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von Ammon

13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Die Entwicklung und Bearbeitung von Gerichtsverfahren wird in Thüringen auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Datenerhebungen bei den Gerichten statistisch dokumentiert, die über das Thüringer Landesamt für Statistik aufbereitet und ausgewertet werden. Infolgedessen stehen Angaben über Gerichtstermine nur zur Verfügung, soweit diese auch Gegenstand der statistischen Erhebung sind. Dies ist nicht in allen Gerichtsbarkeiten der Fall. Dies vorausgeschickt, sind für die ersten Halbjahre 2019 und 2020 im Vergleich folgende Entwicklungen festzustellen: Auch im 1. Halbjahr 2020 haben unter erschwerten Rahmenbedingungen vor den Thüringer Gerichten zahlreiche Termine stattgefunden. Dafür danke ich den Bediensteten der Thüringer Justiz im Namen der Landesregierung ausdrücklich und herzlich. Die Zahl der Gerichtstermine war coronabedingt ganz überwiegend geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Nun zu den einzelnen Verfahren: Im Bereich der Zivilsachen vor den Amtsgerichten ist die Zahl der Termine ohne Verkündungstermine von insgesamt 4.102 im 1. Halbjahr 2019 auf 3.115 Termine im 1. Halbjahr 2020 zurückgegangen. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 3.830 auf 2.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 272 auf 231. Die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine bei den Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen ging von insgesamt 2.544 im 1. Halbjahr 2019 auf 2.137 im 1. Halbjahr 2020 zurück. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 2.187 auf 1.884 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 357 auf 253. Bei den Zivilsachen vor den Landgerichten als zweiter Instanz sank die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine von insgesamt 314 im 1. Halbjahr 2019 auf 252 im 1. Halbjahr 2020. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 308 auf 248 und die Zahl der Termine mit Beweisaufnahme von 6 auf 4. Bei den Berufungen in Zivilsachen vor dem Thüringer Oberlandesgericht ging die Zahl von insgesamt 338 Terminen im 1. Halbjahr 2019 auf 283 Termine im 1. Halbjahr 2020 zurück. Davon sank die Zahl der Termine ohne Beweisaufnahme von 299 auf 255 und mit Beweisaufnahme von 39 auf 28. Im Bereich der Familiensachen vor den Thüringer Amtsgerichten ist die Zahl der Termine wiederum ohne Verkündungstermine von insgesamt 5.932 auf 5.219 im 1. Halbjahr 2020 zurückgegangen. Die Zahl der Termine in Familiensachen vor dem Thüringer Oberlandesgericht ist im 1. Halbjahr im Vorjahresvergleich von 75 auf 28 gesunken. Im Bereich der Strafverfahren vor den Thüringer Amtsgerichten sank die Zahl der Hauptverhandlungen in den erledigten Verfahren von insgesamt 6.775 im 1. Halbjahr 2019 auf 5.521 im 1. Halbjahr 2020. Die Zahl der Hauptverhandlungstage ging von 7.236 auf 5.954 zurück. Die Zahl der Hauptverhandlungen vor den Thüringer Landgerichten in den erledigten erstinstanzlichen Strafverfahren sank von 123 im 1. Halbjahr 2019 auf 115 im 1. Halbjahr 2020. Die Zahl der Hauptverhandlungstage stieg aktuell von 531 auf 792 an. Die Zahl der Hauptverhandlungen vor den Thüringer Landgerichten in den erledigten Berufungsverfahren in Strafsachen ging von insgesamt 422 im 1. Halbjahr 2019 auf 299 im 1. Halbjahr 2020 zurück. Gleichzeitig sank die Zahl der Hauptverhandlungstage von 484 auf 348. In der strafrechtlichen Revisionsinstanz beim Thüringer Oberlandesgericht stieg die Zahl der Verfahren ohne Hauptverhandlung von 58 auf 60 im 1. Halbjahr 2020 an. Die Zahl der erledigten Verfahren mit Hauptverhandlung und Urteil stieg von 3 Verfahren im 1. Halbjahr 2019 auf 4 im 1. Halbjahr 2020 an. Für die Thüringer Finanzgerichtsbarkeit liegen keine statistischen Zahlen zu den Gerichtsterminen in den Klageverfahren vor. Allerdings wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 25 Verfahren durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung erledigt. Dies waren 18 Verfahren weniger als im 1. Halbjahr 2019. Für die Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen keine statistischen Zahlen zu den Gerichtsterminen vor. Die Thüringer Arbeitsgerichte konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 3.502 Urteilsverfahren einschließlich der Eilverfahren erledigen. Dies ist ein Rückgang der Erledigungen im Vorjahresvergleich um lediglich 6,6 Prozent. Beim Thüringer Landesarbeitsgericht konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 118 Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erledigt werden. Dies ist ein