Franziska Baum
d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungskräfte in den freien Schulen, die uns jetzt am Livestream folgen! Ich finde es ganz gut, dass wir zu so präsenter Zeit über freie Schulen sprechen, und sende herzliche Grüße an die Geburtstagskinder bei den Schulträgern. Wenn man sich anschaut, was hier in den letzten Monaten in Sachen Finanzierung für freie Schulen passiert ist, dann darf das einer Landesregierung ruhig ein bisschen peinlich sein.
(Beifall CDU, FDP)
Wissen Sie, wenn Schülerinnen und Schüler beim Erstellen ihrer Seminarfacharbeiten die große Kunst der Prokrastination kultivieren, dann mag das noch akzeptabel sein – dafür werden ja dann eine ganze Reihe Kinderzimmer ziemlich aufgeräumt sein –,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha-
ben überhaupt keine Ahnung, oder?) aber die Landesregierung weiß seit fünf Jahren, dass die Grundlage zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zum Ende des Jahres ausläuft, und ich weiß das sogar auch seit letztem Jahr, das war Thema im Wahlkampf. Aber das ist hier auch ausreichend ausgeführt worden, deswegen belasse ich es dabei. Ich hoffe, dass wir in der Sache nun zu einem guten und breit getragenen Ergebnis kommen. Für uns Freie Demokraten sind drei Punkte zentral in der Frage der Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Wochen: Erstens: Wir brauchen eine Lösung, die ab 1. Januar eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht und darüber hinaus auch eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft.
(Beifall FDP)
Zweitens: Wir brauchen eine Lösung, mit der die freien Schulen leben können, die aber auch berücksichtigt, dass wir nicht immer prall gefüllte Kassen haben. Drittens: Wir sind immer noch daran interessiert – und da bin ich beim Kollegen Hartung –, eine Grundlage für die Berechnung der Kostensätze zu finden, statt immer nur über die finalen Beträge zu diskutieren.
(Beifall FDP)
Für uns Freie Demokraten sind die freien Schulen aber ein so wichtiger Bestandteil in unserem vielfältigen Schulsystem, dass wir tatsächlich von auskömmlicher Finanzierung sprechen. Man kann hier sicher über Definitionen diskutieren, was mit „angemessen“ oder „auskömmlich“ gemeint ist. Freie Schulen zeigen, wie selbstverantwortliche und auf lokale Bedürfnisse zugeschnittene Schule funktionieren kann. Wir wollen sie so finanzieren, dass sie ihren Bildungsauftrag mit den entsprechenden Freiheiten und den damit verbundenen Pflichten wahrnehmen können. Alle vorliegenden Gesetzentwürfe haben für die Berechnung der Finanzen das zugrunde gelegt, was in den Verhandlungen zwischen Schulträgern und Bildungsministerium ausgehandelt wurde. Einzig der Vorschlag der SPD liegt da um knapp 6 Prozent darunter. Herr Hartung, Sie haben jetzt hier ausgeführt, wie Sie das zusammengestellt haben. Ich hätte sonst fast unterstellt, dass Sie einfach mal pauschal 6 Prozent an jeder Stelle weggezogen haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja!)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber so ist
es!) Das würde ich Ihnen natürlich so nicht unterstellen und nehme jetzt einfach Ihre Darstellung mal so entgegen. Sie schlagen auch vor, dass das Bildungsministerium jetzt die Ausgabesituation der Schulen stärker berücksichtigt, um die Einnahmen daran künftig zu orientieren. Herr Hartung, vielleicht ganz kurz: Es zeigt sich, dass Sie an der Stelle aus meiner Sicht einen gedanklichen Fehler machen, wenn es um die finanzielle Situation von freien Schulträgern geht. Anders als im staatlichen Bereich geben die freien Schulen kein Geld aus, was sie nicht haben. Insofern macht es sich schwierig, Ausgaben zu betrachten, um dann davon abzuleiten, dass sie das brauchen und mehr nicht.
(Beifall FDP)
Darüber können wir gern im Ausschuss weiter diskutieren. Wo ich völlig bei Ihnen bin, ist die Tatsache, dass wir immer noch nicht – auch wenn wir uns jetzt hier auf Summen einigen – eine Einigkeit über die Berechnungsgrundlage haben. Das heißt, wir wissen immer noch nicht, worüber wir sprechen, wenn es darum geht, was ist eine angemessene oder eben auch eine auskömmliche Finanzierung für freie Schulen. Gerade mit Blick auf den Entwurf der CDU oder auch den der Linken und Grünen scheint es, dass diese Grundlagendiskussion jetzt hier wieder ins Hintertreffen gerät. Sie wollen das Gesetz einfach entfristen und es bei den jetzigen Berechnungen lassen. Das kann ich zwar aufgrund der jetzt aktuellen zeitlichen Situation gut verstehen, aber wir sollten doch vorsichtig sein, aus welchen Gründen wir aufhören, Dinge strukturiert anzugehen. Wir Freien Demokraten würden nach wie vor gern eine grundlegende Festlegung der Berechnungsgrundlage der Schülerkostenjahresbeträge im Blick behalten.
