thueringer-landtag.de ↗

Laura Wahl

GRÜNE 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir alle hatten sicherlich schon Situationen, in denen Entscheidungen gefällt worden sind, die uns geärgert haben. Nehmen wir das Beispiel, dass der zentrale Platz in unserer Stadt oder Gemeinde umgestaltet wird. Dann fragt man sich vielleicht: Warum sind an dieser prägnanten Stelle Parkplätze hingekommen, statt Platz für Kinder, Cafés oder Stadtgrün zu schaffen? Oder vielleicht auch: Warum sind an diesem zentralen Platz eigentlich keine Parkplätze hingekommen? Und wenn man den Hintergrund der Entscheidung nicht kennt, dann ist der Frust erst mal groß. Doch wenn die Stadtverwaltung anfängt, ihre Gründe zu erläutern, über rechtliche Vorgaben, Leitungen im Untergrund, dann wird meist nachvollziehbar, warum sie sich für diese oder jene Variante entschieden hat. Transparenz ist ein ganz zentrales Moment, damit Entscheidungen verständlich werden. Das gilt ganz selbstverständlich auch für das Herzstück unserer Demokratie, das Parlament. Transparenz ist ein ganz wichtiges Element der parlamentarischen Arbeit. Sie macht es möglich, dass alle den Entscheidungen im Parlament beiwohnen und nachvollziehen können, wie und warum diese Entscheidungen getroffen wurden. Transparenz ist nicht nur am Ende des Entscheidungsprozesses wichtig, wenn der Landtag über ein Thema oder eine konkrete Maßnahme abstimmt, sondern von Beginn des Prozesses an, wenn Themen und Probleme ausführlich analysiert, erläutert und diskutiert werden. In den Ausschüssen geschieht die wichtige Detail- und Sacharbeit. Hier wird an den Gesetzentwürfen gearbeitet, die am Ende alle Menschen betreffen. Deswegen ist es wichtig, die Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit nicht nur für Plenarsitzungen, sondern gerade auch für die Ausschüsse des Landtags zu sichern. Bereits die erste Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hier im Thüringer Landtag hat sich in den 90erJahren für die Öffentlichkeit der Ausschüsse starkgemacht, weil es eben ein Grundsatz der Demokratie ist, dass Bürger/ innen an den wichtigen Ent‑ scheidungen, die in diesem Land getroffen werden, teilhaben und diese nachvollziehen können. Wir Bündnisgrüne plädieren deshalb für eine Veränderung des jetzigen Verfassungstextes. Wir wollen möglich machen, dass auch die Ausschüsse des Landtags grundsätzlich öffentlich tagen. In vielen Bundesländern ist das bereits seit Jahren gelebte Praxis, die sich bewährt hat. Als Demokratinnen/ Demokraten sollten wir nicht die Öffentlichkeit scheuen und auch nicht die Auseinandersetzungen, die damit entstehen können. Wir sollten sie suchen. Ziel unserer Arbeit muss es doch sein, möglichst viele Menschen zu erreichen und wichtige Informationen allen zugänglich zu machen. Gerade interessierte Bürger/-innen melden uns immer wieder zurück, dass es für Frust sorgt, wenn sie Dinge nicht nachvollziehen können. Auf kommunaler Ebene – und das erlebe ich als Stadträtin regelmäßig – gibt es Interessensgruppen, die gern Ausschusssitzungen zu ihnen wichtigen Themen verfolgen möchten, aber nicht dürfen. Oder viel schlimmer: Sie bekommen nicht einmal mit, dass sie betreffende Themen diskutiert werden, weil bereits die Einladung mit den zu besprechenden Tagesordnungspunkten öffentlich nicht einsehbar ist. Wenn wir also Partizipation und das Interesse an unserer Demokratie steigern wollen, dann ist die Öffentlichkeit in den Ausschüssen hierfür unabdingbar, und das gilt für die kommunale wie auch die Landesebene. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Freilich gibt es auch Informationen, die vielleicht nicht gleich auf Twitter oder in der Zeitung stehen sollten. Deshalb sieht unser Gesetzesvorschlag auch Fälle vor, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Denn man muss die Realität anerkennen, dass es eben auch andere Rechtsgüter gibt, die mit der Transparenz kollidieren können. Es kann um die Grundrechte Dritter gehen, darunter das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre. Es kann aber auch um öffentliche Interessen gehen, die in bestimmten Fällen höherrangig sein können als das Interesse an breiter Transparenz. Hier kann beispielsweise der Erfolg von Ermittlungsarbeit oder der Schutz finanzieller Interessen des Freistaats in Fragen des Vergaberechts erwähnt werden. Es ist uns als Bündnisgrüne wichtig zu betonen: Wir suchen keine weite oder enge Auslegung, sondern eine angemessene Klausel, die alle Interessen und Aufgaben parlamentarischer Arbeit berücksichtigt. Es freut uns deshalb, dass eine Formulierung gefunden worden ist, die endlich festhält, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse als allgemeiner Grundsatz gilt, die aber eben mit guter Begründung auch Ausnahmen zulässt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam einen wichtigen Schritt für die Demokratie im Freistaat gehen und den Menschen das Signal senden: Wir nehmen euch ernst und wir wollen, dass ihr unsere Entscheidungen nachvollziehen, aber auch kritisieren könnt. Das kann uns auch als Abgeordnete helfen, durchdachtere Entscheidungen zu treffen, und dagegen kann ja nun auch nichts einzuwenden sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Laura Wahl Protokoll ↗