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Franziska Baum

FDP 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über eine weitere Verfassungsänderung. Deswegen erlauben Sie mir ein paar kurze einleitende Ausführungen. Eine Verfassung ist das Fundament einer Rechtsordnung. Sie beinhaltet also genau in diesem Sinne Festlegungen, die einen Grund legen, die grundlegend sind. Die Rechtsordnung ist dann das Haus, das darauf gebaut wird. Und dieses Haus soll ein ordnungsgemäßes und geschütztes Zusammenleben unserer Gesellschaft hier in Thüringen ermöglichen. Es gibt natürlich ständig Veränderungen – Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft, in der Technik und in vielen weiteren Bereichen. Darunter sind auch Veränderungen, für die das Fundament dann einfach nicht mehr passt. Es muss verstärkt werden, erweitert, rückgebaut. Aber machen wir ein kleines Gedankenspiel. Sicher hat jeder Zuhörer, jede Zuhörerin eine Vorstellung davon, was es heißt, ein Haus auf einem tragfähigen und starken Fundament zu bauen. Nun stellen Sie sich bitte vor, Sie bekommen ein Haus anvertraut, in dem etwa mehr als 2 Millionen Menschen wohnen. Es ist nicht Ihr eigenes Haus, die Hausbewohner haben es Ihnen anvertraut. Sie sehen nun Veränderungen in der Politik, in der Gesellschaft, in der Wissenschaft und sind der Meinung, dass Arbeiten am Fundament dieses Ihnen anvertrauten Hauses nötig sein müssten – ein Abriss, eine Änderung, eine Erweiterung des Fundaments. Was werden Sie tun? Nehmen Sie sich einen Presslufthammer oder nehmen Sie ein anderes schweres Gerät, um Fundamente teilweise rauszuklopfen, oder schütten Sie eine Tonne Beton neben das Haus, weil Sie das Fundament erweitern wollen, oder fragen Sie vielleicht einfach Leute, die wissen, wovon sie reden? (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Und da sollen wir Sie fragen?) Architekten, Statiker, Baufachleute. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Besser ist das!) (Beifall FDP) Mich eben gerade nicht, Frau Lehmann. Und sicher hat auch jeder eine Vorstellung davon, was solche Arbeiten an so einem Fundament für Auswirkungen haben können. Wenn man die eine Seite zu sehr belastet, kann es auf der anderen Seite schwierig werden. Sie werden also nicht nur verschiedene Fachleute einzelne Änderungen prüfen lassen, sondern Sie werden das Ganze im Gesamten noch mal durchsprechen und überprüft wissen. Der Landtag hat einen Verfassungsausschuss gebildet und das hat den Hintergrund, dass hier Arbeitskraft gebündelt werden soll. Änderungsnotwendigkeiten, die sauber erkannt sind, sollen handwerklich korrekt umgesetzt werden. Und dafür soll Fachwissen eingeholt werden, und zwar sowohl von Interessenvertretern als auch von Sachverständigen, von Experten. Und ganz grundsätzlich ist die Einrichtung des Verfassungsausschusses ein verantwortungsvolles Herangehen genau an solche Verfassungsänderungen. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen: So langsam werde ich müde, weil ich das Gefühl habe, wir haben mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses die Büchse der Pandora geöffnet. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Besser ist das!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben wir von Anfang an gesagt!) (Beifall AfD) Der Verfassungsausschuss ist derzeit bereits mit Verfassungsänderungen zu 14 Themenkomplexen beschäftigt, da geht es um das Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Extremismus, ganz unterschiedliche Sachen – mal zum Vergleich: bei der letzten Verfassungsänderung 2004 ging es um ein Thema –, und jetzt kommt hier noch ein weiterer hinzu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es also um die Transparenz in parlamentarischer Arbeit. Grundsätzlich sind wir Freien Demokraten immer für Transparenz, gerade wenn es darum geht, wer ist beteiligt an Gesetzentwürfen, an der Entwicklung von Gesetzen. Deswegen setzen wir uns unter anderem auch im Bundestag dafür ein, dass irgendwie klar ist, wer eigentlich eine Karte zu diesem Haus hat, wer hier eigentlich in ständigen Unterhaltungen dabei ist. Und es gibt ja auch das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, so sperrig das auch ist, (Beifall FDP) das bindet dieses Thema ein. Zu den Ausführungen von Frau Müller muss ich sagen: Transparenz ist richtig, genau, aber Bürgernähe stellen wir nicht dadurch her, dass wir jetzt Ausschüsse aufmachen und allen Leuten sagen, sie sollen uns jetzt da besuchen kommen, sondern das machen wir immer noch vor Ort in Gesprächen mit den Menschen, nämlich dort, wo sie sind und wo ihre Probleme aufkommen. (Beifall AfD, FDP) Wir Freien Demokraten stehen der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Ausschüssen sehr skeptisch gegenüber. Wir sind davon überzeugt, dass es an irgendeiner Stelle im Parlament einen Raum geben muss, in dem wir mit den Abgeordnetenkollegen aller Fraktionen um Lösungen ringen können. Und es ist ein Ringen, machen wir uns da nichts vor. (Beifall CDU, FDP) Der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, überzeugt uns auf den ersten Blick nicht. Wir diskutieren ihn sicher im Verfassungsausschuss, wenn wir dazu Zeit finden, denn aktuell haben wir da ja noch eine ganze Reihe Themen, die bis Ende Januar bearbeitet werden sollen. Das heißt, wir reden hier über noch einen verbleibenden Zeitraum von zweieinhalb Monaten. Herr Zippel hat es vorhin ausgeführt: Es gibt einige, die um Stellungnahme gebeten worden sind, die dies abgelehnt haben. Wir als FDP-Fraktion verschließen uns nicht Verfassungsänderungen. Es müssen dabei aber auch in der Arbeit des Verfassungsausschusses Grundsätze eingehalten werden und es gibt so ein paar Mindestanforderungen, die sind für uns unverhandelbar, wenn wir über seriöse und verfassungskonforme Verfassungsänderungen sprechen. Erstens: Ist es überhaupt notwendig, diese Änderung auf Verfassungsebene herbeizuführen? (Beifall FDP) Zweitens: Ist ordnungsgemäß sach- und fachverständige Expertise für die Entscheidung des verfassungsändernden Gesetzgebers herangezogen worden? Drittens: Sehen diese Experten die Änderung auch als zielerreichend an? (Beifall FDP) Die Mindestbedingungen sehen wir momentan in der Herangehensweise der Arbeit des Verfassungsausschusses als nicht erfüllt und wir möchten an der Stelle ganz, ganz deutlich warnen: Lassen Sie uns aufpassen, dass dieser Verfassungsausschuss nicht am Ende ein Verfassungswidrigkeitsausschuss wird! Vielen Dank. (Beifall AfD, CDU, FDP)

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