Weil
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde liegen bisher Anträge von 41 ÖPNVVerkehrsunternehmen und fünf kommunalen Aufgabenträgern vor. Die Höhe des bisher beantragten Gesamtausgleichs beträgt 33,5 Millionen Euro. Die Antragsfrist für Verkehrsunternehmen endete am 30. September 2020. Es liegen noch nicht alle Anträge vor, da den kommunalen Aufgabenträgern die Möglichkeit eingeräumt ist, ihren Antrag bis zum 30. November 2020 abzugeben. Insoweit sind noch keine Aussagen zum insgesamt beantragten Schadensausgleich möglich. Zu Frage 2: Die Bewilligungsbehörde, in diesem Fall die Thüringer Aufbaubank, hat in der 45. Kalenderwoche mit der Bescheidung der vorliegenden Anträge und der Mittelauszahlung begonnen. Der Antrag des Verkehrsunternehmens im Ilm-Kreis, IOV Ilmenau GmbH, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es besteht noch Erläuterungsbedarf. Sobald die nachgeforderten Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden, ist eine weitere Bearbeitung und Bescheidung des Antrags möglich. Ein Antrag des Aufgabenträgers Ilm-Kreis liegt noch nicht vor. Zu Frage 3: Die Anträge werden vor endgültiger Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörde Thüringer Aufbaubank einer Plausibilitätsprüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt bzw. beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr unterzogen. Die Plausibilitätsprüfung erfolgt ebenso wie die abschließende Auftragsbearbeitung durch die TAB mit sehr hoher Priorität. Gestatten Sie mir die Bemerkung noch zum Schluss: Ich finde, es kann heute auch mal Gelegenheit sein, den Kolleginnen und Kollegen sowohl in der TAB als auch im Landesverwaltungsamt als auch im TLBV Danke zu sagen für die Arbeit, die sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Bewilligung dieser Anträge im Moment durchaus leisten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
