Torben Braga
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wie gestern auch wurden heute hier auf Grundlage von Sippenhaft und Kontaktschuld vermeintliche Gesinnungen konstruiert. Es gehört ja wohl schon zum Instrumentarium dieser Parteien, vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit zu belegen, weil die Menschen sich schon neben Björn Höcke haben ablichten lassen. Ich meine, jeder, der außerhalb dieses Hauses ist und sich diese Debatte anschaut und begleitet und frei von den Zwängen des politischen Verfahrens hier ist, wird erkennen, wie absurd das ist, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Noch absurder wird es, dass die Einstufungen der VS-Behörden, insbesondere was den Flügel anbetrifft und die Landesverbände meiner Partei, aber auch die Junge Alternative, übernommen werden, insbesondere weil einige Teile auch dieser Koalition völlig zu Recht – das möchte ich an dieser Stelle betonen – den Verfassungsschutz als Skandalbehörde betrachten, ansehen und kritisieren. Es ist wirklich interessant zu betrachten, wie die Einstufungen in einem Fall kritisiert werden, im anderen Fall übernommen werden. Das ist schlicht und ergreifend lächerlich, anders kann man es nicht bezeichnen. Es reiht sich jedenfalls in ein anderes Verfahren ein, von dem wir heute Kenntnis erlangt haben, nämlich dass aus sachwidrigen Gründen die Mitglieder meiner Fraktion nicht in diese Aufsichtsgremien gewählt werden sollen, wie wir es inzwischen auch mitbekommen haben, die Landesregierung es zu verhindern versucht, die von diesem Landtag gewählten Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg auch mit einzuberufen. Dieser Landtag hat sie gewählt in voller Kenntnis dieser Tatsachen, die vorgetragen wurden, genauso wie das Volk diese Vertreter meiner Partei gewählt hat in voller Kenntnis der Tatsachen, die hier vorgetragen worden sind, das heißt, dieser Fraktion, meiner Fraktion, die eine beträchtliche Anzahl von Wählern in diesem Hause vertritt, diese Kontrollrechte in der Tat auch zustehen, und die werden uns hier versagt, wie gesagt, aus sachwidrigen Gründen. Dann möchte ich auch noch mal anmerken, wie interessant es ist, dass auch Kontakte zur Jungen Alternative wie bei Birger Gröning benannt wurden. Es wurde gesagt, der hat in seinen öffentlichen Netzwerken Kontakte zur Jungen Alternative betont und sich mehrfach auch solidarisch mit der Organisation gezeigt, die vermutlich oder vermeintlich ganz schlimm ist und von den Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft wird. Da stellt sich die Frage, meine Damen und Herren, ob die Mitglieder der Kontrollkommission, die schon gewählt sind, denn beim Wahlkampf beispielsweise noch nie von der Linksjugend unterstützt wurden. Das fände ich befremdlich. Das ist die Jugendorganisation Ihrer Partei und es gehört auch zum guten Ton, dass die Jugendorganisationen die Parteien beim Wahlkampf unterstützen. Auch die Linksjugend wird von verschiedenen Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft. Wie gesagt, da sind erstaunliche Parallelen festzustellen, aber das scheint hier in die Bewertung nicht mit eingeflossen zu sein. Noch absurder wird es, wenn das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht meiner Kollegin Herold gegen den Moschee-Bau hier in Erfurt als vermeintlich extremistisch dargestellt wird.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, wenn die Wahrnehmung des demokratischen Rechts auf Demonstrationsfreiheit jetzt Beleg für Verfassungsfeindlichkeit sein soll, dann wissen wir, auf welcher absurden Basis wir uns hier bewegen. Eigentlich verdienen diese Reden, die hier jetzt gehalten werden – und das wird wohl in Zukunft auch noch so sein – keiner weiteren Würdigung, aber es ist dennoch von Bedeutung, dass wir hier ganz klar einen Widerspruch an dieser Stelle anmelden und sagen, liebe Freunde, das ist absurd, was wir hier erleben. Danke schön.
(Beifall AfD)
