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Christian Tischner

CDU 13.11.2020 Sitzungen 7/30

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man so die Zwischendebatten gerade erlebt, ist es wirklich schade, dass wir nicht in unserem Plenarsaal tagen, weil das gerade das Parlamentarische ausmacht, mal zu erleben, wie im Grunde auch die verschiedenen Fraktionen so nebenbei miteinander kommunizieren. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Du kannst die Maske ablegen, wir haben dich erkannt!) Ach so. Seht ihr, ich bin so verwundert über die Debatten zwischen SPD und Grünen, die hier weitergehen, dass ich das gleich vergessen habe. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gelebte Demokratie, Herr Tischner!) Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist auch gut so, genau, und am Ende gibt es ein gutes Ergebnis –, mit Beginn dieser Legislatur im November 2019 war für uns alle klar, dass die Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft einer der ersten und dringendsten Gesetzgebungsprozesse im Jahr 2020 werden würde. Nun ist ein ganzes Jahr vergangen und wir sind, zumindest im parlamentarischen Verfahren, nicht viel weitergekommen. Die Aktie, die das Bildungsministerium daran trägt, hatte ich vorhin in meiner Begründung schon ausgeführt. Aber ich freue mich, dass wir heute nun endlich über die Situation der Schulen in freier Trägerschaft hier im Plenum diskutieren können. Denn es ist tatsächlich schon fünf nach zwölf bei diesem Thema. Die freien Schulträger sind mit Beginn des IV. Quartals 2020 bereits in die finale Phase ihrer jeweiligen Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 übergegangen. Kernelement dieser Planungen, das wissen wir Bildungspolitiker alle, ist die Erstellung der einzelnen Schulhaushalte und der Stellenpläne. Dafür haben sie aktuell keine verlässliche Planungsgrundlage. Deshalb ist es absolut notwendig, dass wir noch in diesem Jahr zu einer gemeinsamen Lösung kommen, und ich nehme wahr, dass ich das auch aus allen Fraktionen so vernommen habe. Das heißt nicht, dass wir jetzt das Anhörungsverfahren im Schweinsgalopp und oberflächlich durchführen wollen, dennoch aber auf Augenhöhe mit den Trägern sowie zügig und zielorientiert. Die vorliegenden Entwürfe sind eine gute Grundlage der weiteren Beratungen, auch wenn es schon ein Novum ist, dass die regierungstragenden Fraktionen bei einem so wichtigen bildungspolitischen Thema keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen können. (Beifall AfD, CDU, FDP) Meine Damen und Herren, zentrales Element einer Neuregelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft muss aus unserer Sicht eine Verständigung auf ein gemeinsames transparentes Berechnungsmodell sein, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist und sich flexibel auf zukünftige Veränderungen im staatlichen Schulsystem anpassen lässt. Denn bislang war die Berechnungsgrundlage der einzelnen Schülerkostensätze selbst für die freien Schulen schwer nachvollziehbar. Und, Frau Baum, es ist schlicht falsch, wenn Sie sagen, die jetzigen Zahlen von Linken, von Grünen, vom Ministerium hätten keine Grundlage – sie beruhen ja gerade auf der Grundlage des Halle-Gutachtens. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Habe ich nicht gesagt!) Meine Damen und Herren, die Grundlage für ein transparentes Berechnungsmodell liegt eben auf dem Tisch. Es ist das Verhandlungsergebnis, vielleicht ist es auch ein Konsens, vielleicht waren die freien Schulen auch endlich mal froh, dass das Ministerium auch mal eingelenkt und gesagt hat, jetzt gibt es mal einen Schwupps mehr. Es ist auf jeden Fall ein Ergebnis, das Regierung und freie Schulen gemeinsam unterstützen, das beide Seiten in den letzten Wochen auch nicht infrage gestellt haben. Das Gutachten der freien Schulen zeigt sehr eindrücklich die Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf. Statt der gesetzlich festgeschriebenen 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers erreicht