(Beifall FDP)
Das ist auch der Grund, weshalb wir weiterhin an einer begrenzten Laufzeit festhalten und eine entsprechende Evaluierung vorschlagen. Wir schlagen jetzt hier an der Stelle eine Laufzeit von drei Jahren vor. Darüber lässt sich sicher am Ende diskutieren. Ein buntes Potpourri finden wir bei den Vorschlägen zur Dynamisierung der Finanzhilfe. Bei den Dynamisierungen geht es immer darum, quasi eine automatische Steigerung der vorher berechneten Kostenbeträge anzusetzen. Das ist etwas, was sich auch die freien Schulen wünschen, damit die Realität hier ein bisschen abgebildet wird. Die CDU geht davon aus, dass 3 Prozent dafür angemessen wären. Aus dem Vorschlag der Linken und Grünen gehen 2,5 Prozent raus. Die SPD lässt es bei den bestehenden Regelungen. Aus unserer Sicht ist eine Dynamisierung hier durchaus wichtig. Aber wenn wir über Kosten und Preisentwicklung sprechen und uns daran orientieren wollen – denn das ist das, was man mit einer Dynamisierung einfangen möchte –, dann sollten wir die nicht pauschal festlegen, sondern an irgendwas binden, und wir würden es gern an die Gehälter der Lehrkräfte in staatlichen Schulen binden und an die Preisentwicklung. Denn wenn es keine Entwicklung bei den Gehältern oder bei den Preisen gibt, dann sollte sich das auch nicht andersherum für freie Schulen irgendwie ausschlagen; wir sitzen ja schließlich alle hier im selben Boot und nehmen aus den gleichen Kassen. Deswegen schlagen wir vor, die Dynamisierung an die Entwicklung bei der Lehrkräftebezahlung und der Preisentwicklung zu binden. Das ergibt für das Jahr 2022 ungefähr 2,2 Prozent. Die Berechnungsgrundlage dafür sollten immer die vergangenen drei Jahre sein und nicht ein festgesetzter Jahresablauf, wie er jetzt aktuell von 2012 bis 2014 festgelegt ist. Diese Entwicklungen dort haben 2019 schon nicht mehr so richtig gestimmt, aber bei dem Thema können wir sicher ausreichend im Ausschuss dazu diskutieren. Ein Punkt wäre uns noch wichtig, deswegen haben wir den bei uns relativ ausführlich im Gesetzentwurf eingearbeitet und der ist auch unabhängig davon zu betrachten, wie lange die Laufzeit des Gesetzes am Ende ist. Wir haben es in diesem Jahr gesehen, mit welchen kurzfristigen Zeitketten freie Schulträger ihre Bildungsarbeit planen sollen, und das kann aus unserer Sicht nicht zur Regel werden. Dem wollen wir vorbeugen. Nach unserem Vorschlag sollen Änderungen in der Finanzierung der freien Schulen immer bis zur Mitte des Jahres geklärt sein, damit die Träger mit entsprechendem Vorlauf ihre Haushaltsverhandlungen angehen können; das trifft in dem Fall ja auch unsere Haushaltsverhandlungen. Wir finden das fair. Weder den Schulträgern noch den Eltern und den Schülerinnen und Schülern und eben auch dem parlamentarischen Beteiligungsprozess ist geholfen, wenn wir hier jedes Mal so ein Schnellverfahren zu Finanzierungsgrundlagen durchstellen. Also wir haben einen Ablauf vorgesehen, wo wir sagen, wenn es Änderungen geben soll, dann müssten die ab August vielleicht evaluiert werden, bis zum März müsste ein Bericht vorliegen und dann wäre es gut, wenn noch vor den Sommerferien klar ist, wie die neuen Finanzierungen aussehen sollen. Das haben die freien Träger verdient, dass sie da Planungssicherheit für ihr nächstes Jahr erhalten, und wir können das parlamentarisch vielleicht auch besser einplanen.
(Beifall FDP)
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass wir als FDP-Fraktion sehr gern alle vorliegenden Entwürfe im Bildungsausschuss diskutieren. Ich bin vor allem gespannt auf die Rückmeldungen der unterschiedlichen freien Träger, also der großen und der kleinen, und dann bin ich zuversichtlich, dass wir uns mit einer runden, abgestimmten Lösung hier schon im nächsten Plenum, denn das ist die letzte Chance, um das irgendwie zu regeln, für die Finanzierungsgrundlage wieder zusammenfinden. Eines möchte ich abschließend noch festhalten: Wir Freien Demokraten können die Art und Weise, in der in diesem Jahr hier mit einem wesentlichen Player unseres Bildungssystems umgegangen worden ist, nicht gutheißen. Wir wünschen uns für zukünftige Gespräche und Verhandlungen, dass Augenhöhe gewahrt bleibt und vor allem Zusagen eingehalten werden.
(Beifall FDP)
Die freien Schulen brauchen eine vernünftige Finanzierung und müssen langfristig wissen, mit welchen Finanzhilfen sie rechnen können, damit sie auch weiterhin ihren wichtigen Beitrag für ein vielfältiges Bildungssystem in Thüringen leisten können.
(Beifall FDP)
