Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Wahl, muss ich Sie einfach an einer Stelle korrigieren und da tut es mir wirklich weh, wenn ich Ihnen zuhören muss, wenn Sie kommunale Ausschüsse so lapidar mit Landtagsausschüssen vergleichen. Das eine ist die Kommunalordnung, da reden wir von Teilen der Verwaltung, und wir sind hier in einem Landtag, wir sind ein Parlament, da geht es um Gesetzgebungsverfahren. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche juristische Tatbestände, das können Sie nicht miteinander vergleichen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Natürlich kann man das miteinander vergleichen!) Das kann man nicht miteinander vergleichen. Sie sind als Mitglied einer kommunalen Volksvertretung Mitglied der Verwaltung. Das werden Sie vielleicht nicht verstanden haben, aber die Kommunalordnung sagt das so.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe das sehr wohl verstanden! Sie verstehen Demokratie nicht, Herr Zippel!) Vielleicht mal grundsätzlich: Öffentlichkeit und Transparenz sind wichtige Voraussetzungen einer Demokratie, deshalb kann auch jeder Interessierte mithilfe der Liveübertragung oder auch im Nachhinein über die Aufzeichnungen oder durch Medienberichte verfolgen, was und wie wir hier im Plenum miteinander diskutieren. Rot-Rot-Grün serviert uns heute ähnlich wie beim Thema „Kinderrechte“ einen weiteren Wiederaufguss von gescheiterten Vorhaben aus dem Bundestag. Im Bundestag wäre für die Festlegung der generellen Ausschussöffentlichkeit nur eine Geschäftsordnungsänderung notwendig gewesen, es kam aber nicht einmal die dafür erforderliche einfache Mehrheit zustande – aus guten Gründen. Der strukturelle Aufbau unseres Parlaments folgt der Logik, dass in den Ausschüssen zunächst erarbeitet und aufbereitet wird, was wir dann vor der abschließenden Entscheidung öffentlich im Plenum argumentativ darstellen und erörtern. Für die vorbereitende Arbeit in den Ausschüssen und das dortige Ringen um Kompromisse sind Rückzugsräume notwendig. Der Entwurf stellt Nichtöffentlichkeit per se als etwas scheinbar Anrüchiges oder auch einen Generalverdacht dar. Demokratie braucht aber auch Räume, in denen geschützt diskutiert werden kann.
(Beifall CDU)
Bei genereller Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen würde die Kompromissfindung nur noch stärker als bisher in andere inoffizielle Gremien vorverlagert werden. Die benannte Zielstellung des Gesetzentwurfs würde damit konterkariert werden. Auch Fraktionssitzungen gehören beispielsweise zum Entscheidungsfindungsprozess. Würde man die Argumentation des Gesetzentwurfs konsequent weiterdenken, so müssten wir also auch diese in Zukunft öffentlich durchführen. Linke, SPD und Grüne können meinetwegen in ihren Fraktionssitzungen gern mal etwas damit herumexperimentieren, unsere Thüringer Verfassung lassen wir diesem rot-rotgrünen Experimentierkasten aber bitte nicht zum Opfer fallen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist kein Experiment! Das ist Standard in vielen Parlamenten!) Mich ärgert besonders, dass der vorliegende Entwurf von Rot-Rot-Grün auch mit dem Ziel einer möglichst offenen Diskussion und einer fundierten Entscheidungsfindung begründet wird. Dabei sind, sehr geehrte Abgeordnete von Linken, SPD und Grünen, gerade Sie dafür verantwortlich, dass wir ein zentrales vorhandenes Instrument der notwendigen Rückkopplung an die Öffentlichkeit im Verfassungsausschuss nicht sinnvoll nutzen können. Ich spreche vom Instrument der Anhörung. Sie erinnern sich gerade an meine Rede kurz davor. Viele der als Anzuhörende Benannten geben wegen nicht erfüllbarer Zeitfenster keine Stellungnahme mehr ab. Das liegt daran, dass Sie eine Arbeitsweise an den Tag legen, die – so muss man es inzwischen klar und deutlich sagen – jegliche Sorgfalt vermissen lässt. Sie sind diejenigen, die versuchen, Verfassungsänderungen ohne Rücksicht auf Verluste durchzudrücken. Beispielhaft will ich Ihnen nur einen einzigen kurzen Auszug aus der schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Kinderrechte“ wiedergeben. Eine Professorin schrieb uns: „Ich erlaube mir außerdem darauf hinzuweisen, dass eine fundierte Stellungnahme zu nicht ganz trivialen verfassungsrechtlichen Fragestellungen in weniger als einer Woche kaum zu bewerkstelligen ist. Erst recht nicht, wenn dies neben der sonstigen Lehrtätigkeit im laufenden Semester geschehen soll.“ Eine derartige Antwort ist kein Einzelfall, sondern ein stellvertretendes Beispiel für viele weitere Zuschriften dieser Art. Wenn es Ihnen also wirklich um eine offene Diskussion, fundierte Entscheidungsfindung und das Einholen breiter Expertise gehen sollte, dann sehen Sie bitte zu, dass Sie die Nutzung der hierzu vorhandenen Möglichkeiten nicht weiter behindern. Wir sind für eine intensive Diskussion und Abwägung aller Argumente offen. Dementsprechend werden wir trotz der benannten Kritikpunkte einer Überweisung des Entwurfs an den Verfassungsausschuss zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