die Finanzhilfe – und das ist auch noch mal für die SPD sehr wichtig zu wissen – bei den allgemeinbildenden Schulen eben nicht die 80 Prozent, sondern derzeit lediglich zwischen 49 und 61 Prozent, und bei den berufsbildenden Schulen liegt es in der Regel deutlich unter 50 Prozent. Der Evaluationsbericht der Landesregierung kommt für den gleichen Zeitraum zu der grundsätzlichen Aussage, dass die vom Freistaat Thüringen an die Schulen in freier Trägerschaft vergebenen Zuschüsse „durchaus auskömmlich waren und dies nun bei einzelnen Schulen abweichen kann“. Dieser Widerspruch offenbart die Notwendigkeit, aus unserer Sicht sich zunächst einmal über die Berechnungsmethode der Kosten eines vergleichbaren staatlichen Schülers einig zu werden. Dieses Verhandlungsergebnis wurde eben – wie gerade beschrieben – zwischen der LAG und dem TMBJS im Sommer erreicht. Man einigte sich außerdem darauf, dass im Jahr 2021 für allgemeinbildende Schulen nun 72 Prozent statt der eben ursprünglich vorgesehenen 80 Prozent nach diesem Modell als Kostenberechnungsgrundlage liegen soll. Das ist ein Entgegenkommen der freien Schulen, die uns aber auch signalisiert haben, man könne das bis zu dieser Grenze auch noch mitgehen, weg von den 80 Prozent. Deswegen ist es für uns wichtig, trotz der Verschlechterung dies jetzt auch im Gesetz endlich mal festzuschreiben, wie gesagt, auf der Grundlage eines externen Gutachtens, das die freien Träger in Auftrag gegeben haben. Ich hätte mir gewünscht, Herr Bildungsminister, Frau Staatssekretärin, dass Sie sich noch mal laut und deutlich von dem Gutachten Ihres Hauses distanziert hätten. Es ist nicht schlimm, wenn man auch mal einen Fehler macht. Scheinbar ist in diesem Gutachten ein Fehler gemacht worden. Aber dass jetzt im Grunde ein Gutachten des Bildungsministeriums auf dem Tisch liegt, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE) das der SPD als Argumentationshilfe dient, ist Ihr hausgemachtes Problem, und da brauchen Sie sich nicht wundern, Herr Wolf, wenn die Kollegen der SPD natürlich mit diesem falschen Gutachten (Heiterkeit DIE LINKE) des TMBJS auch arbeiten. (Beifall CDU) Wie ich bereits in der Begründung zu unserem Gesetzentwurf deutlich gemacht habe, ist der CDUGesetzentwurf der weitestgehende der vier vorliegenden Gesetzentwürfe. In zahlreichen Gesprächen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger, aber auch mit einzelnen Schulleiterinnen und Schulleitern haben wir uns ein umfassendes Bild über die Problematik an den freien Schulen in den letzten Monaten gemacht. Deshalb geht unser Gesetzentwurf auch über die Regelung der reinen Finanzierungsfragen hinaus und beinhaltet beispielsweise auch einen Anspruch für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft auf Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM. Denn während der Zutritt zu Fortbildungen meist gewährt wird, erhalten Lehrkräfte der freien Schulträger für Weiterbildungen etwa zum Erwerb von zusätzlichen Unterrichtserlaubnissen und Lehrbefähigungen nur in Ausnahmefällen eine Teilnahmeerlaubnis. Diese Differenzierung wird durch die Anpassung des Gesetzestextes jetzt von uns beseitigt. Das ist dringend notwendig, weil auch die freien Schulträger massiv in der Lehrergewinnung unterwegs sind und bei der Qualifizierung von Seiteneinsteigern beteiligt werden müssen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ferner die Finanzierung der freien Schulen wirklich langfristig regeln und daneben weitere Änderungen vornehmen, die für die Schulen in freier Trägerschaft wichtig sind. Das wäre ein erster wichtiger Schritt hin zu einem Thüringer Schulfrieden. Die Schulen brauchen endlich Planungssicherheit und sie brauchen vor allem keine Übergangslösungen mehr. Das schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf ab. Der CDU-Gesetzentwurf schreibt den zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Sommer gefundenen Minimalkonsens/ kompromiss – wie auch im‑ mer – bei den einzelnen Schülerkostensätzen jetzt langfristig