Denny Jankowski
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich auch versuchen, mich etwas kürzer zu fassen. Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum, Zulagen für Mangelfächer, Zulagen für die Übernahme von besonderen Aufgaben, das sind alles Forderungen, die auch meine Fraktion in der letzten Legislatur in einem Antrag hier schon eingebracht hatte. Der Antrag wurde damals von allen Fraktionen abgelehnt und selbst eine Ausschussüberweisung wurde verweigert. Schön, dass die CDU mit ihrem Antrag jetzt zum Teil unsere Ideen wieder auf den Tisch bringt. Vor allem, dass wieder Zulagen für Lehrer geschaffen werden, die Zusatzaufgaben übernehmen, halte ich für längst überfällig.
(Beifall AfD)
Wenn Lehrer sich bereit erklären, über ihre normale Tätigkeit hinaus eine weitere Funktion zu übernehmen, dann muss das auch entsprechend gewürdigt werden. Ein im Besoldungsgesetz festgeschriebenes Zulagensystem bietet da eine gute Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Lehrer gern in Thüringen arbeiten, dass sie gern nach Thüringen kommen und dass sie sich langfristig in ihrer Arbeit auch wertgeschätzt fühlen.
(Beifall AfD)
Auch die Schaffung von Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum oder für Mangelfächer, um den Lehrerbedarf etwas besser steuern zu können, sehe ich grundsätzlich positiv. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies nicht den gravierenden Lehrermangel, den wir in den kommenden Jahren haben werden, lösen kann. Durch eine sogenannte Landprämie werden lediglich Anreize geschaffen, dass Lehramtsanwärter sich zukünftig eher bereit erklären, auch im ländlichen Raum tätig zu werden und nicht, dass sie zum großen Teil in den Ballungsräumen der Städte verbleiben. Ja, das ist ein wichtiger Schritt und wird dort für die Schulen im ländlichen Raum auch für etwas Entlastung sorgen. Aber es werden dadurch auch nicht wirklich neue Lehrer gewonnen. Vielleicht entscheiden sich ein paar Vereinzelte mehr, dann doch in Thüringen zu bleiben, aber ich denke, die Zahl wird überschaubar sein. Im Wesentlichen wird durch eine solche Landprämie nur der derzeitige Lehrermangel am Ende besser über die Fläche verteilt. Das gleiche Problem sehe ich auch bei der Zulage für Mangelfächer. Wir haben bestimmte Fächer, da ist flächendeckend ein gravierender Mangel vorhanden. In der Anhörung im Bildungsausschuss am 16.10. hat ein Vertreter der FSU Jena die Zahlen präsentiert, wie viele Lehramtsstudenten momentan welche Fächer studieren. Und wenn man sich die Liste anschaut, dann wird einem schon ein bisschen angst und bange. Ich denke da zum Beispiel an Informatiklehrer an Regelschulen. Da gibt es momentan gerade mal zwölf Studenten und, nein, nicht etwa pro Studienjahr, sondern über alle Jahrgänge hinweg. Die Liste der Lehramtsstudenten zeigt auch, dass auch bei Physik, Chemie und Mathematik die Absolventenzahlen bei Weitem den Bedarf in den nächsten Jahren nicht decken können. Hinzu kommt noch das Problem des derzeit komplett überalterten Lehrerpools, das vor allem der verfehlten Personalpolitik früher geführter CDURegierungen zu verdanken ist.
(Beifall AfD)
Wenn im nächsten Jahrzehnt die Alterskohorte der jetzt über 50-Jährigen in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird, dann haben wir bei fast allen Fächern ein gewaltiges Problem. Es wird sich also wahrscheinlich weniger die Frage stellen, wer diese Zulage bekommt, weil er ein Mangelfach unterrichtet, sondern vielmehr, ob es denn überhaupt noch vereinzelt welche gibt, die diese Zulage nicht erhalten sollen. Die für mich aber alles entscheidende Frage ist: Wie soll das Ganze denn in der Praxis umgesetzt werden? Dazu findet sich leider in dem Gesetzesantrag recht wenig. Wie werden zum Beispiel die Bedarfsregionen bestimmt und wie wird der Begriff definiert? Wird hier pauschal veranschlagt? Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Lehrerstellen nicht besetzt ist, ist es dann eine Bedarfsregion? Wir haben aber zum Beispiel auch Schulen im ländlichen Raum, die noch – Gott sei Dank – halbwegs gut mit Lehrern bestückt sind, trotzdem wird vielleicht händeringend ein Englischlehrer gesucht. Bekommt er dann die Landprämie, obwohl ansonsten die Schule vielleicht nicht zur Bedarfsregion gehört?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben
doch gerade gesagt: im Mangelfach!) Würde er vielleicht dann eine Mangelfachzulage bekommen, obwohl Englisch ansonsten in Thüringen nicht zu den Mangelfächern zählt, aber in dieser Region halt schon? Das sind Fragen, die auftreten und unter Umständen zu Neiddebatten oder gar Rechtsstreitigkeiten führen werden. Hier müssen klare Regelungen gefunden werden, die praxistauglich, zuallererst aber rechtssicher sind.
(Beifall AfD)
Die Landprämie und die Zulage für Mangelfächer sind in meinen Augen nur Möglichkeiten, um einem Teil der Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Die Steuermöglichkeit setzt allerdings voraus, dass wir noch etwas haben, was wir steuern können. Momentan mag das vielleicht noch gewährleistet sein, aber mittelfristig laufen wir auf einen solch massiven Lehrermangel zu, dass diese Steuermechanismen wirkungslos verpuffen. Wir werden einer Ausschussüberweisung des hier vorliegenden Antrags trotzdem zustimmen, da er sehr interessante Ansätze enthält, da er ein kleiner Baustein sein kann, um den Lehrerbedarf in Thüringen zukünftig etwas besser zu steuern. Aber am Ende wird es dann auch viele Fragen geben, die wir im Ausschuss noch klären müssen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
