendwann einen Impfstoff bekommen, aber auch wissen, wie lange es dauert, bis der tatsächlich verfügbar ist und die Leute auch durchgeimpft sind, müssen wir hier handeln. Das sollten wir nicht allzu kurzfristig tun, denn ansonsten begeben wir uns, glaube ich, noch mal auf deutlich dünneres Eis, als wenn wir jetzt zumindest versuchen, das gezielt zu diskutieren. Herr Walk, lassen Sie mich ganz kurz auf einige Sachen eingehen, die Sie vorhin gesagt haben. Ich nehme ja zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion immer mal wieder frühzeitig eingebunden werden möchte. Ich glaube, Sie befinden sich da auch in so einem gewissen Widerstreit mit sich selbst. Auf der einen Seite wollen Sie immer früh eingebunden sein, auf der anderen Seite wollen Sie aber mit RotRot-Grün dann doch nicht so viel zu tun haben. Ich glaube, da müssen Sie dann endlich eine Entscheidung treffen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir befinden uns nicht in einer Koalition mit Ihnen, dementsprechend, glaube ich, ist es der völlig normale Gang,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Parlamenta-
risches Verhalten ist das – nichts anderes!) dass wir uns jetzt hier und dann eben auch in den zuständigen Ausschüssen über das Thema ausführlich unterhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zu dem Punkt, den Herr Walk aufgeworfen hat in Bezug auf die parteiinternen Abstimmungsprozesse und Wahlprozesse: Da habe ich nicht so ganz verstanden, wo Ihr Problem liegt. In § 72 ermächtigen wir das Innenministerium, es den Parteien zu ermöglichen. Dort steht eigentlich relativ explizit drin, dass die Endabstimmungen dann in Brief- oder kumuliert in Urnenwahlen stattfinden. Meine Partei praktiziert das im Übrigen schon länger. Wir stimmen auf Parteitagen elektronisch ab und machen dann eine Endabstimmung schriftlich. Das ist also auch nicht unbedingt das absolute Neuland, was wir da betreten.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist ein
Widerspruch zu § 10!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Problemlagen, die wir in dem Gesetz auch regeln müssen, hat uns jetzt noch mal die aktuelle Entscheidung in Baden-Württemberg bei der Frage der Absenkung der Unterstützungsunterschriften aufgezeigt. Auch hier in Thüringen hat die ÖDP bereits in einem offenen Brief angekündigt, der, glaube ich, auch an alle Fraktionen gegangen ist, dass sie das beklagen wird, wenn wir da nicht handeln. Ich finde, das ist auch durchaus berechtigt. Wir müssen hier auch sicherstellen, dass Parteien, die noch nicht im Landtag sitzen und auf Unterstützungsunterschriften angewiesen sind, entsprechend die Möglichkeit haben, sich hier für die Wahlen zu bewerben. Da müssen wir eben darüber reden, ob wir im Ernstfall die Unterstützungsunterschriften halbieren. Man muss sehen, ob das am Ende reicht. Auch dazu müssen wir uns tatsächlich verständigen. Wir haben auch die Verlängerung der Wahlen bis 20.00 Uhr vorgesehen. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Schritt, einerseits, um an dem Tag die Möglichkeit zu geben, das ein wenig zu entzerren, und allen auch die Möglichkeit zu geben, in so einer schwierigen Situation tatsächlich ihre Stimme abgeben zu können. Wo wir alle Bauchschmerzen haben – ich glaube, da sind wir uns relativ einig –, ist eben die Frage der Briefwahlen. Ja, es ist auch völlig korrekt, niemand sollte dazu gezwungen werden, in einer Briefwahl abzustimmen. Wir haben auch im jetzigen Vorschlag eine sehr hohe Hürde eingebaut, bei der das überhaupt erst greifen würde. Wir haben es aber bewusst mit reingenommen, damit wir es tatsächlich auch diskutieren können. Ja, natürlich widersprechen solche Regelungen Wahlrechtsgrundsätzen wie beispielsweise der öffentlichen Wahl, der Geheimhaltung der Wahl, auch dem verfassungsrechtlichen Leitbild der Urnenwahl. Aber genau um das diskutieren zu können in einer Situation, in der wir noch nicht waren, glaube ich, ist es wichtig, es reinzuschreiben. Wir werden aber auf keinen Fall – und ich glaube, da sind wir uns hier auch einig – ein Gesetz beschließen, was auch nur den Anschein erweckt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich oder verfassungswidrig sein kann. Das heißt, wenn wir keine Regelung finden zum Bereich der Briefwahl, dann, glaube ich, sind wir alle bereit, das auch entsprechend nicht anzufassen. Das ist, glaube ich, auch noch mal wichtig zu betonen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Walk hat auch schon zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Briefwahl ausgeführt. Natürlich ist das auch Leitlinie in unseren Diskussionen, die wir führen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich erst mal darauf, dass wir das grundsätzlich und grundlegend im Ausschuss diskutieren können. Auch wir bitten um die Überweisung an den Innenausschuss und an den Justizausschuss. Wir sehen keine Beratungsnotwendigkeit im Verfassungsausschuss. Dafür ist der Justizausschuss zuständig. Dem werden wir so nicht zustimmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
