thueringer-landtag.de ↗

Bergner

13.11.2020 Sitzungen 7/30

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank für den Ausflug ins Rheinische. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich glaube, derjenige würde sich die Herzen aller Kollegen zuziehen. Ich schaue in Richtung von Minister Holter. – Frau Taubert – Entschuldigung, das war für mich hier nicht zu sehen –, Sie haben selbstverständlich das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will gern ergänzen, was Herr Tischner zum Ende gesagt hat, und mal vorlesen, Frau Baum, wie die Verhältnisse so sind. Wir haben in der A12 ein Anfangsbasisgehalt von 3.580 Euro – ich runde jetzt mal – und sind am Ende bei 4.900 Euro, durchschnittlich sind das 58.000 Euro in der Ländertabelle. In der A13 fangen wir mit 4.200 Euro an und sind bei 5.400 Euro reichlich am Ende der Tabelle für die Besoldung, durchschnittlich sind das 64.000 Euro. Sie können das alles gern abrufen, die Gewerkschaften veröffentlichen das. Wir sind mit diesen Gehältern in der Nähe von Bayern und Baden-Württemberg, die als Geberländer agieren, und sind auf gleicher Höhe mit Sachsen. Also zumindest die Tabellen geben nicht her, dass wir mit den anderen Bundesländern finanziell ein Thema haben. Das kann immer wieder gesagt werden, ich kann mir das schon vorstellen. Aber die Tabellen, nach denen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Schule bezahlt werden, geben das nicht her. Der Durchschnittsverdienst in Thüringen liegt bei 39.000 Euro, nur damit man mal einordnen kann, worüber wir reden. Herr Tischner, das mit dem digitalen Hausmeister hat mir wehgetan. Der Kreistag in Greiz hat beschlossen, ein Rechenzentrum einzurichten, und will natürlich auch die Schulen darüber abhandeln. Also das, was Hardware ist, soll überhaupt nicht mehr in Schulen stattfinden, weder vom Hausmeister noch von einem anderen. Jetzt sage ich mal, wenn Sie tatsächlich jemanden haben möchten, der Ihre IT bedient, der Kollege in der Faktion der SPD sagt zwar Datenhausmeister, aber der würde jetzt mit einer E4 oder E5 nicht anfangen zu arbeiten. Also das passt nicht zusammen, das bitte ich einfach der Ordnung halber zu trennen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU hat aus Sicht der Landesregierung ganz interessante Diskussionsgrundlagen in der vorgelegten Fassung. Ich will das natürlich vor allen Dingen aus der Sicht des für Besoldung zuständigen Ministeriums sagen, aber habe auch versucht, die Einwendungen unter Ergänzung vom Bildungsministerium mit aufzufassen. Sie wollen ja auch in den Ausschüssen noch diskutieren. Aber in der vorgelegten Fassung ist der Entwurf aus der Sicht des für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium nicht tragbar, weil in dem Gesetzentwurf – es ist schon angesprochen worden – Sachverhalte geregelt werden sollen, für die bereits gesetzliche Bestimmungen in nahezu gleicher Form existieren und die auch im Schulbereich durchaus angewendet werden können. So soll der neue § 46a Thüringer Besoldungsgesetz etwa speziell für den Schulbereich regeln, was bereits ohne Einschränkung des Kreises der Berechtigten im Thüringer Besoldungsgesetz existiert. Das Thüringer Besoldungsgesetz regelt bereits seit dem 1. Juli 2008 in § 46 die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Sicherung von Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit, wenn ein bestimmter Dienstposten anderenfalls im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie die Bedarfs- und Bewerberlage nicht anforderungsgerecht besetzt werden kann und die Deckung des Personalbedarfs dies im konkreten Fall erfordert. Sonderzuschläge können auch zur Verhinderung der Abwanderung des Beamten aus dem Bereich des Dienstherrn gewährt werden. Beides ist im Schulbereich anwendbar. Eine spezielle Regelung ist unseres Erachtens deshalb nicht erforderlich. Das Ziel des § 46a, den Sie einfügen wollen, ist die Personalgewinnung im Schulbereich für Bedarfsregionen