Rückgang im Vorjahresvergleich um 20,8 Prozent. Bei den Thüringer Sozialgerichten wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 4.369 Klageverfahren erledigt. Dies ist ein Rückgang der Erledigungen im Vorjahresvergleich um 17,3 Prozent. Beim Thüringer Landessozialgericht konnten im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 353 Berufungsverfahren erledigt werden. Dies ist ein Rückgang im Vorjahresvergleich um 16 Prozent. Im 1. Halbjahr 2020 konnten bei den Thüringer Verwaltungsgerichten insgesamt 1.840 Hauptverfahren erledigt werden. Die Zahl der Erledigungen war damit im Vorjahresvergleich 23,7 Prozent niedriger. Beim Thüringer Oberverwaltungsgericht wurden im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 14 erstinstanzliche Verfahren erledigt. Dies sind drei Verfahren mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Weiterhin konnten insgesamt 305 zweitinstanzliche Verfahren beim Thüringer Oberverwaltungsgericht erledigt werden. Die Erledigungsleistung ging damit im Vorjahresvergleich in der Gesamtsumme um 24,1 Prozent zurück. Antwort auf Frage 2: Unter Bezugnahme auf die vorliegenden Daten kann man zunächst feststellen, dass die Pandemie in keiner Verfahrensart zu einem Stillstand geführt hat. Die Daten zeigen, dass in der Justiz weiterhin eine erhebliche Verfahrenszahl bearbeitet und erledigt werden konnte. Von einer konkreten Bewertung der einzelnen Bereiche muss ich absehen, weil mir keine weitergehenden Daten von den konkreten Verfahrensarten vorliegen, die eine fundierte Beurteilung zulassen. Ziel der Justiz war und ist es, im Rahmen der Rechtsgewährung die Gesundheit der Menschen zu schützen. Daraus können zwangsläufig Terminverschiebungen oder Aufhebungen resultieren, wenn dies zum Schutz der Verfahrensbeteiligten erforderlich ist. Antwort zu Frage 3: Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden, weil unklar ist, wie lange die coronabedingten Einschränkungen anhalten, welche Beeinträchtigungen der Verfahrensdauer überhaupt coronabedingt sind und wann die noch anhängigen unerledigten Gerichtsverfahren beendet sein werden. Antwort zu Frage 4: Die Situation an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften stellt sich nach dem erfolgreichen Wiederhochfahren des Geschäftsbetriebs seit 4. Mai 2020 wie folgt dar: Die Hygienekonzepte werden an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften regelmäßig entsprechend der geänderten Rechtslage und der Empfehlungen der Bundesregierung wie auch des RKI aktualisiert und konsequent umgesetzt. Das Augenmerk liegt nach Aussage des befragten Geschäftsbereichs insbesondere in der Wahrung des Abstandsgebots und Beachtung der bekannten AHARegeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – sowie im regelmäßigen Lüften. Unmittelbarer persönlicher Kontakt wird auf ein im Rahmen der Sicherstellung des Rechtsgewährungsanspruchs notwendiges Maß reduziert. Trennwände wurden flächendeckend insbesondere in Verhandlungssälen aufgestellt. Nach übereinstimmender Einschätzung des Geschäftsbereichs haben sich die bisher ergriffenen und umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in der Justiz bewährt. Homeoffice wird ermöglicht, soweit dies insbesondere in Bezug auf die Art der Tätigkeit in Betracht kommt. Die Richter- und Staatsanwaltschaft sind grundsätzlich so technisch ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten über Notebook mit Office und umfänglichen Recherchetools aus dem Homeoffice möglich ist. Die technischen Voraussetzungen für Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung im Sinne der jeweils einschlägigen Verfahrensordnungen liegen vor. Das Videokonferenzsystem kann über die Thüringer Datenaustauschplattform genutzt werden. Anzumerken ist hierbei, dass über die Nutzung der Videokonferenztechnik zur Durchführung von Gerichtsverhandlungen das jeweils zuständige Gericht im Einzelfall selbst entscheidet. Zudem möchte ich betonen, dass dem Justizministerium zwar die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit den zur Gewährleistung einer unabhängigen Rechtsprechung notwendigen Sachmitteln obliegt, allerdings treffen die Entscheidungen über das Ob sowie die Art und Weise der Durchführung der Gerichtsverhandlungen auch und gerade in Corona-Zeit allein die zur Entscheidung berufenen Richter und Richterinnen. Hier verbietet sich jede Einflussnahme aus Respekt vor der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld, (Beifall DIE LINKE) aber wenn man das Justizministerium fragt, dann muss man damit rechnen, dass man eine Antwort bekommt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