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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 13.11.2020 Sitzungen 7/30

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Träger der freien Schulen, liebe Eltern, liebe an Bildung Interessierte! Wir haben in der Tat eine spannende Situation, die hatten wir so noch nie. Vier Gesetzentwürfe zum gleichen Thema und ich habe ja immer gern den Spruch – in Anführungszeichen – auf den Lippen, wenn es um die freien Schulen geht: Nur Mut, Vielfalt tut gut! Hoffen wir mal, dass das auch ein guter Leitspruch für unsere Debatten hier rund um die vier Gesetzentwürfe sein kann. Es ist Ihnen sicherlich nicht verborgen geblieben: Seit dem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag im Jahr 2009 streiten wir Bündnisgrüne auch parlamentarisch für eine verlässliche, transparente und in der Tat auskömmliche Finanzierung für die 165 freien Schulen in Thüringen, die von etwa 27.400 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Die freien Schulen sind in den letzten 30 Jahren auch in Thüringen zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Schulwesens geworden. Entgegen manchem Vorurteil – das will ich hier einfach noch einmal ganz deutlich sagen – sind freie Schulen keineswegs Eliteschulen oder gar Einkaufsschulen. Das ist in Thüringen schlichtweg nicht der Fall. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegenteil: Sie erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag, genauso wie die staatlichen Schulen, und tragen ganz wesentlich zu einer pluralen, lebendigen Bildungslandschaft, aber auch zur Wahlfreiheit in Thüringen bei. Sie sind damit auch Ausdruck und Bestandteil einer emanzipierten demokratischen Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft. Im Übrigen kam die Gesetzesänderung auch nicht von ungefähr, lieber Herr Tischner. Das müssen Sie sich jetzt noch einmal sagen lassen. Nach unserer erfolgreichen Normenkontrollklage 2014 gegen das von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar wurde das Gesetz 2015 neu gefasst. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben den gleichen Ärger mit der SPD wie wir!) Ach, die SPD ist also immer an allem schuld. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Weiß ich nicht!) Das ist natürlich bezeichnend, wenn sich der größere Partner in keinster Hinsicht durchsetzen konnte, lieber Herr Tischner. Leider war es anders. Aber Opposition scheint ja manchmal lehrreich zu sein. Ich bin Ihnen jedenfalls dankbar für Ihren Gesetzesvorschlag, den Sie heute hier vorgelegt haben (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Vor fünf Jahren auch schon mal!) – das will ich einfach ganz offen sagen –, genauso wie ich der FDP an dieser Stelle dankbar bin für ihren Vorschlag. (Beifall FDP) 2015 wurde erstmals ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten im Gesetz aufgenommen, um neben einer deutlichen Steigerung der Finanzhilfe auch mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in die Finanzierung zu bringen. So erhielten die freien Schulen eine feste Steigerungsrate der Festbeträge von je 1,9 Prozent. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Alle zwei Jahre!) Die Finanzierungsregeln wurden bis Ende 2020 befristet, eine Evaluierung wurde vereinbart und nun muss die Finanzierung neu geregelt werden. Ich habe es schon gesagt, wir befassen uns heute hier mit vier verschiedenen Gesetzentwürfen zur Finanzierung der freien Schulen. Kurz vielleicht noch einmal zur Entstehungsgeschichte: Angesichts der Tatsache, dass es zwischen Bildungsministerium und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen sehr unterschiedliche Ausgangslagen und Gutachten zur künftigen Finanzierung gab, haben die Koalitionsfraktionen das Bildungsministerium gebeten, mit der LAG freie Schulen die Verhandlungen für die Finanzierung ab 2021 zu führen. Da brauchten wir keine Telefonschalte oder Videoschalte der CDU dafür, aber die war sicherlich auch spannend für den Austausch. Als Ausgangsbasis, das sage ich ganz offen, hätten wir Bündnisgrüne uns ein gemeinsames Gutachten von Bildungsministerium und freien Trägern gewünscht. Das