und Mangelfächer. Da will ich jetzt noch mal etwas einflechten. Ich habe mit dem Kollegen Matschie als Bildungsminister arbeiten können und Sie hatten ja in einer der vorhergehenden Tagesordnungspunkte gesagt: Es war die Ressorthoheit, da konnten wir doch nichts machen. Die CDU hat sowohl im Landtag als auch auf Kreisebene ganz vehement – und macht es auch heute noch – gegen die Gemeinschaftsschule agiert. Teufelszeug war es gewesen. (Beifall DIE LINKE) Jetzt sage ich: Wenn ich jetzt ein Kind hätte, das macht Abitur, denn nur mit dem Abitur kann es auch Lehrerin oder Lehrer werden, wie soll ich denn dem Kind, das mit der 5. Klasse ins Gymnasium übergewechselt ist, erklären, was die Regelschule ist, wenn im öffentlichen Raum immer noch gesagt wird, das ist eben die? Die Gemeinschaftsschule kann genau diesen Dissens und diese gefühlte Wahrnehmung von den Tatsachen zusammenführen. Genau das haben Sie seit 2009 torpediert. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ist schon Wahl- kampf?) Das ist natürlich eine Voraussetzung. Es ist angesprochen worden, dass sich nur sechs oder acht Leute für Mathematik/Physik interessieren als Lehrerinnen und Lehrer. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das hat doch nichts mit der Schulart zu tun!) Natürlich hat das damit was zu tun. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie wollen also den Einheitslehrer? Sind wir jetzt bei der Diskussion?) Nein, Herr Tischner, ich wollte Ihnen nur erklären, dass Sie eine gewisse Mitverantwortung haben dafür, dass wir heute in bestimmten Fächern junge Leute nach dem Abitur nicht motivieren können, eben so einfach zu studieren. (Beifall DIE LINKE) Ich will da jetzt gar nicht weiter ausführen, ich könnte stundenlang darüber reden. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist auch besser so!) Aber das will ich schon noch mal sagen. Es ist ein Aufruf. Wenn die Kinder wissen, dass es attraktiv ist, wenn sie das Abitur gemacht haben, dann in eine Schule zu gehen, wo es ganz bunt ist, die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, dann können sie sich auch eher vorstellen, diesen Beruf auszuführen. Aber das nur nebenher. Sie haben offensichtlich auch übersehen, dass nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch andere Beamtinnen und Beamte – ich bleibe jetzt mal nur in meinem Ministerium, es soll auch Finanzbeamtinnen und beamte geben, die in Regionen an ‑ der Grenze arbeiten müssen und für uns die Steuern eintreiben müssen –, deswegen ist die Zulagenregelung für Lehrer eben schwierig; ob ich jetzt so weit gehen würde, dass das nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen würde, das können wir ja im zuständigen Ausschuss dann noch diskutieren. Auf jeden Fall ist es schwierig, wenn man Präzedenzfälle so setzt, dass sie dann am Ende auch nicht mehr eingegrenzt werden können. Meine Damen und Herren Abgeordneten, nach § 52 des Gesetzes sollen speziell für den Schulbereich Anwärterzuschläge gewährt werden. Ganz klar ist die Formulierung nicht, aber ich vermute, dass sie gezahlt werden sollen, wenn sich die Anwärter verpflichten, nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen und freien Schule in einer Bedarfsregion tätig zu werden. Das ist unseres Erachtens in sich unlogisch, da zur Personalgewinnung in einer Bedarfsregion bereits Sonderzuschläge nach § 46a des Gesetzentwurfs gewährt werden sollen. Aber auch das sollten wir noch mal diskutieren, wie Sie das meinen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Genau – sollen!) Insofern ist die Zahlung der Anwärtersonderzuschläge nicht erforderlich, da das ausgebildete Lehrpersonal mit dem Sonderzuschlag in die Bedarfsregionen gelockt werden soll. Derselbe Tatbestand ist unseres Erachtens also zweimal vergütet und das passt nicht zusammen. Aber das kann man sicherlich auch im Verfahren regeln. Ich will dazu auch noch etwas sagen: Wir haben auch im Bereich Gesundheit und Ausbildung