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Dorothea Marx

SPD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnern und Zuschauer am Livestream, in der Tat, es wäre zu spät, wenn wir erst die Wahl, die vorzeitige Neuwahl beschließen müssten, um uns dann erst Gedanken zu machen, wie wir die pandemiesicher ausgestalten können. Deswegen müssen wir jetzt planerisch hier sozusagen in eine Vorleistung treten, denn wir müssen leider damit rechnen, dass zum Zeitpunkt der avisierten Neuwahl wir möglicherweise oder mit ziemlicher Sicherheit noch unter Versammlungseinschränkungen werden leben müssen. Und eines wollen wir nicht, wir wollen zwar die Bürgerinnen und Bürger wählen lassen, das ist ja auch der Wunsch von vielen, aber nicht um den Preis der Gefährdung von Leib und Leben oder ihrer Gesundheit. Die Regelungen sind in der Tat kompliziert, aber sie sind jetzt hier nicht einfach aus der Luft gegriffen oder nur mit der heißen Nadel schnell zusammengestrickt, sie lehnen sich an die Regelungen an, die im Bund schon getroffen worden sind für die Bundestagswahl und auch in zwei Bundesländern – zwei sind es, glaube ich –, die dann auch im nächsten Frühjahr planmäßig wählen. Natürlich gibt es einen wesentlichen Unterschied, den finden Sie auch in den Begründungen dieser Gesetze, das will ich auch nicht geheim halten. In den Begründungen der ähnlich gestalteten Gesetze für diese Wahlen im Bund und zwei anderen Bundesländern heißt es natürlich, dass bestimmte Einschnitte, Einschränkungen in das normale Wahlrecht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Periodizität, so heißt es im Juristendeutsch, der Wahl ansonsten gefährdet sei. Periodizität meint natürlich den Ablauf einer normalen Wahlfrist. Und wir haben hier in Thüringen, das will ich gar nicht beschönigen, natürlich eine andere Lage, nämlich die vorzeitige Wahl. Aber dennoch ist sie in gewisser Weise schon vergleichbar, weil die Periodizität zwar formal nicht erreicht ist, aber das Verfallsdatum im Auge der Bürgerinnen und Bürger eben schon im Februar erreicht worden war, es deswegen diese Verabredung gibt im Stabilitätsmechanismus, unseren Bürgerinnen und Bürgern, die jetzt vielleicht auch zuschauen, dann auch die Möglichkeit zur Wahl zu geben. Aber wie gesagt, wir wollen hier nicht so tun, als sei das alles rechtlich vollkommen unkompliziert. Deswegen werden wir uns im Ausschuss, also sowohl im Innen- und Kommunalausschuss als auch im Justizausschuss, sicherlich ausführlich damit beschäftigen müssen, wie praktikabel, aber auch wie rechtssicher bestimmte Regelungen sind. Aber es ist ein Angebot bzw. eine Vorkehrung, dass wir unser Versprechen vorzeitiger Neuwahlen auch unter Pandemiebedingungen einlösen können. Ich freue mich deshalb auf juristisch und pragmatisch tiefgehende Beratungen, die wir auf jeden Fall brauchen, zu den einzelnen Vorschriften in den beiden genannten Ausschüssen, in die wir gemeinsam mit Ihnen den Gesetzentwurf überweisen wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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