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Thomas Gottweiss

CDU 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, ich hatte es bereits bei der Einbringung unseres Entschließungsantrags betont: Der Umweltausschuss hat sich in ganzen sechs Sitzungen ausführlich mit dem Thema befasst, darunter auch eine Sondersitzung, die ausschließlich aufgrund der Änderung des Staatsvertrags durchgeführt wurde. In der letzten Ausschusssitzung am 4. November habe ich den Umweltstaatssekretär nach dem geplanten Verfahren gefragt. Staatssekretär Möller antwortete, die Landesregierung strebe an, das Zustimmungsgesetz in der Plenarsitzung – die wir heute haben – in erster und zweiter Beratung zu beraten und abzuschließen. Das sei insbesondere deswegen möglich, da es hinsichtlich des Staatsvertrags für den Landtag nur um Zustimmung oder Ablehnung ginge. Daher sei zwischen erster und zweiter Lesung keine erneute Ausschussberatung notwendig, auch weil die Aspekte des Staatsvertrags bereits ausführlich diskutiert wurden und ein Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten sei. Lassen Sie mich eines ganz deutlich machen: Wir als CDU-Fraktion wären bereit gewesen, in diesem Plenum das Zustimmungsgesetz in erster und zweiter Lesung zu beraten und zu beschließen. Das wäre ein Signal für die Werraregion gewesen, das wäre ein klares Signal für die Mitarbeiter im Kalibergbau. (Beifall CDU, FDP) Diese Haltung haben wir auch in der letzten Ausschusssitzung vertreten. Ich selbst habe die Landesregierung aufgefordert, die Abstimmung mit den regierungstragenden Fraktionen zu suchen, um bei der Festsetzung der Tagesordnung dieses November-Plenums eine Einigung zu erzielen und in erster und zweiter Beratung das Zustimmungsgesetz beschließen zu können. Es verwundert schon, dass dies nicht gelungen ist. Ich meine, wir müssen auch noch mal über die Rollenverteilung reden. Wir, die CDU-Fraktion, sind konstruktive Opposition, uns geht es um die Sache, uns geht es um die Zukunft des Kalibergbaus in der Werraregion. (Beifall CDU) Es ist schon erstaunlich, dass zwischen den Fraktionen, die sich regierungstragend nennen, und den Vertretern der Landesregierung ein solches Misstrauen und Zwietracht herrscht, dass es noch nicht einmal möglich scheint, ein solch übersichtliches Zustimmungsgesetz, bestehend aus zwei Paragrafen, zeitnah zu beschließen. (Beifall CDU, FDP) Ärgerlich daran ist die Tatsache, dass diese unnötige Verzögerung das betroffene Unternehmen und seine Mitarbeiter unter immensen Zeitdruck setzt und im Zweifelsfall Arbeitsplätze kosten kann. Wie die Lage vor Ort ist, davon konnten wir uns ein Bild machen. Der Umweltarbeitskreis der CDU-Fraktion hat die Grube Merkers/Springen im Oktober besucht und sich über die Gegebenheiten informiert. Auch andere Fraktionen haben dies gemacht. Infolgedessen ist ein gewisser Aktionismus entstanden. Es wurde sogar in den Herbstferien innerhalb von drei Tagen eine Sondersitzung des Umweltausschusses beantragt, obwohl wir eine Woche später eh Ausschuss gehabt haben. Damit verbunden war die Erwartung, dass die Kenntnisnahme des Ausschusses und die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die beiden Ministerpräsidenten dazu führen, dass die Vorarbeiten für die Durchörterung begonnen werden können. Werte Kollegen, dem ist nicht so. Mittlerweile wissen wir, dass die zuständigen Bergbaubehörden auch keine vorbereitenden Maßnahmen zulassen, bis nicht beide Landtage entschieden haben. Jetzt kommen wir einmal zum Thema „Protokollerklärung“: Es ist ja grundsätzlich eine sehr gute Idee gewesen, da es sich um ein sensibles politisches Thema handelt, eine Gewissheit, die auch gilt, noch einmal explizit zu formulieren und an die Änderung des Staatsvertrags anzuhängen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, es gehört schon eine gehörige Portion an Dilettantismus dazu, es nicht hinzubekommen, dass die eigene Protokollerklärung auch auf dem ausgefertigten Exemplar des Staatsvertrags steht. (Beifall CDU) Es ist Ihr Kabinett gewesen, was diese Erklärung beschlossen hat, und es wäre Ihre Aufgabe gewesen, es so, wie es dem Landtag vorgelegt wurde, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Unsinn!) auch zu dem unterschriebenen Exemplar dazuzuschreiben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das ist leider Unsinn!) Dass es dazu eine gewisse Enttäuschung hier im Parlament gibt, ist, glaube ich, mehr als nachvollziehbar. Aber trotz der Enttäuschung muss man bei Lichte betrachtet doch feststellen, dass es kein Grund ist, die Beschlussfassung auf die lange Bank zu schieben. Zum einen ergibt sich der Inhalt der Protokollerklärung von selbst, sie hat deklaratorischen Charakter. Es ist doch vollkommen klar, dass die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit, den Markscheidesicherheitspfeiler zu durchörtern, keinen Vorgriff auf eine notwendige Genehmigung darstellt und sich daraus auch keine finanziellen Verpflichtungen ergeben. Das ist allen Beteiligten klar. Der Kabinettsbeschluss untermauert diese Feststellung hinreichend deutlich. Und die CDU-Landtagsfraktion hat einen Entschließungsantrag vorgelegt, mit dem auch der Thüringer Landtag sich zum Inhalt der Protokollerklärung bekennen kann. Es gibt also keinen Grund, die Entscheidung auf die lange Bank zu schieben. Mit dem Entschließungsantrag hätte eine Entscheidung in diesem Plenum ermöglicht werden können.

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