Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. So fahren wir fort im Tagesordnungspunkt 60, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes. Ich gebe folgenden Hinweis: Für die heutige Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2097 vor. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
