Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Im Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ sind insgesamt 15 Millionen Euro für Zuweisungen an Kur- und Erholungsorte sowie Kurbadeinrichtungen veranschlagt. Die Verbescheidung und Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage entsprechender Richtlinien. Jeweils 5 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Mittel konnten bereits an Kur- und Erholungsorte ausgezahlt werden, nachdem die entsprechenden Richtlinien veröffentlicht wurden. So hat auch Bad Lobenstein aufgrund der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Kurorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereits rund 180.000 Euro erhalten. Hinsichtlich der verbleibenden 5 Millionen Euro, auf die sich die Anfrage bezieht, war ursprünglich geplant, diese den Kurbadeinrichtungen zukommen zu lassen. Eine zeitaufwändige Prüfung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergab jedoch, dass dies aus beihilferechtlichen Gründen problematisch ist. Deswegen hat sich die Landesregierung entschlossen, die Mittel an die Gemeinden auszureichen, die staatlich anerkannte Heilbäder und Kneippheilbäder sind. Der Richtlinienentwurf der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von staatlich anerkannten Heilbädern und Kneippheilbädern in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war dann noch innerhalb der Landesregierung abzustimmen. Zudem war der Thüringer Rechnungshof zu unterrichten und der Gemeinde- und Städtebund zu beteiligen. Die für die Festsetzung und Ausreichung der 5 Millionen Euro erforderliche Richtlinie befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Antwort zu Frage 2: Die Verbescheidung und Auszahlung der Zuweisung kann erfolgen, sobald die Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft getreten ist. Dies wird nach derzeitigem Stand Anfang Dezember der Fall sein. Antwort zu Frage 3: Von den hier in Rede stehenden 5 Millionen Euro profitieren neben Bad Lobenstein auch die Gemeinden Bad Frankenhausen, Bad Klosterlausnitz, Bad Langensalza, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Bad Sulza, Heiligenstadt und Bad Tabarz. Die übrigen Kurorte erhalten mangels Prädikatisierung als staatlich anerkannte Heilbäder und Kneippheilbäder keine Zuweisungen aus dem Teil der 15 Millionen Euro. Sie wurden aber alle im Rahmen der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Kurorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
