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Thomas Hartung

SPD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch die SPD bekennt sich selbstverständlich zu den freien Schulen. Sie sind eine unverzichtbare Ergänzung und Bereicherung der Thüringer Schullandschaft. Von ihnen gehen, das hat Herr Tischner sehr genau herausgearbeitet, wichtige Impulse für den Unterricht, für Reformen des Schulalltags und auch für didaktische Neuerungen hervor, von denen am Ende auch staatliche Einrichtungen profitieren. Es kann für uns kein Neben- oder Gegeneinander von Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft geben, es kann nur eine Thüringer Schullandschaft als Ganzes geben, die wir auch als Ganzes voranbringen wollen. Dementsprechend nehmen wir auch den Verfassungsauftrag sehr ernst, Schulen in freier Trägerschaft angemessen zu fördern, wohlgemerkt angemessen und nicht auskömmlich, wie das manchmal gern behauptet wird. Im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung, ebenso wie in den höchstrichterlichen Urteilen auf Landes- und Bundesebene wird unisono von einer angemessenen Landesförderung gesprochen, „auskömmlich“ findet sich dort nirgends. Die freien Schulen müssen deshalb vom Staat in der Art finanziell gefördert werden, wie es ihnen nach der Verfassung zusteht. Diesen Grundsatz teilen wir ausdrücklich. Wir wollen verfassungsgemäß den freien Schulen das zukommen lassen, was sie brauchen, aber es gibt eben auch keinen Raum für politische Zahlen. Wir müssen alles detailliert an den Bedarfen begründen können. Dies gilt umso mehr in finanziell schwierigen Situationen wie der, in der wir uns gerade befinden, nicht nur, weil wir coronabedingt im Moment noch nicht abschätzbare Ausgaben vor uns haben, sondern sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition haben verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Ich möchte da nur einige stichwortartig nennen: Das sind 900 unbefristete Lehrerstellen, wir wollen die A13 im Grundschulbereich einführen und wir wollen eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Personalschlüssel in den Kindergärten erreichen. All das sind dringende bildungspolitische Maßnahmen, bei denen wir alle aber noch nicht wissen, wie wir sie finanziell tatsächlich dauerhaft und sicher untersetzen können. Das müssen wir im Hinterkopf behalten und in dieser Situation muss jede zusätzliche Ausgabe und müssen erst recht auch 34 Millionen Euro mehr über den Ansatz fachlich gut begründet sein. Tun wir das nicht, nehmen wir diese Notwendigkeit der Begründung nicht ernst, beschneiden wir uns selbst die engen finanziellen Spielräume für die Projekte, die wir bereits auf den Weg gebracht haben und die auch bei einer Verbesserung der frühkindlichen und schulischen Bildung unverzichtbar sind. Die SPD-Fraktion hat sich daher die tatsächlich berechenbaren Mehrbedarfe der freien Schulträger für 2021 vorgenommen. Wir haben also zu dem Ansatz, der bestand, die höheren Besoldungen der Regelschullehrer und lehrerinnen eingerechnet, wir ‑ haben die für 2021 mögliche Einführung der A13 im Grundschulbereich aufgeschlagen, wir haben die bereits bestehenden TVL-Tarifabschlüsse einberechnet und wir haben auch aus den Gutachten des TMBJS heraus die Unterfinanzierung der Sekundarstufe I am Gymnasium und den Berufsschulen mit einberechnet. Wir sind dabei zu einer Erhöhung von 10,5 Prozent, also dann auf 202,5 Millionen Euro gekommen, die wir für angemessen und fachlich gerechtfertigt halten. (Beifall SPD) Das ist aber nur der eine Teil des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig müssen wir uns endlich den Unwuchten des Systems der pauschalen Erstattungen widmen. Der TMBJS-Bericht macht sehr deutlich, dass diese fixen Schülerkostensätze dazu führen, dass eben strukturelle Schwächen und Unwuchten entstehen, die dazu führen, dass freie Träger die besonderen personellen und sächlichen Bedarfe nicht abgebildet sehen, dass andere freie Träger, die keine solventen Gruppen wie beispielsweise die Kirche im Hintergrund haben, nicht Differenzen und Defizite ausgleichen können. Das ist eine Unwucht, der müssen wir uns widmen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann haut es ja nicht hin, also doch nur große Träger!) Dazu nehmen wir im Prinzip auch im Gesetzentwurf Stellung und diesen Konstruktionsfehler müssen wir beheben. Der Konstruktionsfehler führt dazu, dass das TMBJS der Überzeugung ist, nach den alten Sätzen die freien Schulen angemessen gefördert zu haben, aber trotzdem einzelne Schulen sehr glaubhaft machen können, dass sie mit diesen Sätzen weder im besonderen pädagogischen Konzept ausreichend finanziert sind noch ihren sächlichen Mehrbedarf damit decken können und – ich rede da besonders von den freien Alternativschulen und den Waldorfschulen – durch ihre Vereinsstruktur keinen solventen Partner haben, der gegebenenfalls Ausfälle ausgleichen kann. Hier müssen wir tatsächlich etwas tun. Das Grundproblem der fixen Schülerkostensätze bedeutet – und das macht das Gutachten sehr deutlich –, dass mit der Einführung am Anfang eine ganze Reihe Schulen recht gut zurechtkommt, andere Schulen mal mehr, mal weniger und für dritte Schulen ist es von Anfang an zu wenig. Das müssen wir beheben und da reicht es nicht, dass wir einfach die Schülerkostensätze deutlich anheben und eine wie auch immer geartete Dynamisierung einführen, das haben wir doch jetzt 30 Jahre lang gemacht. Das genau sollten wir eben nicht weiterführen. Wir müssen dazu kommen, dass wir tatsächlich jede Schule nach ihrem eigenen Bedarf beurteilen und ein funktionierendes Modell auf den Weg bringen, diese Bedarfsermittlung an der einzelnen Schule zu führen, mit dem einzelnen pädagogischen Konzept, mit dem einzelnen Bedarf, sodass wir wegkommen von pauschalen Förderungen, um die sich dann in einem Korridor die Schulen bewegen, sondern wir müssen die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Schule einführen. Ich glaube, das sollte das Ziel der zukünftigen Beratungen sein. Ich bin der Überzeugung, dass wir im Ausschuss dazu zu einer Einigung kommen können. Unser Gesetzentwurf ist ganz bewusst auf das Jahr 2021 befristet, denn danach soll eine bessere, individuellere Förderung der freien Schulen greifen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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