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Torben Braga

AfD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal ist ja bemerkenswert, wie viele Verfassungsänderungen wir hier im Landtag inzwischen besprochen haben. Ich meine, für einen Landtag, der vor allem nach Ansicht der linken Koalition hier im Hause die öffentliche Legitimität durch die Ministerpräsidentenwahl im Februar verloren hat, ist es in der Tat mindestens verwunderlich, dass die Legitimität doch vorhanden sein soll, um derart tiefgreifende Änderungen in der Verfassung vornehmen zu können. Das sei mal eingangs bemerkt. (Beifall AfD) Zur Sache selbst möchte ich sagen, dass es meine Fraktion anders als die Redner von soeben nicht gänzlich ablehnt, die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich zu machen. Wir denken aber, dass es eine sehr wohl abgewogene Entscheidung sein soll, die vielleicht auch eingebettet sein sollte in eine umfassendere Reform der parlamentarischen Arbeitsprozesse. Dazu gehört auch eine kritische Bestandsaufnahme mindestens der Arbeitsprozesse im Plenum, im öffentlich tagenden Plenum. Da müsste man sich beispielsweise auch dem Fragerecht sowie den Redezeiten usw. widmen. Das ist eine Sache, die man umfassend betrachten sollte. Einiges wurde aber sehr wohl richtig gesagt von den Kollegen von FDP und CDU, nämlich, dass es der Verfassungsausschuss nach der jetzigen Arbeitsweise nicht ermöglicht, diese Auseinandersetzung auch zu führen. Ich möchte meinen, wenn wir diese Änderung der Verfassung beschließen sollten, dann wäre es notwendig, auch andere Landtage anzuhören, die die Erfahrung mit öffentlichen Ausschusssitzungen gemacht haben, welche Probleme dort vorhanden sind, auch nicht nur die politische Seite, sondern auch die Verwaltungen jeweils, die auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert sein werden, ob die räumlichen Gegebenheiten beispielsweise jedes Mal ausreichen für öffentliche Sitzungen, ob die Öffentlichkeit nur durch öffentliche Streams, selbst Radioübertragungen sind ja bekannt aus bestimmten Landtagen, ob das gewährleistet ist, ob das ausreichend ist. Was mich ein bisschen verwundert hat bei den Redebeiträgen der Kollegen aus FDP und CDU, ist gleichwohl, dass die Kritik an der Arbeitsweise des Verfassungsausschusses, die hier so vorgetragen wurde, mir etwas unbekannt vorkam. Das muss ich ganz einfach zugeben. Im Verfassungsausschuss hört man sie jedenfalls nicht. (Beifall AfD) Das muss ich Ihnen vorwerfen, (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Das stimmt so nicht!) geschätzte Frau Baum und geschätzter Herr Zippel, dass es leider immer nur meine Fraktion ist, die auf längere Anhörungsfristen pocht und daran erinnert, dass viele Anzuhörende schon betont haben, dass es nicht möglich ist, wenn man schon diverse vorliegende Verfassungsänderungsgesetze hat, die dann auch noch aufgegliedert werden in verschiedene Komplexe, dass sie fast alle drei Wochen zu verschiedenen Komplexen umfassende Expertisen abgeben sollen, zumal auch die meisten von ihnen noch Lehraufträge haben an Universitäten. Die Spezialisten wirklich, die sich dazu äußern sollten und die auch Sachverstand einbringen können und die uns hier auch helfen können, die richtige Entscheidung zu treffen, die können sich rein praktisch nicht mehr an der Sache beteiligen. Deshalb: Der Verfassungsausschuss, der jetzt schon hoffnungslos überfordert ist mit den bereits dem Verfassungsausschuss überwiesenen Gesetzen – dort die Anhörung zu führen –, der kann es eigentlich nicht vertragen, sich auch noch dieser sehr ernsten Frage, der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen, zu widmen. Darum muss ich sagen, meine Damen und Herren, obwohl wir es durchaus für sinnvoll hielten, jetzt so eine Debatte zu führen, und uns das auch wünschen würden, dass das eingehend geschieht, können wir es nicht verantworten, dass dieses Gesetz auch noch an den Verfassungsausschuss überwiesen wird. Bei der jetzigen Arbeitsweise ist dort keine seriöse Auseinandersetzung zu erwarten. Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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