der Mediziner immer wieder diese Frage des Landarztes. Der Bundesgesundheitsminister hat vor vielen Jahren schon mal diese Anregung gemacht, im Vorfeld das zu tun. Da sage ich mit allem Ernst, natürlich müssen wir auch das bedenken. Kann ich jemanden schon in so einer frühen Phase tatsächlich binden, ihm die Zulage gewähren? Nehme ich ihm die Zulage dann wieder weg, wenn das nicht passiert? Das muss man zu Ende bedenken, bevor man so eine Regelung einführt. Bemerkenswert ist im Übrigen auch – und deswegen ist auch Herr Präsident ein Stück weit unsicher gewesen, wer hier heute redet –, natürlich ist das für Besoldungsrecht zuständige Ministerium gar nicht erwähnt. Das zeigt deutlich, das Finanzministerium ist eh immer so ein Ministerium, das quengelt rum, hat Einwendungen, so ein notwendiges Übel, man braucht es irgendwie, aber eigentlich steht es zwischen dem politischen Willen auch dieses Gesetzentwurfs, bei der Lehrerin und beim Lehrer zu glänzen, und kommt dann mit solchen einfachen und eben auch sehr trockenen Einwendungen. Meine Damen und Herren, weiterhin sieht der Gesetzentwurf neue Stellenzulagen im Schulbereich vor. Die Stellenzulagen sind nach § 40 Abs. 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes für herausgehobene Funktionen vorgesehen. Inwieweit diese Voraussetzung bei der Übernahme besonderer Aufgaben an der Schule erfüllt ist, ist für die in Nummer 3 aufgeführten Tätigkeiten, die zu einer Stellenzulage für besondere Aufgaben an der Schule führen, nicht dargelegt. Außerdem wird Lehrern, die besondere Aufgaben an der Schule übernehmen, zu einem bestimmten Anteil die Anzahl der Pflichtstunden gemindert. Insofern, Frau Baum, es stimmt, es war ein bisschen gemein, was ich da so gedacht habe: Am besten ist, wir zahlen das doppelte Gehalt, damit jemand aufsteht und zur Schule kommt. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nein, eben nicht!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch unverschämt, solche Debatten zu machen!) Das ist natürlich nicht für die Lehrer gedacht, aber so ein bisschen war es zu verstehen, so nach dem Motto: Jeder kriegt erst mal einen Zuschlag, damit er dann auch das macht, wofür er auch eine Besoldung bekommt. Wir halten das für einen adäquaten Ausgleich, aber trotz alledem gibt es auch Zulagen. Die müssen intensiv begründet werden. Ich will etwas dazu sagen, denn Herr Holter und ich, wir sind ja, wie gesagt, Minister in unterschiedlichen Ministerien und wir ringen natürlich auch darum. Es geht nicht darum, dass wir jetzt untätig dagesessen haben in den letzten Jahren, sondern wir haben uns natürlich auch zu diesen Dingen besprochen. Ich habe auch in Gesprächen mit dem Philologenverband zu der Thematik gesprochen. Aber, wie gesagt, auf der einen Seite gibt es Abminderungsstunden und man muss etwas Herausgehobenes tun. Das in Einklang zu bringen, das ist wichtig. Wenn wir das sonst einfach so machen, also uns fällt schon etwas ein, die eine oder andere zusätzliche Arbeit, die durch Abminderung quasi abgegolten ist, noch zu vergüten, dann kommen wir tatsächlich in Teufels Küche und dann ist das, was mit den Zulagen tatsächlich gemacht werden soll, nämlich eben diese herausgehobene Funktion zu vergüten, nicht mehr garantiert. Deswegen bitte ich einfach darum, dass man das noch mal sehr genau prüft und dass es da nicht zu Verwerfungen im Besoldungsrecht kommt. Meine Damen und Herren, zu den in Artikel 1 Nr. 4 vorgesehenen Änderungen in der Besoldungsgruppe A ist festzustellen, dass die Anhebung der Leiterinnen und Leiter einer Grundschule von unter 80 Schülern von der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage zur Besoldungsgruppe A13 das in sich ausgewogene System, was wir heute haben, der Einstufung der Leitungsämter an Grundschulen stört, sagen wir sehr trocken. Die weiteren Änderungen sollen zu einer Wiedereinführung der Ämter der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern führen. Diese Ämter – ich