fest, inklusive einer jährlichen Dynamisierung von 3 Prozent. Und, Frau Rothe-Beinlich, bei den 3 Prozent ist es nicht so wie bei der SPD, dass wir das geschossen haben – 5,9 Prozent sind es ja genau, wenn man das mal durchrechnet, wir haben es auch mal durchgerechnet –, sondern es sind die 3 Prozent, bei denen wir uns auch treu bleiben, die wir bereits 2015 in unserem Gesetzentwurf hatten und die durchaus auch eine breit getragene Forderung der freien Schulträger sind. (Beifall CDU) Unser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe in regelmäßigen Zeitabständen alle fünf Jahre durch ein externes Gutachten überprüfen zu lassen, denn die Erfahrungen mit dem Evaluationsbericht der Landesregierung zeigen deutlich, dass es dringend notwendig ist, die Angemessenheit der Schülerkosten extern und nach wissenschaftlichen Standards überprüfen zu lassen, damit es eben dann nicht politische Spielbälle gibt, die sich hin- und hergeworfen werden. Meine Damen und Herren, sehr gern gehe ich auch noch auf die einzelnen Gesetzentwürfe der Kollegen von der FDP, der SPD und von Linken und Grünen ein. Zum FDP-Gesetzentwurf: Der FDP-Gesetzentwurf regt die Dynamisierung der Kostensätze mit einer Formel und nicht mit einem pauschalen Prozentsatz an. Sie sagen, drei Viertel aus der Besoldungsentwicklung für Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen, dann noch mal ein Viertel aus der Entwicklung der Verbraucherpreise in Thüringen, und das im Dreijahresmittel. Das ist aus unserer Sicht ein durchaus interessanter Ansatz, den man auch gehen kann. Das muss man auch diskutieren und mal sehen, was dann auch die Anhörungen zeigen. Ähnlich ist das im jetzigen Gesetz geregelt mit einer Dynamisierungsregelung, allerdings von 1,9 Prozent. Falsch ist auch die Behauptung, die immer mal hier von den Koalitionsfraktionen kommt, man habe jedes Jahr 1,9 Prozent draufgelegt. Jeder weiß, dass das in den letzten Jahren eben nicht jährlich erfolgte, sondern dass es teilweise nur alle anderthalb Jahre die Erhöhung für die freien Schulen gab und dass deswegen die Situation so ist, wie sie ist. Nur mal als Hinweis: Wäre unser Gesetzentwurf 2015 in Kraft getreten mit der 3-Prozent-Steigerung und den Kostensätzen, die wir vorgeschlagen hatten, wären wir heute genau bei der Finanzsumme, um die wir uns streiten, nämlich bei 217/218 Millionen inklusive der Schüleraufwüchse. Bezüglich der regelmäßigen Überprüfung der Kostensätze halten wir die Lösung der FDP-Fraktion für nicht ausreichend, da wir externe und auf wissenschaftlichen Standards basierende Gutachten zur Evaluation der Schülerkostensätze für zielführender erachten. Auch die weiterhin bestehende Befristung des Gesetzes, liebe Frau Kollegin Baum, ist aus unserer Sicht strikt abzulehnen, denn Sie haben ja jetzt im letzten halben Jahr erlebt, wie schnell und wie bösartig die Schulen dann immer zum Spielball zwischen den Parteien werden. Das haben sie einfach nicht verdient, weil es tatsächlich so ist, wie Frau Rothe-Beinlich ausgeführt hat: Wir müssen die Schülerinnen und Schüler in Thüringen zusammendenken und nicht differenzieren in staatliche und in freie Schüler. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf von Linken und Bündnis 90/Die Grünen: Auch der Gesetzentwurf will eine verlässliche, langfristige Finanzierung der freien Schulen sichern und die Berechnungsgrundlage und die Schülerkostensätze entsprechend des Kompromisses zwischen LAG und TMBJS festschreiben. Auch dieser Gesetzentwurf enthält eine Regelung für die jährliche Dynamisierung der Kostensätze und er soll entfristet werden. Was er nicht hat, im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf, ist eine externe wissenschaftliche Begutachtung. Aber ich muss schon sagen, man ist sich relativ ähnlich, das hätte ich vor einem halben Jahr, lieber Torsten Wolf, gar nicht so erwartet. Manche Gespräche, die wir da geführt haben, waren da noch weit weg. Aber gut, wenn da tatsächlich Grün, der kleinste Partner, Frau Rothe-Beinlich, zumindest bei den Linken gewirkt hat. Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: Frau Rothe-Beinlich hat ja viele Details schon besprochen. Ich habe mir diese Kritikpunkte auch noch mal aufgeschrieben, als Herr Hartung hier seine Rede gehalten hat. Dass sie regelmäßig die staatlichen und die freien Schulen so gegeneinander denken und sagen, wenn wir da was machen, können wir dort nichts machen, das ist der verkehrte Ansatz. Wir müssen uns bemühen, gemeinsame Lösungen zu finden. Und, Herr Hartung, Sie haben einen absoluten Widerspruch in Ihren Ausführungen. Sie sagen auf der einen Seite, die freien Schulen sind auskömmlich finanziert, (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nein, angemessen!) und dann fangen Sie an, hier rumzulabern und zu sagen: Aber die großen Träger können ja besser ausgleichen als die kleinen Träger. Also da müssen Sie sich schon entscheiden, entweder ist es angemessen oder auskömmlich finanziert oder die Träger müssen ständig drauflegen. Das würde aber bedeuten, dass die SPD-Fraktion nur auf die großen Träger schielt, denn die können es ja ausgleichen und die kleinen wollen Sie vernuckeln lassen. Das ist für uns der falsche Weg. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist der einzige Entwurf, der sich tatsächlich an dem vom Thüringer Ministerium vorgelegten Bericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfen orientiert. Liest man sich den Gesetzentwurf aber in Gänze durch, wird deutlich, dass die SPD-Fraktion davon ausgeht, dass die staatliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt angemessen ist – das ist ja heute auch schon mehrfach gesagt worden – und lediglich der konkreten finanziellen Situation in den einzelnen Schulen noch ein bisschen Rechnung getragen werden soll. Das Argument – und das will ich auch noch mal deutlich sagen – der SPD-Fraktion, dass in den letzten Jahren weniger Mittel abgerufen wurden – auch die Finanzministerin sagt das ja immer laut –, ist schlicht eine Krücke und ist auch ungeeignet, um den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu begründen. Denn die Schulen in freier Trägerschaft können eben nur das Geld abrufen, das ihnen nach den im Gesetz festgeschriebenen Schülerkostensätzen zusteht, Frau Ministerin. Und wenn der Deckel drauf ist und der Bedarf trotzdem vor Ort da ist, dann ist im Grunde die Differenz da. Ich empfehle wirklich mal – Sie machen es ja eigentlich auch, Frau Ministerin –: Reden Sie mal mit den kleinen Schulen, lassen Sie sich mal einen Blick zeigen, was die Kolleginnen und Kollegen teilweise dort verdienen in den Schulen! Die verdienen 1.000, manchmal sogar 1.500 Euro weniger als ein vergleichbarer Lehrer im System. Da kann man nicht davon sprechen, dass die auskömmlich finanziert sind. (Beifall CDU, FDP) Dann sagt die SPD, wir wollen gern ein neues Finanzierungsmodell entwickeln und deshalb das Gesetz erneut befristen. Ich sage Ihnen: Dazu hatten Sie eigentlich nun elf Jahre lang Zeit. Insbesondere hätten Sie die Zeit nutzen können, als Sie von 2009 bis 2014 den Thüringer Bildungsminister gestellt haben. Aber dessen politisches Handeln – und das Ressortprinzip hat damals gegolten, Frau RotheBeinlich, wie es heute gilt – hat tatsächlich dazu geführt, dass die Grünen erfolgreich vor dem Gericht geklagt haben und das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, was uns dann 2015 zu den intensiven Diskussionen, die wir zum Großteil auch in gemeinsame Richtung geführt haben, gebracht hat. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesänderung tatsächlich und unbedingt noch in diesem Jahr verabschieden will. Da sowohl der Gesetzentwurf der SPD als auch der Gesetzentwurf von Linke und Bündnis 90/Die Grünen in eine ähnliche Richtung gehen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das schaffen und im Ergebnis der Verhandlungen zu einer guten und langfristigen Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft kommen können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Christian Tischner Protokoll ↗