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Torben Braga

AfD 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Viele Inhalte – meine Rede von soeben könnte ich eigentlich hier wiederholen. Das erspare ich Ihnen und uns allen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke!) Was gesagt werden muss: Es sprach zu Ihnen soeben vor mir der Mann mit der verschollenen StasiAkte, (Beifall AfD) der darüber hinaus noch tiefe Einblicke in seine Gesinnung bot, wenn er davon sprach, dass die Ahndung einer Bemerkung meines Kollegen Möller mit einem Ordnungsruf nicht ausreiche. Was stellen Sie sich denn sonst vor, Herr Blechschmidt? Was denn sonst? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wollen Sie ihn erschießen oder was?) Genau. „Wollen Sie ihn erschießen?“ wurde gerade gefragt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus Ihrer Fraktion! Auf so was kommt nur die AfD-Fraktion!) Aus meiner Fraktion, völlig zu Recht wurde das gefragt. (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Können Sie das bitte unterbinden!) Die Aussagen meines Kollegen Kießling zum Islam bezogen sich offenkundig – das wird jedem Beobachter klar sein – auf den politischen Islam, auf Islamismus. Meine Damen und Herren, es sollte uns allen ein Anliegen sein, den Einfluss des politischen Islam auf Europa so klein wie möglich zu halten im Interesse unserer Bevölkerung und des Schutzes unserer Bevölkerung. (Beifall AfD) Das sieht im Übrigen nicht nur der Bundesinnenminister so, sondern auch eine ganze Reihe von anderen prominenten Politikern und Wissenschaftlern, die Sie auch entsprechend respektieren müssen. Im Übrigen sind die zusammengesuchten Zitate, die vermeintlich Geschichtsrevisionismus darstellen – noch einmal an der Stelle –, von derartiger Unsachlichkeit und Lächerlichkeit, dass man hier nicht wirklich sachlich auf diese Anwürfe reagieren kann. Hier werden – ich wiederhole es – aus sachwidrigen Gründen die Kontrollrechte meiner Fraktion, was die Belange des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste anbetrifft, beschnitten. Die hier vorgetragenen Gründe, die vermeintlich dem Auftrag des Urteils des Verfassungsgerichtshofs nachkommen – immerhin ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs –, das aus Ihren Reihen respektiert wird und wo nicht die Richter beleidigt und diffamiert werden wie bei der Paritätsgesetzentscheidung, reichen definitiv nicht, um eine Nicht-Wahl zu begründen. Es bleibt ein leider sehr unwürdiges Schauspiel und kein gutes Verfahren. Es wirft kein gutes Licht auf dieses Parlament, dass die Kontrollrechte einer großen Oppositionsfraktion in dieser Art und Weise eingeschränkt werden. Danke schön. (Beifall AfD)

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