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Denny Möller

SPD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen am Livestream und Interessierte online, das Thema ist natürlich nicht ganz so einfach. Das hat eine Reihe von Gründen. Am Anfang steht, dass das Thema „Kali“ gerade in Thüringen schon immer ein Reizthema ist, auch hier im Landtag. Zu viel ist seit 1993 auf diesem Gebiet, gerade in der ehemaligen Thüringer Kaliregion, passiert. Die geschichtlichen Vorgänge, das Aufarbeiten der Treuhandpolitik, das Über-den-Tisch-Ziehen des Landes mit dem Generalvertrag, das die rot-rot-grüne Landesregierung – auch auf Betreiben der SPD – gerade gerichtlich aufzuarbeiten versucht, um zu erreichen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Kalibergbauhinterlassenschaften der DDR genauso gerecht wird wie bei den Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, all das und einiges mehr lassen wir mal beiseite. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass es eine Lösung für die Entsorgung von Millionen Tonnen Produktionsabwässern gibt, die das Unternehmen K+S künftig weder in den Untergrund versenken noch in die Werra einleiten darf. Es geht um die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Werra-Fulda-Kalireviers mit all seinen Standorten in Hessen und in Thüringen und damit um Wirtschafts- und Industriepolitik, um die Rohstoffversorgung, um Ernährungssicherheit, um mehrere Tausend Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, um Wertschöpfung, um nichts Geringeres als den Wohlstand und die Zukunft der gesamten Region und weit darüber hinaus. Und es geht mittelbar um unsere Umwelt, um den Gewässerschutz in Oberflächengewässern, wie die Werra oder die Weser, aber auch um den Grundwasserschutz. Für uns in Thüringen geht es mittelbar um die Altlastenproblematik, also um eine Frage, die unterschiedliche Thüringer Landesregierungen und den Thüringer Landtag seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt. Außerdem geht es um die Kostenbeteiligung des Bundes, die gerade auch vor dem OVG in Weimar verhandelt wird. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine komplexe Materie: die Abwägung unterschiedlichster Interessen und Risiken, an deren Ende das Schicksal und das Einkommen vieler Familien und Unternehmen hängt, indem es um zwei der wichtigsten Lebensmittel überhaupt geht, nämlich um Wasser und Salz, die sich unter Tage leider so gar nicht miteinander vertragen. Da sind wir auch schon bei den Sicherheitsaspekten, die einerseits unmittelbar mit dem Staatsvertrag zusammenhängen und eben auch wieder mittelbare Konsequenzen sind. Denn selbstverständlich ist das neue Konzept von K+S alles andere als trivial, sonst wäre man ja schon viel eher darauf gekommen und hätte nicht jahrzehntelang die Werra und das Grundwasser in Mitleidenschaft ziehen müssen. Ich muss an dieser Stelle darauf eingehen, dass das Vorgehen der Landesregierung bei den fachlich zuständigen Abgeordneten, die bereits im Ausschuss im Zuge zweier verschiedener Verfahren vom Vorhaben und von den Inhalten des Staatsvertrags – Sie haben es gerade gehört – unterrichtet wurden, mehrfach zu Kopfschütteln geführt hat. Das betrifft zum Beispiel die Zeitschienen, die sich mehrfach geändert haben, und die offene Frage, warum das Unternehmen die nötigen Anträge so spät gestellt hat. Das betrifft die im Gesetzentwurf nicht mehr enthaltene Protokollerklärung Thüringens, die uns zuvor im Ausschuss, in den Fraktionen, aber auch in der Öffentlichkeit als unabdingbare Absicherung verkauft wurde und die nun leider formell fehlt. Ich halte diese Protokollerklärung in mehrerlei Hinsicht für wichtig und wir sollten und wir werden versuchen, das Verschwinden zu korrigieren, denn sie trägt zur Klarheit bei. Nun bleibt mir noch, den 1.000 Beschäftigten, dem Betriebsrat und den vielen Betroffenen zu versichern, dass wir uns der Tragweite und der Dimension der Entscheidung in ihren vielen Facetten sehr bewusst sind. Ich hoffe, ich konnte das hier kurz skizzieren. Als SPD stehen wir zu unserer Verantwortung für die Arbeitsplätze, die Wirtschaft, die Umwelt, die Sicherheit und auch die Kosten für die öffentliche Hand. Wir werden das Verfahren zügig abschließen, um die Verfahren zur Genehmigung der Betriebspläne nicht zu verzögern. Und wir stehen auch darüber hinaus parat, so lange nach tragfähigen Lösungen, die alle eben genannten Aspekte berücksichtigen, zu suchen, wie es nötig ist, damit die Rohstoffe im Werra-Revier auch weiterhin genutzt werden können. Wir wollen den Gesetzentwurf an den Umweltausschuss überweisen und dort beraten. Gleichzeitig werbe ich bei Ihnen dafür, einen von einer breiten Mehrheit des Landtags getragenen Entschließungsantrag zur zweiten Beratung vorzulegen, die am besten im ersten Dezember-Plenum hier stattfinden soll. Es gilt, alles Nötige zu tun, damit die Änderung des Staatsvertrags im Landtag schnellstmöglich bestätigt wird, um den Bergleuten die nötige Zeit zu geben, alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um ab 01.01.2022 einstapeln zu können. Dafür wird sich die SPD mit aller Kraft einsetzen, damit es im Bergbau weitergehen kann. Wir sollten hier die Arbeit des Betriebsrats von K+S als Vorbild nehmen. Ohne dessen vorbildlichen, unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen, der Kumpel und dessen Aufklärungsarbeit stünde das Unternehmen heute mit Sicherheit schlechter da. (Beifall SPD) Den Gewerkschafter in mir macht das stolz, den Sozialdemokraten in mir spornt das an. Glück auf und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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