Hoffmann
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, das deutsche Bergbauunternehmen K+S AG zählt zu den größten Salzproduzenten der Welt und zu den wichtigsten Lieferanten mineralhaltiger Produkte für Landwirtschaft, Medizin, Pharmazie und Industrie. Zu seinen Standorten gehört das Werk Werra an der hessisch-thüringischen Grenze. Viele Thüringer, auch Schulklassen, haben den Standort Merkers bereits besucht und sich ein Bild machen können. Dort befindet sich die Grube Springen. K+S ist verantwortlich für die Verwahrung und Sanierung der Grube Springen. Thüringen jedoch trägt die Finanzierungsverpflichtung für Gefahrenabwehrmaßnahmen nach der Privatisierung des ehemaligen Kalibergbaus der DDR. 1993 stellte die Treuhand das Unternehmen von den Kosten frei. Der Bund und das Land Thüringen übernahmen diese. 1999 – unter CDU und SPD – übernahm Thüringen dann alleine die sogenannten Unendlichkeitskosten durch Freistellung mit der Treuhandnachfolge BvS, dem Bund und K+S – ein wohl nicht allzu kluger Schritt der damaligen Regierung und derzeit Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Flutung durch per Aufbereitungsanlage konditionierte Prozessabwässer in das Südwestfeld der Grube Springen soll dazu führen, dass der seit Jahrzehnten stattfindende Zufluss aus dem Nebengestein in die Grube aufgehalten wird. Dieser Zufluss am Hauptort, dem Querort 23, wäre somit saniert, Gefahrenabwehr hinfällig. In die erwähnte Aufbereitungsanlage, die KKF-Anlage, hat das Unternehmen übrigens über 150 Millionen Euro investiert. Es wird auch die Kosten der geplanten Einstapelung tragen. Die Sanierung der Grube durch Einstapelung würde die hohen Summen für die öffentliche Hand für die Gefahrenabwehrmaßnahmen beenden. Bisher müssen die Zuflüsse nämlich durch Abpumpen auf Ewigkeit bereinigt werden, was enorme Kosten verursacht, oder bis die Grube von alleine zusammengedrückt wird, was mehrere Hundert Jahre dauern könnte. Der Steuerzahler würde durch das geplante Vorhaben von K+S entlastet werden.
(Beifall AfD)
Ein wesentliches Argument für die geplante Einstapelung ist auch die weitere Entsalzung der Werra und damit der Weser, geäußert im „Masterplan Salzreduzierung“ der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Dieser sieht das Einstapeln von Salzabwässern und ein Verschlechterungsverbot vor und orientiert sich an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. K+S Minerals darf ab 2028 keine Produktionsrückstände mehr in die Werra ableiten und ab Ende 2021 nicht mehr in Bodenschichten versenken. Dem Umweltschutz wäre mit einer Einstapelung also immens gedient, der Wasserqualität geholfen. Wirtschaftlich enorm wichtig für die Region und den Freistaat sind die Arbeitsplätze, die durch diese Schritte weiterbestünden. Weltweit zählt das Unternehmen mehr als 10.000 Arbeitsplätze, im WerraKalirevier sind es an die 5.000 plus Zulieferer und Dienstleister. Diese gilt es zu erhalten.
(Beifall AfD)
Bis 2042, so schätzt das Unternehmen, könnte die Grube Springen geflutet werden. Altlastenmanagement, Entsorgung, Entlastung der Steuerzahler, Entsalzung der Werra und der Weser, Arbeitsplatzsicherung und die weitere Produktion von Düngemitteln sprechen für das Vorhaben. Es würde Ökonomie und Ökologie verbinden.
(Beifall AfD)
Die bergbaulichen Genehmigungen obliegen dabei natürlich den zuständigen Behörden. Die geplante Änderung des Staatsvertrags, wie 2002 schon einmal geschehen, die technischen Realitäten, der Verschluss der Durchbohrung, nicht machbare Varianten der Entsorgung sowie Risiken wie Bergschlag wurden in Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz erörtert. Die Durchbohrung und die Einstapelung werden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als grundsätzlich genehmigungsfähig eingeschätzt. Die von der Landesregierung beantragte Unterrichtung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Landesverfassung zur Änderung des Staatsvertrags wurde in einer Sondersitzung am 28. Oktober im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Einige Fragen sind jedoch noch offen, weitere haben sich ergeben. Eine Befürwortung der Durchbohrung des Sicherheitspfeilers zwischen den Gruben Wintershall und Springen und damit die Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrags basiert aber auch auf der Kompetenz des Unternehmens, dem erstellten Gutachten und Großforschungen, dem Risikomanagement und der Einhaltung der geochemischen Bedingungen, wenngleich ein fester, das heißt trockener Versatz der Produktionsabfälle weniger Kritiker auf den Plan rufen würde, die eine Auswirkung auf die Untertagedeponie Herfa-Neurode befürchten. Durch die Landesregierung wurde dabei ein enger Zeitplan bis zum Austausch der Ratifikationsurkunden vorgelegt, der parallel so in Hessen umgesetzt werden soll, damit ab dem 01.01.2022 die Einstapelung erfolgen kann. Dieser Plan besagt aber nicht, dass die erste und zweite Lesung innerhalb einer Plenarwoche erfolgen müssen. Unserer Ansicht nach sollte die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz am 2. Dezember zwischen den Lesungen liegen, um zugesagte und noch nicht gesichtete Unterlagen, die erst gestern eingetroffen sind, einzusehen.
(Beifall AfD)
Was nun kein gutes Licht auf die Entwicklung wirft, ist die Tatsache, dass die vorbeugend erstellte Protokollerklärung beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr in den Gesetzestext eingeschlossen ist, sondern in die Einleitung ausgelagert wurde, was die Ausschussmitglieder erst während der letzten Sitzung am 4. November erfuhren. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich die Erklärung – ich zitiere –: „Die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 bestimmte Ausnahme für die Verbindung der Grubenfelder Wintershall und Springen durch Herstellung von zwei Förderbohrungen für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen zum Transport von salzhaltigen Produktionsabwässern zum Zwecke des Einstapelns im Grubenfeld Springen entfaltet keine Präjudizwirkung auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Genehmigungsverfahren sowie auf eine mögliche Finanzierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten aus dem Bergbau der ehemaligen DDR durch den Freistaat Thüringen.“ Diese Protokollnotiz sollte Thüringen vor Unwägbarkeit schützen. Sie wurde seitens der zuständigen Ministerin noch Ende Oktober als Schutzinstrument ins Feld geführt. Man arbeite mit Gürteln und Hosenträgern, hieß es. Und nun wurde die Erklärung ausgelagert. Die Hose hängt also unter den Knien.
(Beifall AfD)
Der Staatsvertrag wurde – wie gesagt – inzwischen von den Ministerpräsidenten der Länder Hessen und Thüringen unterzeichnet, am 13. Oktober von Volker Bouffier und am 29. Oktober von Bodo Ramelow. Um der Verantwortung als Abgeordnete im Sinne von Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats gerecht zu werden, sollte dieser Gesetzentwurf für die zu erzielende Zustimmung an die Ausschüsse überwiesen werden.
(Beifall AfD)
Wir stimmen daher einer Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu und befürworten die Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