war aber leider nicht mehrheitsfähig. Das Verhandlungsergebnis zwischen Ministerium und Landesarbeitsgemeinschaft lag dann auch im Sommer dieses Jahres vor. Es wurde sich auf eine Übergangsfinanzierung in Höhe von 217 Millionen Euro für 2021 verständigt, immerhin ein Aufwuchs von 24 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz für 2020. Sehr überrascht waren wir dann, als wir dem Haushaltsentwurf im Einzelplan 04 entnehmen mussten, dass vom Bildungsministerium nur 183 Millionen Euro angemeldet wurden, was faktisch sogar eine Kürzung der Ansätze gegenüber 2020 bedeutet – für uns ein Grund mehr dafür, dass wir uns im Landtag eingehend damit befassen. Das ist sicher auch ein Novum – ich sagte es ja schon mehrfach –, dass es zu einem Sachverhalt tatsächlich gleich vier Gesetzentwürfe gibt und auch die Koalition in dieser Frage nicht einheitlich auftritt. Frech fand ich allerdings den Auftritt des Vertreters der AfD, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen: Wir haben ganz bewusst nichts gemacht, damit wir immer alles kritisieren können, so, wie es uns gerade passt. Das kann man machen, aber ist dann Ausdruck Ihres Selbstverständnisses. Sie wollen sich nicht festlegen, Sie wollen nicht liefern, Sie wollen nicht inhaltlich arbeiten. Aber meckern, das können Sie in jedem Fall. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP) Nun zu den einzelnen Gesetzentwürfen: Mit Blick auf diese wird nämlich schnell deutlich, dass das Verhandlungsergebnis des Bildungsministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft nahezu von allen Seiten anerkannt wird. So haben die dort verhandelten Schülerkostenjahresbeträge in sämtlichen Gesetzentwürfen, außer dem der SPD, Eingang gefunden. So stünden den freien Schulen etwa 217 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung – eine beachtliche Steigerung um mehr als 32 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2019. Jetzt muss ich allerdings auch noch einmal etwas dezidierter auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Dieser sieht nämlich ganz pauschal einen um 6 Prozent geringeren Ansatz bei den einzelnen Schülerkostenbeträgen vor. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 5,9!) Sie planen für 2021 mit 202 Millionen Euro: Lieber Thomas Hartung, nehmen Sie sich die Anlage des Gesetzes und die einzelnen Schülerkostenbeträge. Wir haben uns die Matheaufgabe gestellt und tatsächlich jede einzelne Zeile durchgerechnet. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das haben wir auch!) Und es sind pauschal jeweils 6 Prozent, die Sie abgezogen haben. Was das mit Differenzierung und Betrachtung der einzelnen Schularten und gerade der kleinsten zu tun hat, dieses Geheimnis müssen Sie uns irgendwann noch mal genauer erklären. Oder ist es wahrlich der große Zufall, dass es überall zufällig 6 Prozent sind, die man abzieht, um eben auf gerade mal 200 Millionen Euro zu kommen? (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: 202!) Mich ärgert ehrlich gesagt auch wirklich, dass Sie immer wieder diese Trennung zwischen staatlichen und freien Schülerinnen und Schülern aufmachen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Jetzt überwinden Sie doch endlich mal diese Barriere im Kopf. Was ist an den 27.400 Schülerinnen und Schülern anders, nur weil sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen? Ich dachte immer, es geht darum, dass wir gute Schule für alle bieten, und zwar egal, in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet. Lassen Sie uns endlich beide Schulsysteme zusammendenken – sie sind ein Ganzes, was den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt – (Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Nichts anderes hat Herr Hartung vorhin gesagt!) und lassen Sie uns für alle bestmögliche Bedingungen in der Bildung schaffen. Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein und es tut mir in der Seele weh, dass wir mit der SPD hier leider keine Einigung erzielen konnten. Der von uns gemeinsam mit der Fraktion Die Linke eingereichte Gesetzentwurf und der Gesetzentwurf der CDU sehen eine über das Jahr 2021 hinausgehende und damit dauerhafte Regelung für die Finanzierung vor. SPD und FDP schlagen nur Übergangsfinanzierungen für 2021 – die SPD, lieber Herr Hey – oder bis 2023 – die FDP – vor. Das sehen wir kritisch, da wir eben nicht alle zwei oder drei Jahre erneut über die Finanzierung reden wollen, was immer immense Unruhe und Unsicherheit in ein System bringt, das Verlässlichkeit und Planbarkeit braucht. Bei den jährlichen Steigerungen schlagen wir und Die Linke vor, dass wir die Schülerkostenjahresbeträge an die Gehalts- und Preisentwicklung der staatlichen Schulen koppeln, die FDP hat da denselben Ansatz gewählt. Ich glaube, das ist auch der richtige, weil er nachvollziehbar ist, weil er Neiddebatten ausschließt und ganz klar das abbildet, was Realität auch sonst in Thüringen ist, und das sollte eben auch für die freien Schulen gelten. Mit unserem Gesetz werden die Schülerkostenjahresbeträge im Jahr 2022 mit einem Faktor von 2,8 Prozent fortgeschrieben, wenn wir uns die Entwicklung anschauen, und in den kommenden Jahren richtet sich die Steigerung dann nach der jeweiligen Lohnentwicklung. So verhindern wir auch dauerhaft ein Auseinanderlaufen der Schulfinanzierung von freien und staatlichen Schulen. Die CDU – okay, das ist natürlich auch ein Stück weit Rolle der Opposition – legt gewissermaßen dazu noch eins drauf. Sie sieht für die nächsten fünf Jahre eine Steigerung von mindestens 3 Prozent vor. Nach einer Evaluierung im Jahr 2026 soll ihrem Gesetzentwurf nach entschieden werden, ob dieser Wert angepasst werden soll. Zudem sollen nach Willen der CDU Änderungen im Besoldungs- und Tarifrecht zusätzlich berücksichtigt werden, auch wenn völlig unklar ist, wie dies geschehen soll. Ich will zudem darauf hinweisen, dass unser Gesetzentwurf vorsieht, dass die freien Schulen künftig endlich auch am Schulbudget partizipieren können. Mit dem Schulbudget, das wir im Jahr 2018 eingeführt haben, sollen Schulen Honorarverträge abschließen können, um außerunterrichtliche Angebote, entlastende, unterstützende, unterrichtsergänzende und gesundheitsfördernde schulische Maßnahmen zu finanzieren. Die von der CDU in § 25 vorgeschlagene Einbeziehung der Lehrkräfte freier Schulen in Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM begrüßen wir ausdrücklich, das haben wir auch schon häufiger diskutiert. Ich denke, da können wir gut zusammenfinden. Ich will es noch mal zusammenfassen: Unser Ziel ist es, bis Ende 2020 – und das sind wir tatsächlich den freien Schulen und auch allen anderen in diesem Land schuldig – eine verlässliche, transparente und auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre auf den Weg zu bringen. Daher freuen wir uns auch auf die konzentrierte Beratung im Ausschuss. Wir werden eine zügige Anhörung durchführen und die Stellungahmen sehr genau auswerten. Gemeinsam werden wir dann mit Blick auf den Landeshaushalt und die unterschiedlichen Gesetzentwürfe nach der besten Lösung suchen und ich bin mir sicher, dass wir auch einen guten Kompromiss finden werden. Eines ist auf jeden Fall klar: Die freien Schulen in Thüringen werden wir durch den Thüringer Landtag nicht hängen lassen. Ich will es noch einmal sagen: Uns geht es um gute Schule für alle von Anfang an und das staatliche und das freie Schulsystem ergänzen und bereichern sich gegenseitig. Zudem ist es uns wichtig, dass uns jedes Kind, aber auch jede Lehrerin gleich viel wert ist, egal in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet, die es besucht oder in der die Lehrerin oder der Lehrer arbeitet. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Als ob das ir- gendjemand in Abrede stellt!) Das zeigt sich übrigens auch in unserem konkreten Handeln, denn während wir über die A13 für Grundschullehrerinnen und lehrer, über 900 neue unbe‑ fristete Lehrerinnen im staatlichen Schuldienst, über 240 zusätzliche Erzieherinnenstellen reden, geht es uns eben auch ganz konkret um faire Rahmenbedingungen für freie Schulen. Deshalb lassen Sie uns nun schnell in die Beratung einsteigen und im Dezember mit möglichst breiter Mehrheit ein gutes Gesetz für die freien Schulen beschließen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