will noch mal daran erinnern, warum das so gekommen ist, von wem auch immer – wurden seinerzeit gestrichen, weil sich aufgrund der ständig ändernden Anzahl der Lehramtsanwärter und deren Fächerkombinationen die Anzahl und die Fächerkombinationen der Fachleiter ebenfalls ständig ändert. Es war deshalb nicht möglich, ständig eine Vielzahl von Fachleiterinnen und Fachleitern vorzuhalten, die dann teilweise überhaupt nicht als solche eingesetzt werden konnten. Die jetzt zur Verfügung stehende Zulage ermöglicht einen flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz von Fachleitern für begrenzte Zeiträume. Die in Artikel 1 Nr. 3 vorgesehene ersatzlose Streichung der Zulage für Fachleiter in der Ausbildung – Herr Tischner –, von Lehramtsanwärterinnen und anwärtern würde mit sofortiger Minderung der mo‑ natlichen Besoldung der Fachleiter einhergehen. – Sie schütteln mit dem Kopf. Das hat jemand geschrieben, der sich wirklich im Besoldungsrecht auskennt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch von Herrn Voß übernommen!) Insofern, sage ich mal, ist es ein freundlicher Hinweis an alle, die sich dann im Bildungs- und im Haushalts- und Finanzausschuss darüber beugen, dass man an der Stelle noch mal hingucken muss, damit Sie, wenn Sie es schon machen, den Leuten nicht einen Bärendienst erweisen. Aber genau da, Frau Baum – weil Sie das auch erwähnt hatten, Sie hatten ja mehrfach gesagt, gleiche Bezahlung, also gleiche Besoldung aller –, wird natürlich versucht, durch Beförderungsämter genau das Prinzip der gleichen Besoldung wieder zu durchbrechen. Ich weiß, dass das, wie gesagt, der Philologenverband schon mehrfach auch angemahnt und gesagt hat: Ihr müsst doch irgendwo gucken, dass wenigstens ein paar Beförderungsämter da sind. Ich finde, darüber kann man auch offen reden. Es ist ein gutes Anliegen der Fachschaft, die da vertreten wird. Aber es durchbricht dieses Prinzip der gleichen Bezahlung. Das muss man einfach sehen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wol- len wir auch!) Dass Herr Tischner das möchte, das weiß ich ja. Wenn man es nicht will, dann darf man das nicht machen, und wenn man es will, dann muss man sich Mehrheiten suchen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen wir!) Genau. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben rundum eine ganze Menge Bedenken zu diesem Gesetzentwurf. Ich will abschließend etwas zur Finanzierung sagen. Wenn es nicht so trübe Aussichten wären mit dem Geld, dann würde ich darüber schmunzeln, aber es sagen alle, beim Bildungsminister ist noch Geld da. Jetzt muss ich mal ganz ehrlich sagen: Bevor wir keinen Kredit aufgenommen haben für 2020 und 2021 ist auch beim Bildungsminister kein Geld da. Das Geld war nur deswegen da – auch das will ich mal aufklären –, wir haben gesetzlich vereinbart, dass wir mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsmodell pro neu eingestellter Beamtin/eingestellten Beamten 5.000 Euro tilgen wollen. Dieses Geld ist eben nicht von dem einzelnen Ministerium abgezogen worden – und beim Bildungsministerium gibt es die größte Anzahl der Verbeamtungen –, also das Geld, wenn ich so will, also wenn man sagt, steht mir zu oder steht mir nicht zu, stünde der Finanzministerin oder dem Einzelplan 17 zu, der nämlich diese Ausgabe am Ende hat, nämlich die Tilgung. Insofern ist es nicht so einfach. Es gibt auch die Vorwürfe, der gibt sein Geld nicht aus; aber einen Teil davon hätte er mir eigentlich überweisen müssen, damit ich die Tilgung bezahlen kann. Trotz alledem haben wir dieses Jahr noch keinen Kredit aufgenommen. Wir haben aus Rücksicht wegen Corona für alle Bereiche gesagt, wir machen keine Haushaltssperren, wir versuchen das nicht einzusparen. Für die kommenden Jahre ist das Geld dann tatsächlich momentan noch nicht gesichert. Das muss man deutlich sagen. Das gilt aber für viele andere Anträge auch, nicht nur für diesen Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