Christian Schaft
Fragestunde
Ich hätte noch zwei Nachfragen. Sie haben einmal die Veröffentlichung angesprochen. Darauf hätte ich gern die Antwort, ob diese allgemein veröffentlicht wird oder ob es ausreicht, wenn die Hochschulen die entsprechenden Satzungen im Intranet veröffentlichen. Wenn ich gleich die zweite hinterherschieben darf, würde ich das gleich tun. – Sie hatten gerade gesagt, dass die Duale Hochschule Gera-Eisenach sowie die Hochschule Nordhausen kein rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen. Ist hier seitens des Ministeriums vorgesehen, darauf hinzuwirken, dass hier wie an den anderen genannten Hochschulen, die das vorsehen, noch ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Oktober oder damit zum Wintersemester 2020/2021 vorgesehen ist?
