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Robert Sesselmann

AfD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Schard, Sie sind leider hier zu bedauern. Sie müssen diese Arbeit leisten, Sie müssen die Ehrenamtsfrage klären, Sie müssen die entsprechenden Verfassungsfragen klären mit der Extremismus-Klausel und Sie haben hier ganz schön zu tun. An Ihrer Stelle möchte ich nicht sitzen. (Beifall CDU) Ich hoffe, Sie bekommen das hin, denn die Sache ist nicht einfach. Und das an einen Ausschuss zu geben, ist natürlich auch eine große Verantwortung für Sie. Aber ich möchte kurz zur Sache agieren. Die Landesregierung hat einen längst überfälligen Gesetzentwurf hier zur Änderung der Verfassung des Landes eingebracht. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die Fraktionen haben den eingebracht!) Ja, das kann sein, Herr Blechschmidt, dass die Fraktionen das einbringen, aber Sie haben sich mit Sicherheit helfen lassen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Dann müssen Sie es anders formulieren!) Dann formuliere ich das so. Rechtsakte elektronisch ausfertigen und verkünden – das ist quasi das Ziel. Die Ausfertigung und die Verkündung von Rechtsverordnungen und Gesetzen stellen formelle Verfahrensakte dar, durch welche das Gesetzgebungsverfahren mit konstitutiver Wirkung abgeschlossen wird. Sowohl die Ausfertigung als auch die Verkündung sind nun mal obligatorisch. Das Gesetz wird ohne diese Voraussetzungen formell nicht wirksam. Jetzt ist schon viel Richtiges gesagt worden, auch von Ihnen, Herr Blechschmidt, selbst wenn Sie mich ständig kritisieren (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Zu Recht!) oder uns auch gestern kritisiert haben bei der Wahl zur entsprechenden Kommission. Aber ich muss Ihnen sagen, Sie hatten jetzt lange genug Zeit gehabt und es ist auch eine Verzögerung, die durch Sie stattgefunden hat. Sie sind seit 2014 mit in Regierungsverantwortung und Sie haben es bisher nicht geschafft, (Beifall AfD) die Digitalisierung voranzutreiben. Und jetzt schreiben Sie eine Passage aus der Verfassung des Landes Brandenburg ab, die die bereits 2009 aufgesetzt haben. Das ist vor elf Jahren gewesen. Das ist ein starkes Stück, herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD) Selbst das kleine Saarland war bereits 2008 in der Lage und hat die Verfassung anpassen können und Ihnen gelingt das vielleicht jetzt endlich mal. Da kann man sagen: Hochachtung vor Ihrer Arbeit! Sie haben das Problem bisher unterschätzt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Schleimspur ist heute schon ziemlich erstaunlich!) Das muss man wirklich so sagen. Von essenzieller Bedeutung – man darf natürlich auf der einen Seite nicht verkennen, dass Digitalisierung notwendig ist –, aber von essenzieller Bedeutung, meine sehr verehrten Kollegen ist, dass der Zugang für jedermann ungehindert möglich sein muss und der Bürger sich verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis von dem jeweiligen Inhalt verschaffen kann. Diese Anforderungen sind dem Rechtsstaatsprinzip geschuldet. Die Einführung von elektronischer Ausfertigung und Verkündung ist derart rechtserheblich, dass diese Verfassungsänderung notwendig ist. Da kommen wir nicht drum herum. Zu bedenken ist aber, dass nicht alle Einwohner Thüringens über die erforderliche Medienkompetenz verfügen, sodass das bewährte Verfahren kumulativ neben der elektronischen Variante wenigstens übergansweise bestehen bleiben muss. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die förmliche Zugänglichkeit der Öffentlichkeit und die verlässliche Kenntnisnahme vom Inhalt der Gesetzestexte sichergestellt sind. Neben der Amtlichkeit ist die Förmlichkeit, Verlässlichkeit sowie die Vollständigkeit und Authentizität zu gewährleisten. Auch sind – und das ist ein wichtiger Punkt – an die Dauerhaftigkeit und Langzeitarchivierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Frau Wahl, Sie haben gesagt, elektronisch ist zeitgemäß. Aber wir müssen auch sehen, dass diese elektronische Form in einigen Jahren und Jahrzehnten auch letzten Endes noch verstanden wird und gelesen werden kann, denn die Techniken ändern sich. Das zu gewährleisten, hatte die Papierform über mehr als 2.000 Jahre möglich gemacht. Die elektronische Form – darüber müssen wir nachdenken, da gibt es erhebliche Bedenken und hier sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Deswegen sind wir der Ansicht, dass der Überweisung an den Verfassungsausschuss zuzustimmen ist. Wir freuen uns insoweit auch auf eine rege Diskussion im Ausschuss und, Herr Schard, ich freue mich auf Ihre Diskussionsbeiträge und Ihre Leitung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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